Wie lange soll die Schweiz noch der Spielball der EU sein?
- ShortId
-
17.3097
- Id
-
20173097
- Updated
-
28.07.2023 04:56
- Language
-
de
- Title
-
Wie lange soll die Schweiz noch der Spielball der EU sein?
- AdditionalIndexing
-
10;15;44;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über Artikel 121a der Bundesverfassung hat der Bundesrat angekündigt, dass er nicht ermächtigt sei, das Protokoll zur Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf Kroatien zu unterzeichnen. Die Europäische Union (EU) hat daraufhin die Verhandlungen für eine Teilnahme der Schweiz an verschiedenen Rahmenprogrammen suspendiert. Im Gefolge einer internen Sitzung der Europäischen Kommission im April 2015 hat die EU zudem entschieden, die Diskussionen mit der Schweiz in anderen Dossiers, die sich in verschiedenen Stadien befanden (vom Beginn von Verhandlungen bis zur Paraphierung von fertig ausgehandelten Texten), auszusetzen. Insgesamt hat die EU rund fünfzehn Dossiers, in welchen sie in Diskussionen mit der Schweiz stand, suspendiert. Betroffen waren insbesondere verschiedene Kooperationsabkommen, die Finanzdossiers und die Weiterentwicklung bzw. Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen (vgl. Antworten auf die Fragen Estermann 17.5015, Aeschi 17.5106 und 17.5107). Die EU hat in diesem Zusammenhang nie auf die Selbstbestimmungs-Initiative Bezug genommen. Gleichzeitig war es mangels eines institutionellen Rahmens seit 2008 auch nicht mehr möglich, neue Marktzugangsabkommen mit der EU auszuhandeln.</p><p>Seit Anfang dieses Jahres konnten Verhandlungen wieder in Gang gesetzt werden, vor allem in den Bereichen Zivilschutz und Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>Der Bundesrat hat bei seinen Kontakten mit Vertretern der EU und der Mitgliedstaaten systematisch die Haltung vertreten, dass es im Interesse beider Parteien sei, Fortschritte in den offenen Dossiers zu erzielen. Er hat unterstrichen, dass Blockaden kontraproduktiv sind, unabhängig von den Gründen der EU dafür.</p><p>Anlässlich des Treffens der Bundespräsidentin und des EU-Kommissionspräsidenten vom 6. April 2017 wurde vereinbart, dass sämtliche laufenden Diskussionen wieder aufgenommen werden sollen. Dies bedeutet, dass die technischen Arbeiten zu diesen Dossiers weitergeführt werden können. Dies gilt auch für das Abkommen über den Abbau der technischen Handelshemmnisse (SR 0.946.526.81). Beide Seiten teilen die Absicht, die Beziehungen Schweiz-EU in einer positiven Dynamik für die Gesamtheit der Dossiers zu normalisieren. Der Bundesrat erwartet nun, dass sich diese Entwicklung in konkreten Resultaten widerspiegelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist kein Geheimnis und wurde sogar von der Sprecherin der Europäischen Kommission Mina Andreeva an einer Medienkonferenz offiziell bestätigt, dass die EU bei der Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung ungebührlichen, aber leider dennoch erfolgreichen Einfluss auf den innerschweizerischen Gesetzgebungsprozess genommen hat.</p><p>Nachdem der EU nun klargeworden ist, dass sie mit ihren Drohgebärden eine Mehrheit des Schweizer Parlamentes einschüchtern und auf ihre Linie bringen kann, fährt sie mit ihrer Machtpolitik fort. So wird im neuesten Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik erwähnt, dass im "aktuellen Umfeld der Beziehungen Schweiz-EU" die im Bereich der technischen Handelshemmnisse im Jahr 2016 notwendigen Anpassungen nicht abgeschlossen werden konnten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was genau ist mit "aktuellem Umfeld" gemeint, und inwiefern hat dieses zwar gerade einen Einfluss auf die technischen Handelshemmnisse, nicht aber auf für die EU weit wichtigere bilaterale Verträge, wie z. B. das Landverkehrsabkommen?</p><p>2. Handelt es sich hier um eine weitere Repressalie vonseiten der EU, um die Schweiz bereits heute im Hinblick auf die noch zur Abstimmung anstehende Selbstbestimmungs-Initiative auf den richtigen Kurs zu bringen?</p><p>3. Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen mehrfach kritisch zu Regierungsentscheiden anderer Länder (z. B. USA, Israel) Stellung genommen, obwohl die Schweiz von den kritisierten Entscheiden gar nicht tangiert war und die kritisierten Regierungen nicht auf moralische Belehrungen aus der Schweiz warten, geschweige denn auf sie hören würden. Wäre es nicht angebrachter, wenn sich der Bundesrat stattdessen den Druckversuchen der EU entgegenstellen würde, was zwar mehr Mut erfordern mag, aber sicher mehr im Interesse der Schweiz wäre?</p>
- Wie lange soll die Schweiz noch der Spielball der EU sein?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über Artikel 121a der Bundesverfassung hat der Bundesrat angekündigt, dass er nicht ermächtigt sei, das Protokoll zur Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf Kroatien zu unterzeichnen. Die Europäische Union (EU) hat daraufhin die Verhandlungen für eine Teilnahme der Schweiz an verschiedenen Rahmenprogrammen suspendiert. Im Gefolge einer internen Sitzung der Europäischen Kommission im April 2015 hat die EU zudem entschieden, die Diskussionen mit der Schweiz in anderen Dossiers, die sich in verschiedenen Stadien befanden (vom Beginn von Verhandlungen bis zur Paraphierung von fertig ausgehandelten Texten), auszusetzen. Insgesamt hat die EU rund fünfzehn Dossiers, in welchen sie in Diskussionen mit der Schweiz stand, suspendiert. Betroffen waren insbesondere verschiedene Kooperationsabkommen, die Finanzdossiers und die Weiterentwicklung bzw. Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen (vgl. Antworten auf die Fragen Estermann 17.5015, Aeschi 17.5106 und 17.5107). Die EU hat in diesem Zusammenhang nie auf die Selbstbestimmungs-Initiative Bezug genommen. Gleichzeitig war es mangels eines institutionellen Rahmens seit 2008 auch nicht mehr möglich, neue Marktzugangsabkommen mit der EU auszuhandeln.</p><p>Seit Anfang dieses Jahres konnten Verhandlungen wieder in Gang gesetzt werden, vor allem in den Bereichen Zivilschutz und Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>Der Bundesrat hat bei seinen Kontakten mit Vertretern der EU und der Mitgliedstaaten systematisch die Haltung vertreten, dass es im Interesse beider Parteien sei, Fortschritte in den offenen Dossiers zu erzielen. Er hat unterstrichen, dass Blockaden kontraproduktiv sind, unabhängig von den Gründen der EU dafür.</p><p>Anlässlich des Treffens der Bundespräsidentin und des EU-Kommissionspräsidenten vom 6. April 2017 wurde vereinbart, dass sämtliche laufenden Diskussionen wieder aufgenommen werden sollen. Dies bedeutet, dass die technischen Arbeiten zu diesen Dossiers weitergeführt werden können. Dies gilt auch für das Abkommen über den Abbau der technischen Handelshemmnisse (SR 0.946.526.81). Beide Seiten teilen die Absicht, die Beziehungen Schweiz-EU in einer positiven Dynamik für die Gesamtheit der Dossiers zu normalisieren. Der Bundesrat erwartet nun, dass sich diese Entwicklung in konkreten Resultaten widerspiegelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist kein Geheimnis und wurde sogar von der Sprecherin der Europäischen Kommission Mina Andreeva an einer Medienkonferenz offiziell bestätigt, dass die EU bei der Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung ungebührlichen, aber leider dennoch erfolgreichen Einfluss auf den innerschweizerischen Gesetzgebungsprozess genommen hat.</p><p>Nachdem der EU nun klargeworden ist, dass sie mit ihren Drohgebärden eine Mehrheit des Schweizer Parlamentes einschüchtern und auf ihre Linie bringen kann, fährt sie mit ihrer Machtpolitik fort. So wird im neuesten Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik erwähnt, dass im "aktuellen Umfeld der Beziehungen Schweiz-EU" die im Bereich der technischen Handelshemmnisse im Jahr 2016 notwendigen Anpassungen nicht abgeschlossen werden konnten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was genau ist mit "aktuellem Umfeld" gemeint, und inwiefern hat dieses zwar gerade einen Einfluss auf die technischen Handelshemmnisse, nicht aber auf für die EU weit wichtigere bilaterale Verträge, wie z. B. das Landverkehrsabkommen?</p><p>2. Handelt es sich hier um eine weitere Repressalie vonseiten der EU, um die Schweiz bereits heute im Hinblick auf die noch zur Abstimmung anstehende Selbstbestimmungs-Initiative auf den richtigen Kurs zu bringen?</p><p>3. Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen mehrfach kritisch zu Regierungsentscheiden anderer Länder (z. B. USA, Israel) Stellung genommen, obwohl die Schweiz von den kritisierten Entscheiden gar nicht tangiert war und die kritisierten Regierungen nicht auf moralische Belehrungen aus der Schweiz warten, geschweige denn auf sie hören würden. Wäre es nicht angebrachter, wenn sich der Bundesrat stattdessen den Druckversuchen der EU entgegenstellen würde, was zwar mehr Mut erfordern mag, aber sicher mehr im Interesse der Schweiz wäre?</p>
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