Ist die Anlagepolitik der SNB mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar?
- ShortId
-
17.3022
- Id
-
20173022
- Updated
-
28.07.2023 04:47
- Language
-
de
- Title
-
Ist die Anlagepolitik der SNB mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar?
- AdditionalIndexing
-
08;24;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdwährungen, Gold usw.) verfügt die SNB jederzeit über den nötigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Die SNB gestaltet ihre Anlageverwaltung neutral und strebt keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Die Anlageverwaltung beruht in erster Linie auf den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag. Daher verwaltet die SNB ihr Aktienportfolio passiv, indem sie repräsentative Marktindizes repliziert. Die Struktur eines jeden Portfolios widerspiegelt somit die Marktstrukturen in ihrer Gesamtheit. Bei ihren Aktienanlagen sieht die SNB grundsätzlich von einer Titelselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen.</p><p>Generell ist zudem festzuhalten, dass dem Bundesrat die vom Interpellanten auf der Grundlage des Berichtes "Artisans de la transition" aufgeführten Aussagen zur Verantwortung der SNB für CO2-Emissionen nicht nachvollziehbar sind. Er nimmt aber zu den Fragen im Einzelnen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik zeigen, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>2. Nach der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris obliegt es der Politik, Artikel 2 Buchstabe c des Abkommens umzusetzen. Hierfür müssen die genaue Definition und die Erfassungsmethodik der Finanzflüsse auf internationaler Ebene zuerst noch diskutiert und entschieden werden. Langfristig werden sich die institutionellen Investoren jedoch mit diesen Finanzflüssen auseinandersetzen müssen.</p><p>3. Die SNB hat den Verfassungsauftrag, das Gesamtinteresse des Landes zu wahren. Gemäss Botschaft zum Nationalbankgesetz (NBG) von 2002 bedeutet dies, dass die SNB ihre Geld- und Währungspolitik auf die Bedürfnisse der Volkswirtschaft als Ganzes ausrichten muss und nicht auf die spezifischen Probleme einzelner Regionen oder Branchen Rücksicht nehmen darf. Entsprechend ist der Bundesrat der Ansicht, dass die SNB-Anlagepolitik auch den gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 5 Ziffer 1 NBG entspricht.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst den Bericht des Bafu "Kohlenstoffrisiken für den Finanzplatz Schweiz", in dem die Kenntnisse der indirekten Folgen von Investitionen und Finanzierungen auf das Klima vertieft und nützliche themenbezogene Überlegungen mit den Akteurinnen und Akteuren der Schweizer Finanzmärkte und auf internationaler Ebene angestellt werden. Es ist aber aus seiner Sicht nicht zulässig, aufgrund des Berichtes die SNB für die erwähnte "Kohlenstoffblase" verantwortlich zu machen.</p><p>5. Der Bundesrat wird diese Fragen im Rahmen seiner vierteljährlichen Treffen mit der SNB aufnehmen. Es ist aber klar festzuhalten, dass der Bundesrat nicht auf die Anlagepolitik der SNB einwirken wird, und er weist zudem darauf hin, dass der Inhalt dieser Gespräche vertraulich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>"Artisans de la transition" hat einen Bericht über die Kapitalanlagen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den USA veröffentlicht: Mit fast 10 Prozent ihres Vermögens an der US-Börse, also 61,5 Milliarden US-Dollar, steht die SNB hinter so viel CO2-Emissionen wie die ganze Schweiz und trägt dazu bei, dass wir auf einen Temperaturanstieg von 4 bis 6 Grad Celsius zusteuern. Ihre Investitionen in fossile Energie sind noch dazu äusserst ungünstig: Die SNB hat dadurch in drei Jahren fast 4 Milliarden Dollar verloren.</p><p>1. Denkt der Bundesrat, dass die Anlagepolitik der SNB vereinbar ist mit den Verpflichtungen, die unser Land bei der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris eingegangen ist, sowie mit der Zielsetzung, die globale Klimaerwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten?</p><p>2. Ist die Anlagepolitik der SNB vereinbar mit Artikel 2 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris, der besagt, dass das Übereinkommen insbesondere darauf abzielt, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung"?</p><p>3. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz einen fast zweimal höheren Temperaturanstieg als der weltweite Durchschnitt verzeichnet hat und dass dies schwere Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung hat, denkt der Bundesrat, dass die Anlagepolitik der SNB im Einklang mit dem Gesamtinteresse des Landes steht, wie Artikel 5 Ziffer 1 des Nationalbankgesetzes fordert?</p><p>4. Der Bundesrat hat im Oktober 2015 eine Studie über die "Kohlenstoffblase" veröffentlicht, die zeigt, dass die Kosten, die die Blase für die Schweiz verursacht, 1 bis 6,75 Milliarden Franken betragen könnten. Ist die Anlagepolitik der SNB nicht auch aus finanzieller Sicht unverantwortlich? Steht sie in dieser Hinsicht nicht ebenfalls im Widerspruch zum Gesamtinteresse des Landes?</p><p>5. Die SNB ist unabhängig. Artikel 7 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes verpflichtet sie jedoch zu regelmässigem Austausch mit dem Bundesrat. Könnte der Bundesrat die SNB bei dieser Gelegenheit zu einer Präzisierung ihrer Richtlinien für die Anlagepolitik auffordern, die in Ziffer 3.2 des 3. Kapitels bereits Investitionen in gravierende Umweltschäden verursachende Unternehmen ausschliessen? Die Präzisierung sollte die Klimaproblematik thematisieren und insbesondere einen möglichen Ausschluss der Unternehmen der Liste "Carbon Underground 200" ansprechen (Desinvestition).</p>
- Ist die Anlagepolitik der SNB mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und Währungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdwährungen, Gold usw.) verfügt die SNB jederzeit über den nötigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Die SNB gestaltet ihre Anlageverwaltung neutral und strebt keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Die Anlageverwaltung beruht in erster Linie auf den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag. Daher verwaltet die SNB ihr Aktienportfolio passiv, indem sie repräsentative Marktindizes repliziert. Die Struktur eines jeden Portfolios widerspiegelt somit die Marktstrukturen in ihrer Gesamtheit. Bei ihren Aktienanlagen sieht die SNB grundsätzlich von einer Titelselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bankähnlichen Instituten, um mögliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen.</p><p>Generell ist zudem festzuhalten, dass dem Bundesrat die vom Interpellanten auf der Grundlage des Berichtes "Artisans de la transition" aufgeführten Aussagen zur Verantwortung der SNB für CO2-Emissionen nicht nachvollziehbar sind. Er nimmt aber zu den Fragen im Einzelnen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik zeigen, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>2. Nach der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris obliegt es der Politik, Artikel 2 Buchstabe c des Abkommens umzusetzen. Hierfür müssen die genaue Definition und die Erfassungsmethodik der Finanzflüsse auf internationaler Ebene zuerst noch diskutiert und entschieden werden. Langfristig werden sich die institutionellen Investoren jedoch mit diesen Finanzflüssen auseinandersetzen müssen.</p><p>3. Die SNB hat den Verfassungsauftrag, das Gesamtinteresse des Landes zu wahren. Gemäss Botschaft zum Nationalbankgesetz (NBG) von 2002 bedeutet dies, dass die SNB ihre Geld- und Währungspolitik auf die Bedürfnisse der Volkswirtschaft als Ganzes ausrichten muss und nicht auf die spezifischen Probleme einzelner Regionen oder Branchen Rücksicht nehmen darf. Entsprechend ist der Bundesrat der Ansicht, dass die SNB-Anlagepolitik auch den gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 5 Ziffer 1 NBG entspricht.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst den Bericht des Bafu "Kohlenstoffrisiken für den Finanzplatz Schweiz", in dem die Kenntnisse der indirekten Folgen von Investitionen und Finanzierungen auf das Klima vertieft und nützliche themenbezogene Überlegungen mit den Akteurinnen und Akteuren der Schweizer Finanzmärkte und auf internationaler Ebene angestellt werden. Es ist aber aus seiner Sicht nicht zulässig, aufgrund des Berichtes die SNB für die erwähnte "Kohlenstoffblase" verantwortlich zu machen.</p><p>5. Der Bundesrat wird diese Fragen im Rahmen seiner vierteljährlichen Treffen mit der SNB aufnehmen. Es ist aber klar festzuhalten, dass der Bundesrat nicht auf die Anlagepolitik der SNB einwirken wird, und er weist zudem darauf hin, dass der Inhalt dieser Gespräche vertraulich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>"Artisans de la transition" hat einen Bericht über die Kapitalanlagen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den USA veröffentlicht: Mit fast 10 Prozent ihres Vermögens an der US-Börse, also 61,5 Milliarden US-Dollar, steht die SNB hinter so viel CO2-Emissionen wie die ganze Schweiz und trägt dazu bei, dass wir auf einen Temperaturanstieg von 4 bis 6 Grad Celsius zusteuern. Ihre Investitionen in fossile Energie sind noch dazu äusserst ungünstig: Die SNB hat dadurch in drei Jahren fast 4 Milliarden Dollar verloren.</p><p>1. Denkt der Bundesrat, dass die Anlagepolitik der SNB vereinbar ist mit den Verpflichtungen, die unser Land bei der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris eingegangen ist, sowie mit der Zielsetzung, die globale Klimaerwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten?</p><p>2. Ist die Anlagepolitik der SNB vereinbar mit Artikel 2 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris, der besagt, dass das Übereinkommen insbesondere darauf abzielt, dass "die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung"?</p><p>3. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz einen fast zweimal höheren Temperaturanstieg als der weltweite Durchschnitt verzeichnet hat und dass dies schwere Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung hat, denkt der Bundesrat, dass die Anlagepolitik der SNB im Einklang mit dem Gesamtinteresse des Landes steht, wie Artikel 5 Ziffer 1 des Nationalbankgesetzes fordert?</p><p>4. Der Bundesrat hat im Oktober 2015 eine Studie über die "Kohlenstoffblase" veröffentlicht, die zeigt, dass die Kosten, die die Blase für die Schweiz verursacht, 1 bis 6,75 Milliarden Franken betragen könnten. Ist die Anlagepolitik der SNB nicht auch aus finanzieller Sicht unverantwortlich? Steht sie in dieser Hinsicht nicht ebenfalls im Widerspruch zum Gesamtinteresse des Landes?</p><p>5. Die SNB ist unabhängig. Artikel 7 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes verpflichtet sie jedoch zu regelmässigem Austausch mit dem Bundesrat. Könnte der Bundesrat die SNB bei dieser Gelegenheit zu einer Präzisierung ihrer Richtlinien für die Anlagepolitik auffordern, die in Ziffer 3.2 des 3. Kapitels bereits Investitionen in gravierende Umweltschäden verursachende Unternehmen ausschliessen? Die Präzisierung sollte die Klimaproblematik thematisieren und insbesondere einen möglichen Ausschluss der Unternehmen der Liste "Carbon Underground 200" ansprechen (Desinvestition).</p>
- Ist die Anlagepolitik der SNB mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar?
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