Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU

ShortId
17.3107
Id
20173107
Updated
28.07.2023 04:53
Language
de
Title
Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU
AdditionalIndexing
10;2811;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bilateralen Abkommen verschaffen den Schweizer Wirtschaftsteilnehmern einen erleichterten Zugang zum EU-Markt in den entsprechenden Sektoren. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen konnten die Kosten für Schweizer Exporte in die EU stetig verringert werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vollständige Einhaltung der bilateralen Abkommen als zentral für die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit der Marktzugangsbedingungen für die Unternehmen.</p><p>Die bilateralen Abkommen werden insgesamt korrekt umgesetzt. Die durch die bilateralen Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüsse bieten der Schweiz Plattformen, wo sie ihren Partnern abkommenswidrige Massnahmen vorhalten und konkrete Situationen erörtern kann. Die Schweiz nutzt diese Möglichkeit regelmässig. Ausserdem können Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei der Europäischen Kommission jederzeit Beschwerde einreichen gegen staatliche Beihilfen, von denen sie betroffen sind.</p><p>Die bilateralen Abkommen sehen jedoch keine Mechanismen zur Streitbeilegung vor, die es der Schweiz erlauben würden, ihre Rechte wirksam geltend zu machen. Mit einem institutionellen Abkommen hätte die Schweiz ein zusätzliches Instrument im Rahmen der Streitbeilegung, um gegebenenfalls Massnahmen von EU-Mitgliedstaaten anzufechten, die gegen die bilateralen Abkommen verstossen. Mit einem solchen Abkommen würde die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsteilnehmer aus der Schweiz und Europa erhöht, und gleichzeitig könnte der bilaterale Weg gefestigt und weiterentwickelt werden.</p><p>Die Massnahmen, die einige EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 getroffen haben, betreffen mehrheitlich staatliche Beihilfen, häufig auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Die Bestimmungen zu den staatlichen Beihilfen in den bestehenden Abkommen gehen wenig weit. Lediglich zwei bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU enthalten spezifische Regeln zu staatlichen Beihilfen: das Freihandelsabkommen von 1972 (SR 0.632.401) und das Luftverkehrsabkommen von 1999 (SR 0.748.127.192.68). Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Massnahmen von EU-Mitgliedstaaten, die im Widerspruch zu diesen spezifischen Bestimmungen stehen würden. Auch hat die Schweiz kein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen.</p><p>Die staatlichen Beihilfen sind Gegenstand der laufenden bilateralen Verhandlungen zu einem Stromabkommen mit der EU, und die Frage ihrer Überwachung für zukünftige Marktzugangsabkommen könnte auch im Rahmen der institutionellen Verhandlungen erörtert werden. Mit dem Ausbau dieses Regelwerks im Rahmen der Beziehungen Schweiz-EU könnten Massnahmen gewisser EU-Mitgliedstaaten zum Nachteil der Schweiz wirksamer bekämpft werden. Die gleichen Verpflichtungen würden dann aber auch für die Schweizer Akteure gelten, mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Praxis der Behörden in Bezug auf staatliche Beihilfen, einschliesslich auf Kantons- und Gemeindeebene.</p><p>Die Schweiz steht bei allen ihren Beziehungen zum Ausland für ihre Interessen und Werte ein. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der bilaterale Weg das geeignetste europapolitische Instrument ist, um den verfassungsmässigen Doppelauftrag der Wahrung der Unabhängigkeit und der Wohlfahrt der Schweiz zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Studie der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass es seit November 2008 200 Entscheide von EU-Staaten oder der EU-Kommission gegeben habe, die den Schweizer Handelsinteressen geschadet haben. Es handle sich dabei vor allem um Staatshilfen oder Subventionen. Pro Jahr ergibt das eine Summe von über 17 Milliarden Franken bei den Schweizer Exporten, die auf diese Weise gefährdet sei. Stossend ist dabei, dass sich die EU in mehreren internationalen Abkommen dazu verpflichtet hat, auf solche Handelshemmnisse zu verzichten. </p><p>Bereits 2010 ergab eine Umfrage zur Anwendung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU des damaligen Integrationsbüros des Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Volkswirtschaftsdepartementes in einem auswertenden Bericht folgendes Fazit: "Häufig fehlt den anwendenden Behörden in den EU-Mitgliedstaaten die Kenntnis, dass die bilateralen Abkommen mit der Schweiz unsere Staatsangehörigen und Firmen in vielen Bereichen mit denjenigen aus den EU-Mitgliedstaaten gleichstellen. Zudem gibt es Problemfälle, bei denen protektionistische Motive naheliegend erscheinen. Zu guter Letzt gibt es aber auch häufig administrative Hürden, welche in gewissen EU-Mitgliedstaaten auftreten ..." Insbesondere im Kanton Tessin sind einschlägige Beispiele hinlänglich bekannt.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese unhaltbare Situation in Bezug auf die peinlich genaue Beobachtung und Einflussnahme der EU bei der vermeintlichen Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung? Wird hier nicht mit verschiedenen Ellen gemessen?</p><p>2. Wie beurteilt er infolge dieser Studienresultate die Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit der bilateralen Verträge mit der EU? Die Studienresultate widerlegen z. B. die Behauptung, die bilateralen Abkommen hätten die schweizerischen Handelsinteressen während der Wirtschaftskrise vor dem EU-Protektionismus geschützt.</p><p>3. Wie will er in Zukunft solche vertragswidrigen Verhaltensweisen unterbinden?</p><p>4. Wie beabsichtigt er solch vertragswidriges Verhalten anzufechten, und welche Konsequenzen zieht er für andere Verhandlungen mit der EU aus diesem widerrechtlichen Verhalten?</p><p>5. Schützt das geplante Rahmenabkommen vor solchen vertragswidrigen Massnahmen und Zuständen?</p><p>6. Ist es nicht angebracht, infolge der offensichtlichen und dominanten Interessenpolitik, die die EU mit solchen und anderen Massnahmen verfolgt, auf eine selbstbewusste Interessenstrategie gegenüber der EU umzuschwenken?</p>
  • Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bilateralen Abkommen verschaffen den Schweizer Wirtschaftsteilnehmern einen erleichterten Zugang zum EU-Markt in den entsprechenden Sektoren. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen konnten die Kosten für Schweizer Exporte in die EU stetig verringert werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vollständige Einhaltung der bilateralen Abkommen als zentral für die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit der Marktzugangsbedingungen für die Unternehmen.</p><p>Die bilateralen Abkommen werden insgesamt korrekt umgesetzt. Die durch die bilateralen Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüsse bieten der Schweiz Plattformen, wo sie ihren Partnern abkommenswidrige Massnahmen vorhalten und konkrete Situationen erörtern kann. Die Schweiz nutzt diese Möglichkeit regelmässig. Ausserdem können Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei der Europäischen Kommission jederzeit Beschwerde einreichen gegen staatliche Beihilfen, von denen sie betroffen sind.</p><p>Die bilateralen Abkommen sehen jedoch keine Mechanismen zur Streitbeilegung vor, die es der Schweiz erlauben würden, ihre Rechte wirksam geltend zu machen. Mit einem institutionellen Abkommen hätte die Schweiz ein zusätzliches Instrument im Rahmen der Streitbeilegung, um gegebenenfalls Massnahmen von EU-Mitgliedstaaten anzufechten, die gegen die bilateralen Abkommen verstossen. Mit einem solchen Abkommen würde die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsteilnehmer aus der Schweiz und Europa erhöht, und gleichzeitig könnte der bilaterale Weg gefestigt und weiterentwickelt werden.</p><p>Die Massnahmen, die einige EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 getroffen haben, betreffen mehrheitlich staatliche Beihilfen, häufig auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Die Bestimmungen zu den staatlichen Beihilfen in den bestehenden Abkommen gehen wenig weit. Lediglich zwei bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU enthalten spezifische Regeln zu staatlichen Beihilfen: das Freihandelsabkommen von 1972 (SR 0.632.401) und das Luftverkehrsabkommen von 1999 (SR 0.748.127.192.68). Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Massnahmen von EU-Mitgliedstaaten, die im Widerspruch zu diesen spezifischen Bestimmungen stehen würden. Auch hat die Schweiz kein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen.</p><p>Die staatlichen Beihilfen sind Gegenstand der laufenden bilateralen Verhandlungen zu einem Stromabkommen mit der EU, und die Frage ihrer Überwachung für zukünftige Marktzugangsabkommen könnte auch im Rahmen der institutionellen Verhandlungen erörtert werden. Mit dem Ausbau dieses Regelwerks im Rahmen der Beziehungen Schweiz-EU könnten Massnahmen gewisser EU-Mitgliedstaaten zum Nachteil der Schweiz wirksamer bekämpft werden. Die gleichen Verpflichtungen würden dann aber auch für die Schweizer Akteure gelten, mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Praxis der Behörden in Bezug auf staatliche Beihilfen, einschliesslich auf Kantons- und Gemeindeebene.</p><p>Die Schweiz steht bei allen ihren Beziehungen zum Ausland für ihre Interessen und Werte ein. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der bilaterale Weg das geeignetste europapolitische Instrument ist, um den verfassungsmässigen Doppelauftrag der Wahrung der Unabhängigkeit und der Wohlfahrt der Schweiz zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Studie der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass es seit November 2008 200 Entscheide von EU-Staaten oder der EU-Kommission gegeben habe, die den Schweizer Handelsinteressen geschadet haben. Es handle sich dabei vor allem um Staatshilfen oder Subventionen. Pro Jahr ergibt das eine Summe von über 17 Milliarden Franken bei den Schweizer Exporten, die auf diese Weise gefährdet sei. Stossend ist dabei, dass sich die EU in mehreren internationalen Abkommen dazu verpflichtet hat, auf solche Handelshemmnisse zu verzichten. </p><p>Bereits 2010 ergab eine Umfrage zur Anwendung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU des damaligen Integrationsbüros des Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Volkswirtschaftsdepartementes in einem auswertenden Bericht folgendes Fazit: "Häufig fehlt den anwendenden Behörden in den EU-Mitgliedstaaten die Kenntnis, dass die bilateralen Abkommen mit der Schweiz unsere Staatsangehörigen und Firmen in vielen Bereichen mit denjenigen aus den EU-Mitgliedstaaten gleichstellen. Zudem gibt es Problemfälle, bei denen protektionistische Motive naheliegend erscheinen. Zu guter Letzt gibt es aber auch häufig administrative Hürden, welche in gewissen EU-Mitgliedstaaten auftreten ..." Insbesondere im Kanton Tessin sind einschlägige Beispiele hinlänglich bekannt.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese unhaltbare Situation in Bezug auf die peinlich genaue Beobachtung und Einflussnahme der EU bei der vermeintlichen Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung? Wird hier nicht mit verschiedenen Ellen gemessen?</p><p>2. Wie beurteilt er infolge dieser Studienresultate die Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit der bilateralen Verträge mit der EU? Die Studienresultate widerlegen z. B. die Behauptung, die bilateralen Abkommen hätten die schweizerischen Handelsinteressen während der Wirtschaftskrise vor dem EU-Protektionismus geschützt.</p><p>3. Wie will er in Zukunft solche vertragswidrigen Verhaltensweisen unterbinden?</p><p>4. Wie beabsichtigt er solch vertragswidriges Verhalten anzufechten, und welche Konsequenzen zieht er für andere Verhandlungen mit der EU aus diesem widerrechtlichen Verhalten?</p><p>5. Schützt das geplante Rahmenabkommen vor solchen vertragswidrigen Massnahmen und Zuständen?</p><p>6. Ist es nicht angebracht, infolge der offensichtlichen und dominanten Interessenpolitik, die die EU mit solchen und anderen Massnahmen verfolgt, auf eine selbstbewusste Interessenstrategie gegenüber der EU umzuschwenken?</p>
    • Vertrags- und rechtswidriges Verhalten der EU

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