Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
- ShortId
-
17.3096
- Id
-
20173096
- Updated
-
14.11.2025 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
- AdditionalIndexing
-
04;10;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich zu den vollzugsstärksten Ländern. So war die Schweiz gegenüber den anderen europäischen Staaten im Jahr 2015 (und voraussichtlich auch im Jahr 2016) derjenige Dublin-Staat mit den meisten Dublin-Überstellungen (vgl. <a href="https://www.easo.europa.eu/information-analysis/annual-report">https://www.easo.europa.eu/information-analysis/annual-report</a>, S. 29). Zu den Gründen, weshalb eine Wegweisung nicht bzw. noch nicht vollzogen werden kann, hat der Bundesrat kürzlich im Rahmen der Interpellation 16.3714, "Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe", Stellung genommen und dabei insbesondere folgende genannt: Untertauchen, mangelnde Kooperation von Herkunftsstaaten sowie medizinische Gründe. Im Übrigen ist festzuhalten, dass für den Vollzug der Wegweisung die Kantone zuständig sind und es Unterschiede in der Vollzugspraxis der einzelnen Kantone gibt.</p><p>2./4. Aufgrund von verstärkten Anstrengungen des Bundes bei der Unterstützung der Kantone in den Identitätsabklärungen und der Papierbeschaffung für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel konnte die Zahl der im Vollzug hängigen Fälle im Ausländer- und Asylbereich (inkl. Dublin-Fälle) massiv abgebaut werden. Entsprechend hat sich der Bestand seit 2012 rund um die Hälfte reduziert (2012: 12 855; 2016: 7416). Bei einzelnen Ländern gestaltet sich der Vollzug der Wegweisung nach wie vor schwierig. Der Bund und die Kantone sind stets bemüht, die Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern zu verbessern. Dabei wird nicht nur zu bereits bekannten Massnahmen gegriffen, wie bspw. der Abschluss von bilateralen Abkommen im Migrationsbereich, sondern auch neue Lösungsansätze werden geprüft (bspw. Rückführungen auf dem Seeweg nach Marokko).</p><p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) führt ausserdem seit 2012 eine Liste mit Herkunftsländern, mit denen die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich schwierig ist. Das Ziel dieser Liste ist es, Möglichkeiten zu prüfen, zusätzlich zum aussen- und wirtschaftspolitischen Engagement der Schweiz weitere Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit an Fortschritte im Rückkehrbereich zu knüpfen. Diese Prüfung findet im Rahmen der interdepartementalen Struktur für die internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ) statt. Aktuell befinden sich Algerien, Äthiopien, Iran, Marokko und die Mongolei auf dieser Länderliste, wobei insbesondere mit der Mongolei und in einem minderen Rahmen mit Algerien in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte in der Rückkehrzusammenarbeit erzielt werden konnten. Darüber hinaus hat das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Beratungen zur Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (IZA) 2017-2020 den Auftrag erteilt, die IZA und die Migrationspolitik dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, miteinander zu verknüpfen. Die Umsetzung dieses Verknüpfungsauftrags erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem EJPD innerhalb der IMZ-Struktur.</p><p>3. Der Vollzug von Wegweisungen ist grundsätzlich Sache der Kantone, das SEM unterstützt sie wo nötig logistisch bei Identifikation, Papierbeschaffung und Flugorganisation. Im Vergleich zum gesamten Personalbestand (100 Prozent) sind 12,6 Prozent des SEM mit Aufgaben im Rückkehrbereich betraut (Abteilung Rückkehr: 6,9 Prozent; Abteilung Dublin: 5,1 Prozent; Abteilung Testbetrieb: 0,6 Prozent). Zudem sind verschiedene weitere Organisationseinheiten des SEM involviert (bspw. Sektion Drittstaaten und Multilaterales STM).</p><p>5./6. Wird ein Asylgesuch abgelehnt, so prüft das SEM gemäss den Vorgaben des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes sowie der einschlägigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes in jedem Einzelfall, ob der Vollzug der Wegweisung zulässig, zumutbar und technisch möglich ist. Der Vollzug ist bspw. aufgrund Krieg, Bürgerkrieg oder medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat nicht zumutbar. Diese umfassende Einzelfallprüfung wird auch bei den von der Interpellation genannten Herkunftsländern durchgeführt. Bezüglich Eritrea und Afghanistan dauern die bereits festgestellten Vollzugshindernisse in den meisten Fällen weiter an, weshalb die vorläufigen Aufnahmen vorderhand noch nicht aufgehoben werden können (vgl. Art. 84 Abs. 2 AuG). Vorbehalten bleibt jedoch die Aufhebung bei einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe oder bei erheblichen oder wiederholten Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz (vgl. Art. 84 Abs. 3 i. V. m. Art. 83 Abs. 7 AuG). Auch unter diesen Umständen ist jedoch das Non-Refoulement-Gebot immer zu beachten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 war für ganz Europa ein Rekordjahr bezüglich neuer Asylgesuche. Seither geht die Zahl der Asylgesuche zurück, auch in der Schweiz, bleibt jedoch weiterhin auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Wie man den Medien entnehmen kann, sind stark betroffene EU-Länder wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden usw. dazu übergegangen, ihre hohen Bestände an abgelehnten Asylbewerbern mit allen verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich abzubauen. </p><p>Im Jahr 2016 wurden aus der Schweiz insgesamt 3779 Asylbewerber mit abgelehnten Gesuchen (2015: 4137) entweder in ihren Heimatstaat oder in einen Drittstaat zurückgeführt. 2760 Personen (2015: 2274) konnten letztes Jahr in einen Dublin-Staat überführt werden (Dublin-Abkommen). Das ist zu wenig, bei 27 200 neuen Asylgesuchen und einer Schutzquote von 48,7 Prozent.</p><p>Unsere Fragen:</p><p>1. Warum ist die "Erfolgsquote" bei Rückführungen von Personen mit abgelehnten Asylgesuchen in der Schweiz derart schlecht?</p><p>2. Was unternimmt das zuständige Departement, um die hohen Bestände von abgelehnten Asylbewerbern abzubauen?</p><p>3. Wie hoch ist der Prozentsatz der Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEM), welche sich ausschliesslich um Rückführungen und Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern kümmern (im Vergleich zum gesamten Personalbestand)?</p><p>4. Was wird konkret gegen Staaten unternommen, die sich weigern, Ausweispapiere der Betroffenen zu schicken und abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen?</p><p>5. Wie lange hält der Bundesrat an der massenhaften vorläufigen Aufnahme von Eritreern und Afghanen fest?</p><p>6. Von den 36 877 vorläufig Aufgenommenen waren 2016 fast 24 400 länger als drei Jahre in der Schweiz (11 600 sogar länger als sieben Jahre), darunter hauptsächlich Eritreer und Afghanen. An eine freiwillige Rückkehr denken diese Personen wohl kaum. Bis wann gedenkt der Bundesrat diese hohen Bestände abzubauen und zurückzuführen?</p>
- Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich zu den vollzugsstärksten Ländern. So war die Schweiz gegenüber den anderen europäischen Staaten im Jahr 2015 (und voraussichtlich auch im Jahr 2016) derjenige Dublin-Staat mit den meisten Dublin-Überstellungen (vgl. <a href="https://www.easo.europa.eu/information-analysis/annual-report">https://www.easo.europa.eu/information-analysis/annual-report</a>, S. 29). Zu den Gründen, weshalb eine Wegweisung nicht bzw. noch nicht vollzogen werden kann, hat der Bundesrat kürzlich im Rahmen der Interpellation 16.3714, "Gescheiterte Abschiebungen. Zahlen und Gründe", Stellung genommen und dabei insbesondere folgende genannt: Untertauchen, mangelnde Kooperation von Herkunftsstaaten sowie medizinische Gründe. Im Übrigen ist festzuhalten, dass für den Vollzug der Wegweisung die Kantone zuständig sind und es Unterschiede in der Vollzugspraxis der einzelnen Kantone gibt.</p><p>2./4. Aufgrund von verstärkten Anstrengungen des Bundes bei der Unterstützung der Kantone in den Identitätsabklärungen und der Papierbeschaffung für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel konnte die Zahl der im Vollzug hängigen Fälle im Ausländer- und Asylbereich (inkl. Dublin-Fälle) massiv abgebaut werden. Entsprechend hat sich der Bestand seit 2012 rund um die Hälfte reduziert (2012: 12 855; 2016: 7416). Bei einzelnen Ländern gestaltet sich der Vollzug der Wegweisung nach wie vor schwierig. Der Bund und die Kantone sind stets bemüht, die Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern zu verbessern. Dabei wird nicht nur zu bereits bekannten Massnahmen gegriffen, wie bspw. der Abschluss von bilateralen Abkommen im Migrationsbereich, sondern auch neue Lösungsansätze werden geprüft (bspw. Rückführungen auf dem Seeweg nach Marokko).</p><p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) führt ausserdem seit 2012 eine Liste mit Herkunftsländern, mit denen die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich schwierig ist. Das Ziel dieser Liste ist es, Möglichkeiten zu prüfen, zusätzlich zum aussen- und wirtschaftspolitischen Engagement der Schweiz weitere Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit an Fortschritte im Rückkehrbereich zu knüpfen. Diese Prüfung findet im Rahmen der interdepartementalen Struktur für die internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ) statt. Aktuell befinden sich Algerien, Äthiopien, Iran, Marokko und die Mongolei auf dieser Länderliste, wobei insbesondere mit der Mongolei und in einem minderen Rahmen mit Algerien in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte in der Rückkehrzusammenarbeit erzielt werden konnten. Darüber hinaus hat das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Beratungen zur Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (IZA) 2017-2020 den Auftrag erteilt, die IZA und die Migrationspolitik dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, miteinander zu verknüpfen. Die Umsetzung dieses Verknüpfungsauftrags erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem EJPD innerhalb der IMZ-Struktur.</p><p>3. Der Vollzug von Wegweisungen ist grundsätzlich Sache der Kantone, das SEM unterstützt sie wo nötig logistisch bei Identifikation, Papierbeschaffung und Flugorganisation. Im Vergleich zum gesamten Personalbestand (100 Prozent) sind 12,6 Prozent des SEM mit Aufgaben im Rückkehrbereich betraut (Abteilung Rückkehr: 6,9 Prozent; Abteilung Dublin: 5,1 Prozent; Abteilung Testbetrieb: 0,6 Prozent). Zudem sind verschiedene weitere Organisationseinheiten des SEM involviert (bspw. Sektion Drittstaaten und Multilaterales STM).</p><p>5./6. Wird ein Asylgesuch abgelehnt, so prüft das SEM gemäss den Vorgaben des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes sowie der einschlägigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes in jedem Einzelfall, ob der Vollzug der Wegweisung zulässig, zumutbar und technisch möglich ist. Der Vollzug ist bspw. aufgrund Krieg, Bürgerkrieg oder medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat nicht zumutbar. Diese umfassende Einzelfallprüfung wird auch bei den von der Interpellation genannten Herkunftsländern durchgeführt. Bezüglich Eritrea und Afghanistan dauern die bereits festgestellten Vollzugshindernisse in den meisten Fällen weiter an, weshalb die vorläufigen Aufnahmen vorderhand noch nicht aufgehoben werden können (vgl. Art. 84 Abs. 2 AuG). Vorbehalten bleibt jedoch die Aufhebung bei einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe oder bei erheblichen oder wiederholten Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz (vgl. Art. 84 Abs. 3 i. V. m. Art. 83 Abs. 7 AuG). Auch unter diesen Umständen ist jedoch das Non-Refoulement-Gebot immer zu beachten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2015 war für ganz Europa ein Rekordjahr bezüglich neuer Asylgesuche. Seither geht die Zahl der Asylgesuche zurück, auch in der Schweiz, bleibt jedoch weiterhin auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Wie man den Medien entnehmen kann, sind stark betroffene EU-Länder wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden usw. dazu übergegangen, ihre hohen Bestände an abgelehnten Asylbewerbern mit allen verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich abzubauen. </p><p>Im Jahr 2016 wurden aus der Schweiz insgesamt 3779 Asylbewerber mit abgelehnten Gesuchen (2015: 4137) entweder in ihren Heimatstaat oder in einen Drittstaat zurückgeführt. 2760 Personen (2015: 2274) konnten letztes Jahr in einen Dublin-Staat überführt werden (Dublin-Abkommen). Das ist zu wenig, bei 27 200 neuen Asylgesuchen und einer Schutzquote von 48,7 Prozent.</p><p>Unsere Fragen:</p><p>1. Warum ist die "Erfolgsquote" bei Rückführungen von Personen mit abgelehnten Asylgesuchen in der Schweiz derart schlecht?</p><p>2. Was unternimmt das zuständige Departement, um die hohen Bestände von abgelehnten Asylbewerbern abzubauen?</p><p>3. Wie hoch ist der Prozentsatz der Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEM), welche sich ausschliesslich um Rückführungen und Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern kümmern (im Vergleich zum gesamten Personalbestand)?</p><p>4. Was wird konkret gegen Staaten unternommen, die sich weigern, Ausweispapiere der Betroffenen zu schicken und abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen?</p><p>5. Wie lange hält der Bundesrat an der massenhaften vorläufigen Aufnahme von Eritreern und Afghanen fest?</p><p>6. Von den 36 877 vorläufig Aufgenommenen waren 2016 fast 24 400 länger als drei Jahre in der Schweiz (11 600 sogar länger als sieben Jahre), darunter hauptsächlich Eritreer und Afghanen. An eine freiwillige Rückkehr denken diese Personen wohl kaum. Bis wann gedenkt der Bundesrat diese hohen Bestände abzubauen und zurückzuführen?</p>
- Abbau der Bestände abgelehnter Asylbewerber. Wo liegt das Problem?
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