Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen

ShortId
17.3116
Id
20173116
Updated
28.07.2023 04:25
Language
de
Title
Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen
AdditionalIndexing
48;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat legte 2003 das Konzept "Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen" vor, das bis heute erst teilweise umgesetzt wurde. Von den dreizehn geplanten Kontrollzentren sind bislang nur sechs in Betrieb. Der festgelegte Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, was zur Folge hat, dass insbesondere der Verkehr aus Italien über den Gotthard- und den San-Bernardino-Tunnel nur mobilen Kontrollen unterzogen werden kann.</p><p>Die hohe Zahl der Widerhandlungen, die in den bestehenden Kontrollzentren festgestellt werden, zeigt, dass die Kontrollen effektiv sind und dass ihre Intensivierung angebracht wäre und sich lohnen würde. Der Adblue-Skandal der letzten Wochen spricht ebenfalls für die Notwendigkeit einer Anpassung der Kontrollweise.</p>
  • <p>1. 2003 wurde ein Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass nicht nur die mobilen Schwerverkehrskontrollen intensiviert, sondern auch Kontrollen in neu zu schaffenden Schwerverkehrskontrollzentren durchgeführt werden sollen. In der Folge wurde mit dem Aufbau der notwendigen Infrastrukturen begonnen.</p><p>Mittlerweile befinden sich sechs Schwerverkehrskontrollzentren in Betrieb. Zwei weitere werden bis voraussichtlich 2022/23 in Betrieb genommen (vgl. Ziff. 4). Das Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen befindet sich demnach noch in der Phase der Umsetzung. Die evaluierten Standorte und die Anzahl der Zentren erscheinen unverändert zweckdienlich. Der Bundesrat hält deshalb das Konzept nach wie vor als geeignet, um zielführende Kontrollen des Schwerverkehrs zu gewährleisten. Er erachtet eine grundlegende Überprüfung oder Überarbeitung des Konzepts zum heutigen Zeitpunkt als nicht angezeigt.</p><p>2. Die mobilen Schwerverkehrskontrollen haben bereits durch ihre Existenz eine präventive Wirkung, da jeder Lastwagenführer jederzeit mit einer Kontrolle rechnen muss. Die Anzahl an Bussen und Verzeigungen lässt keine Rückschlüsse auf die Effizienz der mobilen Schwerverkehrskontrollen zu, da diese nur punktuell und stichprobenweise erfolgen.</p><p>3. Mit den mobilen Schwerverkehrskontrollen besteht bereits heute die Möglichkeit, die Kontrolltätigkeit an neuralgischen Stellen zu intensivieren. Diese Möglichkeit wird von den Polizeikorps der Kantone bereits heute genutzt.</p><p>4. An der Autobahn A13 wird im Herbst 2018 ein Schwerverkehrskontrollzentrum bei Roveredo/GR in Betrieb genommen. An der Autobahn A2 wird voraussichtlich 2022/23 ein Schwerverkehrskontrollzentrum bei Giornico/TI in Betrieb genommen. Die Kontrollkapazitäten auf der Nord-Süd-Achse werden damit laufend erhöht.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet zusätzliche temporäre Massnahmen als nicht zielführend. Mit den mobilen Schwerverkehrskontrollen besteht schon heute die Möglichkeit, den Schwerverkehr Richtung Norden bereits südlich der Alpen punktuell und gezielt zu kontrollieren.</p><p>6. Die Durchführung der Schwerverkehrskontrollen und somit die Festlegung der Kontrollstrategie liegt grundsätzlich in der Verantwortung der kantonalen Polizeikorps. Der Bund versorgt die Vollzugsbehörden (Zoll, Polizei, Schwerverkehrskontrollzentren) mit Informationen, die es diesen Stellen erlauben, Fahrzeuge mit manipulierten Adblue-Abgasreinigungsanlagen zu erkennen. Der Bund und die Kantone tauschen zudem die neuesten Erkenntnisse und Informationen zur Thematik aus. Diese Massnahmen entfalten die gewünschte Wirkung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept "Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen" aus dem Jahr 2003 zu überarbeiten. Diese Revision soll insbesondere ermöglichen, die Schwerverkehrskontrollen auf den Strassen zu verstärken. Ausserdem soll der Bundesrat die seit 2003 getroffenen Massnahmen prüfen und konkrete Vorschläge für ihre Weiterentwicklung ausarbeiten. Dabei geht es insbesondere um Folgendes:</p><p>1. Fortschritt bei der Inbetriebnahme der Kontrollzentren seit 2003; Prüfung der Standorte, Vorschläge für die Inbetriebnahmen zusätzlicher Zentren und Kontrollintensivierung;</p><p>2. Analyse der Effektivität der mobilen Kontrollen im Vergleich zur Anzahl der Verzeigungen in den Kontrollzentren; Verstärkung der effizienteren Kontrollen;</p><p>3. Vorschlag, wie die Kontrollen an den neuralgischen Stellen mit den meisten Verzeigungen intensiviert werden können;</p><p>4. schnellstmögliche Inbetriebnahme eines Kontrollzentrums im Tessin; der Süd-Nord-Verkehr muss auf der A2 und auf der A13 kontrolliert werden;</p><p>5. Vorschlag für Übergangsmassnahmen zur Verstärkung der Kontrollen an der Süd-Nord-Achse bis zur Fertigstellung eines Maxizentrums im Tessin;</p><p>6. Strategie zur Verschärfung der Kontrollen von Auspuffanlagen (Adblue-Skandal).</p>
  • Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat legte 2003 das Konzept "Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen" vor, das bis heute erst teilweise umgesetzt wurde. Von den dreizehn geplanten Kontrollzentren sind bislang nur sechs in Betrieb. Der festgelegte Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, was zur Folge hat, dass insbesondere der Verkehr aus Italien über den Gotthard- und den San-Bernardino-Tunnel nur mobilen Kontrollen unterzogen werden kann.</p><p>Die hohe Zahl der Widerhandlungen, die in den bestehenden Kontrollzentren festgestellt werden, zeigt, dass die Kontrollen effektiv sind und dass ihre Intensivierung angebracht wäre und sich lohnen würde. Der Adblue-Skandal der letzten Wochen spricht ebenfalls für die Notwendigkeit einer Anpassung der Kontrollweise.</p>
    • <p>1. 2003 wurde ein Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass nicht nur die mobilen Schwerverkehrskontrollen intensiviert, sondern auch Kontrollen in neu zu schaffenden Schwerverkehrskontrollzentren durchgeführt werden sollen. In der Folge wurde mit dem Aufbau der notwendigen Infrastrukturen begonnen.</p><p>Mittlerweile befinden sich sechs Schwerverkehrskontrollzentren in Betrieb. Zwei weitere werden bis voraussichtlich 2022/23 in Betrieb genommen (vgl. Ziff. 4). Das Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen befindet sich demnach noch in der Phase der Umsetzung. Die evaluierten Standorte und die Anzahl der Zentren erscheinen unverändert zweckdienlich. Der Bundesrat hält deshalb das Konzept nach wie vor als geeignet, um zielführende Kontrollen des Schwerverkehrs zu gewährleisten. Er erachtet eine grundlegende Überprüfung oder Überarbeitung des Konzepts zum heutigen Zeitpunkt als nicht angezeigt.</p><p>2. Die mobilen Schwerverkehrskontrollen haben bereits durch ihre Existenz eine präventive Wirkung, da jeder Lastwagenführer jederzeit mit einer Kontrolle rechnen muss. Die Anzahl an Bussen und Verzeigungen lässt keine Rückschlüsse auf die Effizienz der mobilen Schwerverkehrskontrollen zu, da diese nur punktuell und stichprobenweise erfolgen.</p><p>3. Mit den mobilen Schwerverkehrskontrollen besteht bereits heute die Möglichkeit, die Kontrolltätigkeit an neuralgischen Stellen zu intensivieren. Diese Möglichkeit wird von den Polizeikorps der Kantone bereits heute genutzt.</p><p>4. An der Autobahn A13 wird im Herbst 2018 ein Schwerverkehrskontrollzentrum bei Roveredo/GR in Betrieb genommen. An der Autobahn A2 wird voraussichtlich 2022/23 ein Schwerverkehrskontrollzentrum bei Giornico/TI in Betrieb genommen. Die Kontrollkapazitäten auf der Nord-Süd-Achse werden damit laufend erhöht.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet zusätzliche temporäre Massnahmen als nicht zielführend. Mit den mobilen Schwerverkehrskontrollen besteht schon heute die Möglichkeit, den Schwerverkehr Richtung Norden bereits südlich der Alpen punktuell und gezielt zu kontrollieren.</p><p>6. Die Durchführung der Schwerverkehrskontrollen und somit die Festlegung der Kontrollstrategie liegt grundsätzlich in der Verantwortung der kantonalen Polizeikorps. Der Bund versorgt die Vollzugsbehörden (Zoll, Polizei, Schwerverkehrskontrollzentren) mit Informationen, die es diesen Stellen erlauben, Fahrzeuge mit manipulierten Adblue-Abgasreinigungsanlagen zu erkennen. Der Bund und die Kantone tauschen zudem die neuesten Erkenntnisse und Informationen zur Thematik aus. Diese Massnahmen entfalten die gewünschte Wirkung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept "Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen" aus dem Jahr 2003 zu überarbeiten. Diese Revision soll insbesondere ermöglichen, die Schwerverkehrskontrollen auf den Strassen zu verstärken. Ausserdem soll der Bundesrat die seit 2003 getroffenen Massnahmen prüfen und konkrete Vorschläge für ihre Weiterentwicklung ausarbeiten. Dabei geht es insbesondere um Folgendes:</p><p>1. Fortschritt bei der Inbetriebnahme der Kontrollzentren seit 2003; Prüfung der Standorte, Vorschläge für die Inbetriebnahmen zusätzlicher Zentren und Kontrollintensivierung;</p><p>2. Analyse der Effektivität der mobilen Kontrollen im Vergleich zur Anzahl der Verzeigungen in den Kontrollzentren; Verstärkung der effizienteren Kontrollen;</p><p>3. Vorschlag, wie die Kontrollen an den neuralgischen Stellen mit den meisten Verzeigungen intensiviert werden können;</p><p>4. schnellstmögliche Inbetriebnahme eines Kontrollzentrums im Tessin; der Süd-Nord-Verkehr muss auf der A2 und auf der A13 kontrolliert werden;</p><p>5. Vorschlag für Übergangsmassnahmen zur Verstärkung der Kontrollen an der Süd-Nord-Achse bis zur Fertigstellung eines Maxizentrums im Tessin;</p><p>6. Strategie zur Verschärfung der Kontrollen von Auspuffanlagen (Adblue-Skandal).</p>
    • Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen

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