Bericht und Vorschläge der Elcom zu möglichen Auswirkungen und Szenarien der Energiestrategie 2050
- ShortId
-
17.3042
- Id
-
20173042
- Updated
-
28.07.2023 04:45
- Language
-
de
- Title
-
Bericht und Vorschläge der Elcom zu möglichen Auswirkungen und Szenarien der Energiestrategie 2050
- AdditionalIndexing
-
66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Präsident der Elcom hat sich kürzlich beim diesjährigen Stromkongress besorgt über mögliche kritische Situationen und Stromlücken für die Wirtschaft im Hinblick auf die geplante Umsetzung der Energiestrategie 2050 geäussert.</p><p>In den Wintermonaten der Jahre nach 2035 könnten in der Schweiz bis zu 35 Prozent der elektrischen Energie fehlen, was dazu führen wird, dass diese Stromlücke mit erhöhten Importen aus Deutschland, Frankreich und Italien gedeckt werden müsste. Dazu werden diese Länder jedoch kaum in der Lage sein, da sie gemäss Angaben der Entso-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) ab dem Jahr 2025 selber Strom importieren müssen.</p>
- <p>1./2. Wenn die Stromversorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat gemäss Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) Massnahmen treffen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ihrerseits beobachtet die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte und kann dem Bundesrat, wo sie es für nötig hält, Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9 unterbreiten (Art. 22 Abs. 4 StromVG). Zu diesem Zweck erstellt die Elcom alle zwei Jahre einen Bericht zur Stromversorgungssicherheit und stützt ihre Beurteilung auf zahlreiche Beobachtungsgrössen in den Bereichen Netz, Produktion, Kosten und Tarife sowie Umfeld ab. Den letzten Bericht hat die Elcom im Juni 2016 veröffentlicht.</p><p>Aufgrund dieser Arbeiten wurden dem Bundesrat bislang keine Massnahmen nach Artikel 9 StromVG vorgeschlagen.</p><p>3. Um den schrittweisen Wegfall von Strom aus Kernenergie aufzufangen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bund mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 darauf, die Energieeffizienz zu erhöhen sowie die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) auszubauen. Die Energiestrategie 2050 wird Schritt für Schritt umgesetzt. Dies verschafft die für den Umbau des Energiesystems benötigte Zeit und lässt zu, dass allfällige weitere Massnahmen pragmatisch der Marktentwicklung und dem technologischen Fortschritt angepasst werden können. Um festzustellen, ob weitere Massnahmen nötig werden, ist in der Energiestrategie ein umfassendes Monitoring vorgesehen. Gegen das neue Energiegesetz ist das Referendum zustande gekommen. Die Bevölkerung wird am 21. Mai 2017 darüber abstimmen.</p><p>Für den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem unterbreitete der Bundesrat dem Parlament 2015 eine Botschaft für ein Klima- und Energielenkungssystem. Dieser Weg wird voraussichtlich nicht weiterverfolgt: Der Nationalrat sowie die zuständige Kommission des Ständerates sind auf diese Vorlage nicht eingetreten. Deswegen diskutieren die parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) derzeit über das weitere Vorgehen zur langfristigen Sicherung der Stromversorgungssicherheit. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat für die UREK des Nationalrates zu diesem Zweck den Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" ausgearbeitet (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte). Im Rahmen der Diskussion wird untersucht, ob die heutigen Rahmenbedingungen für den Strommarkt auch in Zukunft noch adäquat sind, beispielsweise ob die inländische Produktion längerfristig ausreichend gesichert ist oder gegebenenfalls neue Marktinstrumente wie beispielsweise Auktionen, Kapazitätsmechanismen oder ein Quotenmodell erforderlich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wann kommen der Bericht und die Vorschläge der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) nach Artikel 22 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes zu möglichen Auswirkungen und Vorkehrungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Energiestrategie 2050?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass der Bericht im Sinne einer offenen Information der Stimmberechtigten rechtzeitig vor dem 21. Mai 2017 (Abstimmung über das Energiegesetz) vorgelegt werden muss?</p><p>3. Wie gross ist die Gefahr und Wahrscheinlichkeit einer möglichen Stromlücke ab den Jahren nach 2035?</p>
- Bericht und Vorschläge der Elcom zu möglichen Auswirkungen und Szenarien der Energiestrategie 2050
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Präsident der Elcom hat sich kürzlich beim diesjährigen Stromkongress besorgt über mögliche kritische Situationen und Stromlücken für die Wirtschaft im Hinblick auf die geplante Umsetzung der Energiestrategie 2050 geäussert.</p><p>In den Wintermonaten der Jahre nach 2035 könnten in der Schweiz bis zu 35 Prozent der elektrischen Energie fehlen, was dazu führen wird, dass diese Stromlücke mit erhöhten Importen aus Deutschland, Frankreich und Italien gedeckt werden müsste. Dazu werden diese Länder jedoch kaum in der Lage sein, da sie gemäss Angaben der Entso-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) ab dem Jahr 2025 selber Strom importieren müssen.</p>
- <p>1./2. Wenn die Stromversorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat gemäss Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) Massnahmen treffen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ihrerseits beobachtet die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte und kann dem Bundesrat, wo sie es für nötig hält, Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9 unterbreiten (Art. 22 Abs. 4 StromVG). Zu diesem Zweck erstellt die Elcom alle zwei Jahre einen Bericht zur Stromversorgungssicherheit und stützt ihre Beurteilung auf zahlreiche Beobachtungsgrössen in den Bereichen Netz, Produktion, Kosten und Tarife sowie Umfeld ab. Den letzten Bericht hat die Elcom im Juni 2016 veröffentlicht.</p><p>Aufgrund dieser Arbeiten wurden dem Bundesrat bislang keine Massnahmen nach Artikel 9 StromVG vorgeschlagen.</p><p>3. Um den schrittweisen Wegfall von Strom aus Kernenergie aufzufangen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bund mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 darauf, die Energieeffizienz zu erhöhen sowie die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) auszubauen. Die Energiestrategie 2050 wird Schritt für Schritt umgesetzt. Dies verschafft die für den Umbau des Energiesystems benötigte Zeit und lässt zu, dass allfällige weitere Massnahmen pragmatisch der Marktentwicklung und dem technologischen Fortschritt angepasst werden können. Um festzustellen, ob weitere Massnahmen nötig werden, ist in der Energiestrategie ein umfassendes Monitoring vorgesehen. Gegen das neue Energiegesetz ist das Referendum zustande gekommen. Die Bevölkerung wird am 21. Mai 2017 darüber abstimmen.</p><p>Für den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem unterbreitete der Bundesrat dem Parlament 2015 eine Botschaft für ein Klima- und Energielenkungssystem. Dieser Weg wird voraussichtlich nicht weiterverfolgt: Der Nationalrat sowie die zuständige Kommission des Ständerates sind auf diese Vorlage nicht eingetreten. Deswegen diskutieren die parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) derzeit über das weitere Vorgehen zur langfristigen Sicherung der Stromversorgungssicherheit. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat für die UREK des Nationalrates zu diesem Zweck den Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" ausgearbeitet (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte). Im Rahmen der Diskussion wird untersucht, ob die heutigen Rahmenbedingungen für den Strommarkt auch in Zukunft noch adäquat sind, beispielsweise ob die inländische Produktion längerfristig ausreichend gesichert ist oder gegebenenfalls neue Marktinstrumente wie beispielsweise Auktionen, Kapazitätsmechanismen oder ein Quotenmodell erforderlich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wann kommen der Bericht und die Vorschläge der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) nach Artikel 22 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes zu möglichen Auswirkungen und Vorkehrungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Energiestrategie 2050?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass der Bericht im Sinne einer offenen Information der Stimmberechtigten rechtzeitig vor dem 21. Mai 2017 (Abstimmung über das Energiegesetz) vorgelegt werden muss?</p><p>3. Wie gross ist die Gefahr und Wahrscheinlichkeit einer möglichen Stromlücke ab den Jahren nach 2035?</p>
- Bericht und Vorschläge der Elcom zu möglichen Auswirkungen und Szenarien der Energiestrategie 2050
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