Erasmus plus auf dem Abstellgleis. Ein Eigentor für das Bildungsland Schweiz?

ShortId
17.3028
Id
20173028
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Erasmus plus auf dem Abstellgleis. Ein Eigentor für das Bildungsland Schweiz?
AdditionalIndexing
10;32
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat am 26. April 2017 die Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 ans Parlament überwiesen und damit die Absicht bestätigt, sich in der Phase 2018-2020 nicht mehr an Erasmus plus zu assoziieren. Die Botschaft legt dar, weshalb die Assoziierungsverhandlungen mit der Europäischen Kommission nicht wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat hat dabei berücksichtigt, dass der organisatorische Aufwand, den ein kurzfristiger, wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus mit sich bringt, nicht lohnenswert beziehungsweise kaum zu leisten wäre. Ausserdem verbleibt eine ungelöste Differenz bezüglich des seitens der Europäischen Kommission geforderten Programmbeitrages. Der Bundesrat kommt unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie der aktuellen Sparvorgaben im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission zum Schluss, dass es effizienter ist, sich in künftigen Gesprächen auf die Frage einer Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus ab 2021 zu konzentrieren. Diese Frage wird der Bundesrat somit zu gegebener Zeit prüfen.</p><p>3. Die zentralen Akteure des Schweizer Bildungssystems wurden bei der Vorbereitung der Botschaft informell konsultiert und waren somit im Bilde über das geplante Vorgehen. Swissuniversities, die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen, hat im Rahmen dieser Konsultation mitgeteilt, dass die Hochschulen eine Assoziierung an Erasmus plus favorisieren würden. Angesichts der Ausgangslage bestand aber grundsätzliches Einverständnis mit der vorgeschlagenen Lösung, verbunden mit der Erwartung der Hochschulen, dass sich die Schweiz für die nächste Programmperiode wieder voll an Erasmus plus assoziiert.</p><p>4. Die Botschaft des Bundesrates versteht sich nicht mehr als Übergangs-, sondern als Schweizer Lösung. In seiner Botschaft (Kapitel 1.5.3) führt der Bundesrat die Vor- und Nachteile aus. Er kommt zum Schluss, dass die Vorteile einer Schweizer Lösung gegenüber den Nachteilen, die aus einer Nichtassoziierung resultieren, sowohl hinsichtlich der Effizienz des Mitteleinsatzes als auch hinsichtlich des Potenzials für eine autonome Weiterentwicklung und Schwerpunktsetzung überwiegen. Die Schweizer Lösung soll nachhaltig und unabhängig sein, gleichzeitig jedoch flexibel und offen für eine allfällige Assoziierung zu einem späteren Zeitpunkt bleiben.</p><p>Die Schweizer Lösung bringt den betroffenen Kreisen im Unterschied zur bisherigen, jährlich zu erneuernden Übergangslösung eine dreijährige Planungssicherheit. Die Möglichkeiten für individuelle Lernmobilität sind für Personen in der Schweiz im Wesentlichen wie zuvor gewährleistet. Einzelne ausländische Universitäten haben zwar den Zugang von Schweizer Teilnehmenden beschränkt. Trotz dieser punktuellen Beschränkungen konnte das Niveau der Teilnahme an der internationalen Lernmobilität seit 2014 aber nicht nur gehalten, sondern sogar ausgebaut werden; 2016 wurden erstmals über 10 000 geförderte Lernmobilitäten (für alle Bildungsbereiche) ausgewiesen. Die Schweizer Lösung soll ein weiteres Wachstum und eine Weiterentwicklung der Förderpraxis ermöglichen. Damit lässt sich eine bessere Vernetzung des Bildungsstandorts Schweiz gewährleisten als mit der Übergangslösung. Aufgrund der Nichtassoziierung hat die Schweiz allerdings auch mit der Schweizer Lösung nur Zugang zu einzelnen technischen Gremien von Erasmus plus und kann daher die strategische Ausrichtung des Programms nur beschränkt mitgestalten.</p><p>5. Für assoziierte Staaten existiert kein Automatismus einer Weiterbeteiligung an der folgenden Programmgeneration. Dieser Umstand war auch Ursache der unerwarteten Nichtassoziierung im Jahr 2014. Da für jede Programmperiode neue Verhandlungen aufzunehmen sind, geht der Bundesrat davon aus, dass eine Nichtassoziierung an Erasmus plus die Chancen einer Assoziierung an das neue Programm ab 2021 nicht beeinflussen wird. Die Frage einer Assoziierung an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus ab 2021 wird der Bundesrat prüfen, sobald die Parameter dieses Programms bekannt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich erschienenen Medienberichten ist zu entnehmen, dass der Bundesrat keine Vollmitgliedschaft im Programm Erasmus plus mehr anstrebt und stattdessen die derzeit bestehende Übergangslösung bis Ende 2020 weiterführen will. Diese überraschende Kehrtwende steht im Gegensatz zu dem noch im September 2016 bekräftigten strategischen Ziel der vollständigen Assoziierung an Erasmus plus. Im Hinblick auf die zukünftige Beteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Austauschprogrammen wirft sie verschiedene Fragen auf.</p><p>Obschon die 2014 eingerichtete Übergangslösung eine gewisse Kontinuität der Mobilitätsaktivitäten von Schweizer Institutionen mit den Programmländern von Erasmus plus gewährleistet, sind die negativen Konsequenzen dieser Situation hinreichend bekannt. Dazu gehören der administrative Mehraufwand für die Hochschulen und eine geringere Auswahl an Partneruniversitäten für Schweizer Studierende. Da die Übergangslösung hauptsächlich die individuelle Mobilität betrifft, sind die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Kooperationsprojekten deutlich eingeschränkt. Schliesslich besteht die Frage, ob neben der tertiären Stufe auch den Anliegen anderer Zielgruppen des Programms ausreichend Rechnung getragen wird.</p><p>Aus bildungspolitischer Sicht stellt die Verlängerung der Übergangslösung ein fragwürdiges Signal dar. Die Leistungsfähigkeit des Schweizer Bildungssystems auf allen Stufen beruht insbesondere auf seiner internationalen Ausrichtung und auf der kultur- und sprachübergreifenden Zusammenarbeit. Da Kooperationen stets langfristig aufgebaut werden, ist eine mehrjährige Warteschlaufe für Erasmus plus im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Bildungs- und Innovationsstandorts Schweiz bestimmt nicht wünschenswert.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bestätigt er die Medienberichte, wonach das Ziel einer Teilnahme am Programm Erasmus plus derzeit nicht mehr weiterverfolgt wird?</p><p>2. Auf der Grundlage welcher Gesamtbeurteilung kam er zum Schluss, die Verhandlungen mit der EU über eine Vollassoziierung an Erasmus plus nicht wieder aufzunehmen?</p><p>3. Inwiefern wurden dabei die Anliegen der Akteure des Schweizer Bildungssystems, insbesondere der Hochschulen und der Studierenden, mitberücksichtigt?</p><p>4. Wie beurteilt er die möglichen negativen Auswirkungen einer Verlängerung der Übergangslösung um weitere drei Jahre auf die internationale Vernetzung des Bildungsstandorts Schweiz?</p><p>5. Wie schätzt er die Risiken ein, die mit einer mehrjährigen Sistierung der Verhandlungen über Erasmus plus für die Teilnahme am Nachfolgeprogramm ab 2021 und für den langfristigen Status der Schweiz im europäischen Bildungsraum verbunden sind?</p>
  • Erasmus plus auf dem Abstellgleis. Ein Eigentor für das Bildungsland Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat am 26. April 2017 die Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 ans Parlament überwiesen und damit die Absicht bestätigt, sich in der Phase 2018-2020 nicht mehr an Erasmus plus zu assoziieren. Die Botschaft legt dar, weshalb die Assoziierungsverhandlungen mit der Europäischen Kommission nicht wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat hat dabei berücksichtigt, dass der organisatorische Aufwand, den ein kurzfristiger, wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus mit sich bringt, nicht lohnenswert beziehungsweise kaum zu leisten wäre. Ausserdem verbleibt eine ungelöste Differenz bezüglich des seitens der Europäischen Kommission geforderten Programmbeitrages. Der Bundesrat kommt unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie der aktuellen Sparvorgaben im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission zum Schluss, dass es effizienter ist, sich in künftigen Gesprächen auf die Frage einer Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus ab 2021 zu konzentrieren. Diese Frage wird der Bundesrat somit zu gegebener Zeit prüfen.</p><p>3. Die zentralen Akteure des Schweizer Bildungssystems wurden bei der Vorbereitung der Botschaft informell konsultiert und waren somit im Bilde über das geplante Vorgehen. Swissuniversities, die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen, hat im Rahmen dieser Konsultation mitgeteilt, dass die Hochschulen eine Assoziierung an Erasmus plus favorisieren würden. Angesichts der Ausgangslage bestand aber grundsätzliches Einverständnis mit der vorgeschlagenen Lösung, verbunden mit der Erwartung der Hochschulen, dass sich die Schweiz für die nächste Programmperiode wieder voll an Erasmus plus assoziiert.</p><p>4. Die Botschaft des Bundesrates versteht sich nicht mehr als Übergangs-, sondern als Schweizer Lösung. In seiner Botschaft (Kapitel 1.5.3) führt der Bundesrat die Vor- und Nachteile aus. Er kommt zum Schluss, dass die Vorteile einer Schweizer Lösung gegenüber den Nachteilen, die aus einer Nichtassoziierung resultieren, sowohl hinsichtlich der Effizienz des Mitteleinsatzes als auch hinsichtlich des Potenzials für eine autonome Weiterentwicklung und Schwerpunktsetzung überwiegen. Die Schweizer Lösung soll nachhaltig und unabhängig sein, gleichzeitig jedoch flexibel und offen für eine allfällige Assoziierung zu einem späteren Zeitpunkt bleiben.</p><p>Die Schweizer Lösung bringt den betroffenen Kreisen im Unterschied zur bisherigen, jährlich zu erneuernden Übergangslösung eine dreijährige Planungssicherheit. Die Möglichkeiten für individuelle Lernmobilität sind für Personen in der Schweiz im Wesentlichen wie zuvor gewährleistet. Einzelne ausländische Universitäten haben zwar den Zugang von Schweizer Teilnehmenden beschränkt. Trotz dieser punktuellen Beschränkungen konnte das Niveau der Teilnahme an der internationalen Lernmobilität seit 2014 aber nicht nur gehalten, sondern sogar ausgebaut werden; 2016 wurden erstmals über 10 000 geförderte Lernmobilitäten (für alle Bildungsbereiche) ausgewiesen. Die Schweizer Lösung soll ein weiteres Wachstum und eine Weiterentwicklung der Förderpraxis ermöglichen. Damit lässt sich eine bessere Vernetzung des Bildungsstandorts Schweiz gewährleisten als mit der Übergangslösung. Aufgrund der Nichtassoziierung hat die Schweiz allerdings auch mit der Schweizer Lösung nur Zugang zu einzelnen technischen Gremien von Erasmus plus und kann daher die strategische Ausrichtung des Programms nur beschränkt mitgestalten.</p><p>5. Für assoziierte Staaten existiert kein Automatismus einer Weiterbeteiligung an der folgenden Programmgeneration. Dieser Umstand war auch Ursache der unerwarteten Nichtassoziierung im Jahr 2014. Da für jede Programmperiode neue Verhandlungen aufzunehmen sind, geht der Bundesrat davon aus, dass eine Nichtassoziierung an Erasmus plus die Chancen einer Assoziierung an das neue Programm ab 2021 nicht beeinflussen wird. Die Frage einer Assoziierung an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus ab 2021 wird der Bundesrat prüfen, sobald die Parameter dieses Programms bekannt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich erschienenen Medienberichten ist zu entnehmen, dass der Bundesrat keine Vollmitgliedschaft im Programm Erasmus plus mehr anstrebt und stattdessen die derzeit bestehende Übergangslösung bis Ende 2020 weiterführen will. Diese überraschende Kehrtwende steht im Gegensatz zu dem noch im September 2016 bekräftigten strategischen Ziel der vollständigen Assoziierung an Erasmus plus. Im Hinblick auf die zukünftige Beteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Austauschprogrammen wirft sie verschiedene Fragen auf.</p><p>Obschon die 2014 eingerichtete Übergangslösung eine gewisse Kontinuität der Mobilitätsaktivitäten von Schweizer Institutionen mit den Programmländern von Erasmus plus gewährleistet, sind die negativen Konsequenzen dieser Situation hinreichend bekannt. Dazu gehören der administrative Mehraufwand für die Hochschulen und eine geringere Auswahl an Partneruniversitäten für Schweizer Studierende. Da die Übergangslösung hauptsächlich die individuelle Mobilität betrifft, sind die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Kooperationsprojekten deutlich eingeschränkt. Schliesslich besteht die Frage, ob neben der tertiären Stufe auch den Anliegen anderer Zielgruppen des Programms ausreichend Rechnung getragen wird.</p><p>Aus bildungspolitischer Sicht stellt die Verlängerung der Übergangslösung ein fragwürdiges Signal dar. Die Leistungsfähigkeit des Schweizer Bildungssystems auf allen Stufen beruht insbesondere auf seiner internationalen Ausrichtung und auf der kultur- und sprachübergreifenden Zusammenarbeit. Da Kooperationen stets langfristig aufgebaut werden, ist eine mehrjährige Warteschlaufe für Erasmus plus im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Bildungs- und Innovationsstandorts Schweiz bestimmt nicht wünschenswert.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bestätigt er die Medienberichte, wonach das Ziel einer Teilnahme am Programm Erasmus plus derzeit nicht mehr weiterverfolgt wird?</p><p>2. Auf der Grundlage welcher Gesamtbeurteilung kam er zum Schluss, die Verhandlungen mit der EU über eine Vollassoziierung an Erasmus plus nicht wieder aufzunehmen?</p><p>3. Inwiefern wurden dabei die Anliegen der Akteure des Schweizer Bildungssystems, insbesondere der Hochschulen und der Studierenden, mitberücksichtigt?</p><p>4. Wie beurteilt er die möglichen negativen Auswirkungen einer Verlängerung der Übergangslösung um weitere drei Jahre auf die internationale Vernetzung des Bildungsstandorts Schweiz?</p><p>5. Wie schätzt er die Risiken ein, die mit einer mehrjährigen Sistierung der Verhandlungen über Erasmus plus für die Teilnahme am Nachfolgeprogramm ab 2021 und für den langfristigen Status der Schweiz im europäischen Bildungsraum verbunden sind?</p>
    • Erasmus plus auf dem Abstellgleis. Ein Eigentor für das Bildungsland Schweiz?

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