Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern
- ShortId
-
17.3044
- Id
-
20173044
- Updated
-
25.06.2025 00:18
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern
- AdditionalIndexing
-
1216;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Sicherheitslage in Europa und somit auch in der Schweiz hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre deutlich verändert. Die Jahre 2015 und 2016 haben eines vor Augen geführt: Der dschihadistisch motivierte Terrorismus hat sich zu einer virulenten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit in Europa entwickelt. Bei Anschlägen wie jenem auf den Berliner Weihnachtsmarkt stellt sich im Nachhinein die Frage, ob die dschihadistische Gesinnung des Attentäters den Behörden bekannt war, welche Versuche diese unternahmen, um den Täter (bis zur Ausschaffung) zu inhaftieren, und aus welchen Gründen eine solche Inhaftierung nicht möglich war. Auch wenn die Schweiz bisher von Terroranschlägen verschont geblieben ist, stellen sich diese Fragen auch hierzulande. Auch in der Schweiz gibt es Fälle besonders gefährlicher Personen, sogenannter Gefährder, die nicht ausgeschafft werden können. Die "NZZ" berichtete im Mai 2016, abgewiesene Asylbewerber oder Straftäter, die nach Verbüssen ihrer Strafe in einer Schweizer Haftanstalt des Landes verwiesen werden, könnten sich einer Rückführung problemlos entziehen. Die "NZZ" spricht von einer "faktischen Machtlosigkeit der Schweizer Behörden", von der insbesondere auch schwere Gewaltverbrecher profitierten. Dies dürfte auch für Auszuschaffende mit dschihadistischer Gesinnung gelten. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und deren Polizeikorps einen ausführlichen Bericht auszuarbeiten. Dabei steht die Lösungsfindung für eine Verbesserung der aktuellen Praxis im Zentrum. Der Bericht soll die Kosten und deren Träger nachvollziehbar aufzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Bedenken des Postulanten bezüglich des Umgangs mit Personen, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Die hier aufgeworfenen Fragen, namentlich zur Ausschaffung dieser Personen, werden im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung bearbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausschaffungsprozesse in einem ausführlichen Bericht zu überprüfen und zu analysieren. Der Bericht soll folgende Informationen enthalten, gegliedert nach Herkunftsland der Ausgeschaffenen und Auszuschaffenden:</p><p>- Zahlen über erfolgte Ausschaffungen und nichterfolgreiche Ausschaffungsversuche schweizweit inklusive Begründung erfolgloser Ausschaffungsversuche;</p><p>- Informationen, was mit Personen geschieht, bei denen die Ausschaffungsversuche scheitern;</p><p>- detaillierte Angaben über die dem Bund und den Kantonen anfallenden Kosten (z. B. Kosten für Sonder- und Linienflüge, für Unterbringung in der Schweiz, Administration usw.).</p><p>Weiter soll der Bericht folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Gibt es in den Kantonen Unterschiede in der Ausschaffungspraxis? Wenn ja, welche?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann die Ausschaffungsquote von abgewiesenen Asylbewerbern und von auszuschaffenden Straftätern erhöht werden?</p><p>3. Inwiefern könnte eine Ausschaffungskooperation mit Drittstaaten wie Deutschland zu einer Verbesserung der Ausschaffungsquote beitragen?</p><p>4. Wie prüfen die Behörden auszuschaffende Personen auf dschihadistische oder terroristische Aktivitäten und Verbindungen?</p><p>5. Verfügt der Nachrichtendienst des Bundes über ausreichende Befugnisse, um Informationen über Gefährder mit ausländischen Diensten auszutauschen und um entsprechende Abklärungen gemeinsam mit ausländischen Partnerdiensten zu tätigen?</p><p>6. Verfügen die Nachrichtendienste über ausreichend personelle Ressourcen, um sämtliche den Behörden bekannte Gefährder zu überwachen?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen gewährleistet der Bund die öffentliche Sicherheit hinsichtlich radikalisierter Auszuschaffender, die trotz nachgewiesener Nähe zu terroristischen Organisationen nicht ausgeschafft werden können?</p><p>8. Welche Massnahmen sind notwendig, damit auszuschaffende Gefährder, deren Ausschaffung sich verzögert, bis zu ihrer definitiven Ausschaffung überwacht oder inhaftiert werden können (mittels Sicherheits- bzw. Präventivhaft)?</p><p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob die gesamten Kosten, die den Kantonen in Zusammenhang mit Ausschaffungen anfallen, dem Bund verrechnet werden können.</p>
- Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sicherheitslage in Europa und somit auch in der Schweiz hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre deutlich verändert. Die Jahre 2015 und 2016 haben eines vor Augen geführt: Der dschihadistisch motivierte Terrorismus hat sich zu einer virulenten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit in Europa entwickelt. Bei Anschlägen wie jenem auf den Berliner Weihnachtsmarkt stellt sich im Nachhinein die Frage, ob die dschihadistische Gesinnung des Attentäters den Behörden bekannt war, welche Versuche diese unternahmen, um den Täter (bis zur Ausschaffung) zu inhaftieren, und aus welchen Gründen eine solche Inhaftierung nicht möglich war. Auch wenn die Schweiz bisher von Terroranschlägen verschont geblieben ist, stellen sich diese Fragen auch hierzulande. Auch in der Schweiz gibt es Fälle besonders gefährlicher Personen, sogenannter Gefährder, die nicht ausgeschafft werden können. Die "NZZ" berichtete im Mai 2016, abgewiesene Asylbewerber oder Straftäter, die nach Verbüssen ihrer Strafe in einer Schweizer Haftanstalt des Landes verwiesen werden, könnten sich einer Rückführung problemlos entziehen. Die "NZZ" spricht von einer "faktischen Machtlosigkeit der Schweizer Behörden", von der insbesondere auch schwere Gewaltverbrecher profitierten. Dies dürfte auch für Auszuschaffende mit dschihadistischer Gesinnung gelten. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und deren Polizeikorps einen ausführlichen Bericht auszuarbeiten. Dabei steht die Lösungsfindung für eine Verbesserung der aktuellen Praxis im Zentrum. Der Bericht soll die Kosten und deren Träger nachvollziehbar aufzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Bedenken des Postulanten bezüglich des Umgangs mit Personen, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Die hier aufgeworfenen Fragen, namentlich zur Ausschaffung dieser Personen, werden im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung bearbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausschaffungsprozesse in einem ausführlichen Bericht zu überprüfen und zu analysieren. Der Bericht soll folgende Informationen enthalten, gegliedert nach Herkunftsland der Ausgeschaffenen und Auszuschaffenden:</p><p>- Zahlen über erfolgte Ausschaffungen und nichterfolgreiche Ausschaffungsversuche schweizweit inklusive Begründung erfolgloser Ausschaffungsversuche;</p><p>- Informationen, was mit Personen geschieht, bei denen die Ausschaffungsversuche scheitern;</p><p>- detaillierte Angaben über die dem Bund und den Kantonen anfallenden Kosten (z. B. Kosten für Sonder- und Linienflüge, für Unterbringung in der Schweiz, Administration usw.).</p><p>Weiter soll der Bericht folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Gibt es in den Kantonen Unterschiede in der Ausschaffungspraxis? Wenn ja, welche?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann die Ausschaffungsquote von abgewiesenen Asylbewerbern und von auszuschaffenden Straftätern erhöht werden?</p><p>3. Inwiefern könnte eine Ausschaffungskooperation mit Drittstaaten wie Deutschland zu einer Verbesserung der Ausschaffungsquote beitragen?</p><p>4. Wie prüfen die Behörden auszuschaffende Personen auf dschihadistische oder terroristische Aktivitäten und Verbindungen?</p><p>5. Verfügt der Nachrichtendienst des Bundes über ausreichende Befugnisse, um Informationen über Gefährder mit ausländischen Diensten auszutauschen und um entsprechende Abklärungen gemeinsam mit ausländischen Partnerdiensten zu tätigen?</p><p>6. Verfügen die Nachrichtendienste über ausreichend personelle Ressourcen, um sämtliche den Behörden bekannte Gefährder zu überwachen?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen gewährleistet der Bund die öffentliche Sicherheit hinsichtlich radikalisierter Auszuschaffender, die trotz nachgewiesener Nähe zu terroristischen Organisationen nicht ausgeschafft werden können?</p><p>8. Welche Massnahmen sind notwendig, damit auszuschaffende Gefährder, deren Ausschaffung sich verzögert, bis zu ihrer definitiven Ausschaffung überwacht oder inhaftiert werden können (mittels Sicherheits- bzw. Präventivhaft)?</p><p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob die gesamten Kosten, die den Kantonen in Zusammenhang mit Ausschaffungen anfallen, dem Bund verrechnet werden können.</p>
- Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern
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