Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfegelder in ihre Heimatländer überweisen. Klarheit schaffen und handeln

ShortId
17.3066
Id
20173066
Updated
28.07.2023 04:47
Language
de
Title
Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfegelder in ihre Heimatländer überweisen. Klarheit schaffen und handeln
AdditionalIndexing
2811;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut den jüngsten Presseberichten und wie von der Bundesverwaltung bestätigt wurde, schicken die Migrantinnen und Migranten jedes Jahr 17 Milliarden Franken in ihre Heimatländer. Das Staatssekretariat für Migration war jedoch nicht in der Lage anzugeben, ob ein Teil dieser Summe - und falls ja, welcher Teil - aus Sozialhilfegeldern stammt, die von der öffentlichen Hand ausbezahlt wurden.</p><p>Wenn die Migrantinnen und Migranten die Sozialhilfe, die sie erhalten, nicht für ihren Lebensunterhalt verwenden, sondern ins Ausland überweisen, dann bedeutet das, dass diese Gelder überschüssig sind. In diesem Fall sind Einsparungen nicht nur eine Option, sondern Pflicht.</p><p>Dies gilt umso mehr, wenn es Personen aus dem Asylbereich sind, die Gelder in ihre Heimatländer schicken. Hier darf nicht vergessen werden, dass die Kantone immer mehr Mühe haben, die Kosten zu tragen, die durch die Präsenz von Flüchtlingen generiert werden. Sie haben Bundesrätin Sommaruga und Bundesrat Schneider-Ammann gerade die Ergebnisse einer entsprechenden Studie vorgestellt. Hinzu kommt, dass die Gelder, die von den Asylsuchenden in ihre Heimatländer geschickt werden, zur Finanzierung von Schleppern verwendet werden könnten.</p>
  • <p>Die Zahlen zu den sogenannten Rimessen variieren je nach Definition und Methodologie. Die Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) stützt sich auf folgende Kriterien: Bruttolöhne der ausländischen Grenzgänger inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Bruttolöhne der Kurzaufenthalter (Aufenthalte weniger als 4 Monate) inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Der Berechnung werden Zahlen der nationalen Zahlungsbilanzen, die von den jeweiligen Nationalbanken erarbeitet werden, zugrunde gelegt. In Anlehnung an die vom IWF vorgegebene Methodologie errechnet die Schweizerische Nationalbank die Höhe der Rimessen für 2015 auf 24,4 Milliarden Franken. Diese Definition umfasst jedoch nicht die eigentlichen Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer.</p><p>Hierzu nimmt die Schweizerische Nationalbank jährlich eine Schätzung vor. Diese basiert ebenfalls auf der Anzahl der in der Schweiz arbeitenden Migrantinnen und Migranten, ihrem durchschnittlichen Lohn und einer Hypothese zum Lohnanteil, den sie in ihr Herkunftsland überweisen. Für 2015 belief sich diese Schätzung der Nationalbank auf etwa 7 Milliarden Franken. Eine Schätzung der Weltbank beziffert diese Summe etwas höher auf 8,6 Milliarden Franken. Aufgrund der angewandten Methodik und der berücksichtigten Hypothesen schliessen diese Modelle methodisch diejenigen ausländischen Personen aus, die nicht als arbeitend registriert sind bzw. fürsorgeabhängig sind.</p><p>Zudem kann festgehalten werden, dass gemäss Schätzung der Weltbank knapp drei Viertel der geschätzten Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz in OECD-Länder transferiert werden.</p><p>Die Höhe von Auslandüberweisungen durch Private beruht demnach allein auf Schätzungen, welche sich auf Zahlen der arbeitenden ausländischen Wohnbevölkerung stützen. Für die verpflichtende Erfassung und Auswertung von Auslandüberweisungen durch Geldinstitute hinsichtlich Höhe der Beträge, Herkunft des Geldes, Nationalität der überweisenden Person sowie Zielland bestehen weder die notwendigen rechtlichen Grundlagen noch Systeme, noch zuständige Dienststellen. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von Geldmitteln über den internationalen Reiseverkehr. Aus diesem Grund besteht keine Möglichkeit, die vom Postulanten gewünschten Daten zu ermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die 17 Milliarden Franken, die von Migrantinnen und Migranten jährlich in ihre Heimatländer überwiesen werden. Dabei soll geklärt werden, welcher Teil dieser enormen Summe aus Sozialhilfegeldern stammt, die in der Schweiz bezogen wurden. Gestützt auf die Resultate sind Korrekturmassnahmen in Form von Kürzungen der Sozialleistungen für Migrantinnen und Migranten vorzuschlagen.</p>
  • Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfegelder in ihre Heimatländer überweisen. Klarheit schaffen und handeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut den jüngsten Presseberichten und wie von der Bundesverwaltung bestätigt wurde, schicken die Migrantinnen und Migranten jedes Jahr 17 Milliarden Franken in ihre Heimatländer. Das Staatssekretariat für Migration war jedoch nicht in der Lage anzugeben, ob ein Teil dieser Summe - und falls ja, welcher Teil - aus Sozialhilfegeldern stammt, die von der öffentlichen Hand ausbezahlt wurden.</p><p>Wenn die Migrantinnen und Migranten die Sozialhilfe, die sie erhalten, nicht für ihren Lebensunterhalt verwenden, sondern ins Ausland überweisen, dann bedeutet das, dass diese Gelder überschüssig sind. In diesem Fall sind Einsparungen nicht nur eine Option, sondern Pflicht.</p><p>Dies gilt umso mehr, wenn es Personen aus dem Asylbereich sind, die Gelder in ihre Heimatländer schicken. Hier darf nicht vergessen werden, dass die Kantone immer mehr Mühe haben, die Kosten zu tragen, die durch die Präsenz von Flüchtlingen generiert werden. Sie haben Bundesrätin Sommaruga und Bundesrat Schneider-Ammann gerade die Ergebnisse einer entsprechenden Studie vorgestellt. Hinzu kommt, dass die Gelder, die von den Asylsuchenden in ihre Heimatländer geschickt werden, zur Finanzierung von Schleppern verwendet werden könnten.</p>
    • <p>Die Zahlen zu den sogenannten Rimessen variieren je nach Definition und Methodologie. Die Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) stützt sich auf folgende Kriterien: Bruttolöhne der ausländischen Grenzgänger inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Bruttolöhne der Kurzaufenthalter (Aufenthalte weniger als 4 Monate) inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Der Berechnung werden Zahlen der nationalen Zahlungsbilanzen, die von den jeweiligen Nationalbanken erarbeitet werden, zugrunde gelegt. In Anlehnung an die vom IWF vorgegebene Methodologie errechnet die Schweizerische Nationalbank die Höhe der Rimessen für 2015 auf 24,4 Milliarden Franken. Diese Definition umfasst jedoch nicht die eigentlichen Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer.</p><p>Hierzu nimmt die Schweizerische Nationalbank jährlich eine Schätzung vor. Diese basiert ebenfalls auf der Anzahl der in der Schweiz arbeitenden Migrantinnen und Migranten, ihrem durchschnittlichen Lohn und einer Hypothese zum Lohnanteil, den sie in ihr Herkunftsland überweisen. Für 2015 belief sich diese Schätzung der Nationalbank auf etwa 7 Milliarden Franken. Eine Schätzung der Weltbank beziffert diese Summe etwas höher auf 8,6 Milliarden Franken. Aufgrund der angewandten Methodik und der berücksichtigten Hypothesen schliessen diese Modelle methodisch diejenigen ausländischen Personen aus, die nicht als arbeitend registriert sind bzw. fürsorgeabhängig sind.</p><p>Zudem kann festgehalten werden, dass gemäss Schätzung der Weltbank knapp drei Viertel der geschätzten Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz in OECD-Länder transferiert werden.</p><p>Die Höhe von Auslandüberweisungen durch Private beruht demnach allein auf Schätzungen, welche sich auf Zahlen der arbeitenden ausländischen Wohnbevölkerung stützen. Für die verpflichtende Erfassung und Auswertung von Auslandüberweisungen durch Geldinstitute hinsichtlich Höhe der Beträge, Herkunft des Geldes, Nationalität der überweisenden Person sowie Zielland bestehen weder die notwendigen rechtlichen Grundlagen noch Systeme, noch zuständige Dienststellen. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von Geldmitteln über den internationalen Reiseverkehr. Aus diesem Grund besteht keine Möglichkeit, die vom Postulanten gewünschten Daten zu ermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die 17 Milliarden Franken, die von Migrantinnen und Migranten jährlich in ihre Heimatländer überwiesen werden. Dabei soll geklärt werden, welcher Teil dieser enormen Summe aus Sozialhilfegeldern stammt, die in der Schweiz bezogen wurden. Gestützt auf die Resultate sind Korrekturmassnahmen in Form von Kürzungen der Sozialleistungen für Migrantinnen und Migranten vorzuschlagen.</p>
    • Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfegelder in ihre Heimatländer überweisen. Klarheit schaffen und handeln

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