Swisscom und Freiburg, ein Schritt zurück. Sorgen des Kantons Freiburg

ShortId
17.3090
Id
20173090
Updated
28.07.2023 04:57
Language
de
Title
Swisscom und Freiburg, ein Schritt zurück. Sorgen des Kantons Freiburg
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beispiel Freiburg: Ende 2012 hat die Swisscom einen Kooperationsvertrag mit dem Kanton Freiburg unterzeichnet. Der Vertrag, durch den die Swisscom an den Kanton Freiburg und an verschiedene Energieproduzenten der Regionen gebunden wurde, hatte zum Ziel, den Kanton bis in die Haushalte mit Glasfaseranschlüssen zu erschliessen - eine einzigartige Zusammenarbeit in der Schweiz, dank der Freiburg eine Vorreiterrolle einnahm. Dank dieser Zusammenarbeit sollten sowohl städtische als auch ländliche Gebiete mit einem Glasfasernetz bestehend aus vier Glasfasern ausgestattet werden, wobei zwei der vier Fasern als Reserve für andere Anbieter gedacht waren. Dieses Projekt ermöglichte den Bau eines offenen, für alle zugänglichen Glasfasernetzes.</p><p>Vor Kurzem hat die Swisscom beschlossen, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, wodurch die Verbreitung der Glasfaser im Kanton Freiburg gestoppt wurde; dies, nachdem die am dichtesten besiedelten und somit rentabelsten Sektoren mit der FTTH-Glasfaser ausgestattet worden waren. Von 150 000 geplanten Anschlüssen wurden nur 47 000 installiert: Sowohl der Kanton als auch die anderen Vertragsparteien haben beachtliche finanzielle Mittel eingesetzt. Die ländlichen Regionen wurden fallengelassen.</p><p>Die Swisscom rechtfertigt diese Vertragsbeendigung mit dem Vorschlag eines alternativen technischen Systems: FTTS, eine Glasfaser bis kurz vor die Gebäude. Dieses System wird jedoch schon bald technologisch überholt sein: fünf bis sieben Jahre Lebensdauer für FTTS, während FTTH etwa fünfzig Jahre lang aktuell sein wird.</p><p>Dieser Vertragsbruch</p><p>- vergrössert das digitale Stadt-Land-Gefälle;</p><p>- garantiert nicht, dass die FTTS-Technik leistungsfähiger als der Vorgänger FTTH ist;</p><p>- führt zu konkurrierenden Infrastrukturen mit dem unnötigen Risiko von parallelen Vorrichtungen, während die Partnerschaft dieses Risiko vermieden hätte;</p><p>- erschüttert das Vertrauen, das der Kanton Freiburg und die anderen Vertragsparteien in die Swisscom und in ihre Absicht hatten, im gesamten Kanton die gleichen Anschlüsse zu installieren; und</p><p>- vermittelt den unerfreulichen Eindruck, dass sich die Swisscom so das Monopol im Kommunikationsbereich sichern will, da der FTTS-Anschluss allein der Swisscom gehört.</p>
  • <p>Zielsetzung des Fernmeldegesetzes ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Diese Zielsetzung ist aufgrund der raschen Entwicklung in diesem Sektor vorab mit einem funktionierenden Wettbewerb zu erreichen. Im Rahmen der Grundversorgung ist zusätzlich die Bereitstellung eines erschwinglichen Basisangebotes an Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. Damit wird allen Bevölkerungskreisen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.</p><p>In der Rolle als Mehrheitsaktionär der Swisscom macht der Bund strategische Zielvorgaben, nimmt aber keinen Einfluss auf die operativen Tätigkeiten der Swisscom. Der Entscheid der Swisscom, im Kanton Freiburg vermehrt FTTS (Fiber to the Street) anstelle von FTTH (Fiber to the Home) auszubauen, liegt in ihrer unternehmerischen Autonomie. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf allfällige Kooperationen und Vertragspartner sind zwischen den beteiligten Parteien zu verhandeln.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Candinas 16.3337, "Dynamische Festlegung der Mindestbandbreite gemäss Fernmeldediensteverordnung", ausgeführt hat, sind ihm eine gute Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitbanddiensten und die Vermeidung eines digitalen Grabens zwischen Zentren und peripheren Regionen ein wichtiges Anliegen. Dabei setzt der Bundesrat wie bisher primär auf eine marktgetriebene Erschliessung aller Landesgegenden mit leistungsfähigen Telekominfrastrukturen. Die Swisscom hat öffentlich bekanntgegeben, ihr Breitband-Festnetz in jeder Schweizer Gemeinde bis Ende 2021 zu modernisieren. Andere Telekomfirmen investieren ebenfalls in den Ausbau ihrer Netze und treiben die Versorgung der Schweiz mit leistungsfähigen Netzen voran.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) wird eine Regelungsmöglichkeit des Bundesrates hinsichtlich des Zugangs zu neuen Netztechnologien im Falle einer Marktbeherrschung zu diskutieren sein. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende Norm in die bis September 2017 zu erarbeitende Botschaft zur FMG-Revision aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sieht der Bundesrat einen Regulierungsbedarf bei der Glasfaser in der Schweiz, damit der gleichmässige Netzausbau in städtischen und ländlichen Gebieten gesichert und ein digitales Gefälle zwischen diesen Regionen verhindert wird?</p>
  • Swisscom und Freiburg, ein Schritt zurück. Sorgen des Kantons Freiburg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beispiel Freiburg: Ende 2012 hat die Swisscom einen Kooperationsvertrag mit dem Kanton Freiburg unterzeichnet. Der Vertrag, durch den die Swisscom an den Kanton Freiburg und an verschiedene Energieproduzenten der Regionen gebunden wurde, hatte zum Ziel, den Kanton bis in die Haushalte mit Glasfaseranschlüssen zu erschliessen - eine einzigartige Zusammenarbeit in der Schweiz, dank der Freiburg eine Vorreiterrolle einnahm. Dank dieser Zusammenarbeit sollten sowohl städtische als auch ländliche Gebiete mit einem Glasfasernetz bestehend aus vier Glasfasern ausgestattet werden, wobei zwei der vier Fasern als Reserve für andere Anbieter gedacht waren. Dieses Projekt ermöglichte den Bau eines offenen, für alle zugänglichen Glasfasernetzes.</p><p>Vor Kurzem hat die Swisscom beschlossen, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, wodurch die Verbreitung der Glasfaser im Kanton Freiburg gestoppt wurde; dies, nachdem die am dichtesten besiedelten und somit rentabelsten Sektoren mit der FTTH-Glasfaser ausgestattet worden waren. Von 150 000 geplanten Anschlüssen wurden nur 47 000 installiert: Sowohl der Kanton als auch die anderen Vertragsparteien haben beachtliche finanzielle Mittel eingesetzt. Die ländlichen Regionen wurden fallengelassen.</p><p>Die Swisscom rechtfertigt diese Vertragsbeendigung mit dem Vorschlag eines alternativen technischen Systems: FTTS, eine Glasfaser bis kurz vor die Gebäude. Dieses System wird jedoch schon bald technologisch überholt sein: fünf bis sieben Jahre Lebensdauer für FTTS, während FTTH etwa fünfzig Jahre lang aktuell sein wird.</p><p>Dieser Vertragsbruch</p><p>- vergrössert das digitale Stadt-Land-Gefälle;</p><p>- garantiert nicht, dass die FTTS-Technik leistungsfähiger als der Vorgänger FTTH ist;</p><p>- führt zu konkurrierenden Infrastrukturen mit dem unnötigen Risiko von parallelen Vorrichtungen, während die Partnerschaft dieses Risiko vermieden hätte;</p><p>- erschüttert das Vertrauen, das der Kanton Freiburg und die anderen Vertragsparteien in die Swisscom und in ihre Absicht hatten, im gesamten Kanton die gleichen Anschlüsse zu installieren; und</p><p>- vermittelt den unerfreulichen Eindruck, dass sich die Swisscom so das Monopol im Kommunikationsbereich sichern will, da der FTTS-Anschluss allein der Swisscom gehört.</p>
    • <p>Zielsetzung des Fernmeldegesetzes ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Diese Zielsetzung ist aufgrund der raschen Entwicklung in diesem Sektor vorab mit einem funktionierenden Wettbewerb zu erreichen. Im Rahmen der Grundversorgung ist zusätzlich die Bereitstellung eines erschwinglichen Basisangebotes an Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. Damit wird allen Bevölkerungskreisen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.</p><p>In der Rolle als Mehrheitsaktionär der Swisscom macht der Bund strategische Zielvorgaben, nimmt aber keinen Einfluss auf die operativen Tätigkeiten der Swisscom. Der Entscheid der Swisscom, im Kanton Freiburg vermehrt FTTS (Fiber to the Street) anstelle von FTTH (Fiber to the Home) auszubauen, liegt in ihrer unternehmerischen Autonomie. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf allfällige Kooperationen und Vertragspartner sind zwischen den beteiligten Parteien zu verhandeln.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Candinas 16.3337, "Dynamische Festlegung der Mindestbandbreite gemäss Fernmeldediensteverordnung", ausgeführt hat, sind ihm eine gute Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitbanddiensten und die Vermeidung eines digitalen Grabens zwischen Zentren und peripheren Regionen ein wichtiges Anliegen. Dabei setzt der Bundesrat wie bisher primär auf eine marktgetriebene Erschliessung aller Landesgegenden mit leistungsfähigen Telekominfrastrukturen. Die Swisscom hat öffentlich bekanntgegeben, ihr Breitband-Festnetz in jeder Schweizer Gemeinde bis Ende 2021 zu modernisieren. Andere Telekomfirmen investieren ebenfalls in den Ausbau ihrer Netze und treiben die Versorgung der Schweiz mit leistungsfähigen Netzen voran.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) wird eine Regelungsmöglichkeit des Bundesrates hinsichtlich des Zugangs zu neuen Netztechnologien im Falle einer Marktbeherrschung zu diskutieren sein. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende Norm in die bis September 2017 zu erarbeitende Botschaft zur FMG-Revision aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sieht der Bundesrat einen Regulierungsbedarf bei der Glasfaser in der Schweiz, damit der gleichmässige Netzausbau in städtischen und ländlichen Gebieten gesichert und ein digitales Gefälle zwischen diesen Regionen verhindert wird?</p>
    • Swisscom und Freiburg, ein Schritt zurück. Sorgen des Kantons Freiburg

Back to List