Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit

ShortId
17.3082
Id
20173082
Updated
14.11.2025 06:57
Language
de
Title
Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit
AdditionalIndexing
2831;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stadt Bern kassiert unter dem Titel "besondere kulturelle Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt" jährlich rund eine Million Schweizerfranken. Zurzeit ist es in der Stadt nicht oder nur unter grössten Sicherheitsvorkehrungen möglich, das Demonstrationsrecht auszuüben. Ein von den Stadtbehörden geduldeter, ja gar gehätschelter Mob rund um die Reitschule bestimmt, wer sich in der Bundeshauptstadt zu einer Demonstration treffen kann - und wer nicht. Zudem gehen Bilder von Strassenschlachten, bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Angriffen auf die Polizei um die Welt und schaden unserem Ruf und natürlich auch dem Tourismus - was sollen potenzielle Touristen von einem Land halten, in dessen Hauptstadt die Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten? Es gibt keinen Grund, an die Stadt Bern Leistungen auszubezahlen, solange die Behörden nicht in der Lage sind, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und dauerhaft zu garantieren.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 18 des Kulturförderungsgesetzes kann der Bund der Stadt Bern für ihre besonderen kulturellen Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt, einen Beitrag entrichten. Die aktuelle Finanzhilfe an die Stadt Bern beträgt 2017 1 016 600 Franken für das Jahr. Zwischen der Stadt Bern und dem Bundesamt für Kultur besteht eine Leistungsvereinbarung, welche die Verwendung der Finanzhilfe regelt.</p><p>Die Berner Reitschule gehört nicht zu den Kulturinstitutionen, welche über die Finanzhilfe des Bundes unterstützt werden. Der Bundesrat erachtet es als bereits im Grundsatz verfehlt, die Ausrichtung einer Subvention an sachfremde Voraussetzungen zu knüpfen, wie der Motionär dies verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche unter Artikel 18 des Kulturförderungsgesetzes (SR 442.1) zur Auszahlung geplanten Beträge an die Stadt Bern so lange auszusetzen, bis in der Stadt Bern:</p><p>a. die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist;</p><p>b. die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt;</p><p>c. aus der Reitschule keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen;</p><p>d. die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können;</p><p>e. die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.</p><p>Ereignen sich innerhalb eines Kalenderjahres nach Wiederherstellung der Ordnung erneut solche Vorfälle, so sind die Zahlungen für das aktuelle und das folgende Jahr wiederum automatisch auszusetzen.</p>
  • Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stadt Bern kassiert unter dem Titel "besondere kulturelle Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt" jährlich rund eine Million Schweizerfranken. Zurzeit ist es in der Stadt nicht oder nur unter grössten Sicherheitsvorkehrungen möglich, das Demonstrationsrecht auszuüben. Ein von den Stadtbehörden geduldeter, ja gar gehätschelter Mob rund um die Reitschule bestimmt, wer sich in der Bundeshauptstadt zu einer Demonstration treffen kann - und wer nicht. Zudem gehen Bilder von Strassenschlachten, bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Angriffen auf die Polizei um die Welt und schaden unserem Ruf und natürlich auch dem Tourismus - was sollen potenzielle Touristen von einem Land halten, in dessen Hauptstadt die Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten? Es gibt keinen Grund, an die Stadt Bern Leistungen auszubezahlen, solange die Behörden nicht in der Lage sind, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und dauerhaft zu garantieren.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 18 des Kulturförderungsgesetzes kann der Bund der Stadt Bern für ihre besonderen kulturellen Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt, einen Beitrag entrichten. Die aktuelle Finanzhilfe an die Stadt Bern beträgt 2017 1 016 600 Franken für das Jahr. Zwischen der Stadt Bern und dem Bundesamt für Kultur besteht eine Leistungsvereinbarung, welche die Verwendung der Finanzhilfe regelt.</p><p>Die Berner Reitschule gehört nicht zu den Kulturinstitutionen, welche über die Finanzhilfe des Bundes unterstützt werden. Der Bundesrat erachtet es als bereits im Grundsatz verfehlt, die Ausrichtung einer Subvention an sachfremde Voraussetzungen zu knüpfen, wie der Motionär dies verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche unter Artikel 18 des Kulturförderungsgesetzes (SR 442.1) zur Auszahlung geplanten Beträge an die Stadt Bern so lange auszusetzen, bis in der Stadt Bern:</p><p>a. die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist;</p><p>b. die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt;</p><p>c. aus der Reitschule keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen;</p><p>d. die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können;</p><p>e. die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.</p><p>Ereignen sich innerhalb eines Kalenderjahres nach Wiederherstellung der Ordnung erneut solche Vorfälle, so sind die Zahlungen für das aktuelle und das folgende Jahr wiederum automatisch auszusetzen.</p>
    • Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit

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