Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?

ShortId
17.3001
Id
20173001
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Problem des Offiziersmangels wird auch nach der Einführung der Weiterentwicklung der Armee bestehen bleiben. Gegenwärtig werden viele Zeitoffiziers- und Fachoffiziersstellen reduziert. Mit der Verkleinerung des Bestandes von professionellen (entlöhnten) Offizieren dürfte sich der Offiziersmangel bald verschärfen. Zudem schreibt Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee vor, dass der Bundesrat auf einen angemessenen Anteil der Milizangehörigen auf den höheren Kommandostellen achten soll. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Attraktivität einer Offizierskarriere gesteigert werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Offiziersmangels bewusst. Die Behebung des Problems ist ein Bestandteil des laufenden Prozesses der Weiterentwicklung der Armee (WEA).</p><p>Beispielsweise sollen folgende Punkte mit der WEA umgesetzt werden:</p><p>Um die Attraktivität der Ausbildungskurse zu steigern und die Vereinbarkeit mit dem zivilen Leben zu verbessern, leisten angehende Offiziere einen verkürzten Praktischen Dienst als Gruppenführer. So lernen sie die Arbeit der künftigen Direktunterstellten kennen, sammeln praktische Erfahrungen im Bereich Ausbildung, Führung, Erziehung und gewinnen das nötige Verständnis und Selbstbewusstsein für die künftigen Aufgaben. Erfahrenes Berufspersonal stellt die Betreuung und somit die Befähigung zur Funktionsübernahme sicher.</p><p>Zur verbesserten Synchronisation der militärischen Kaderlaufbahn mit einer zivilen Ausbildung wurde mit den Hochschulen der verspätete Eintritt in das Studiensemester geregelt. Die Armee entlässt die abverdienenden Kader, die direkt nach dem Praktischen Dienst ihr Studium aufnehmen oder weiterführen wollen, drei Wochen vor dem regulären Ende der Rekrutenschule und beurlaubt sie zusätzlich an fünf individuell wählbaren Tagen für Studienvorbereitungen. Die vorgezogene Entlassung wird im Rahmen des Wiederholungskurses kompensiert.</p><p>Ergänzend zur rein militärischen, auf Noten basierenden Qualifikation, wird dem zukünftigen Kaderangehörigen ein sogenannter Bildungs- und Kompetenznachweis ausgehändigt. Dieser Nachweis bestätigt in beschreibender Weise die Kompetenzen, welche sich der bzw. die Angehörige der Armee während seiner bzw. ihrer Grundausbildung und im Praktischen Dienst zum Abverdienen des Grades angeeignet hat.</p><p>Ausserdem können die betroffenen Kader während ihrer Ausbildung ECTS-Punkte erlangen, welche ihrem Studium an einer Hochschule angerechnet werden. Mit einigen Fachhochschulen der Schweiz wurden weitere Vereinbarungen zwischen der Armee und der schweizerischen Bildungslandschaft getroffen. So können die Dienstleistungen gewisser Funktionen in der Armee an den beteiligten Institutionen teilweise als Vorstudienpraktikum angerechnet werden.</p><p>Um für eine gewünschte zivile Aus- oder Weiterbildung über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen, wird, abhängig von Dienstgrad und Ausbildungsdauer, eine finanzielle Ausbildungsgutschrift gewährt. Diese kann für Kader bis Stufe Truppenkörper bezogen werden. Für einen Zugführer beläuft sich diese auf maximal 13 500 Franken, bei einer Weiterausbildung zum Einheitskommandanten kommen maximal weitere 14 400 Franken dazu. Die Ausbildung zum Führungsgehilfen auf Stufe Truppenkörper generiert maximal 4200 Franken.</p><p>Die Darlegung eines abschliessenden Berichtes mit Massnahmen zur Behebung des Offiziersmangels erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht, da die WEA und die damit verbunden Massnahmen erst auf 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Resultate werden erst später feststellbar. In der Folge müssen diesbezüglich noch Erfahrungen gesammelt und analysiert werden. Sollten zwischenzeitlich Fragen in diesem Zusammenhang auftreten besteht für die Kommission die Möglichkeit, diese anlässlich der Kommissionssitzungen dem Departementschef VBS oder einem Vertreter der Armee zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2017 aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der notorische Offiziersmangel wirkungsvoll behoben werden kann.</p>
  • Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Problem des Offiziersmangels wird auch nach der Einführung der Weiterentwicklung der Armee bestehen bleiben. Gegenwärtig werden viele Zeitoffiziers- und Fachoffiziersstellen reduziert. Mit der Verkleinerung des Bestandes von professionellen (entlöhnten) Offizieren dürfte sich der Offiziersmangel bald verschärfen. Zudem schreibt Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee vor, dass der Bundesrat auf einen angemessenen Anteil der Milizangehörigen auf den höheren Kommandostellen achten soll. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Attraktivität einer Offizierskarriere gesteigert werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Offiziersmangels bewusst. Die Behebung des Problems ist ein Bestandteil des laufenden Prozesses der Weiterentwicklung der Armee (WEA).</p><p>Beispielsweise sollen folgende Punkte mit der WEA umgesetzt werden:</p><p>Um die Attraktivität der Ausbildungskurse zu steigern und die Vereinbarkeit mit dem zivilen Leben zu verbessern, leisten angehende Offiziere einen verkürzten Praktischen Dienst als Gruppenführer. So lernen sie die Arbeit der künftigen Direktunterstellten kennen, sammeln praktische Erfahrungen im Bereich Ausbildung, Führung, Erziehung und gewinnen das nötige Verständnis und Selbstbewusstsein für die künftigen Aufgaben. Erfahrenes Berufspersonal stellt die Betreuung und somit die Befähigung zur Funktionsübernahme sicher.</p><p>Zur verbesserten Synchronisation der militärischen Kaderlaufbahn mit einer zivilen Ausbildung wurde mit den Hochschulen der verspätete Eintritt in das Studiensemester geregelt. Die Armee entlässt die abverdienenden Kader, die direkt nach dem Praktischen Dienst ihr Studium aufnehmen oder weiterführen wollen, drei Wochen vor dem regulären Ende der Rekrutenschule und beurlaubt sie zusätzlich an fünf individuell wählbaren Tagen für Studienvorbereitungen. Die vorgezogene Entlassung wird im Rahmen des Wiederholungskurses kompensiert.</p><p>Ergänzend zur rein militärischen, auf Noten basierenden Qualifikation, wird dem zukünftigen Kaderangehörigen ein sogenannter Bildungs- und Kompetenznachweis ausgehändigt. Dieser Nachweis bestätigt in beschreibender Weise die Kompetenzen, welche sich der bzw. die Angehörige der Armee während seiner bzw. ihrer Grundausbildung und im Praktischen Dienst zum Abverdienen des Grades angeeignet hat.</p><p>Ausserdem können die betroffenen Kader während ihrer Ausbildung ECTS-Punkte erlangen, welche ihrem Studium an einer Hochschule angerechnet werden. Mit einigen Fachhochschulen der Schweiz wurden weitere Vereinbarungen zwischen der Armee und der schweizerischen Bildungslandschaft getroffen. So können die Dienstleistungen gewisser Funktionen in der Armee an den beteiligten Institutionen teilweise als Vorstudienpraktikum angerechnet werden.</p><p>Um für eine gewünschte zivile Aus- oder Weiterbildung über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen, wird, abhängig von Dienstgrad und Ausbildungsdauer, eine finanzielle Ausbildungsgutschrift gewährt. Diese kann für Kader bis Stufe Truppenkörper bezogen werden. Für einen Zugführer beläuft sich diese auf maximal 13 500 Franken, bei einer Weiterausbildung zum Einheitskommandanten kommen maximal weitere 14 400 Franken dazu. Die Ausbildung zum Führungsgehilfen auf Stufe Truppenkörper generiert maximal 4200 Franken.</p><p>Die Darlegung eines abschliessenden Berichtes mit Massnahmen zur Behebung des Offiziersmangels erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht, da die WEA und die damit verbunden Massnahmen erst auf 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Resultate werden erst später feststellbar. In der Folge müssen diesbezüglich noch Erfahrungen gesammelt und analysiert werden. Sollten zwischenzeitlich Fragen in diesem Zusammenhang auftreten besteht für die Kommission die Möglichkeit, diese anlässlich der Kommissionssitzungen dem Departementschef VBS oder einem Vertreter der Armee zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2017 aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der notorische Offiziersmangel wirkungsvoll behoben werden kann.</p>
    • Wie kann der Mangel an Offizieren behoben werden?

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