Sind extrem hohe Direktzahlungen gerechtfertigt?
- ShortId
-
17.3024
- Id
-
20173024
- Updated
-
28.07.2023 04:48
- Language
-
de
- Title
-
Sind extrem hohe Direktzahlungen gerechtfertigt?
- AdditionalIndexing
-
55;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wertet jährlich Buchhaltungen von Landwirtschaftsbetrieben aus. Betriebe mit mehr als 50 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche erzielen im Vergleich mit Betrieben von 10 bis 20 Hektaren grössere Gewinne pro Hektare. Agroscope hat ausserdem verschiedene Studien durchgeführt, welche die Skaleneffekte in der Landwirtschaft bestätigen. Flächenmässig grosse Betriebe wirtschaften somit im Durchschnitt effizienter. Sie sind meistens tierextensiver als kleine Betriebe, d. h., sie halten weniger Grossvieheinheiten pro Hektare.</p><p>2. Der Bundesrat hat in der Agrarpolitik 2014-2017 gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz wie früher Begrenzungen und Abstufungen von Beiträgen festgelegt. Der Betriebsgrösse wird im Direktzahlungssystem insofern Rechnung getragen, als der Basisbeitrag zur Versorgungssicherheit (900 Franken pro Hektare) ab der 60. Hektare schrittweise gesenkt wird und ab der 140. Hektare vollständig wegfällt. Auch sind die Direktzahlungen auf 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft limitiert. Begrenzungen aufgrund hoher Einkommen oder Vermögen gelten ausserdem für den Übergangsbeitrag. Das Parlament hat hingegen keine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit ein absolutes Maximum an Direktzahlungen pro Betrieb festgelegt werden kann. Wie die Auswertungen der Struktur- und Beitragsdaten der Landwirtschaftsbetriebe in den Jahren 2014 bis 2016 zeigen, haben grosse Betriebe weniger Direktzahlungen pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche als kleine Betriebe. Sie sinken kontinuierlich von rund 2800 Franken pro Hektare für Betriebe bis 10 Hektaren auf unter 2300 Franken pro Hektare Direktzahlungen für Betriebe über 60 Hektaren. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass mit dem Direktzahlungssystem den positiven Skaleneffekten der Betriebsgrösse zumindest teilweise Rechnung getragen wird. Eine genauere Analyse wird der Bundesrat mit der Erfüllung des Postulates von Siebenthal 15.4180, "Agrarpolitik 2014-2017. Korrektur der Abgeltungen", erstellen. Gestützt auf diese Analyse wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>3. Die Akzeptanz des Direktzahlungssystems in der Gesellschaft ist dem Bundesrat sehr wichtig. Direktzahlungen eines Landwirtschaftsbetriebs dürfen aber nicht mit der Lohnzahlung oder mit Einkommen anderer Bevölkerungsteile verglichen werden. Es sind Einnahmen des Betriebes, von denen Aufwände für die zu erbringenden Leistungen abzuziehen sind. Landwirtschaftsbetriebe mit hohen Direktzahlungen sind meist grösser als ein durchschnittlicher Schweizer Landwirtschaftsbetrieb, und es arbeiten mehrere Personen mit. Betriebe mit mehr als 150 000 Franken Direktzahlungen weisen im Mittel rund sechs Standardarbeitskräfte auf. Rund ein Viertel dieser grossen Betriebe sind Betriebsgemeinschaften, die aus zwei oder mehreren Einzelbetrieben gebildet wurden. Dass grosse Betriebe, die mehr gewünschte Leistungen erbringen, auch mehr Direktzahlungen erhalten, erachtet der Bundesrat als gerechtfertigt. Diese Entwicklung widerspricht nicht der Agrarpolitik. Die Zahlungen, insbesondere von grossen Betrieben, werden bereits heute mit verschiedenen Abstufungen und Begrenzungen gekürzt.</p><p>Je nach betrieblichen Anpassungen würde der Bund schätzungsweise mit jährlich 40 bis 60 Millionen Franken entlastet, wenn eine Begrenzung auf 150 000 Franken pro Betrieb gelten würde. Ein Maximum von 150 000 Franken Direktzahlungen pro Betrieb würde aber unternehmerische und wachsende Betriebe stark benachteiligen. Ausserdem führt eine absolute Grenze erfahrungsgemäss zu unerwünschten Anpassungen der Betriebe, beispielsweise zu einer Betriebsteilung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Schweizer Bauern werden Direktzahlungen ausgerichtet einerseits zur finanziellen Kompensation infolge der Marktausrichtung der Produzentenpreise und andererseits zur Abgeltung von konkreten Leistungen (Umwelt- und Tierschutz, Förderung Biodiversität usw.). Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden verschiedene Einschränkungen beim Bezug von Direktzahlungen aufgehoben, namentlich Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie degressive Beiträge bei Betrieben mit grossen Landflächen oder hohen Tierzahlen. Die Aufhebung dieser Begrenzungen hat dazu geführt, dass von 2013 bis 2015 der Anteil von Betrieben mit über 150 000 Franken Direktzahlungen um rund 30 Prozent auf 1366 Betriebe und der Anteil der Betriebe mit über 200 000 Franken Direktzahlungen gar um rund 80 Prozent gewachsen ist auf 149 Betriebe.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft die allgemeine ökonomische Tatsache, dass mit zunehmender Stückzahl die Produktionskosten sinken, auch auf die Landwirtschaft zu? Können im Durchschnitt grossflächige und tierintensive Bauernbetriebe kostengünstiger produzieren und Leistungen erbringen als kleine und mittlere Betriebe? Auf welche Untersuchungen zu dieser Frage stützt sich der Bundesrat?</p><p>2. Wenn ja: Wie rechtfertigt er, dass grosse Betriebe heute 150 000, ja 200 000 Franken und mehr an Direktzahlungen vom Staat erhalten, auch wenn sie kostengünstiger und viel mehr produzieren, aber auch die gewünschten Umwelt- und Tierschutzleistungen günstiger erbringen können? Ist die Rückkehr zu Vermögenslimiten und degressiven Beiträgen für Grossbetriebe eine Option für die Agrarpolitik 2022 plus?</p><p>3. Beurteilt er mit Blick auf die Steuerbelastung und Einkommen anderer Bevölkerungsteile, aber auch auf Bauern mit kleinen und mittleren Betrieben derart hohe Direktzahlungen als gerecht? Sieht er hier keine Gefahr für die breite Akzeptanz des Direktzahlungssystemes? Was sagt er zu einer Begrenzung der Direktzahlungen auf maximal 150 000 Franken? Was würde das in Franken ungefähr ausmachen?</p>
- Sind extrem hohe Direktzahlungen gerechtfertigt?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wertet jährlich Buchhaltungen von Landwirtschaftsbetrieben aus. Betriebe mit mehr als 50 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche erzielen im Vergleich mit Betrieben von 10 bis 20 Hektaren grössere Gewinne pro Hektare. Agroscope hat ausserdem verschiedene Studien durchgeführt, welche die Skaleneffekte in der Landwirtschaft bestätigen. Flächenmässig grosse Betriebe wirtschaften somit im Durchschnitt effizienter. Sie sind meistens tierextensiver als kleine Betriebe, d. h., sie halten weniger Grossvieheinheiten pro Hektare.</p><p>2. Der Bundesrat hat in der Agrarpolitik 2014-2017 gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz wie früher Begrenzungen und Abstufungen von Beiträgen festgelegt. Der Betriebsgrösse wird im Direktzahlungssystem insofern Rechnung getragen, als der Basisbeitrag zur Versorgungssicherheit (900 Franken pro Hektare) ab der 60. Hektare schrittweise gesenkt wird und ab der 140. Hektare vollständig wegfällt. Auch sind die Direktzahlungen auf 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft limitiert. Begrenzungen aufgrund hoher Einkommen oder Vermögen gelten ausserdem für den Übergangsbeitrag. Das Parlament hat hingegen keine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit ein absolutes Maximum an Direktzahlungen pro Betrieb festgelegt werden kann. Wie die Auswertungen der Struktur- und Beitragsdaten der Landwirtschaftsbetriebe in den Jahren 2014 bis 2016 zeigen, haben grosse Betriebe weniger Direktzahlungen pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche als kleine Betriebe. Sie sinken kontinuierlich von rund 2800 Franken pro Hektare für Betriebe bis 10 Hektaren auf unter 2300 Franken pro Hektare Direktzahlungen für Betriebe über 60 Hektaren. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass mit dem Direktzahlungssystem den positiven Skaleneffekten der Betriebsgrösse zumindest teilweise Rechnung getragen wird. Eine genauere Analyse wird der Bundesrat mit der Erfüllung des Postulates von Siebenthal 15.4180, "Agrarpolitik 2014-2017. Korrektur der Abgeltungen", erstellen. Gestützt auf diese Analyse wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>3. Die Akzeptanz des Direktzahlungssystems in der Gesellschaft ist dem Bundesrat sehr wichtig. Direktzahlungen eines Landwirtschaftsbetriebs dürfen aber nicht mit der Lohnzahlung oder mit Einkommen anderer Bevölkerungsteile verglichen werden. Es sind Einnahmen des Betriebes, von denen Aufwände für die zu erbringenden Leistungen abzuziehen sind. Landwirtschaftsbetriebe mit hohen Direktzahlungen sind meist grösser als ein durchschnittlicher Schweizer Landwirtschaftsbetrieb, und es arbeiten mehrere Personen mit. Betriebe mit mehr als 150 000 Franken Direktzahlungen weisen im Mittel rund sechs Standardarbeitskräfte auf. Rund ein Viertel dieser grossen Betriebe sind Betriebsgemeinschaften, die aus zwei oder mehreren Einzelbetrieben gebildet wurden. Dass grosse Betriebe, die mehr gewünschte Leistungen erbringen, auch mehr Direktzahlungen erhalten, erachtet der Bundesrat als gerechtfertigt. Diese Entwicklung widerspricht nicht der Agrarpolitik. Die Zahlungen, insbesondere von grossen Betrieben, werden bereits heute mit verschiedenen Abstufungen und Begrenzungen gekürzt.</p><p>Je nach betrieblichen Anpassungen würde der Bund schätzungsweise mit jährlich 40 bis 60 Millionen Franken entlastet, wenn eine Begrenzung auf 150 000 Franken pro Betrieb gelten würde. Ein Maximum von 150 000 Franken Direktzahlungen pro Betrieb würde aber unternehmerische und wachsende Betriebe stark benachteiligen. Ausserdem führt eine absolute Grenze erfahrungsgemäss zu unerwünschten Anpassungen der Betriebe, beispielsweise zu einer Betriebsteilung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Schweizer Bauern werden Direktzahlungen ausgerichtet einerseits zur finanziellen Kompensation infolge der Marktausrichtung der Produzentenpreise und andererseits zur Abgeltung von konkreten Leistungen (Umwelt- und Tierschutz, Förderung Biodiversität usw.). Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden verschiedene Einschränkungen beim Bezug von Direktzahlungen aufgehoben, namentlich Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie degressive Beiträge bei Betrieben mit grossen Landflächen oder hohen Tierzahlen. Die Aufhebung dieser Begrenzungen hat dazu geführt, dass von 2013 bis 2015 der Anteil von Betrieben mit über 150 000 Franken Direktzahlungen um rund 30 Prozent auf 1366 Betriebe und der Anteil der Betriebe mit über 200 000 Franken Direktzahlungen gar um rund 80 Prozent gewachsen ist auf 149 Betriebe.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft die allgemeine ökonomische Tatsache, dass mit zunehmender Stückzahl die Produktionskosten sinken, auch auf die Landwirtschaft zu? Können im Durchschnitt grossflächige und tierintensive Bauernbetriebe kostengünstiger produzieren und Leistungen erbringen als kleine und mittlere Betriebe? Auf welche Untersuchungen zu dieser Frage stützt sich der Bundesrat?</p><p>2. Wenn ja: Wie rechtfertigt er, dass grosse Betriebe heute 150 000, ja 200 000 Franken und mehr an Direktzahlungen vom Staat erhalten, auch wenn sie kostengünstiger und viel mehr produzieren, aber auch die gewünschten Umwelt- und Tierschutzleistungen günstiger erbringen können? Ist die Rückkehr zu Vermögenslimiten und degressiven Beiträgen für Grossbetriebe eine Option für die Agrarpolitik 2022 plus?</p><p>3. Beurteilt er mit Blick auf die Steuerbelastung und Einkommen anderer Bevölkerungsteile, aber auch auf Bauern mit kleinen und mittleren Betrieben derart hohe Direktzahlungen als gerecht? Sieht er hier keine Gefahr für die breite Akzeptanz des Direktzahlungssystemes? Was sagt er zu einer Begrenzung der Direktzahlungen auf maximal 150 000 Franken? Was würde das in Franken ungefähr ausmachen?</p>
- Sind extrem hohe Direktzahlungen gerechtfertigt?
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