Politisierung der Energieforschung?

ShortId
17.3062
Id
20173062
Updated
28.07.2023 04:56
Language
de
Title
Politisierung der Energieforschung?
AdditionalIndexing
66;36;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Eidgenössische Energieforschungskommission (Core) hat die Aufgabe, den Bundesrat und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus der Perspektive von Experten in Forschungsfragen zu beraten. Als Verwaltungskommission gemäss Artikel 8a Absatz 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Core weder politisch tätig, noch verfügt sie über Entscheidungskompetenz. Die Aufgaben der Core werden regelmässig überprüft und in einer Einsetzungsverfügung geregelt.</p><p>3. Der Core gehören 15 Mitglieder an. Sie vertreten die Industrie, die Energiewirtschaft, den ETH-Bereich, die Universitäten, die Fachhochschulen und die Kantone. Durch stimmlose Beisitzende sind das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Swissuniversities und die Kommission für Technologie und Innovation vertreten. Die KMU sind mit vier Mitgliedern in der Core vertreten, die Grossindustrie hat zwei Mitglieder. Aus Sicht des Bundesrates sind die KMU adäquat im Gremium vertreten.</p><p>4. Die anwendungsorientierte höhere Berufsbildung ist mit einer Person vertreten; dies ist für die Erfüllung der Aufgaben der Core adäquat.</p><p>5. Die Core ist eine ausschliesslich beratende Kommission des Bundesrates. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt ad personam und nicht als "Interessenvertreter". Dabei werden eine grösstmögliche Breite an Ausbildung, Erfahrung, Alter und Werdegang der Mitglieder sowie eine ausgeglichene Geschlechter- und Sprachenvertretung unter Befolgung der Vorgaben von Artikel 57e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) und der Artikel 8bff. RVOV angestrebt. Die Wahl des Präsidenten der Energieagentur Act wurde in der Wahlvorbereitung - inklusive möglicher Interessenkonflikte - in einer Ämterkonsultation überprüft. Der Bundesrat sieht keine Irregularität, die es zu beheben gilt. Zwischen der Geschäftsführung bei Act und der Mitgliedschaft in der Core gibt es keine geschäftlichen Berührungspunkte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es besteht ein Programm des Bundes für die Energieforschung. Dieses wird von der Eidgenössischen Energieforschungskommission begleitet. Die Kommission sollte als technischer, politisch neutraler Beirat funktionieren. Angesichts der Tendenzen, diese Kommission zunehmend zu politisieren, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird sichergestellt, dass die Kommission auch künftig ihrem technischen Ansatz verpflichtet bleibt?</p><p>2. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um jegliche Politisierung der Energieforschungskommission zu unterbinden?</p><p>3. Wie können die KMU in der Kommission einbezogen werden? Die Grossunternehmen sind heute gleich mehrfach vertreten.</p><p>4. Wie kann die anwendungsorientierte höhere Berufsbildung in der Kommission berücksichtigt werden? Die akademische Bildung ist heute gut vertreten.</p><p>5. Welche Massnahmen wird der Bundesrat einleiten, um die folgende heute bestehende Irregularität zu beheben? Der Präsident der Energieagentur Act ist Mitglied der Energieforschungskommission. Energieagenturen setzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie die Befreiungsmechanismen gemäss CO2-Gesetz um. Das heisst, das gleiche Bundesamt, das mit der Agentur zusammenarbeitet, hat die Agentur - eine von zwei - in einem Steuerungsausschuss. Das ist doch Kollusion und Bevorzugung der einen zum Nachteil der anderen.</p>
  • Politisierung der Energieforschung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Eidgenössische Energieforschungskommission (Core) hat die Aufgabe, den Bundesrat und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus der Perspektive von Experten in Forschungsfragen zu beraten. Als Verwaltungskommission gemäss Artikel 8a Absatz 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Core weder politisch tätig, noch verfügt sie über Entscheidungskompetenz. Die Aufgaben der Core werden regelmässig überprüft und in einer Einsetzungsverfügung geregelt.</p><p>3. Der Core gehören 15 Mitglieder an. Sie vertreten die Industrie, die Energiewirtschaft, den ETH-Bereich, die Universitäten, die Fachhochschulen und die Kantone. Durch stimmlose Beisitzende sind das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Swissuniversities und die Kommission für Technologie und Innovation vertreten. Die KMU sind mit vier Mitgliedern in der Core vertreten, die Grossindustrie hat zwei Mitglieder. Aus Sicht des Bundesrates sind die KMU adäquat im Gremium vertreten.</p><p>4. Die anwendungsorientierte höhere Berufsbildung ist mit einer Person vertreten; dies ist für die Erfüllung der Aufgaben der Core adäquat.</p><p>5. Die Core ist eine ausschliesslich beratende Kommission des Bundesrates. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt ad personam und nicht als "Interessenvertreter". Dabei werden eine grösstmögliche Breite an Ausbildung, Erfahrung, Alter und Werdegang der Mitglieder sowie eine ausgeglichene Geschlechter- und Sprachenvertretung unter Befolgung der Vorgaben von Artikel 57e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) und der Artikel 8bff. RVOV angestrebt. Die Wahl des Präsidenten der Energieagentur Act wurde in der Wahlvorbereitung - inklusive möglicher Interessenkonflikte - in einer Ämterkonsultation überprüft. Der Bundesrat sieht keine Irregularität, die es zu beheben gilt. Zwischen der Geschäftsführung bei Act und der Mitgliedschaft in der Core gibt es keine geschäftlichen Berührungspunkte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es besteht ein Programm des Bundes für die Energieforschung. Dieses wird von der Eidgenössischen Energieforschungskommission begleitet. Die Kommission sollte als technischer, politisch neutraler Beirat funktionieren. Angesichts der Tendenzen, diese Kommission zunehmend zu politisieren, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird sichergestellt, dass die Kommission auch künftig ihrem technischen Ansatz verpflichtet bleibt?</p><p>2. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um jegliche Politisierung der Energieforschungskommission zu unterbinden?</p><p>3. Wie können die KMU in der Kommission einbezogen werden? Die Grossunternehmen sind heute gleich mehrfach vertreten.</p><p>4. Wie kann die anwendungsorientierte höhere Berufsbildung in der Kommission berücksichtigt werden? Die akademische Bildung ist heute gut vertreten.</p><p>5. Welche Massnahmen wird der Bundesrat einleiten, um die folgende heute bestehende Irregularität zu beheben? Der Präsident der Energieagentur Act ist Mitglied der Energieforschungskommission. Energieagenturen setzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie die Befreiungsmechanismen gemäss CO2-Gesetz um. Das heisst, das gleiche Bundesamt, das mit der Agentur zusammenarbeitet, hat die Agentur - eine von zwei - in einem Steuerungsausschuss. Das ist doch Kollusion und Bevorzugung der einen zum Nachteil der anderen.</p>
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