Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten
- ShortId
-
17.3016
- Id
-
20173016
- Updated
-
28.07.2023 04:51
- Language
-
de
- Title
-
Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion stützt sich auf die folgenden erwiesenen Tatsachen:</p><p>1. Die wirtschaftliche Lage ist für die Presse seit einer Weile schwierig. Die Zahl der Abonnemente sowie die Werbeeinnahmen der meisten Zeitungen sinken. Ursache dafür ist insbesondere die Entwicklung kostenloser Informationsdienste im Internet.</p><p>2. Die Presse spielt eine unverzichtbare Rolle für das Funktionieren der Demokratie. Sie trägt zur Verbreitung und zur kritischen Betrachtung von Information sowie zum Meinungsaustausch bei.</p><p>3. Die meisten Leserinnen und Leser von Tageszeitungen abonnieren die Printausgabe, die ihnen an ihre Wohn- oder Arbeitsadresse geliefert wird. Nur ein kleiner Teil der Leserinnen und Leser wählt heute ein Abonnement, mit dem sie ausschliesslich Zugang zur digitalen Version der Zeitungen erhalten.</p><p>4. Die Post liefert die Tageszeitungen immer später, oft sogar erst nach 12 Uhr, und das nicht nur auf dem Land, sondern auch im Stadtgebiet. Dies führt dazu, dass immer mehr Leserinnen und Leser ihr Abonnement kündigen, da sie der Ansicht sind, dass eine Lieferung der Zeitung im Tagesverlauf oder sogar erst gegen Ende des Tages zu spät sei.</p><p>5. In der Broschüre der Post "Zeitungen Schweiz", Ausgabe vom Januar 2016, verpflichtet sich die Post lediglich dazu, Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen (Seite 8). Auf Seite 9 der Broschüre ist angegeben, dass die Frühzustellung das Kerngeschäft von zwei Konzerngesellschaften der Post ist: Presto Presse-Vertriebs-AG und Epsilon SA. Es wird jedoch nicht präzisiert, dass die Frühzustellung den Verlagen speziell verrechnet wird, wobei die Zustellungskosten um 10 bis 20 Prozent steigen können. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind solche Zusatzkosten untragbar.</p><p>6. Der Bund ist Alleinaktionär der Post. Angesichts dieser Umstände muss der Bund die nötigen, allenfalls auch finanziellen Massnahmen treffen, damit die Post den Tageszeitungen die Frühzustellung garantiert. Mit dieser konkreten und gezielten Unterstützung könnte die Presse die schwierige Lage überwinden, ohne ihre Unabhängigkeit aufs Spiel setzen zu müssen.</p>
- <p>Die Vermittlung von Informationen gehört mit Blick auf die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu den wichtigsten Funktionen von Medien. Die Zeitungsverleger haben sich seit jeher privatwirtschaftlich finanziert. Heute finanzieren sich die Presseunternehmen zum grössten Teil mit Einnahmen aus Abonnementen und Werbung. Im Bericht über die Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die aktuellen Herausforderungen am besten von der Branche selbst bewältigt werden können. Es müssen neue Geschäftsmodelle entwickelt werden. Gegenüber der Einführung neuer Fördermassnahmen war der Bundesrat zurückhaltend. Gleichzeitig bekannte er sich im Bericht klar zur Beibehaltung der indirekten Presseförderung, mit der heute die Regional- und Lokalpresse in der Tageszustellung jährlich mit 30 Millionen Franken unterstützt wird. Am 16. Juni 2016 hat das Parlament die Motion 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", vom 6. März 2013 angenommen, die den Bundesrat verpflichtet, in künftigen Sparpaketen keine Streichung der indirekten Presseförderung vorzusehen, solange er nicht eine glaubwürdige Alternative dazu präsentiert.</p><p>Die Grundversorgung mit Postdiensten beinhaltet die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften (Art. 29 Abs. 1 Bst. c VPG). Die Presseerzeugnisse werden gleichzeitig mit der Briefpost verteilt. Abonnierte Tageszeitungen werden an allen sechs Werktagen zugestellt. Die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen ist hingegen nicht Teil der gesetzlich garantierten Grundversorgung. Seit den Neunzigerjahren werden überwiegend in Städten und Agglomerationen abonnierte Tages- und Sonntagszeitungen von privaten Verteilorganisationen sowie Tochtergesellschaften der Post am frühen Morgen zugestellt.</p><p>Anlässlich der Totalrevision der Postgesetzgebung im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, die Frühzustellung gesetzlich zu verankern. Einerseits wäre eine flächendeckende Verpflichtung sehr teuer, da eine komplett neue Zustellorganisation aufgebaut werden müsste und keine Verbundvorteile aus der Brief- oder Paketzustellung realisiert werden könnten. Andererseits wurde davon ausgegangen, dass die Frühzustellung für Tageszeitungen einen zentralen Wettbewerbsfaktor darstellt und der Markt ausreichend spielt. An diesen Tatsachen hat sich bis heute nichts geändert.</p><p>Die Post ist bestrebt, landesweit eine Zustellung der Briefpost bis zum frühen Nachmittag zu gewährleisten. Aktuell wird der grösste Teil der Briefsendungen zwischen 7.30 und 13.00 Uhr verteilt. Im Rahmen des bereits laufenden Dialogs zur Netzentwicklung hat die Post angekündigt, ab dem 1. September 2017 in allen Orten ohne Frühzustellung die abonnierten Zeitungen bis zum Mittag zuzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Post die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag gewährleistet, ohne dass die Kosten für die betroffenen Verleger steigen.</p>
- Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion stützt sich auf die folgenden erwiesenen Tatsachen:</p><p>1. Die wirtschaftliche Lage ist für die Presse seit einer Weile schwierig. Die Zahl der Abonnemente sowie die Werbeeinnahmen der meisten Zeitungen sinken. Ursache dafür ist insbesondere die Entwicklung kostenloser Informationsdienste im Internet.</p><p>2. Die Presse spielt eine unverzichtbare Rolle für das Funktionieren der Demokratie. Sie trägt zur Verbreitung und zur kritischen Betrachtung von Information sowie zum Meinungsaustausch bei.</p><p>3. Die meisten Leserinnen und Leser von Tageszeitungen abonnieren die Printausgabe, die ihnen an ihre Wohn- oder Arbeitsadresse geliefert wird. Nur ein kleiner Teil der Leserinnen und Leser wählt heute ein Abonnement, mit dem sie ausschliesslich Zugang zur digitalen Version der Zeitungen erhalten.</p><p>4. Die Post liefert die Tageszeitungen immer später, oft sogar erst nach 12 Uhr, und das nicht nur auf dem Land, sondern auch im Stadtgebiet. Dies führt dazu, dass immer mehr Leserinnen und Leser ihr Abonnement kündigen, da sie der Ansicht sind, dass eine Lieferung der Zeitung im Tagesverlauf oder sogar erst gegen Ende des Tages zu spät sei.</p><p>5. In der Broschüre der Post "Zeitungen Schweiz", Ausgabe vom Januar 2016, verpflichtet sich die Post lediglich dazu, Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen (Seite 8). Auf Seite 9 der Broschüre ist angegeben, dass die Frühzustellung das Kerngeschäft von zwei Konzerngesellschaften der Post ist: Presto Presse-Vertriebs-AG und Epsilon SA. Es wird jedoch nicht präzisiert, dass die Frühzustellung den Verlagen speziell verrechnet wird, wobei die Zustellungskosten um 10 bis 20 Prozent steigen können. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind solche Zusatzkosten untragbar.</p><p>6. Der Bund ist Alleinaktionär der Post. Angesichts dieser Umstände muss der Bund die nötigen, allenfalls auch finanziellen Massnahmen treffen, damit die Post den Tageszeitungen die Frühzustellung garantiert. Mit dieser konkreten und gezielten Unterstützung könnte die Presse die schwierige Lage überwinden, ohne ihre Unabhängigkeit aufs Spiel setzen zu müssen.</p>
- <p>Die Vermittlung von Informationen gehört mit Blick auf die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu den wichtigsten Funktionen von Medien. Die Zeitungsverleger haben sich seit jeher privatwirtschaftlich finanziert. Heute finanzieren sich die Presseunternehmen zum grössten Teil mit Einnahmen aus Abonnementen und Werbung. Im Bericht über die Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die aktuellen Herausforderungen am besten von der Branche selbst bewältigt werden können. Es müssen neue Geschäftsmodelle entwickelt werden. Gegenüber der Einführung neuer Fördermassnahmen war der Bundesrat zurückhaltend. Gleichzeitig bekannte er sich im Bericht klar zur Beibehaltung der indirekten Presseförderung, mit der heute die Regional- und Lokalpresse in der Tageszustellung jährlich mit 30 Millionen Franken unterstützt wird. Am 16. Juni 2016 hat das Parlament die Motion 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", vom 6. März 2013 angenommen, die den Bundesrat verpflichtet, in künftigen Sparpaketen keine Streichung der indirekten Presseförderung vorzusehen, solange er nicht eine glaubwürdige Alternative dazu präsentiert.</p><p>Die Grundversorgung mit Postdiensten beinhaltet die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften (Art. 29 Abs. 1 Bst. c VPG). Die Presseerzeugnisse werden gleichzeitig mit der Briefpost verteilt. Abonnierte Tageszeitungen werden an allen sechs Werktagen zugestellt. Die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen ist hingegen nicht Teil der gesetzlich garantierten Grundversorgung. Seit den Neunzigerjahren werden überwiegend in Städten und Agglomerationen abonnierte Tages- und Sonntagszeitungen von privaten Verteilorganisationen sowie Tochtergesellschaften der Post am frühen Morgen zugestellt.</p><p>Anlässlich der Totalrevision der Postgesetzgebung im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, die Frühzustellung gesetzlich zu verankern. Einerseits wäre eine flächendeckende Verpflichtung sehr teuer, da eine komplett neue Zustellorganisation aufgebaut werden müsste und keine Verbundvorteile aus der Brief- oder Paketzustellung realisiert werden könnten. Andererseits wurde davon ausgegangen, dass die Frühzustellung für Tageszeitungen einen zentralen Wettbewerbsfaktor darstellt und der Markt ausreichend spielt. An diesen Tatsachen hat sich bis heute nichts geändert.</p><p>Die Post ist bestrebt, landesweit eine Zustellung der Briefpost bis zum frühen Nachmittag zu gewährleisten. Aktuell wird der grösste Teil der Briefsendungen zwischen 7.30 und 13.00 Uhr verteilt. Im Rahmen des bereits laufenden Dialogs zur Netzentwicklung hat die Post angekündigt, ab dem 1. September 2017 in allen Orten ohne Frühzustellung die abonnierten Zeitungen bis zum Mittag zuzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Post die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag gewährleistet, ohne dass die Kosten für die betroffenen Verleger steigen.</p>
- Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten
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