Schliessung der Postfilialen

ShortId
17.3030
Id
20173030
Updated
28.07.2023 04:59
Language
de
Title
Schliessung der Postfilialen
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Laut Artikel 5 des Postgesetzes können die Postanbieterinnen freiwillige Vereinbarungen zum Zugang zu Teilleistungen abschliessen. Zu den Teilleistungen gehören die Annahme, der Transport, das Sortieren und die Zustellung von Postsendungen. Der Gesetzgeber kam anlässlich der Totalrevision des Postgesetzes im Jahre 2010 zum Schluss, dass eine weiter gehende staatliche Regulierung für den Teilleistungszugang aufgrund des Fehlens eines monopolistischen Engpasses nicht notwendig ist.</p><p>Seit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung hat sich an der Ausgangslage nichts geändert, weshalb aus Sicht des Bundesrates weiterhin kein Regulierungseingriff nötig ist. So können private Postanbieterinnen beispielsweise kostensparende Kooperationen mit geeigneten Partnern bei der Annahme von Sendungen (z. B. Unternehmen mit einem landesweiten Filialnetz) eingehen oder eigene Sortierzentren einrichten und betreiben.</p><p>Demgegenüber zielt die Motion 17.3011 auf die Verbesserung des Marktzugangs. Der Bundesrat hat die in der Motion aufgegriffenen Massnahmen in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 vorgeschlagen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten und Vorleistungsvergütungen, die kostengerechte Entgeltregelung für den Zugang zu Postfächern sowie einen verbesserten Zugang zu Briefkastenanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern.</p><p>2. Die Postverordnung konkretisiert das landesweite Netz an Zugangspunkten. In quantitativer Hinsicht enthält die Verordnung die Mindestvorgabe, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder eine Agentur innert 20 Minuten sowie die Barzahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten erreichen müssen. Ausserdem muss in jeder Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein. Die räumliche Verteilung liegt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Ermessen der Post. Agenturen bieten vergleichbare Dienstleistungen an wie klassische Poststellen, weisen jedoch oft deutlich längere Öffnungszeiten auf. Ausgenommen sind in Agenturen die Barzahlungsdienstleistungen und die Abholung von Betreibungsurkunden.</p><p>Seit dem Herbst 2016 informiert die Post aktiv über die geplante Netzentwicklung. Bis 2020 sollen 500 bis 600 Poststellen in Agenturen umgewandelt werden. Auf ersatzlose Schliessungen will die Post verzichten. Vielmehr sollen neue innovative Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise My-Post-24-Automaten das Angebot ergänzen. Auch hat die Post am 2. März 2017 bekanntgegeben, dass in Ortschaften, in denen ausschliesslich eine Agentur zur Verfügung steht, ab dem 1. September 2017 Bareinzahlungen an der Haustüre ermöglicht werden.</p><p>Die Post reagiert mit diesen Anpassungen auf das veränderte Kundenverhalten und die daraus resultierenden rückläufigen Schaltergeschäfte. 2016 belief sich das Defizit auf rund 200 Millionen Franken. Sie hat angekündigt, die Bevölkerung frühzeitig vor Ort über Veränderungen im Poststellennetz zu informieren und in den betroffenen Gemeinden Informationsveranstaltungen durchzuführen, an welchen die neuen Angebote vorgestellt werden.</p><p>Der Abbau von Arbeitsplätzen ist im Zusammenhang mit den geänderten Nutzergewohnheiten und angestrebten Effizienzsteigerungen zu sehen. Der Bundesrat erwartet von der Post, dass die Massnahmen sozialverträglich und wo möglich über die natürliche Fluktuation umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Postnetzes in Bevölkerung, Wirtschaft und Politik auf Widerstand stösst und als Leistungsabbau in der Grundversorgung wahrgenommen werden kann. In einigen Kantonen und Randregionen ist grosser Unmut erkennbar. Der Bundesrat wird die entsprechenden Bedürfnisse klären. Die Studienergebnisse dazu liegen voraussichtlich im Herbst 2017 vor.</p><p>3. Die Post ist verpflichtet, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren Leistungsauftrag effizient erfüllen zu können und die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anpassen können. Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, der Post die Entscheidkompetenz über die Umwandlung oder Schliessung eines bedienten Zugangspunktes zu entziehen. Das in der Postverordnung vorgesehene Schlichtungsverfahren vor der Postcom erscheint weiterhin als sachgerecht.</p><p>Die Mitbenutzung der Poststellen durch alternative Anbieterinnen käme einem Teilleistungszugang gleich. Wie in der Antwort auf die Frage 1 aufgezeigt, ist ein derartiger Regulierungseingriff nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post schliesst im ganzen Land immer mehr Poststellen und argumentiert mit der Notwendigkeit, betriebswirtschaftlich erfolgreich sein zu wollen. Dabei geht vollständig vergessen, dass die Post die dafür wichtigste Forderung seit Jahren bekämpft: die Ermöglichung der Nutzung der Poststelle für private Mitbewerber. Bei der Swisscom wurde ja der erfolgreiche Beweis erbracht, dass die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur - bei der letzten Meile und dem Breitbandinternet - sogar im Bereich neuer Technologien viele kommerzielle Vorteile und auch Vorteile für die Kundschaft bringt.</p><p>Wäre diese Öffnung nicht endlich an der Zeit? Die Postfilialen in einigen Städten könnten sich dann zu regelrechten Kompetenzzentren mit guter Auswahl und Beratungsleistung entwickeln und würden ihre Kosten decken. Es ist absolut stossend, dass hier nicht endlich vorwärtsgemacht, sondern die wertvolle Filialinfrastruktur und Postfachinfrastruktur unnötigerweise zurückgebaut und die Versorgung geschwächt wird.</p><p>Für den Kanton Baselland und die Region, aus der ich komme - die nun wirklich nicht als Randregion bezeichnet werden kann -, gilt nun, dass keine Filiale mehr zur Verfügung steht! Dies ist für die Bevölkerung unerträglich. Rückfragen an die Post werden einfach "abgefertigt".</p><p>1. Warum wird nicht endlich die längst fällige Revision des Postgesetzes im Sinn der Motion 17.3011 mit Teilleistungszugang bei den Postfilialen umgesetzt?</p><p>2. Wie lange schaut der Bundesrat dem falschen und unnötigen Leistungs- und Arbeitsplatzabbau zu?</p><p>3. Warum wird die Post hier nicht in die Pflicht genommen, sondern kann einfach handeln, ohne Einsprachemöglichkeit der Gemeinden und ohne Verpflichtung, Kooperationen mit Mitbewerbern zu prüfen? Mindestens diese Auflage müsste für die gemeinsame Nutzung der Filiale und der Schliessfächer eine Pflichtauflage sein.</p>
  • Schliessung der Postfilialen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Laut Artikel 5 des Postgesetzes können die Postanbieterinnen freiwillige Vereinbarungen zum Zugang zu Teilleistungen abschliessen. Zu den Teilleistungen gehören die Annahme, der Transport, das Sortieren und die Zustellung von Postsendungen. Der Gesetzgeber kam anlässlich der Totalrevision des Postgesetzes im Jahre 2010 zum Schluss, dass eine weiter gehende staatliche Regulierung für den Teilleistungszugang aufgrund des Fehlens eines monopolistischen Engpasses nicht notwendig ist.</p><p>Seit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung hat sich an der Ausgangslage nichts geändert, weshalb aus Sicht des Bundesrates weiterhin kein Regulierungseingriff nötig ist. So können private Postanbieterinnen beispielsweise kostensparende Kooperationen mit geeigneten Partnern bei der Annahme von Sendungen (z. B. Unternehmen mit einem landesweiten Filialnetz) eingehen oder eigene Sortierzentren einrichten und betreiben.</p><p>Demgegenüber zielt die Motion 17.3011 auf die Verbesserung des Marktzugangs. Der Bundesrat hat die in der Motion aufgegriffenen Massnahmen in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 vorgeschlagen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten und Vorleistungsvergütungen, die kostengerechte Entgeltregelung für den Zugang zu Postfächern sowie einen verbesserten Zugang zu Briefkastenanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern.</p><p>2. Die Postverordnung konkretisiert das landesweite Netz an Zugangspunkten. In quantitativer Hinsicht enthält die Verordnung die Mindestvorgabe, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder eine Agentur innert 20 Minuten sowie die Barzahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten erreichen müssen. Ausserdem muss in jeder Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle vorhanden sein. Die räumliche Verteilung liegt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Ermessen der Post. Agenturen bieten vergleichbare Dienstleistungen an wie klassische Poststellen, weisen jedoch oft deutlich längere Öffnungszeiten auf. Ausgenommen sind in Agenturen die Barzahlungsdienstleistungen und die Abholung von Betreibungsurkunden.</p><p>Seit dem Herbst 2016 informiert die Post aktiv über die geplante Netzentwicklung. Bis 2020 sollen 500 bis 600 Poststellen in Agenturen umgewandelt werden. Auf ersatzlose Schliessungen will die Post verzichten. Vielmehr sollen neue innovative Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise My-Post-24-Automaten das Angebot ergänzen. Auch hat die Post am 2. März 2017 bekanntgegeben, dass in Ortschaften, in denen ausschliesslich eine Agentur zur Verfügung steht, ab dem 1. September 2017 Bareinzahlungen an der Haustüre ermöglicht werden.</p><p>Die Post reagiert mit diesen Anpassungen auf das veränderte Kundenverhalten und die daraus resultierenden rückläufigen Schaltergeschäfte. 2016 belief sich das Defizit auf rund 200 Millionen Franken. Sie hat angekündigt, die Bevölkerung frühzeitig vor Ort über Veränderungen im Poststellennetz zu informieren und in den betroffenen Gemeinden Informationsveranstaltungen durchzuführen, an welchen die neuen Angebote vorgestellt werden.</p><p>Der Abbau von Arbeitsplätzen ist im Zusammenhang mit den geänderten Nutzergewohnheiten und angestrebten Effizienzsteigerungen zu sehen. Der Bundesrat erwartet von der Post, dass die Massnahmen sozialverträglich und wo möglich über die natürliche Fluktuation umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Postnetzes in Bevölkerung, Wirtschaft und Politik auf Widerstand stösst und als Leistungsabbau in der Grundversorgung wahrgenommen werden kann. In einigen Kantonen und Randregionen ist grosser Unmut erkennbar. Der Bundesrat wird die entsprechenden Bedürfnisse klären. Die Studienergebnisse dazu liegen voraussichtlich im Herbst 2017 vor.</p><p>3. Die Post ist verpflichtet, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren Leistungsauftrag effizient erfüllen zu können und die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anpassen können. Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, der Post die Entscheidkompetenz über die Umwandlung oder Schliessung eines bedienten Zugangspunktes zu entziehen. Das in der Postverordnung vorgesehene Schlichtungsverfahren vor der Postcom erscheint weiterhin als sachgerecht.</p><p>Die Mitbenutzung der Poststellen durch alternative Anbieterinnen käme einem Teilleistungszugang gleich. Wie in der Antwort auf die Frage 1 aufgezeigt, ist ein derartiger Regulierungseingriff nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post schliesst im ganzen Land immer mehr Poststellen und argumentiert mit der Notwendigkeit, betriebswirtschaftlich erfolgreich sein zu wollen. Dabei geht vollständig vergessen, dass die Post die dafür wichtigste Forderung seit Jahren bekämpft: die Ermöglichung der Nutzung der Poststelle für private Mitbewerber. Bei der Swisscom wurde ja der erfolgreiche Beweis erbracht, dass die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur - bei der letzten Meile und dem Breitbandinternet - sogar im Bereich neuer Technologien viele kommerzielle Vorteile und auch Vorteile für die Kundschaft bringt.</p><p>Wäre diese Öffnung nicht endlich an der Zeit? Die Postfilialen in einigen Städten könnten sich dann zu regelrechten Kompetenzzentren mit guter Auswahl und Beratungsleistung entwickeln und würden ihre Kosten decken. Es ist absolut stossend, dass hier nicht endlich vorwärtsgemacht, sondern die wertvolle Filialinfrastruktur und Postfachinfrastruktur unnötigerweise zurückgebaut und die Versorgung geschwächt wird.</p><p>Für den Kanton Baselland und die Region, aus der ich komme - die nun wirklich nicht als Randregion bezeichnet werden kann -, gilt nun, dass keine Filiale mehr zur Verfügung steht! Dies ist für die Bevölkerung unerträglich. Rückfragen an die Post werden einfach "abgefertigt".</p><p>1. Warum wird nicht endlich die längst fällige Revision des Postgesetzes im Sinn der Motion 17.3011 mit Teilleistungszugang bei den Postfilialen umgesetzt?</p><p>2. Wie lange schaut der Bundesrat dem falschen und unnötigen Leistungs- und Arbeitsplatzabbau zu?</p><p>3. Warum wird die Post hier nicht in die Pflicht genommen, sondern kann einfach handeln, ohne Einsprachemöglichkeit der Gemeinden und ohne Verpflichtung, Kooperationen mit Mitbewerbern zu prüfen? Mindestens diese Auflage müsste für die gemeinsame Nutzung der Filiale und der Schliessfächer eine Pflichtauflage sein.</p>
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