Regelmässige Isos-Aktualisierung stellt Kantone und Gemeinden vor massive Herausforderungen
- ShortId
-
17.3112
- Id
-
20173112
- Updated
-
28.07.2023 04:49
- Language
-
de
- Title
-
Regelmässige Isos-Aktualisierung stellt Kantone und Gemeinden vor massive Herausforderungen
- AdditionalIndexing
-
2846;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund ist gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung verpflichtet, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler zu schonen und zu erhalten, wenn das öffentliche Interesse es gebietet. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) konkretisiert diese Verfassungsbestimmung und verpflichtet den Bund zur Erstellung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos). Die Aufnahme eines Ortsbildes ins Isos bedeutet, dass dieses Ortsbild in besonderem Masse Erhaltung verdient. Auch die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen verfolgt das Ziel einer hochwertigen Siedlungsqualität, wozu auch die Erhaltung von Ortsidentitäten gehört. Im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung kommt dem Bundesinventar eine mittelbare Geltung zu, wobei die Kantone und Gemeinden über einen relativ grossen Beurteilungsspielraum verfügen.</p><p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Gemäss Artikel 5 des NHG sind die Bundesinventare regelmässig zu überprüfen und zu bereinigen. Die Arbeiten für das Isos begannen 1973, und 2016 wurde der erste Revisionszyklus (mit Ausnahme des Kantons Graubünden) abgeschlossen, das bedeutet einen Revisionsrhythmus von über zwanzig Jahren.</p><p>2. Die Revisionen erfolgen nach Absprache mit den betroffenen Kantonen und folgen chronologisch den Publikationsdaten des Isos, d. h., es werden in der Regel der Reihe nach die Kantone mit den ältesten Isos-Grundlagen revidiert. Die Kantone Graubünden (Inventarisierung 1978/1990) und Genf (1981/1984) werden als Nächstes an der Reihe sein. Die weitere Reihenfolge ist noch nicht festgelegt. Es ist anzumerken, dass die Kantone auch von sich aus eine Überprüfung beantragen können.</p><p>3. Der Bundesrat strebt einen Revisionsrhythmus des Isos alle 15 bis 20 Jahre an. Mit diesem Rhythmus kann der baulichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Je aktueller ein Inventar ist, desto einfacher kann es von Kantonen und Gemeinden angewandt werden. Der Mehrwert der Revisionen ist deshalb gerade angesichts der aktuellen raumplanerischen Herausforderungen gross.</p><p>4. Gemäss Artikel 9 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) werden die kantonalen Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet. Die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans hat regelmässig auch die Überprüfung und Anpassung der Nutzungspläne der Gemeinden zur Folge. Dazu gehört für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung in jedem Fall die Auseinandersetzung mit dem Baubestand sowie die Bewahrung und Förderung der baukulturellen Qualitäten und Ortsidentitäten. Mit dem Isos stellt der Bund den Kantonen und Gemeinden für diese Aufgabe ein wichtiges, nach einer objektiven (wissenschaftlichen) Methode erarbeitetes Instrument zur Verfügung. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass der Aufwand für Gemeinden und Kantone für die Berücksichtigung der baukulturellen Werte in Ortsbildern von nationaler Bedeutung dank des Isos einerseits eher reduziert wird und andererseits der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des kulturellen Erbes angemessen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Isos - Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung - stellt für die Gemeinden in der Richt- und Nutzungsplanung (Zonenvorschriften Siedlung) eine zwingend zu beachtende Grundlage dar. In Bezug auf den Vollzug ihrer Nutzungsplanung in den im Isos definierten Gebäudegruppen mit "Erhaltungsziel A" (Substanzerhaltung) muss daher bei Baugesuchen mit erheblichen Einschränkungen gerechnet werden. Da das Isos vom Bund erstellt und vom Bundesrat in Kraft gesetzt wird, können weder die Kantone noch die Gemeinden Änderungen am Isos vornehmen. Die regelmässige Revision des Isos stellt die Kantone und die Gemeinden in der Richt- und Nutzungsplanung vor massive Herausforderungen. Kaum haben die Kantone und folglich die Gemeinden ihre Richt- und Nutzungsplanung aufgrund der Isos-Aktualisierung abgeschlossen, folgt gemäss Gesetzesauftrag auf Bundesebene die nächste Revision des Isos. Daraus entsteht ein dauerhafter Aufwand für Richt- und Nutzungsplananpassungen, und es wird eine entsprechende Maschinerie bei Bund, Kantonen und Gemeinden in Gang gehalten. Dabei wissen die Kantone oftmals selbst nicht, wann der Bund die nächste Revision des Bundesinventars für die jeweiligen Kantone vorsieht. Dieser Aufwand muss für die Kantone und Gemeinden reduziert werden. Es stellt sich auch die Frage, wie sinnvoll eine derart regelmässige Überprüfung und Überarbeitung des Isos wirklich ist. Gibt es daraus wirklich neue Erkenntnisse? Um den Kantonen wie auch den Gemeinden eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie häufig werden die Isos-Aktualisierungen vom Bund vorgenommen?</p><p>2. Wann genau (Jahr) wird in welchen Kantonen die nächste Isos-Aktualisierung vorgenommen? </p><p>3. Welchen Mehrwert bringt es aus Sicht des Bundesrates, das Isos derart häufig zu aktualisieren? Gibt es tatsächlich neue Erkenntnisse?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat den Aufwand für Kantone und Gemeinden, den regelmässige Isos-Aktualisierung jeweils auslöst?</p>
- Regelmässige Isos-Aktualisierung stellt Kantone und Gemeinden vor massive Herausforderungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bund ist gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung verpflichtet, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler zu schonen und zu erhalten, wenn das öffentliche Interesse es gebietet. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) konkretisiert diese Verfassungsbestimmung und verpflichtet den Bund zur Erstellung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos). Die Aufnahme eines Ortsbildes ins Isos bedeutet, dass dieses Ortsbild in besonderem Masse Erhaltung verdient. Auch die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen verfolgt das Ziel einer hochwertigen Siedlungsqualität, wozu auch die Erhaltung von Ortsidentitäten gehört. Im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung kommt dem Bundesinventar eine mittelbare Geltung zu, wobei die Kantone und Gemeinden über einen relativ grossen Beurteilungsspielraum verfügen.</p><p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Gemäss Artikel 5 des NHG sind die Bundesinventare regelmässig zu überprüfen und zu bereinigen. Die Arbeiten für das Isos begannen 1973, und 2016 wurde der erste Revisionszyklus (mit Ausnahme des Kantons Graubünden) abgeschlossen, das bedeutet einen Revisionsrhythmus von über zwanzig Jahren.</p><p>2. Die Revisionen erfolgen nach Absprache mit den betroffenen Kantonen und folgen chronologisch den Publikationsdaten des Isos, d. h., es werden in der Regel der Reihe nach die Kantone mit den ältesten Isos-Grundlagen revidiert. Die Kantone Graubünden (Inventarisierung 1978/1990) und Genf (1981/1984) werden als Nächstes an der Reihe sein. Die weitere Reihenfolge ist noch nicht festgelegt. Es ist anzumerken, dass die Kantone auch von sich aus eine Überprüfung beantragen können.</p><p>3. Der Bundesrat strebt einen Revisionsrhythmus des Isos alle 15 bis 20 Jahre an. Mit diesem Rhythmus kann der baulichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Je aktueller ein Inventar ist, desto einfacher kann es von Kantonen und Gemeinden angewandt werden. Der Mehrwert der Revisionen ist deshalb gerade angesichts der aktuellen raumplanerischen Herausforderungen gross.</p><p>4. Gemäss Artikel 9 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) werden die kantonalen Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet. Die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans hat regelmässig auch die Überprüfung und Anpassung der Nutzungspläne der Gemeinden zur Folge. Dazu gehört für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung in jedem Fall die Auseinandersetzung mit dem Baubestand sowie die Bewahrung und Förderung der baukulturellen Qualitäten und Ortsidentitäten. Mit dem Isos stellt der Bund den Kantonen und Gemeinden für diese Aufgabe ein wichtiges, nach einer objektiven (wissenschaftlichen) Methode erarbeitetes Instrument zur Verfügung. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass der Aufwand für Gemeinden und Kantone für die Berücksichtigung der baukulturellen Werte in Ortsbildern von nationaler Bedeutung dank des Isos einerseits eher reduziert wird und andererseits der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des kulturellen Erbes angemessen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Isos - Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung - stellt für die Gemeinden in der Richt- und Nutzungsplanung (Zonenvorschriften Siedlung) eine zwingend zu beachtende Grundlage dar. In Bezug auf den Vollzug ihrer Nutzungsplanung in den im Isos definierten Gebäudegruppen mit "Erhaltungsziel A" (Substanzerhaltung) muss daher bei Baugesuchen mit erheblichen Einschränkungen gerechnet werden. Da das Isos vom Bund erstellt und vom Bundesrat in Kraft gesetzt wird, können weder die Kantone noch die Gemeinden Änderungen am Isos vornehmen. Die regelmässige Revision des Isos stellt die Kantone und die Gemeinden in der Richt- und Nutzungsplanung vor massive Herausforderungen. Kaum haben die Kantone und folglich die Gemeinden ihre Richt- und Nutzungsplanung aufgrund der Isos-Aktualisierung abgeschlossen, folgt gemäss Gesetzesauftrag auf Bundesebene die nächste Revision des Isos. Daraus entsteht ein dauerhafter Aufwand für Richt- und Nutzungsplananpassungen, und es wird eine entsprechende Maschinerie bei Bund, Kantonen und Gemeinden in Gang gehalten. Dabei wissen die Kantone oftmals selbst nicht, wann der Bund die nächste Revision des Bundesinventars für die jeweiligen Kantone vorsieht. Dieser Aufwand muss für die Kantone und Gemeinden reduziert werden. Es stellt sich auch die Frage, wie sinnvoll eine derart regelmässige Überprüfung und Überarbeitung des Isos wirklich ist. Gibt es daraus wirklich neue Erkenntnisse? Um den Kantonen wie auch den Gemeinden eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie häufig werden die Isos-Aktualisierungen vom Bund vorgenommen?</p><p>2. Wann genau (Jahr) wird in welchen Kantonen die nächste Isos-Aktualisierung vorgenommen? </p><p>3. Welchen Mehrwert bringt es aus Sicht des Bundesrates, das Isos derart häufig zu aktualisieren? Gibt es tatsächlich neue Erkenntnisse?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat den Aufwand für Kantone und Gemeinden, den regelmässige Isos-Aktualisierung jeweils auslöst?</p>
- Regelmässige Isos-Aktualisierung stellt Kantone und Gemeinden vor massive Herausforderungen
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