Mehrheitsfähige Lösung für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050
- ShortId
-
17.3072
- Id
-
20173072
- Updated
-
28.07.2023 04:42
- Language
-
de
- Title
-
Mehrheitsfähige Lösung für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050
- AdditionalIndexing
-
66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die mit der ersten Etappe zur Energiestrategie 2050 beschlossenen Fördermassnahmen sind befristet, was die Grünliberalen im Grundsatz begrüssen. Deshalb müssen rasch Lösungen für die zweite Etappe (Lenkung) beschlossen werden. Es ist unbestritten, dass lenken statt fördern effizienter und kostengünstiger ist. Die Umsetzung muss staatsquotenneutral und ohne Fiskalzweck erfolgen. Erst kürzlich hat die ETH Zürich errechnet, dass mit einem Lenkungssystem die "Energiewende" pro Haushalt jährlich 292 Franken kostet, mit einem Fördersystem und strengeren Vorschriften 1548 Franken.</p><p>Eine Umsetzung auf Gesetzesebene lässt eine schrittweise Einführung zu, denn der Handlungsbedarf ist nicht überall gleich gross. In einem ersten Schritt könnte eine Lenkungsabgabe auf Strom aus nichterneuerbaren Energien (StromVG) und in einem zweiten Schritt auf Treibstoffen und/oder Mobility-Pricing eingeführt werden. Drittens könnte die CO2-Abgabe auf Brennstoffen in ein Lenkungssystem ohne Teilzweckbindung umgesetzt werden. Eine schrittweise Einführung ist für die Mehrheitsfähigkeit und die Verkraftbarkeit für die Bevölkerung und die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Durch die Rückerstattung der Abgabe bleibt diese staatsquotenneutral und stellt für Bevölkerung und Wirtschaft insgesamt keine Kostenbelastung dar. Der Anreiz zur Energieeffizienz wird verstärkt, und der administrative Aufwand ist minimal.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 die Botschaft über ein Klima- und Energielenkungssystem (Kels) verabschiedet und an die eidgenössischen Räte weitergeleitet (BBl 2015 7877). In dieser zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 (vgl. <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte) sollen die Klima- und die Energiepolitik neu ausgerichtet werden. Ab 2021 würde der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Dieser Weg wird voraussichtlich aber nicht weiterverfolgt: Der Nationalrat sowie die zuständige parlamentarische Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) sind auf diese Vorlage nicht eingetreten. Deswegen diskutieren die UREK-S und ihre Schwesterkommission des Nationalrates (UREK-N) derzeit über das weitere Vorgehen zur langfristigen Sicherung der Stromversorgungssicherheit. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat für die UREK-N zu diesem Zweck den Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" ausgearbeitet (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte). Im Rahmen der Diskussion wird untersucht, ob die heutigen Rahmenbedingungen für den Strommarkt auch in Zukunft noch adäquat sind, beispielsweise ob die inländische Produktion längerfristig ausreichend gesichert ist oder gegebenenfalls zusätzliche neue Marktinstrumente wie beispielsweise Auktionen, Kapazitätsmechanismen oder ein Quotenmodell erforderlich sind. Zudem wird mit der Energiestrategie ein umfassendes Monitoring eingeführt, das zeigen wird, ob weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung nötig werden.</p><p>Schliesslich will der Bundesrat mit der Klimapolitik nach 2020 (internationales Klimaübereinkommen von Paris und bevorstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes) dazu beitragen, dass beim Energieverbrauch der Anteil an fossilen Energieträgern sinkt. Das CO2-Gesetz war vom 31. August 2016 bis zum 30. November 2016 in der Vernehmlassung (vgl. <a href="http://www.bafu.admin.ch/klima">www.bafu.admin.ch/klima</a> > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen und Anhörungen > Vernehmlassung vom 31.08.2016-30.11.2016 über die zukünftige Klimapolitik der Schweiz). Der Bundesrat plant die Verabschiedung der Botschaft bis Ende 2017. Die Gesetzesrevision steht in Einklang mit der Energiestrategie 2050.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050 schrittweise ein staatsquotenneutrales und dadurch für Bevölkerung und Wirtschaft verkraftbares Klima- und Energielenkungssystem auf Gesetzesebene eingeführt werden kann. Der Bericht soll die Möglichkeiten für Lenkungsabgaben auf Strom aus nichterneuerbaren Energien (StromVG) sowie auf Treibstoffen (CO2-Gesetz und/oder Mobility-Pricing) beleuchten. Es sollen Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die CO2-Abgabe hin zu einem staatsquotenneutralen System aufgezeigt werden. Der Bericht soll ausführen, wie die Rückerstattung für die Wirtschaft unbürokratisch und mit Rücksicht auf die energieintensiven Branchen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausgestaltet werden könnte. Insbesondere sollen die positiven Aspekte und Sparpotenziale transparent aufgezeigt werden, welche mit der Einführung des Energielenkungssystems durch die schrittweise Reduktion von Vorschriften auf allen Ebenen ermöglicht werden.</p>
- Mehrheitsfähige Lösung für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die mit der ersten Etappe zur Energiestrategie 2050 beschlossenen Fördermassnahmen sind befristet, was die Grünliberalen im Grundsatz begrüssen. Deshalb müssen rasch Lösungen für die zweite Etappe (Lenkung) beschlossen werden. Es ist unbestritten, dass lenken statt fördern effizienter und kostengünstiger ist. Die Umsetzung muss staatsquotenneutral und ohne Fiskalzweck erfolgen. Erst kürzlich hat die ETH Zürich errechnet, dass mit einem Lenkungssystem die "Energiewende" pro Haushalt jährlich 292 Franken kostet, mit einem Fördersystem und strengeren Vorschriften 1548 Franken.</p><p>Eine Umsetzung auf Gesetzesebene lässt eine schrittweise Einführung zu, denn der Handlungsbedarf ist nicht überall gleich gross. In einem ersten Schritt könnte eine Lenkungsabgabe auf Strom aus nichterneuerbaren Energien (StromVG) und in einem zweiten Schritt auf Treibstoffen und/oder Mobility-Pricing eingeführt werden. Drittens könnte die CO2-Abgabe auf Brennstoffen in ein Lenkungssystem ohne Teilzweckbindung umgesetzt werden. Eine schrittweise Einführung ist für die Mehrheitsfähigkeit und die Verkraftbarkeit für die Bevölkerung und die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Durch die Rückerstattung der Abgabe bleibt diese staatsquotenneutral und stellt für Bevölkerung und Wirtschaft insgesamt keine Kostenbelastung dar. Der Anreiz zur Energieeffizienz wird verstärkt, und der administrative Aufwand ist minimal.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 die Botschaft über ein Klima- und Energielenkungssystem (Kels) verabschiedet und an die eidgenössischen Räte weitergeleitet (BBl 2015 7877). In dieser zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 (vgl. <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte) sollen die Klima- und die Energiepolitik neu ausgerichtet werden. Ab 2021 würde der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Dieser Weg wird voraussichtlich aber nicht weiterverfolgt: Der Nationalrat sowie die zuständige parlamentarische Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) sind auf diese Vorlage nicht eingetreten. Deswegen diskutieren die UREK-S und ihre Schwesterkommission des Nationalrates (UREK-N) derzeit über das weitere Vorgehen zur langfristigen Sicherung der Stromversorgungssicherheit. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat für die UREK-N zu diesem Zweck den Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" ausgearbeitet (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> > Weitere Geschäfte). Im Rahmen der Diskussion wird untersucht, ob die heutigen Rahmenbedingungen für den Strommarkt auch in Zukunft noch adäquat sind, beispielsweise ob die inländische Produktion längerfristig ausreichend gesichert ist oder gegebenenfalls zusätzliche neue Marktinstrumente wie beispielsweise Auktionen, Kapazitätsmechanismen oder ein Quotenmodell erforderlich sind. Zudem wird mit der Energiestrategie ein umfassendes Monitoring eingeführt, das zeigen wird, ob weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung nötig werden.</p><p>Schliesslich will der Bundesrat mit der Klimapolitik nach 2020 (internationales Klimaübereinkommen von Paris und bevorstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes) dazu beitragen, dass beim Energieverbrauch der Anteil an fossilen Energieträgern sinkt. Das CO2-Gesetz war vom 31. August 2016 bis zum 30. November 2016 in der Vernehmlassung (vgl. <a href="http://www.bafu.admin.ch/klima">www.bafu.admin.ch/klima</a> > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen und Anhörungen > Vernehmlassung vom 31.08.2016-30.11.2016 über die zukünftige Klimapolitik der Schweiz). Der Bundesrat plant die Verabschiedung der Botschaft bis Ende 2017. Die Gesetzesrevision steht in Einklang mit der Energiestrategie 2050.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050 schrittweise ein staatsquotenneutrales und dadurch für Bevölkerung und Wirtschaft verkraftbares Klima- und Energielenkungssystem auf Gesetzesebene eingeführt werden kann. Der Bericht soll die Möglichkeiten für Lenkungsabgaben auf Strom aus nichterneuerbaren Energien (StromVG) sowie auf Treibstoffen (CO2-Gesetz und/oder Mobility-Pricing) beleuchten. Es sollen Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die CO2-Abgabe hin zu einem staatsquotenneutralen System aufgezeigt werden. Der Bericht soll ausführen, wie die Rückerstattung für die Wirtschaft unbürokratisch und mit Rücksicht auf die energieintensiven Branchen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausgestaltet werden könnte. Insbesondere sollen die positiven Aspekte und Sparpotenziale transparent aufgezeigt werden, welche mit der Einführung des Energielenkungssystems durch die schrittweise Reduktion von Vorschriften auf allen Ebenen ermöglicht werden.</p>
- Mehrheitsfähige Lösung für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050
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