Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
- ShortId
-
17.3121
- Id
-
20173121
- Updated
-
28.07.2023 04:23
- Language
-
de
- Title
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Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
- AdditionalIndexing
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10;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Waffenrichtlinie bezweckt, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen und einen Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus zu leisten, indem bestehende Regelungslücken auf EU-Ebene geschlossen werden. Insoweit besteht kein direkter Widerspruch zum genannten Volksentscheid.</p><p>Auch die Assoziierung an Schengen war Gegenstand einer Volksabstimmung und wurde vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Die Schweiz hat sich im Schengen-Assoziierungsabkommen verpflichtet, Schengen-Weiterentwicklungen grundsätzlich zu übernehmen. Die Änderung der EU-Waffenrichtlinie stellt eine solche Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar.</p><p>Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die Bedeutung, welche in der Schweiz dem ausserdienstlichen Schützenwesen zugemessen wird, das eng mit dem Milizsystem und der Ordonnanzwaffe verbunden ist. Die Schweiz hat daher im Rahmen der vorliegenden Änderung der EU-Waffenrichtlinie eine Ausnahmeregelung eingefordert und erhalten: Ehemalige Armeewaffen dürfen entsprechend bei Dienstende weiterhin erworben und für das sportliche Schiessen genutzt werden. Die Schweizer Behörden werden nach der definitiven Verabschiedung der geänderten Waffenrichtlinie und deren Notifizierung an die Schweiz für deren Umsetzung in der Schweizer Gesetzgebung eine pragmatische Lösung vorschlagen.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Einbindung der Schweiz in die Schengen-Zusammenarbeit namentlich für die Polizeikooperation der Schweiz mit den europäischen Partnerbehörden und damit für die innere Sicherheit der Schweiz unentbehrlich. Insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS II) ermöglicht der Schweiz die Teilnahme am europäischen Fahndungsraum. Eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens würde die Schweizer Polizei-, Zoll- und Migrationsbehörden von den Informationen ausschliessen und damit eine gewichtige Lücke in das Sicherheitsdispositiv der Schweiz reissen. Die Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens hätte auch schwerwiegende volkswirtschaftliche Folgen. Die Landesgrenzen der Schweiz würden zu einer Schengen-Aussengrenze. Die dadurch erforderlichen Grenzkontrollen hätten negative Auswirkungen auf den Reisendenverkehr, insbesondere die Grenzgänger. Besonders stark betroffen wäre auch der Tourismus, da Touristen mit Schengen-Visum nicht mehr in die Schweiz einreisen könnten. Daneben hätte eine Beendigung den Ausschluss der Schweiz aus der Dublin-Zusammenarbeit zur Folge. 2016 wurden in den Dublin-Staaten zirka 1 235 000 neue Asylgesuche registriert. Davon wurden etwa 640 000 Asylgesuche abgewiesen. Bei Beendigung der Dublin-Zusammenarbeit könnte die Schweiz insbesondere nicht verhindern, dass in anderen europäischen Staaten abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen. Sie müsste in der Folge diese Asylgesuche in einem ordentlichen Verfahren durchführen und entscheiden. Überstellungen von Asylsuchenden in andere Dublin-Staaten wären zudem nur noch auf Basis bilateraler Rückübernahmeabkommen möglich. Damit würden sich auch die Kosten im Asylbereich massiv erhöhen. Die Teilnahme der Schweiz an der Dublin-Zusammenarbeit hat in den Jahren 2012 bis 2016 zu Einsparungen von durchschnittlich rund 270 Millionen Franken pro Jahr geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue, umstrittene Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet. Damit wird der Waffenbesitz für alle Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums, zu dem leider auch die Schweiz gehört, eingeschränkt. </p><p>Die Ausnahme, die Bundesrätin Sommaruga für die Ordonnanzwaffen der Schweizer Armeeangehörigen erreichen konnte, geht nicht weit genug. Wird die neue europäische Richtlinie umgesetzt, so hat sie nämlich einschneidende Einschränkungen für Jägerinnen und Jäger, Schützinnen und Schützen sowie Sammlerinnen und Sammler zur Folge. Die Einschränkungen wären zum grossen Teil nicht mit dem Entscheid vereinbar, den eine Mehrheit des Schweizervolkes im Februar 2011 gefällt hat, ebenso wenig mit unseren Traditionen. </p><p>Der Bundesrat muss sich daher weigern, dem Parlament Gesetzesanpassungen vorzulegen, die dem Volksentscheid widersprechen. </p><p>Der Kampf gegen den islamistischen Terror wird von Brüssel zum emotionalen und billigen Vorwand genommen, um ein ganz anderes Ziel zu erreichen: die Entwaffnung der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Die dschihadistische Kriminalität wird damit jedoch nicht konkret zurückgebunden. </p><p>Zur Bekämpfung des islamistischen Terrors braucht es vielmehr eine deutlich strengere und selektivere Migrations- und Asylpolitik als heute; zu diesem Schritt fehlt jedoch der politische Wille. </p><p>Wer ehrliche Bürgerinnen und Bürger entwaffnet, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Volk und dem Staat gefährdet - eine wertvolle schweizerische Eigenheit -, unsere Traditionen wie das Schiessen, die Jagd und das Waffensammeln nicht respektiert und den deutlichen Volkswillen vom Februar 2011 zum Waffenbesitz mit Füssen tritt, begünstigt nur die Kriminalität (sowohl im Kleinen als auch im Grossen). </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat gewillt, die gesetzlichen Änderungen, die uns die EU aufzwingt und die im Widerspruch zum Ausgang der Volksabstimmung vom Februar 2011 über den Waffenbesitz stehen, abzulehnen? </p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Schweizer Traditionen und das einzigartige Vertrauen zwischen den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat gegen diesen x-ten Versuch der EU, sich einzumischen, zu verteidigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, die Teilnahme der Schweiz an den Schengen-Abkommen zu kündigen für den Fall, dass die EU einmal mehr nicht gewillt ist, unsere nationale Souveränität und den Willen, den das Schweizervolk in der demokratischen Abstimmung im Februar 2011 zum Thema Waffenbesitz zum Ausdruck gebracht hat, anzuerkennen?</p>
- Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Waffenrichtlinie bezweckt, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen und einen Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus zu leisten, indem bestehende Regelungslücken auf EU-Ebene geschlossen werden. Insoweit besteht kein direkter Widerspruch zum genannten Volksentscheid.</p><p>Auch die Assoziierung an Schengen war Gegenstand einer Volksabstimmung und wurde vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Die Schweiz hat sich im Schengen-Assoziierungsabkommen verpflichtet, Schengen-Weiterentwicklungen grundsätzlich zu übernehmen. Die Änderung der EU-Waffenrichtlinie stellt eine solche Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar.</p><p>Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die Bedeutung, welche in der Schweiz dem ausserdienstlichen Schützenwesen zugemessen wird, das eng mit dem Milizsystem und der Ordonnanzwaffe verbunden ist. Die Schweiz hat daher im Rahmen der vorliegenden Änderung der EU-Waffenrichtlinie eine Ausnahmeregelung eingefordert und erhalten: Ehemalige Armeewaffen dürfen entsprechend bei Dienstende weiterhin erworben und für das sportliche Schiessen genutzt werden. Die Schweizer Behörden werden nach der definitiven Verabschiedung der geänderten Waffenrichtlinie und deren Notifizierung an die Schweiz für deren Umsetzung in der Schweizer Gesetzgebung eine pragmatische Lösung vorschlagen.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Einbindung der Schweiz in die Schengen-Zusammenarbeit namentlich für die Polizeikooperation der Schweiz mit den europäischen Partnerbehörden und damit für die innere Sicherheit der Schweiz unentbehrlich. Insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS II) ermöglicht der Schweiz die Teilnahme am europäischen Fahndungsraum. Eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens würde die Schweizer Polizei-, Zoll- und Migrationsbehörden von den Informationen ausschliessen und damit eine gewichtige Lücke in das Sicherheitsdispositiv der Schweiz reissen. Die Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens hätte auch schwerwiegende volkswirtschaftliche Folgen. Die Landesgrenzen der Schweiz würden zu einer Schengen-Aussengrenze. Die dadurch erforderlichen Grenzkontrollen hätten negative Auswirkungen auf den Reisendenverkehr, insbesondere die Grenzgänger. Besonders stark betroffen wäre auch der Tourismus, da Touristen mit Schengen-Visum nicht mehr in die Schweiz einreisen könnten. Daneben hätte eine Beendigung den Ausschluss der Schweiz aus der Dublin-Zusammenarbeit zur Folge. 2016 wurden in den Dublin-Staaten zirka 1 235 000 neue Asylgesuche registriert. Davon wurden etwa 640 000 Asylgesuche abgewiesen. Bei Beendigung der Dublin-Zusammenarbeit könnte die Schweiz insbesondere nicht verhindern, dass in anderen europäischen Staaten abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen. Sie müsste in der Folge diese Asylgesuche in einem ordentlichen Verfahren durchführen und entscheiden. Überstellungen von Asylsuchenden in andere Dublin-Staaten wären zudem nur noch auf Basis bilateraler Rückübernahmeabkommen möglich. Damit würden sich auch die Kosten im Asylbereich massiv erhöhen. Die Teilnahme der Schweiz an der Dublin-Zusammenarbeit hat in den Jahren 2012 bis 2016 zu Einsparungen von durchschnittlich rund 270 Millionen Franken pro Jahr geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue, umstrittene Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet. Damit wird der Waffenbesitz für alle Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums, zu dem leider auch die Schweiz gehört, eingeschränkt. </p><p>Die Ausnahme, die Bundesrätin Sommaruga für die Ordonnanzwaffen der Schweizer Armeeangehörigen erreichen konnte, geht nicht weit genug. Wird die neue europäische Richtlinie umgesetzt, so hat sie nämlich einschneidende Einschränkungen für Jägerinnen und Jäger, Schützinnen und Schützen sowie Sammlerinnen und Sammler zur Folge. Die Einschränkungen wären zum grossen Teil nicht mit dem Entscheid vereinbar, den eine Mehrheit des Schweizervolkes im Februar 2011 gefällt hat, ebenso wenig mit unseren Traditionen. </p><p>Der Bundesrat muss sich daher weigern, dem Parlament Gesetzesanpassungen vorzulegen, die dem Volksentscheid widersprechen. </p><p>Der Kampf gegen den islamistischen Terror wird von Brüssel zum emotionalen und billigen Vorwand genommen, um ein ganz anderes Ziel zu erreichen: die Entwaffnung der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Die dschihadistische Kriminalität wird damit jedoch nicht konkret zurückgebunden. </p><p>Zur Bekämpfung des islamistischen Terrors braucht es vielmehr eine deutlich strengere und selektivere Migrations- und Asylpolitik als heute; zu diesem Schritt fehlt jedoch der politische Wille. </p><p>Wer ehrliche Bürgerinnen und Bürger entwaffnet, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Volk und dem Staat gefährdet - eine wertvolle schweizerische Eigenheit -, unsere Traditionen wie das Schiessen, die Jagd und das Waffensammeln nicht respektiert und den deutlichen Volkswillen vom Februar 2011 zum Waffenbesitz mit Füssen tritt, begünstigt nur die Kriminalität (sowohl im Kleinen als auch im Grossen). </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat gewillt, die gesetzlichen Änderungen, die uns die EU aufzwingt und die im Widerspruch zum Ausgang der Volksabstimmung vom Februar 2011 über den Waffenbesitz stehen, abzulehnen? </p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Schweizer Traditionen und das einzigartige Vertrauen zwischen den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat gegen diesen x-ten Versuch der EU, sich einzumischen, zu verteidigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, die Teilnahme der Schweiz an den Schengen-Abkommen zu kündigen für den Fall, dass die EU einmal mehr nicht gewillt ist, unsere nationale Souveränität und den Willen, den das Schweizervolk in der demokratischen Abstimmung im Februar 2011 zum Thema Waffenbesitz zum Ausdruck gebracht hat, anzuerkennen?</p>
- Stopp dem Diktat der EU! Der Volksentscheid vom Februar 2011 über den Waffenbesitz muss respektiert werden, wie überhaupt die Schweizer Traditionen
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