Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen
- ShortId
-
17.3131
- Id
-
20173131
- Updated
-
24.06.2025 20:59
- Language
-
de
- Title
-
Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen
- AdditionalIndexing
-
15;2446;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Unter die Wertfreigrenze fallen auch Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug. Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder.</p><p>Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.</p><p>Der Motionär fordert, dass diese Freigrenze auf 50 Franken reduziert wird.</p><p>Der boomende Einkaufstourismus schädigt unsere Schweizer Wirtschaft, insbesondere den Detailhandel, in ganz beträchtlichem Masse und gefährdet eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.</p><p>Hauptsächlich davon betroffen sind natürlich die grenznahen Gebiete, aber wegen der Mobilitätszunahme leiden immer mehr auch Gewerbebetriebe im Landesinnern darunter. Mit der Wertfreigrenze von 300 Franken werden diese "Fremdeinkäufe" sehr stark begünstigt, denn es können pro Fahrt Einkäufe im doch grösseren Stil getätigt werden. Da die ausländische Mehrwertsteuer vollständig zurückgefordert werden kann, ohne dass dadurch die schweizerische Mehrwertsteuer-Abgabe für die eingeführten Waren fällig wird, findet gleichzeitig noch eine steuerliche Ungleichbehandlung zuungunsten der Schweizer Betriebe statt. Eine Herabsetzung dieser Freigrenze ist kein Bekenntnis zur Hochpreisinsel Schweiz. Gerade im Detailhandel sind die hohen Raum- und Lohnkosten sehr direkt mit dem Endpreis verbunden. Man kann also in dieser Frage auch von Konsumentinnen- und Konsumentenseite den Abschottungsvorwurf nicht geltend machen, da ja auch diese vom hohen Lohnniveau der Schweiz profitieren.</p><p>Als Nebeneffekt darf darauf verwiesen werden, dass eine solche Änderung auch unter Berücksichtigung etwas erhöhter Steuerbezugskosten doch einige Hundert Millionen Franken Mehreinnahmen für den Bund generieren würde.</p>
- <p>Die Wertfreigrenze von 300 Franken gilt bereits seit dem Jahr 2002. Sie wurde geschaffen, um den administrativen Aufwand für die Erhebung der Einfuhrabgaben gering zu halten.</p><p>In den letzten Jahren zeigten Studien und Berichte, dass der Grund für den gegenwärtig boomenden Einkaufstourismus nicht die Höhe der Wertfreigrenze ist, sondern die Frankenstärke, die Preisunterschiede zum Ausland und teilweise attraktivere Ladenöffnungszeiten. Eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken hätte beispielsweise zur Folge, dass eine Person gegenüber heute lediglich 6,25 Franken (reduzierter Satz für Lebensmittel von 2,5 Prozent) bis zu höchstens 20 Franken (Normalsatz von 8 Prozent) mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste. Diese leichten Mehrkosten hätten angesichts der sich tendenziell vergrössernden Preisdifferenzen der Produkte zwischen In- und Ausland keine nennenswerte Auswirkung auf das Einkaufsverhalten der Konsumenten und Konsumentinnen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen.</p><p>Die tiefere Wertfreigrenze würde zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen im Reiseverkehr führen, die nur mit einem unverhältnismässigen, keineswegs kostendeckenden Aufwand für die Zollverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen wäre. Aufgrund der aktuellen Situation werden die vorhandenen Ressourcen des Grenzwachtkorps prioritär für die Bekämpfung der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität eingesetzt. Ein Mehraufwand im Reiseverkehr (Kontrolltätigkeiten und Inkasso der Einfuhrabgaben) ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Damit würde die Stauproblematik an den Grenzzollstellen zusätzlich verschärft.</p><p>Des Weiteren verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Motion Hausammann 15.4172, "Einkaufstourismus nicht mit Steuergeschenken fördern", sowie auf den Bericht vom 21. Dezember 2016 in Erfüllung der Postulate Bischof 15.3091 und 15.4053, Rechsteiner Paul 15.3367 und Cramer 15.3208.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat eine Senkung der Wertfreigrenze ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Freigrenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland zum privaten Gebrauch von 300 auf 50 Franken zu reduzieren.</p>
- Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Unter die Wertfreigrenze fallen auch Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug. Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder.</p><p>Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.</p><p>Der Motionär fordert, dass diese Freigrenze auf 50 Franken reduziert wird.</p><p>Der boomende Einkaufstourismus schädigt unsere Schweizer Wirtschaft, insbesondere den Detailhandel, in ganz beträchtlichem Masse und gefährdet eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.</p><p>Hauptsächlich davon betroffen sind natürlich die grenznahen Gebiete, aber wegen der Mobilitätszunahme leiden immer mehr auch Gewerbebetriebe im Landesinnern darunter. Mit der Wertfreigrenze von 300 Franken werden diese "Fremdeinkäufe" sehr stark begünstigt, denn es können pro Fahrt Einkäufe im doch grösseren Stil getätigt werden. Da die ausländische Mehrwertsteuer vollständig zurückgefordert werden kann, ohne dass dadurch die schweizerische Mehrwertsteuer-Abgabe für die eingeführten Waren fällig wird, findet gleichzeitig noch eine steuerliche Ungleichbehandlung zuungunsten der Schweizer Betriebe statt. Eine Herabsetzung dieser Freigrenze ist kein Bekenntnis zur Hochpreisinsel Schweiz. Gerade im Detailhandel sind die hohen Raum- und Lohnkosten sehr direkt mit dem Endpreis verbunden. Man kann also in dieser Frage auch von Konsumentinnen- und Konsumentenseite den Abschottungsvorwurf nicht geltend machen, da ja auch diese vom hohen Lohnniveau der Schweiz profitieren.</p><p>Als Nebeneffekt darf darauf verwiesen werden, dass eine solche Änderung auch unter Berücksichtigung etwas erhöhter Steuerbezugskosten doch einige Hundert Millionen Franken Mehreinnahmen für den Bund generieren würde.</p>
- <p>Die Wertfreigrenze von 300 Franken gilt bereits seit dem Jahr 2002. Sie wurde geschaffen, um den administrativen Aufwand für die Erhebung der Einfuhrabgaben gering zu halten.</p><p>In den letzten Jahren zeigten Studien und Berichte, dass der Grund für den gegenwärtig boomenden Einkaufstourismus nicht die Höhe der Wertfreigrenze ist, sondern die Frankenstärke, die Preisunterschiede zum Ausland und teilweise attraktivere Ladenöffnungszeiten. Eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken hätte beispielsweise zur Folge, dass eine Person gegenüber heute lediglich 6,25 Franken (reduzierter Satz für Lebensmittel von 2,5 Prozent) bis zu höchstens 20 Franken (Normalsatz von 8 Prozent) mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste. Diese leichten Mehrkosten hätten angesichts der sich tendenziell vergrössernden Preisdifferenzen der Produkte zwischen In- und Ausland keine nennenswerte Auswirkung auf das Einkaufsverhalten der Konsumenten und Konsumentinnen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen.</p><p>Die tiefere Wertfreigrenze würde zu einer wesentlichen Zunahme der geringfügigen Verzollungen im Reiseverkehr führen, die nur mit einem unverhältnismässigen, keineswegs kostendeckenden Aufwand für die Zollverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen wäre. Aufgrund der aktuellen Situation werden die vorhandenen Ressourcen des Grenzwachtkorps prioritär für die Bekämpfung der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität eingesetzt. Ein Mehraufwand im Reiseverkehr (Kontrolltätigkeiten und Inkasso der Einfuhrabgaben) ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Damit würde die Stauproblematik an den Grenzzollstellen zusätzlich verschärft.</p><p>Des Weiteren verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Motion Hausammann 15.4172, "Einkaufstourismus nicht mit Steuergeschenken fördern", sowie auf den Bericht vom 21. Dezember 2016 in Erfüllung der Postulate Bischof 15.3091 und 15.4053, Rechsteiner Paul 15.3367 und Cramer 15.3208.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat eine Senkung der Wertfreigrenze ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Freigrenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland zum privaten Gebrauch von 300 auf 50 Franken zu reduzieren.</p>
- Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen
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