Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder

ShortId
17.3065
Id
20173065
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder
AdditionalIndexing
2446;10;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz wird von der EU und allgemeiner von der OECD immer wieder kritisch beleuchtet. Die EU will bis Ende 2017 eine schwarze Liste mit den Steueroasen erstellen - so der Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 6. Juli 2016 zuhanden der Europäischen Kommission. Diese Liste berücksichtigt allerdings sogenannte Tax Rulings, eine Art Steuervereinbarung mit einzelnen Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gang und gäbe sind, nicht. Auch wenn ein übertriebener Steuerwettbewerb zugegebenermassen dazu führen kann, dass einzelne Staaten sich an einem schädlichen Steuerwettlauf beteiligen und sich mit immer tieferen Steuern überbieten, so kann man die tendenziell feindselige Haltung gegenüber den politischen und den steuerlichen Behörden der Schweiz nicht übersehen. Diese Haltung entbehrt jeder Kohärenz, vor allem wenn man sieht, mit welch offensichtlicher Lust verschiedene EU- und OECD-Länder immer neue Steueranreize aushecken. Laut dem Oxfam-Bericht "Steuerkämpfe" vom 12. Dezember 2016 sind 4 der 15 weltweit schlimmsten Steueroasen, die Unternehmen zur Steuerumgehung verhelfen, EU-Länder, nämlich die Niederlande, Irland, Zypern und Luxemburg. Kriterien für die Oxfam-Rangliste sind der Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinnen, das Angebot von Steueranreizen und Mängel in der internationalen Zusammenarbeit zur Eindämmung der Steuerumgehung.</p><p>Ich verlange, dass der Bundesrat in seinem Bericht das Thema angeht. Er soll:</p><p>a. einen Überblick liefern über die aggressiven Steuerinstrumente, die EU- und OECD-Staaten bereits angenommen haben oder noch annehmen werden;</p><p>b. darstellen, wie diese Instrumente angewendet werden;</p><p>c. den Inhalt der Treffen zusammenfassen, die der Bundesrat mit der EU hatte im Zusammenhang mit der Erstellung der erwähnten schwarzen Liste;</p><p>d. die Kriterien beurteilen, auf deren Grundlage eine steuerliche Massnahme, ob geplant oder bereits getroffen, als aggressiv eingestuft wird;</p><p>e. bestätigen oder dementieren, dass die EU bei der Erstellung der schwarzen Liste auch Mitgliedländer, die aggressive Steuerpraktiken planen, aufs Korn nimmt und damit unparteiisch ist;</p><p>f. bestätigen oder dementieren, dass die schwarze Liste der EU alle schwarzen Listen, die in den einzelnen Mitgliedländern im Einsatz sind, insbesondere die italienische aus dem Jahr 1999 über den Steuerwohnsitz natürlicher Personen, ersetzt und diese de facto aufhebt.</p>
  • <p>Sowohl in der OECD als auch in der EU sind Organismen mit der Untersuchung und Überwachung der Steuerpraktiken ihrer Mitgliedstaaten im Bereich Unternehmensbesteuerung beauftragt. Bei der Besteuerung natürlicher Personen haben auf EU- und OECD-Ebene bisher noch keine konkreten Entwicklungen stattgefunden, weswegen in dieser Antwort nicht darauf eingegangen wird.</p><p>Im Oktober 2015 hat die OECD die Ergebnisse der zweijährigen Beps-Arbeiten veröffentlicht, an denen die Schweiz stark beteiligt war. Die Arbeiten mündeten in der Festlegung von vier Mindeststandards, zwei verstärkten internationalen Standards, drei Best-Practice-Regeln und zwei gemeinsamen Ansätzen. Das Inclusive Framework, an dem rund 100 Staaten und Territorien teilnehmen, überprüft die Umsetzung der Beps-Ergebnisse. Das Forum gegen schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices) untersucht die potenziell schädlichen steuerlichen Instrumente der einzelnen Staaten und Territorien. Um zu bestimmen, ob eine Steuerpraktik schädlich ist, wurden im Rahmen dieser Arbeiten folgende vier Faktoren herangezogen:</p><p>1. Die Regelung sieht für Einnahmen aus geografisch mobilen Finanz- oder sonstigen Dienstleistungen einen geringen oder inexistenten Steuersatz vor.</p><p>2. Die Regelung ist von der Binnenwirtschaft (Ring Fencing) abgeschottet.</p><p>3. Der Regelung fehlt es an Transparenz.</p><p>4. Es besteht kein effektiver Informationsaustausch in Bezug auf die Regelung.</p><p>Diese Schlüsselfaktoren werden durch eine Prüfung der wirtschaftlichen Substanz sowie sieben weitere Faktoren ergänzt. In den letzten Jahren wurden Immaterialgüterregimes (IP regimes) gewisser Staaten als schädlich beurteilt und müssen deshalb geändert werden.</p><p>Auf EU-Ebene ist die 1998 vom Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) eingesetzte Gruppe zum Verhaltenskodex der Unternehmensbesteuerung für die Evaluation der Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Im Januar 2016 hat die Europäische Kommission zudem das Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti Tax Avoidance Package) lanciert, mit dem aggressive Steuerplanung bekämpft werden soll. Zur Beurteilung der Schädlichkeit steuerlich präferenzieller Massnahmen zieht die EU die fünf in der Resolution des Ecofin-Rates vom 1. Dezember 1997 zum Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung festgelegten Kriterien heran (Abl. C 2, 6. Januar 1998, S. 1).</p><p>Ende Januar 2017 hat der Vorsitzende der Gruppe "Verhaltenskodex" 92 Drittländern ein Schreiben zugestellt, in dem er sie einlädt, an einem Steuerscreening über die gute Steuergouvernanz teilzunehmen. Die Liste nichtkooperativer Länder und Territorien sollte bis Ende 2017 erstellt werden. Da die Schweiz die Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllt, auf denen die Liste basiert, oder daran ist, sie zu erfüllen, sollte sie nicht in der Gruppe der nichtkooperativen Staaten einbezogen werden. Allfällige Gespräche zwischen der Schweiz und der EU werden insbesondere auf der gemeinsamen Verständigung zur Unternehmensbesteuerung aufbauen, die die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten am 14. Oktober 2014 unterzeichnet haben.</p><p>Die EU-Mitgliedstaaten sind von diesem Überprüfungsprozess ausgeschlossen. Sie sind zur Einhaltung der internen Regelungen verpflichtet, die der Aufsicht der Europäischen Kommission unterliegt. Zudem werden die EU-Mitgliedstaaten auch von mit der OECD verbundenen Gremien (Global Forum, Inclusive Framework für die Durchführung von Beps) geprüft. Den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 10. Dezember 2016 zufolge ist nicht vorgesehen, dass die schwarzen Listen, die derzeit in den einzelnen Mitgliedländern im Einsatz sind, durch die schwarze Liste der EU ersetzt werden.</p><p>Die Schweiz setzt sich für eine Umsetzung der neuen Standards in Steuersachen durch alle Staaten und Territorien ein. Dadurch wird langfristig ein fairer Steuerwettbewerb sichergestellt. Da schädliche Steuerpraktiken der Staaten schon der Überwachung von mehreren internationalen Organisationen unterliegen, ist ein Bericht aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD einerseits und der Schweiz andererseits in Sachen Besteuerung der natürlichen und der juristischen Personen darstellt. Ein besonderes Augenmerk ist auf die aggressiven Formen der Steuerpolitik und auf die am 6. Juli 2016 von der Europäischen Kommission verabschiedete schwarze Liste mit den Steueroasen zu legen.</p>
  • Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz wird von der EU und allgemeiner von der OECD immer wieder kritisch beleuchtet. Die EU will bis Ende 2017 eine schwarze Liste mit den Steueroasen erstellen - so der Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 6. Juli 2016 zuhanden der Europäischen Kommission. Diese Liste berücksichtigt allerdings sogenannte Tax Rulings, eine Art Steuervereinbarung mit einzelnen Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gang und gäbe sind, nicht. Auch wenn ein übertriebener Steuerwettbewerb zugegebenermassen dazu führen kann, dass einzelne Staaten sich an einem schädlichen Steuerwettlauf beteiligen und sich mit immer tieferen Steuern überbieten, so kann man die tendenziell feindselige Haltung gegenüber den politischen und den steuerlichen Behörden der Schweiz nicht übersehen. Diese Haltung entbehrt jeder Kohärenz, vor allem wenn man sieht, mit welch offensichtlicher Lust verschiedene EU- und OECD-Länder immer neue Steueranreize aushecken. Laut dem Oxfam-Bericht "Steuerkämpfe" vom 12. Dezember 2016 sind 4 der 15 weltweit schlimmsten Steueroasen, die Unternehmen zur Steuerumgehung verhelfen, EU-Länder, nämlich die Niederlande, Irland, Zypern und Luxemburg. Kriterien für die Oxfam-Rangliste sind der Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinnen, das Angebot von Steueranreizen und Mängel in der internationalen Zusammenarbeit zur Eindämmung der Steuerumgehung.</p><p>Ich verlange, dass der Bundesrat in seinem Bericht das Thema angeht. Er soll:</p><p>a. einen Überblick liefern über die aggressiven Steuerinstrumente, die EU- und OECD-Staaten bereits angenommen haben oder noch annehmen werden;</p><p>b. darstellen, wie diese Instrumente angewendet werden;</p><p>c. den Inhalt der Treffen zusammenfassen, die der Bundesrat mit der EU hatte im Zusammenhang mit der Erstellung der erwähnten schwarzen Liste;</p><p>d. die Kriterien beurteilen, auf deren Grundlage eine steuerliche Massnahme, ob geplant oder bereits getroffen, als aggressiv eingestuft wird;</p><p>e. bestätigen oder dementieren, dass die EU bei der Erstellung der schwarzen Liste auch Mitgliedländer, die aggressive Steuerpraktiken planen, aufs Korn nimmt und damit unparteiisch ist;</p><p>f. bestätigen oder dementieren, dass die schwarze Liste der EU alle schwarzen Listen, die in den einzelnen Mitgliedländern im Einsatz sind, insbesondere die italienische aus dem Jahr 1999 über den Steuerwohnsitz natürlicher Personen, ersetzt und diese de facto aufhebt.</p>
    • <p>Sowohl in der OECD als auch in der EU sind Organismen mit der Untersuchung und Überwachung der Steuerpraktiken ihrer Mitgliedstaaten im Bereich Unternehmensbesteuerung beauftragt. Bei der Besteuerung natürlicher Personen haben auf EU- und OECD-Ebene bisher noch keine konkreten Entwicklungen stattgefunden, weswegen in dieser Antwort nicht darauf eingegangen wird.</p><p>Im Oktober 2015 hat die OECD die Ergebnisse der zweijährigen Beps-Arbeiten veröffentlicht, an denen die Schweiz stark beteiligt war. Die Arbeiten mündeten in der Festlegung von vier Mindeststandards, zwei verstärkten internationalen Standards, drei Best-Practice-Regeln und zwei gemeinsamen Ansätzen. Das Inclusive Framework, an dem rund 100 Staaten und Territorien teilnehmen, überprüft die Umsetzung der Beps-Ergebnisse. Das Forum gegen schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices) untersucht die potenziell schädlichen steuerlichen Instrumente der einzelnen Staaten und Territorien. Um zu bestimmen, ob eine Steuerpraktik schädlich ist, wurden im Rahmen dieser Arbeiten folgende vier Faktoren herangezogen:</p><p>1. Die Regelung sieht für Einnahmen aus geografisch mobilen Finanz- oder sonstigen Dienstleistungen einen geringen oder inexistenten Steuersatz vor.</p><p>2. Die Regelung ist von der Binnenwirtschaft (Ring Fencing) abgeschottet.</p><p>3. Der Regelung fehlt es an Transparenz.</p><p>4. Es besteht kein effektiver Informationsaustausch in Bezug auf die Regelung.</p><p>Diese Schlüsselfaktoren werden durch eine Prüfung der wirtschaftlichen Substanz sowie sieben weitere Faktoren ergänzt. In den letzten Jahren wurden Immaterialgüterregimes (IP regimes) gewisser Staaten als schädlich beurteilt und müssen deshalb geändert werden.</p><p>Auf EU-Ebene ist die 1998 vom Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) eingesetzte Gruppe zum Verhaltenskodex der Unternehmensbesteuerung für die Evaluation der Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Im Januar 2016 hat die Europäische Kommission zudem das Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti Tax Avoidance Package) lanciert, mit dem aggressive Steuerplanung bekämpft werden soll. Zur Beurteilung der Schädlichkeit steuerlich präferenzieller Massnahmen zieht die EU die fünf in der Resolution des Ecofin-Rates vom 1. Dezember 1997 zum Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung festgelegten Kriterien heran (Abl. C 2, 6. Januar 1998, S. 1).</p><p>Ende Januar 2017 hat der Vorsitzende der Gruppe "Verhaltenskodex" 92 Drittländern ein Schreiben zugestellt, in dem er sie einlädt, an einem Steuerscreening über die gute Steuergouvernanz teilzunehmen. Die Liste nichtkooperativer Länder und Territorien sollte bis Ende 2017 erstellt werden. Da die Schweiz die Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllt, auf denen die Liste basiert, oder daran ist, sie zu erfüllen, sollte sie nicht in der Gruppe der nichtkooperativen Staaten einbezogen werden. Allfällige Gespräche zwischen der Schweiz und der EU werden insbesondere auf der gemeinsamen Verständigung zur Unternehmensbesteuerung aufbauen, die die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten am 14. Oktober 2014 unterzeichnet haben.</p><p>Die EU-Mitgliedstaaten sind von diesem Überprüfungsprozess ausgeschlossen. Sie sind zur Einhaltung der internen Regelungen verpflichtet, die der Aufsicht der Europäischen Kommission unterliegt. Zudem werden die EU-Mitgliedstaaten auch von mit der OECD verbundenen Gremien (Global Forum, Inclusive Framework für die Durchführung von Beps) geprüft. Den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 10. Dezember 2016 zufolge ist nicht vorgesehen, dass die schwarzen Listen, die derzeit in den einzelnen Mitgliedländern im Einsatz sind, durch die schwarze Liste der EU ersetzt werden.</p><p>Die Schweiz setzt sich für eine Umsetzung der neuen Standards in Steuersachen durch alle Staaten und Territorien ein. Dadurch wird langfristig ein fairer Steuerwettbewerb sichergestellt. Da schädliche Steuerpraktiken der Staaten schon der Überwachung von mehreren internationalen Organisationen unterliegen, ist ein Bericht aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD einerseits und der Schweiz andererseits in Sachen Besteuerung der natürlichen und der juristischen Personen darstellt. Ein besonderes Augenmerk ist auf die aggressiven Formen der Steuerpolitik und auf die am 6. Juli 2016 von der Europäischen Kommission verabschiedete schwarze Liste mit den Steueroasen zu legen.</p>
    • Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder

Back to List