Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

ShortId
17.3007
Id
20173007
Updated
28.07.2023 14:47
Language
de
Title
Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind während ihrer Dienstleistung durch die zu tragende Uniform erkennbar und werden in ihrer Arbeit und ihrem Verhalten von der Öffentlichkeit sichtbar wahrgenommen.</p><p>Um die Spiesse mindestens in diesem Bereich gleich lang zu machen, verlangt die Kommission, dass auch Dienstleistende im Zivildienst öffentlich erkennbar sind, wenn sie ihren Dienst leisten.</p>
  • <p>Die geltenden Normen (Art. 40a Abs. 1 Bst. a ZDG; Art. 86a ZDV) sehen die Kennzeichnung von Zivildienstleistenden (Zivis) vor. Diese dient dazu, die (Wieder-)Erkennung des Zivildienstes zu fördern, Zivis für spezielle Einsätze adäquat auszurüsten und dem Zivildienst zu einem eigenständigen Profil zu verhelfen. Dabei handelt es sich aber nicht um Uniformen, und es gibt keinen Tragzwang. Das Anliegen der Motion, die Zivis sichtbar zu machen, wird aufgrund der geltenden Normen zwar nicht systematisch, aber immerhin teilweise bereits erreicht.</p><p>In der folgenden Antwort ist der Einfachheit halber von Uniformen die Rede. Die Stellungnahme gilt jedoch auch für andere Formen der Kennzeichnung wie z. B. Armbinden, Kopfbedeckungen oder Namensschilder.</p><p>Wer eine Uniform trägt, repräsentiert eine Truppe; besondere Kennzeichen bestimmen Truppengattungen, Dienstzweige und Verbände (vgl. Dienstreglement der Schweizerischen Armee). Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen zu tragen. Der Zivildienst ist keine Truppe und ist nicht in Truppengattungen, Dienstzweige und Verbände gegliedert. Zivis leisten ihre Einsätze individuell (vereinzelt auch in Gruppen) in mehr als 5000 zivilen Einsatzbetrieben und werden von diesen geführt. Uniformen für Zivis würden nicht in diese Vielfalt passen und hätten darin keine Funktion. Sie liessen sich nicht rechtfertigen.</p><p>Die Führung der Zivis liegt in der Verantwortung der Einsatzbetriebe. Ein Uniformzwang müsste von den Einsatzbetrieben - vom Bauernhof bis zum Universitätsspital - durchgesetzt werden. Die Zivis unterstehen im Einsatz jedoch - wie die übrigen Angestellten - den Regeln des Einsatzbetriebs. Viele Einsatzbetriebe (z. B. im Gesundheitswesen) haben aus verschiedenen Gründen (z. B. Hygiene, Firmenzugehörigkeit, Sicherheit) eigene Kleidungsvorschriften, an die sich auch die Zivis halten müssen. Ein Uniformzwang für Zivis würde mit diesen Regeln kollidieren. Solche Einsatzbetriebe würden die Uniformen des Zivildienstes nicht akzeptieren. Im Unterschied zu Armee und Zivilschutz wäre die Vollzugsstelle für den Zivildienst nicht in der Lage, den Uniformzwang durchzusetzen.</p><p>Die freiwillige Kennzeichnung verursachte 2016 Kosten von rund 520 000 Franken (Kleider und Logistik). Die folgende Kostenschätzung geht davon aus, dass Zivis analog zu Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes zu Beginn des Zivildienstes mit einem Set der heute bestehenden Kleider ausgestattet würden, das ihnen ermöglicht, in jeder Jahreszeit während Monaten Dienst zu leisten. Das Obligatorium würde bei gleichbleibender Anzahl Zulassungen Kosten von jährlich rund 1,8 Millionen Franken verursachen. Das entspricht einer Verdreifachung der jährlichen Kosten. Hinzu käme die einmalige Ausrüstung von bereits zugelassenen Zivis, falls das Obligatorium auch auf sie angewendet würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zivildienstleistenden während der Dienstleistung für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Dabei sollen die Umsetzungsmöglichkeiten sowie die jeweiligen Kostenfolgen aufgezeigt werden.</p><p>Eine Minderheit (Seiler Graf, Allemann, Fridez, Glättli, Graf-Litscher, Mazzone, Quadranti, Sommaruga Carlo) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind während ihrer Dienstleistung durch die zu tragende Uniform erkennbar und werden in ihrer Arbeit und ihrem Verhalten von der Öffentlichkeit sichtbar wahrgenommen.</p><p>Um die Spiesse mindestens in diesem Bereich gleich lang zu machen, verlangt die Kommission, dass auch Dienstleistende im Zivildienst öffentlich erkennbar sind, wenn sie ihren Dienst leisten.</p>
    • <p>Die geltenden Normen (Art. 40a Abs. 1 Bst. a ZDG; Art. 86a ZDV) sehen die Kennzeichnung von Zivildienstleistenden (Zivis) vor. Diese dient dazu, die (Wieder-)Erkennung des Zivildienstes zu fördern, Zivis für spezielle Einsätze adäquat auszurüsten und dem Zivildienst zu einem eigenständigen Profil zu verhelfen. Dabei handelt es sich aber nicht um Uniformen, und es gibt keinen Tragzwang. Das Anliegen der Motion, die Zivis sichtbar zu machen, wird aufgrund der geltenden Normen zwar nicht systematisch, aber immerhin teilweise bereits erreicht.</p><p>In der folgenden Antwort ist der Einfachheit halber von Uniformen die Rede. Die Stellungnahme gilt jedoch auch für andere Formen der Kennzeichnung wie z. B. Armbinden, Kopfbedeckungen oder Namensschilder.</p><p>Wer eine Uniform trägt, repräsentiert eine Truppe; besondere Kennzeichen bestimmen Truppengattungen, Dienstzweige und Verbände (vgl. Dienstreglement der Schweizerischen Armee). Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen zu tragen. Der Zivildienst ist keine Truppe und ist nicht in Truppengattungen, Dienstzweige und Verbände gegliedert. Zivis leisten ihre Einsätze individuell (vereinzelt auch in Gruppen) in mehr als 5000 zivilen Einsatzbetrieben und werden von diesen geführt. Uniformen für Zivis würden nicht in diese Vielfalt passen und hätten darin keine Funktion. Sie liessen sich nicht rechtfertigen.</p><p>Die Führung der Zivis liegt in der Verantwortung der Einsatzbetriebe. Ein Uniformzwang müsste von den Einsatzbetrieben - vom Bauernhof bis zum Universitätsspital - durchgesetzt werden. Die Zivis unterstehen im Einsatz jedoch - wie die übrigen Angestellten - den Regeln des Einsatzbetriebs. Viele Einsatzbetriebe (z. B. im Gesundheitswesen) haben aus verschiedenen Gründen (z. B. Hygiene, Firmenzugehörigkeit, Sicherheit) eigene Kleidungsvorschriften, an die sich auch die Zivis halten müssen. Ein Uniformzwang für Zivis würde mit diesen Regeln kollidieren. Solche Einsatzbetriebe würden die Uniformen des Zivildienstes nicht akzeptieren. Im Unterschied zu Armee und Zivilschutz wäre die Vollzugsstelle für den Zivildienst nicht in der Lage, den Uniformzwang durchzusetzen.</p><p>Die freiwillige Kennzeichnung verursachte 2016 Kosten von rund 520 000 Franken (Kleider und Logistik). Die folgende Kostenschätzung geht davon aus, dass Zivis analog zu Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes zu Beginn des Zivildienstes mit einem Set der heute bestehenden Kleider ausgestattet würden, das ihnen ermöglicht, in jeder Jahreszeit während Monaten Dienst zu leisten. Das Obligatorium würde bei gleichbleibender Anzahl Zulassungen Kosten von jährlich rund 1,8 Millionen Franken verursachen. Das entspricht einer Verdreifachung der jährlichen Kosten. Hinzu käme die einmalige Ausrüstung von bereits zugelassenen Zivis, falls das Obligatorium auch auf sie angewendet würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zivildienstleistenden während der Dienstleistung für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Dabei sollen die Umsetzungsmöglichkeiten sowie die jeweiligen Kostenfolgen aufgezeigt werden.</p><p>Eine Minderheit (Seiler Graf, Allemann, Fridez, Glättli, Graf-Litscher, Mazzone, Quadranti, Sommaruga Carlo) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

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