Massgebender Umsatzschwellenwert bei einem Einzelunternehmen für die Begründung der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister

ShortId
17.3115
Id
20173115
Updated
24.06.2025 23:36
Language
de
Title
Massgebender Umsatzschwellenwert bei einem Einzelunternehmen für die Begründung der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister
AdditionalIndexing
15;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die jüngsten Diskussionen in den Räten zur Vorlage 15.034, "OR. Handelsregisterrecht", gezeigt haben, bestehen unterschiedliche Ansichten über die Höhe des Umsatzschwellenwertes für Einzelunternehmen:</p><p>- Für den Nationalrat steht eine Parallele mit dem Rechnungslegungsrecht im Vordergrund, wonach Einzelunternehmen, die weniger als 500 000 Franken Jahresumsatz erwirtschaften, lediglich eine vereinfachte "Milchbüchlein-Rechnung" (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR) zu erstellen haben.</p><p>- Der Ständerat demgegenüber will aus Gründen der Transparenz, der Rechtssicherheit und des Gläubigerschutzes den bisherigen Umsatzschwellenwert von 100 000 Franken beibehalten.</p><p>Diese Meinungsverschiedenheit in den Räten legt es nahe, den Bundesrat mit der Abklärung zu beauftragen, ob die bisherige Umsatzschwelle von 100 000 Franken sich heute noch rechtfertigt.</p><p>Dies soll im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung geschehen, welche die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Erhöhung des Umsatzschwellenwertes für die handelsregisterliche Eintragungspflicht von Einzelunternehmen aufzeigt. Zu analysieren ist zunächst, ob sich die Umsatzschwelle von 500 000 Franken im Rechnungslegungsrecht (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR) seit dem 1. Januar 2013 bewährt hat. Zu berücksichtigen ist ferner, wie sich eine Erhöhung des Schwellenwertes auf das Mehrwertsteuersystem, das System der direkten Bundessteuer, das Zusammenspiel mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie dem UID-System auswirkt. Der Bericht soll schliesslich eine Kosten-Nutzen-Bilanz einer solchen Erhöhung aus Sicht der Unternehmen, der (Kredit-)Wirtschaft, der Behörden und der Gesellschaft präsentieren und den Räten die notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Umsatzschwellenwert von 100 000 Franken während eines Geschäftsjahres als Voraussetzung für die Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister noch zeitgemäss ist.</p>
  • Massgebender Umsatzschwellenwert bei einem Einzelunternehmen für die Begründung der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die jüngsten Diskussionen in den Räten zur Vorlage 15.034, "OR. Handelsregisterrecht", gezeigt haben, bestehen unterschiedliche Ansichten über die Höhe des Umsatzschwellenwertes für Einzelunternehmen:</p><p>- Für den Nationalrat steht eine Parallele mit dem Rechnungslegungsrecht im Vordergrund, wonach Einzelunternehmen, die weniger als 500 000 Franken Jahresumsatz erwirtschaften, lediglich eine vereinfachte "Milchbüchlein-Rechnung" (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR) zu erstellen haben.</p><p>- Der Ständerat demgegenüber will aus Gründen der Transparenz, der Rechtssicherheit und des Gläubigerschutzes den bisherigen Umsatzschwellenwert von 100 000 Franken beibehalten.</p><p>Diese Meinungsverschiedenheit in den Räten legt es nahe, den Bundesrat mit der Abklärung zu beauftragen, ob die bisherige Umsatzschwelle von 100 000 Franken sich heute noch rechtfertigt.</p><p>Dies soll im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung geschehen, welche die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Erhöhung des Umsatzschwellenwertes für die handelsregisterliche Eintragungspflicht von Einzelunternehmen aufzeigt. Zu analysieren ist zunächst, ob sich die Umsatzschwelle von 500 000 Franken im Rechnungslegungsrecht (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR) seit dem 1. Januar 2013 bewährt hat. Zu berücksichtigen ist ferner, wie sich eine Erhöhung des Schwellenwertes auf das Mehrwertsteuersystem, das System der direkten Bundessteuer, das Zusammenspiel mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie dem UID-System auswirkt. Der Bericht soll schliesslich eine Kosten-Nutzen-Bilanz einer solchen Erhöhung aus Sicht der Unternehmen, der (Kredit-)Wirtschaft, der Behörden und der Gesellschaft präsentieren und den Räten die notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Umsatzschwellenwert von 100 000 Franken während eines Geschäftsjahres als Voraussetzung für die Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister noch zeitgemäss ist.</p>
    • Massgebender Umsatzschwellenwert bei einem Einzelunternehmen für die Begründung der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister

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