Fernverkehr. Erfolgsmodell Schweizerische Bundesbahnen nicht aufs Spiel setzen

ShortId
17.3085
Id
20173085
Updated
28.07.2023 05:02
Language
de
Title
Fernverkehr. Erfolgsmodell Schweizerische Bundesbahnen nicht aufs Spiel setzen
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Ende 2017 laufen grosse Teile der bestehenden Fernverkehrskonzession der SBB aus. Damit sind die Konzessionen für die Fernverkehrslinien neu zu vergeben. BLS und SOB haben im Hinblick auf die Neuvergabe ihr Interesse signalisiert, einzelne Linien des Fernverkehrs zu betreiben. Aufgrund der teilweise konkurrierenden Ansprüche von SBB, BLS und SOB hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Oktober 2016 einen Prozess mit den drei Bahnen gestartet mit dem Ziel, eine Konsenslösung herbeizuführen. Nach intensiven Verhandlungen hat sich anlässlich eines Spitzentreffens am 15. Februar 2017 gezeigt, dass eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden kann. Der Einigungsprozess wurde daraufhin eingestellt. Die Fernverkehrskonzession wird deshalb im Rahmen des ordentlichen Verfahrens neu vergeben.</p><p>1. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist ein Erfolgsmodell und erfährt im Ausland seit vielen Jahren positive Beachtung. Ein Erfolgsrezept ist, dass in der Schweiz mehrere Unternehmen den öffentlichen Verkehr prägen. Der Bund hat das Personenbeförderungsregal inne, weshalb er entsprechend den Fernverkehr konzessioniert. Die gesetzlichen Grundlagen sind bezüglich Betreiber offen formuliert. Es gibt weder den gesetzlichen Anspruch einer bestimmten Unternehmung noch eine Bestimmung, dass ein einziges Unternehmen sämtlichen Fernverkehr anbieten darf oder muss. In der Vergangenheit gab es sowohl Phasen mit mehreren Fernverkehrsbetreibern (SBB und BLS, bis 2004) als auch solche mit nur einer Fernverkehrsbetreiberin (SBB, seit 2004). In beiden Fällen trug der Fernverkehr massgeblich zum erfolgreichen Funktionieren des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz bei. Sowohl die BLS mit der Strecke Bern-Neuenburg wie die SOB mit dem Voralpen-Express erbringen Leistungen, die einzelnen Fernverkehrslinien der SBB entsprechen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Fernverkehr für die SBB eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Die Vergabe sowohl einzelner rentabler als auch einzelner unrentabler Linien an andere Gesuchsteller hätte finanzielle Auswirkungen auf alle Beteiligten. Eine wichtige Bedingung für die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen ist, dass das Gesamtnetz und allfällige Teilnetze eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Die Gesuchsteller haben sich zudem nach der Wegleitung zu den Grundsätzen des Fernverkehrs zu richten und in allen Bereichen das geltende Recht einzuhalten.</p><p>3. Das Konzessionsverfahren ist in Personenbeförderungsgesetz und -verordnung geregelt. Die Konzession wird auf Basis des geltenden Rechts vergeben; Konzessionsbehörde ist das BAV. Die Kriterien zur Beurteilung eingehender Konzessionsgesuche werden basierend auf dem bestehenden Rechtsrahmen festgelegt. Das BAV hat gemäss Artikel 6 Absatz 2a der Organisationsverordnung des UVEK den Auftrag, die Erhöhung des Anteils des öffentlichen Landverkehrs am nationalen Personenverkehr durch die Gewährleistung eines attraktiven und bedarfsgerechten Angebots sicherzustellen. Für den Bundesrat ist nicht ersichtlich, weshalb das BAV an einer Lösung interessiert sein sollte, die gegen einen in der Frage aufgeführten Aspekt verstossen würde.</p><p>Sollte nach der Konzessionsvergabe ein Gesuchsteller mit dem Vergabeentscheid nicht einverstanden sein, kann dieser den üblichen Rechtsweg beschreiten und mittels einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gelangen.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht, wie zum Beispiel der Verordnung über die Personenbeförderung oder dem Landverkehrsabkommen mit der EU, sind national und international verkehrende Fernbusse zulässig, sofern sie die im Recht genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese sind zum Beispiel das Kabotageverbot im internationalen Verkehr, keine wesentliche Konkurrenzierung bestehender, von der öffentlichen Hand mitfinanzierter Verkehrsangebote bzw. keine Gefährdung von nationalen Angeboten, die nicht vom Staat unterstützt werden. Der Bundesrat wird seine Position zum Thema Fernbusse im Bericht zum Postulat 14.3673 bis Ende 2017 ausführlich darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Fernverkehr auf der Schiene ist heute Sache der SBB. Nun scheint es, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) BLS und SOB ermuntert, ebenfalls in den Fernverkehr einzusteigen. Das würde nicht nur die SBB empfindlich schwächen, mit allen negativen Folgen für das Personal und den Eigner Bund, sondern auch die historische Errungenschaft der Schweizerischen Bundesbahnen als voll integrierte Bahn infrage stellen. Diese ist national und im internationalen Vergleich ein Erfolgsmodell.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das heutige Konzept mit den SBB als Konzessionär für den gesamten nationalen Fernverkehr ein Erfolgsmodell ist?</p><p>2. Ist er sich bewusst, welche Folgen das Herausbrechen einzelner rentabler Linien aus der Fernverkehrskonzession für die SBB auf die Ertragsentwicklung (der Fernverkehr ist schweizweit ein Mix von rentablen und unrentablen Linien), die zwingend langfristig angelegte Rollmaterialbeschaffung und für das Personal (wie in der Folge auch für die Pensionskasse der SBB) hätte?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass das BAV bei seinem Entscheid über die Konzessionsvergabe die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems, die Folgekosten für die öffentliche Hand (Abgeltungen, Netzausbauten), die nachhaltige finanzielle Entwicklung des Bundesunternehmens SBB sowie seiner Beteiligungen an BLS und SOB, die betriebliche Machbarkeit und die Auswirkungen auf Kunden und Personal ausreichend berücksichtigt?</p><p>4. Ist er schliesslich auch der Ansicht, dass eine Konkurrenzierung des Fernverkehrs auf der Schiene durch Fernbusse vermieden werden muss?</p>
  • Fernverkehr. Erfolgsmodell Schweizerische Bundesbahnen nicht aufs Spiel setzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ende 2017 laufen grosse Teile der bestehenden Fernverkehrskonzession der SBB aus. Damit sind die Konzessionen für die Fernverkehrslinien neu zu vergeben. BLS und SOB haben im Hinblick auf die Neuvergabe ihr Interesse signalisiert, einzelne Linien des Fernverkehrs zu betreiben. Aufgrund der teilweise konkurrierenden Ansprüche von SBB, BLS und SOB hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Oktober 2016 einen Prozess mit den drei Bahnen gestartet mit dem Ziel, eine Konsenslösung herbeizuführen. Nach intensiven Verhandlungen hat sich anlässlich eines Spitzentreffens am 15. Februar 2017 gezeigt, dass eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden kann. Der Einigungsprozess wurde daraufhin eingestellt. Die Fernverkehrskonzession wird deshalb im Rahmen des ordentlichen Verfahrens neu vergeben.</p><p>1. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist ein Erfolgsmodell und erfährt im Ausland seit vielen Jahren positive Beachtung. Ein Erfolgsrezept ist, dass in der Schweiz mehrere Unternehmen den öffentlichen Verkehr prägen. Der Bund hat das Personenbeförderungsregal inne, weshalb er entsprechend den Fernverkehr konzessioniert. Die gesetzlichen Grundlagen sind bezüglich Betreiber offen formuliert. Es gibt weder den gesetzlichen Anspruch einer bestimmten Unternehmung noch eine Bestimmung, dass ein einziges Unternehmen sämtlichen Fernverkehr anbieten darf oder muss. In der Vergangenheit gab es sowohl Phasen mit mehreren Fernverkehrsbetreibern (SBB und BLS, bis 2004) als auch solche mit nur einer Fernverkehrsbetreiberin (SBB, seit 2004). In beiden Fällen trug der Fernverkehr massgeblich zum erfolgreichen Funktionieren des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz bei. Sowohl die BLS mit der Strecke Bern-Neuenburg wie die SOB mit dem Voralpen-Express erbringen Leistungen, die einzelnen Fernverkehrslinien der SBB entsprechen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Fernverkehr für die SBB eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Die Vergabe sowohl einzelner rentabler als auch einzelner unrentabler Linien an andere Gesuchsteller hätte finanzielle Auswirkungen auf alle Beteiligten. Eine wichtige Bedingung für die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen ist, dass das Gesamtnetz und allfällige Teilnetze eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Die Gesuchsteller haben sich zudem nach der Wegleitung zu den Grundsätzen des Fernverkehrs zu richten und in allen Bereichen das geltende Recht einzuhalten.</p><p>3. Das Konzessionsverfahren ist in Personenbeförderungsgesetz und -verordnung geregelt. Die Konzession wird auf Basis des geltenden Rechts vergeben; Konzessionsbehörde ist das BAV. Die Kriterien zur Beurteilung eingehender Konzessionsgesuche werden basierend auf dem bestehenden Rechtsrahmen festgelegt. Das BAV hat gemäss Artikel 6 Absatz 2a der Organisationsverordnung des UVEK den Auftrag, die Erhöhung des Anteils des öffentlichen Landverkehrs am nationalen Personenverkehr durch die Gewährleistung eines attraktiven und bedarfsgerechten Angebots sicherzustellen. Für den Bundesrat ist nicht ersichtlich, weshalb das BAV an einer Lösung interessiert sein sollte, die gegen einen in der Frage aufgeführten Aspekt verstossen würde.</p><p>Sollte nach der Konzessionsvergabe ein Gesuchsteller mit dem Vergabeentscheid nicht einverstanden sein, kann dieser den üblichen Rechtsweg beschreiten und mittels einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gelangen.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht, wie zum Beispiel der Verordnung über die Personenbeförderung oder dem Landverkehrsabkommen mit der EU, sind national und international verkehrende Fernbusse zulässig, sofern sie die im Recht genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese sind zum Beispiel das Kabotageverbot im internationalen Verkehr, keine wesentliche Konkurrenzierung bestehender, von der öffentlichen Hand mitfinanzierter Verkehrsangebote bzw. keine Gefährdung von nationalen Angeboten, die nicht vom Staat unterstützt werden. Der Bundesrat wird seine Position zum Thema Fernbusse im Bericht zum Postulat 14.3673 bis Ende 2017 ausführlich darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Fernverkehr auf der Schiene ist heute Sache der SBB. Nun scheint es, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) BLS und SOB ermuntert, ebenfalls in den Fernverkehr einzusteigen. Das würde nicht nur die SBB empfindlich schwächen, mit allen negativen Folgen für das Personal und den Eigner Bund, sondern auch die historische Errungenschaft der Schweizerischen Bundesbahnen als voll integrierte Bahn infrage stellen. Diese ist national und im internationalen Vergleich ein Erfolgsmodell.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das heutige Konzept mit den SBB als Konzessionär für den gesamten nationalen Fernverkehr ein Erfolgsmodell ist?</p><p>2. Ist er sich bewusst, welche Folgen das Herausbrechen einzelner rentabler Linien aus der Fernverkehrskonzession für die SBB auf die Ertragsentwicklung (der Fernverkehr ist schweizweit ein Mix von rentablen und unrentablen Linien), die zwingend langfristig angelegte Rollmaterialbeschaffung und für das Personal (wie in der Folge auch für die Pensionskasse der SBB) hätte?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass das BAV bei seinem Entscheid über die Konzessionsvergabe die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems, die Folgekosten für die öffentliche Hand (Abgeltungen, Netzausbauten), die nachhaltige finanzielle Entwicklung des Bundesunternehmens SBB sowie seiner Beteiligungen an BLS und SOB, die betriebliche Machbarkeit und die Auswirkungen auf Kunden und Personal ausreichend berücksichtigt?</p><p>4. Ist er schliesslich auch der Ansicht, dass eine Konkurrenzierung des Fernverkehrs auf der Schiene durch Fernbusse vermieden werden muss?</p>
    • Fernverkehr. Erfolgsmodell Schweizerische Bundesbahnen nicht aufs Spiel setzen

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