Muss fortan die Schweiz für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufkommen? Was unternimmt der Bundesrat, um dies zu verhindern?
- ShortId
-
17.3033
- Id
-
20173033
- Updated
-
14.11.2025 07:40
- Language
-
de
- Title
-
Muss fortan die Schweiz für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufkommen? Was unternimmt der Bundesrat, um dies zu verhindern?
- AdditionalIndexing
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44;10;2811
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Neuregelung der Zuständigkeit für die Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Dezember 2016. Dieser Vorschlag muss noch das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der EU durchlaufen. Konkret müssen der Rat sowie das Europäische Parlament diesen Vorschlag beraten und verabschieden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist also noch nicht absehbar, ob und wann die vorgeschlagene Regelung in der vorliegenden Fassung auch tatsächlich verabschiedet wird.</p><p>Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht eine Revision der EU-Regulierung für die Koordination der sozialen Sicherheit im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit vor. Was die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU betrifft, so ist diese Koordination Gegenstand von Anhang II des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen, FZA).</p><p>Gemäss dem FZA muss die Vertragspartei, die eine Revision dieses Abkommens oder seiner Anhänge wünscht, dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag unterbreiten (Art. 18 FZA).</p><p>Die allfällige Übernahme neuer Regeln in den betreffenden Anhang II des FZA muss vom Gemischten Ausschuss beschlossen werden. Dieser besteht paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsparteien und beschliesst einvernehmlich. Ohne Zustimmung der Schweiz kann eine neue Regelung nicht in Anhang II des FZA aufgenommen werden.</p><p>Eine Anpassung von Anhang II FZA müsste innerstaatlich je nach Tragweite vom Bundesrat oder vom Parlament genehmigt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam mit und prüft die allfälligen Konsequenzen für die Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Spielregeln für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu ändern. Nach der EU müsste neu derjenige Staat zahlen, in dem eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger das letzte Jahr gearbeitet hat, und nicht mehr (wie heute) der Wohnsitzstaat.</p><p>Heute ist es so, dass die über 314 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in unserem Land arbeiten, ihre Beiträge zwar in der Schweiz bezahlen, Entschädigungen jedoch von ihrem Wohnsitzstaat erhalten. Im Gegenzug zahlt die Schweiz den Wohnsitzstaaten der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine Vergütung: Für Personen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben, entspricht der Betrag der Entschädigung für drei Monate Arbeitslosigkeit und für Personen, die länger in der Schweiz gearbeitet haben, für fünf Monate. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Paradigmenwechsel hätte für die Schweiz weitreichende Folgen mit Kosten von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken zulasten des Bundes.</p><p>Die Kantone mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern - allen vorab das Tessin mit über 20 Prozent der gesamten in der Schweiz tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger - sähen sich gezwungen, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) stark auszubauen, was für sie zu zusätzlichen Kosten führen würde. Zudem würden sich die Grenzgängerinnen und Grenzgänger massenweise bei den RAV einschreiben, wodurch sie in den Genuss von Massnahmen kämen, die die eidgenössischen Räte im Rahmen der (Nicht-)Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Änderung der Spielregeln für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger ein?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat konkret, um diese Änderung zu verhindern?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, in der Schweiz eine Diskussion zum Thema anzustossen?</p>
- Muss fortan die Schweiz für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufkommen? Was unternimmt der Bundesrat, um dies zu verhindern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Neuregelung der Zuständigkeit für die Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Dezember 2016. Dieser Vorschlag muss noch das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der EU durchlaufen. Konkret müssen der Rat sowie das Europäische Parlament diesen Vorschlag beraten und verabschieden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist also noch nicht absehbar, ob und wann die vorgeschlagene Regelung in der vorliegenden Fassung auch tatsächlich verabschiedet wird.</p><p>Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht eine Revision der EU-Regulierung für die Koordination der sozialen Sicherheit im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit vor. Was die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU betrifft, so ist diese Koordination Gegenstand von Anhang II des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen, FZA).</p><p>Gemäss dem FZA muss die Vertragspartei, die eine Revision dieses Abkommens oder seiner Anhänge wünscht, dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag unterbreiten (Art. 18 FZA).</p><p>Die allfällige Übernahme neuer Regeln in den betreffenden Anhang II des FZA muss vom Gemischten Ausschuss beschlossen werden. Dieser besteht paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsparteien und beschliesst einvernehmlich. Ohne Zustimmung der Schweiz kann eine neue Regelung nicht in Anhang II des FZA aufgenommen werden.</p><p>Eine Anpassung von Anhang II FZA müsste innerstaatlich je nach Tragweite vom Bundesrat oder vom Parlament genehmigt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam mit und prüft die allfälligen Konsequenzen für die Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Spielregeln für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu ändern. Nach der EU müsste neu derjenige Staat zahlen, in dem eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger das letzte Jahr gearbeitet hat, und nicht mehr (wie heute) der Wohnsitzstaat.</p><p>Heute ist es so, dass die über 314 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in unserem Land arbeiten, ihre Beiträge zwar in der Schweiz bezahlen, Entschädigungen jedoch von ihrem Wohnsitzstaat erhalten. Im Gegenzug zahlt die Schweiz den Wohnsitzstaaten der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine Vergütung: Für Personen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben, entspricht der Betrag der Entschädigung für drei Monate Arbeitslosigkeit und für Personen, die länger in der Schweiz gearbeitet haben, für fünf Monate. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Paradigmenwechsel hätte für die Schweiz weitreichende Folgen mit Kosten von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken zulasten des Bundes.</p><p>Die Kantone mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern - allen vorab das Tessin mit über 20 Prozent der gesamten in der Schweiz tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger - sähen sich gezwungen, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) stark auszubauen, was für sie zu zusätzlichen Kosten führen würde. Zudem würden sich die Grenzgängerinnen und Grenzgänger massenweise bei den RAV einschreiben, wodurch sie in den Genuss von Massnahmen kämen, die die eidgenössischen Räte im Rahmen der (Nicht-)Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Änderung der Spielregeln für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger ein?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat konkret, um diese Änderung zu verhindern?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, in der Schweiz eine Diskussion zum Thema anzustossen?</p>
- Muss fortan die Schweiz für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufkommen? Was unternimmt der Bundesrat, um dies zu verhindern?
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