Sind lange Taubenwettflüge mit der Tierschutzgesetzgebung vereinbar?
- ShortId
-
17.3105
- Id
-
20173105
- Updated
-
28.07.2023 04:53
- Language
-
de
- Title
-
Sind lange Taubenwettflüge mit der Tierschutzgesetzgebung vereinbar?
- AdditionalIndexing
-
52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, wie hoch die Tierverluste bei Brieftaubenwettkämpfen sind. Diese lassen sich auch nicht gestützt auf die Beringung der Tauben feststellen. Die durch die Vereine organisierte Beringung stellt zwar ein Erfordernis für die Zulassung zu den Wettflügen dar, sie dient aber primär der Bestimmung der Eigentumsverhältnisse. Der Bund hat im Übrigen auch keine Einsicht in die von den Vereinen erhobenen Daten. Mit Blick auf den Tierschutz bei Taubenwettkämpfen erscheinen dem Bundesrat der zwischen den Wettkampfveranstaltern, den kantonalen Vollzugsorganen und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gepflegte Informationsaustausch sowie gegebenenfalls vermehrte Kontrollen durch die Vollzugsbehörden als zielführend und weniger die statistische Erfassung der Taubenverluste.</p><p>2. Die gegenüber Brieftaubenwettflügen vorgebrachten Kritikpunkte sind bekannt. Das BLV und die kantonalen Behörden sind diesbezüglich sensibilisiert. Eine generelle Überanstrengung von Tauben bzw. eine Verletzung von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) konnten die Behörden an Wettbewerben bisher nicht feststellen. Allerdings fehlte es an verlässlichen und vollständigen Informationen über die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen an Taubenwettkämpfen. Das BLV hat deshalb im Jahr 2015 konkrete Schritte eingeleitet, um die Informationslage zu verbessern. Unter anderem haben verschiedene Treffen zwischen dem BLV, Vertretern des Schweizerischen Brieftaubensport-Verbands (SBV) und den kantonalen Vollzugsbehörden stattgefunden. Themenschwerpunkte bildeten u. a. die Transportbedingungen, die Flugdistanzen sowie die Tierhaltung. Damit sollen die Grundlagen für einen verbesserten Vollzug durch die Kantone sowie für die Ausarbeitung von Fachinformationen durch das BLV geschaffen werden.</p><p>3. Es kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die Verluste vorwiegend auf Greifvögel-Angriffe zurückzuführen sind. Es konnte jedoch beobachtet werden, dass Greifvögel Tauben verletzt oder durch ihre Angriffe Panik vor allem unter den Jungtauben ausgelöst haben. Die Panik wiederum kann dazu führen, dass die Tauben die Orientierung verlieren und nicht mehr zurückkehren.</p><p>4. Es liegen keine gesicherten Daten vor, in welchem Ausmass die genannten Faktoren (Krankheiten wegen schlechter Haltungsbedingungen, Transportbelastung, Anlässe bei schlechter Witterung, Flugdistanzen) einen Einfluss auf die Tierverluste haben. Wie vorangehend ausgeführt (vgl. Antwort auf Frage 2), arbeiten das BLV und die kantonalen Vollzugsbehörden zurzeit gemeinsam daran, entsprechende Informationen zusammenzutragen.</p><p>5. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung obliegt den kantonalen Behörden. Sie sind daher auch für die Überprüfung der Tierschutzkonformität von Taubenwettflügen zuständig. Das BLV unterstützt die Kantone jedoch bei der Beschaffung der nötigen Fakten, koordiniert die Zusammenarbeit mit den massgeblichen Akteuren (insb. SBV) und erarbeitet, soweit erforderlich, Fachinformationen (vgl. Antwort auf Frage 2).</p><p>6. Auf der Basis der vorhandenen Informationen liesse sich ein temporäres Verbot für die Durchführung von längeren Wettflügen nicht rechtfertigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jedes Jahr werden in der Schweiz über 5000 Brieftauben bei Wettflügen eingesetzt und 25 000 neue Jungvögel herangezogen. Gemäss Recherchen von Tierschutzorganisationen sollen die Taubenverluste bei den nationalen und internationalen Wettflügen des Schweizerischen Brieftaubensport-Verbands (SBV) extrem hoch sein. So hätten die Mitglieder des SBV im Jahr 2015 total 5468 Tauben in die ersten Wettflüge der Saison geschickt. Am zwölften und letzten Wettflug des Jahres seien nur mehr 1245 Tiere eingesetzt worden (Ausfallquote: 64 Prozent). Ähnliche Befunde wurden bei den Trainingsflügen für das "Sand-Derby", die jährlich stattfindende Jungtauben-Meisterschaft, bekannt. Im Mai 2016 hätten diese mit 222 eingeschriebenen Vögeln begonnen, von denen im August noch 71 zum Finalflug antreten konnten, was einer Ausfallquote von 70 Prozent entspräche! Keine andere Tiernutzung respektive Sportart mit Tieren weist derart hohe Ausfall- und Mortalitätsraten innerhalb eines knappen halben Jahres auf. Die Gründe dafür sind unklar.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Verfügt er über Zahlen, wie viele Tauben ihren Besitzern bei Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettflügen pro Rennsaison verlorengehen? Falls nicht, ist er bereit, diese Zahlen künftig zu erheben?</p><p>2. Sieht er im Zusammenhang mit den Brieftauben-Wettflügen und den offenbar sehr hohen Ausfallquoten der Tiere eine Verletzung von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes (TSchG; Überanstrengung von Tieren), von Buchstabe e (Aussetzen von Tieren) oder von Artikel 15 Absatz 1 TSchG (maximale Transportzeit)?</p><p>3. Wie beurteilt er die Aussage des SBV, dass die Tierverluste hauptsächlich auf das Konto von Greifvögeln gingen?</p><p>4. Kennt er Hinweise, dass auch andere Faktoren - z. B. Krankheiten aufgrund schlechter Haltungsbedingungen, Transportbelastung, Fehlentscheidungen der Flugleiter (Auflässe bei ungünstiger Witterung), sehr lange Flugdistanzen - zu den offenbar sehr hohen Verlusten bei Taubenwettflügen führen?</p><p>5. Wird der Bund die Tierschutzkonformität von nationalen und internationalen Langdistanz-Taubenwettflügen überprüfen?</p><p>6. Ist er bereit, bis dahin wegen der hohen Verlustraten und zum Schutz der Tiere ein zumindest zeitlich befristetes Verbot von längeren Wettflügen zu verhängen?</p>
- Sind lange Taubenwettflüge mit der Tierschutzgesetzgebung vereinbar?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, wie hoch die Tierverluste bei Brieftaubenwettkämpfen sind. Diese lassen sich auch nicht gestützt auf die Beringung der Tauben feststellen. Die durch die Vereine organisierte Beringung stellt zwar ein Erfordernis für die Zulassung zu den Wettflügen dar, sie dient aber primär der Bestimmung der Eigentumsverhältnisse. Der Bund hat im Übrigen auch keine Einsicht in die von den Vereinen erhobenen Daten. Mit Blick auf den Tierschutz bei Taubenwettkämpfen erscheinen dem Bundesrat der zwischen den Wettkampfveranstaltern, den kantonalen Vollzugsorganen und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gepflegte Informationsaustausch sowie gegebenenfalls vermehrte Kontrollen durch die Vollzugsbehörden als zielführend und weniger die statistische Erfassung der Taubenverluste.</p><p>2. Die gegenüber Brieftaubenwettflügen vorgebrachten Kritikpunkte sind bekannt. Das BLV und die kantonalen Behörden sind diesbezüglich sensibilisiert. Eine generelle Überanstrengung von Tauben bzw. eine Verletzung von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) konnten die Behörden an Wettbewerben bisher nicht feststellen. Allerdings fehlte es an verlässlichen und vollständigen Informationen über die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen an Taubenwettkämpfen. Das BLV hat deshalb im Jahr 2015 konkrete Schritte eingeleitet, um die Informationslage zu verbessern. Unter anderem haben verschiedene Treffen zwischen dem BLV, Vertretern des Schweizerischen Brieftaubensport-Verbands (SBV) und den kantonalen Vollzugsbehörden stattgefunden. Themenschwerpunkte bildeten u. a. die Transportbedingungen, die Flugdistanzen sowie die Tierhaltung. Damit sollen die Grundlagen für einen verbesserten Vollzug durch die Kantone sowie für die Ausarbeitung von Fachinformationen durch das BLV geschaffen werden.</p><p>3. Es kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die Verluste vorwiegend auf Greifvögel-Angriffe zurückzuführen sind. Es konnte jedoch beobachtet werden, dass Greifvögel Tauben verletzt oder durch ihre Angriffe Panik vor allem unter den Jungtauben ausgelöst haben. Die Panik wiederum kann dazu führen, dass die Tauben die Orientierung verlieren und nicht mehr zurückkehren.</p><p>4. Es liegen keine gesicherten Daten vor, in welchem Ausmass die genannten Faktoren (Krankheiten wegen schlechter Haltungsbedingungen, Transportbelastung, Anlässe bei schlechter Witterung, Flugdistanzen) einen Einfluss auf die Tierverluste haben. Wie vorangehend ausgeführt (vgl. Antwort auf Frage 2), arbeiten das BLV und die kantonalen Vollzugsbehörden zurzeit gemeinsam daran, entsprechende Informationen zusammenzutragen.</p><p>5. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung obliegt den kantonalen Behörden. Sie sind daher auch für die Überprüfung der Tierschutzkonformität von Taubenwettflügen zuständig. Das BLV unterstützt die Kantone jedoch bei der Beschaffung der nötigen Fakten, koordiniert die Zusammenarbeit mit den massgeblichen Akteuren (insb. SBV) und erarbeitet, soweit erforderlich, Fachinformationen (vgl. Antwort auf Frage 2).</p><p>6. Auf der Basis der vorhandenen Informationen liesse sich ein temporäres Verbot für die Durchführung von längeren Wettflügen nicht rechtfertigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jedes Jahr werden in der Schweiz über 5000 Brieftauben bei Wettflügen eingesetzt und 25 000 neue Jungvögel herangezogen. Gemäss Recherchen von Tierschutzorganisationen sollen die Taubenverluste bei den nationalen und internationalen Wettflügen des Schweizerischen Brieftaubensport-Verbands (SBV) extrem hoch sein. So hätten die Mitglieder des SBV im Jahr 2015 total 5468 Tauben in die ersten Wettflüge der Saison geschickt. Am zwölften und letzten Wettflug des Jahres seien nur mehr 1245 Tiere eingesetzt worden (Ausfallquote: 64 Prozent). Ähnliche Befunde wurden bei den Trainingsflügen für das "Sand-Derby", die jährlich stattfindende Jungtauben-Meisterschaft, bekannt. Im Mai 2016 hätten diese mit 222 eingeschriebenen Vögeln begonnen, von denen im August noch 71 zum Finalflug antreten konnten, was einer Ausfallquote von 70 Prozent entspräche! Keine andere Tiernutzung respektive Sportart mit Tieren weist derart hohe Ausfall- und Mortalitätsraten innerhalb eines knappen halben Jahres auf. Die Gründe dafür sind unklar.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Verfügt er über Zahlen, wie viele Tauben ihren Besitzern bei Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettflügen pro Rennsaison verlorengehen? Falls nicht, ist er bereit, diese Zahlen künftig zu erheben?</p><p>2. Sieht er im Zusammenhang mit den Brieftauben-Wettflügen und den offenbar sehr hohen Ausfallquoten der Tiere eine Verletzung von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes (TSchG; Überanstrengung von Tieren), von Buchstabe e (Aussetzen von Tieren) oder von Artikel 15 Absatz 1 TSchG (maximale Transportzeit)?</p><p>3. Wie beurteilt er die Aussage des SBV, dass die Tierverluste hauptsächlich auf das Konto von Greifvögeln gingen?</p><p>4. Kennt er Hinweise, dass auch andere Faktoren - z. B. Krankheiten aufgrund schlechter Haltungsbedingungen, Transportbelastung, Fehlentscheidungen der Flugleiter (Auflässe bei ungünstiger Witterung), sehr lange Flugdistanzen - zu den offenbar sehr hohen Verlusten bei Taubenwettflügen führen?</p><p>5. Wird der Bund die Tierschutzkonformität von nationalen und internationalen Langdistanz-Taubenwettflügen überprüfen?</p><p>6. Ist er bereit, bis dahin wegen der hohen Verlustraten und zum Schutz der Tiere ein zumindest zeitlich befristetes Verbot von längeren Wettflügen zu verhängen?</p>
- Sind lange Taubenwettflüge mit der Tierschutzgesetzgebung vereinbar?
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