Was unternimmt der Bundesrat gegen die gefährlichen PFC?

ShortId
17.3139
Id
20173139
Updated
28.07.2023 04:38
Language
de
Title
Was unternimmt der Bundesrat gegen die gefährlichen PFC?
AdditionalIndexing
15;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kleider und Sportartikel stellen Gebrauchsgegenstände nach dem Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht dar. Sie dürfen beim Gebrauch Stoffe nur in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich sind. Nach dem Umwelt- und Chemikalienrecht dürfen Stoffe zudem nicht für Verwendungen in Verkehr gebracht werden, bei denen sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle bei vorschrifts- bzw. bestimmungsgemässem Umgang die Umwelt oder mittelbar den Menschen gefährden können; Hersteller und Importeure sind diesbezüglich zur Selbstkontrolle verpflichtet.</p><p>1. Für die Schweiz liegen zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) mehrere Studien des Bundes und der Kantone aus den Jahren 2005 bis 2012 vor. Untersuchungen von Serumproben aus Blutspendezentren haben ergeben, dass die Konzentration von PFC im menschlichen Körper in der Schweiz mit anderen europäischen Ländern vergleichbar ist und nach heutigem Wissensstand nicht gesundheitsschädlich wirkt. Gemäss den Untersuchungen von Lebensmitteln und des Grundwassers liegen die eingenommenen Mengen an PFC mehr als 200-mal unter der von der European Food Safety Authority berechneten zulässigen Tagesdosis.</p><p>2./3. Eine PFC-Deklarationspflicht für Textilien besteht weder in der Schweiz noch in der Europäischen Union. Beim Einsatz von PFC findet in der Kleiderbranche jedoch gegenwärtig ein Wandel statt. Mehrere global tätige Unternehmen verzichten schon auf PFC. Andere Unternehmen sind bei der Umsetzung ihrer im Rahmen der erwähnten Greenpeace-Kampagne eingegangenen Verpflichtungen weniger weit, informieren die Konsumentinnen und Konsumenten aber freiwillig über den Einsatz von PFC. Diese haben daher bereits die Möglichkeit, PFC-freie Bekleidung zu kaufen. Zur PFC-Verwendung bestehen unter anderem folgende Vorgaben: Eine Reihe der PFC ist in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste) der Europäischen Chemikalienagentur und in der Chemikalienverordnung (SR 813.11) verzeichnet. Wer einen Gegenstand, der einen solchen Stoff enthält, gewerblich abgibt, hat danach Informationspflichten zu erfüllen. Unter anderem ist der Name dieser Stoffe beruflichen Verwendern und Händlern unaufgefordert und privaten Verwendern auf Verlangen abzugeben. Stoffe der Kandidatenliste können zudem künftig einem Verwendungsverbot unterstellt werden. Schliesslich ist die Schweiz Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (SR 0.814.03), das die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter PFC weitgehenden Beschränkungen unterstellt. Namentlich gilt für Textilien oder andere beschichtete Werkstoffe bei gewissen PFC eine maximal zulässige Konzentration.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage und um einseitige Handelshemmnisse seitens der Schweiz zu vermeiden, erachtet der Bundesrat gegenwärtig eine gesetzliche Deklarationspflicht nicht als erforderlich. Es bleibt der Branche vorbehalten, eine Zielvereinbarung anzustreben.</p><p>4. Nach aktuellem Wissensstand ist gesichert, dass PFC in der Umwelt extrem langlebig sind. Grund ist, dass sie weder durch Mikroorganismen noch durch die Einwirkung von Wasser, reaktiven Stoffen oder Licht abgebaut werden. Allerdings bestehen noch Unklarheiten bezüglich der Wirkungen dieser Stoffe auf Organismen in der Umwelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Studie von Greenpeace hat gezeigt, dass Sportbekleidung und Sportausrüstung oft die gefährlichen PFC (per- oder polyfluorierte Chemikalien) enthalten, diese aber auch in anderen Produkten verwendet werden. Diese Giftstoffe landen schliesslich in der Natur. Greenpeace hat Bodenproben aus verschiedenen Gebirgsregionen auf drei Kontinenten untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass überall PFC vorhanden sind. Eine Bodenprobe aus der Schweiz, entnommen im Nationalpark, war ebenfalls positiv.</p><p>Am schädlichsten sind die PFC für die Gesundheit und die Umwelt in den Produktionsländern, sie verteilen sich aber auch noch viel weiter in der Natur. Sie sind im Wasser und in der Luft sowie in den Körpern von Menschen und Tieren zu finden. Gewisse PFC können der Fortpflanzung schaden, das Tumorwachstum fördern und das Hormonsystem beeinträchtigen.</p><p>Deshalb ist es notwendig, die Ursache des Problems zu beseitigen und diese Chemikalien weniger zu verwenden. Es gibt Alternativen für diese Giftstoffe: Textilien aus Polyester und aus Polyurethan zum Beispiel, die bereits von mehreren Marken verwendet werden - auch in der Schweiz.</p><p>Seit dem Start der Greenpeace-Kampagne hat sich Gore Fabrics, Produzent von Gore-Tex (registrierte Marke), dazu verpflichtet, bis 2023 keine gefährlichen PFC mehr zu verwenden. Das ist ein erfreulicher erster Schritt, aber das Problem ist noch lange nicht gelöst.</p><p>1. Verfügen wir in der Schweiz neben den Angaben von Greenpeace auch noch über weitere Daten zur Präsenz von PFC in Outdoor-Marken und in anderen Produkten und insbesondere zu ihrem Vorhandensein in der Natur (Wasser, Luft, Körper von Menschen und Tieren)?</p><p>2. Die Konsumentinnen und Konsumenten können sich nicht bewusst für Produkte ohne PFC entscheiden, da diese nicht deklariert sein müssen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass in dieser Situation die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend geschützt werden? Wäre er bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass die Chemikalien in den betroffenen Produkten deklariert werden müssen?</p><p>3. Welche anderen Massnahmen und Regulierungen könnte er einführen, um zu vermeiden, dass wir diesen Giftstoffen ausgesetzt sind und dass sie weiterverbreitet werden? Wären Zielvereinbarungen mit den betroffenen Branchen denkbar?</p><p>4. Ist es möglich, die schon verbreiteten Chemikalien zu beseitigen oder zumindest ihre Auswirkungen zu reduzieren? Wenn ja, wie?</p>
  • Was unternimmt der Bundesrat gegen die gefährlichen PFC?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kleider und Sportartikel stellen Gebrauchsgegenstände nach dem Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht dar. Sie dürfen beim Gebrauch Stoffe nur in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich sind. Nach dem Umwelt- und Chemikalienrecht dürfen Stoffe zudem nicht für Verwendungen in Verkehr gebracht werden, bei denen sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle bei vorschrifts- bzw. bestimmungsgemässem Umgang die Umwelt oder mittelbar den Menschen gefährden können; Hersteller und Importeure sind diesbezüglich zur Selbstkontrolle verpflichtet.</p><p>1. Für die Schweiz liegen zu per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) mehrere Studien des Bundes und der Kantone aus den Jahren 2005 bis 2012 vor. Untersuchungen von Serumproben aus Blutspendezentren haben ergeben, dass die Konzentration von PFC im menschlichen Körper in der Schweiz mit anderen europäischen Ländern vergleichbar ist und nach heutigem Wissensstand nicht gesundheitsschädlich wirkt. Gemäss den Untersuchungen von Lebensmitteln und des Grundwassers liegen die eingenommenen Mengen an PFC mehr als 200-mal unter der von der European Food Safety Authority berechneten zulässigen Tagesdosis.</p><p>2./3. Eine PFC-Deklarationspflicht für Textilien besteht weder in der Schweiz noch in der Europäischen Union. Beim Einsatz von PFC findet in der Kleiderbranche jedoch gegenwärtig ein Wandel statt. Mehrere global tätige Unternehmen verzichten schon auf PFC. Andere Unternehmen sind bei der Umsetzung ihrer im Rahmen der erwähnten Greenpeace-Kampagne eingegangenen Verpflichtungen weniger weit, informieren die Konsumentinnen und Konsumenten aber freiwillig über den Einsatz von PFC. Diese haben daher bereits die Möglichkeit, PFC-freie Bekleidung zu kaufen. Zur PFC-Verwendung bestehen unter anderem folgende Vorgaben: Eine Reihe der PFC ist in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste) der Europäischen Chemikalienagentur und in der Chemikalienverordnung (SR 813.11) verzeichnet. Wer einen Gegenstand, der einen solchen Stoff enthält, gewerblich abgibt, hat danach Informationspflichten zu erfüllen. Unter anderem ist der Name dieser Stoffe beruflichen Verwendern und Händlern unaufgefordert und privaten Verwendern auf Verlangen abzugeben. Stoffe der Kandidatenliste können zudem künftig einem Verwendungsverbot unterstellt werden. Schliesslich ist die Schweiz Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (SR 0.814.03), das die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter PFC weitgehenden Beschränkungen unterstellt. Namentlich gilt für Textilien oder andere beschichtete Werkstoffe bei gewissen PFC eine maximal zulässige Konzentration.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage und um einseitige Handelshemmnisse seitens der Schweiz zu vermeiden, erachtet der Bundesrat gegenwärtig eine gesetzliche Deklarationspflicht nicht als erforderlich. Es bleibt der Branche vorbehalten, eine Zielvereinbarung anzustreben.</p><p>4. Nach aktuellem Wissensstand ist gesichert, dass PFC in der Umwelt extrem langlebig sind. Grund ist, dass sie weder durch Mikroorganismen noch durch die Einwirkung von Wasser, reaktiven Stoffen oder Licht abgebaut werden. Allerdings bestehen noch Unklarheiten bezüglich der Wirkungen dieser Stoffe auf Organismen in der Umwelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Studie von Greenpeace hat gezeigt, dass Sportbekleidung und Sportausrüstung oft die gefährlichen PFC (per- oder polyfluorierte Chemikalien) enthalten, diese aber auch in anderen Produkten verwendet werden. Diese Giftstoffe landen schliesslich in der Natur. Greenpeace hat Bodenproben aus verschiedenen Gebirgsregionen auf drei Kontinenten untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass überall PFC vorhanden sind. Eine Bodenprobe aus der Schweiz, entnommen im Nationalpark, war ebenfalls positiv.</p><p>Am schädlichsten sind die PFC für die Gesundheit und die Umwelt in den Produktionsländern, sie verteilen sich aber auch noch viel weiter in der Natur. Sie sind im Wasser und in der Luft sowie in den Körpern von Menschen und Tieren zu finden. Gewisse PFC können der Fortpflanzung schaden, das Tumorwachstum fördern und das Hormonsystem beeinträchtigen.</p><p>Deshalb ist es notwendig, die Ursache des Problems zu beseitigen und diese Chemikalien weniger zu verwenden. Es gibt Alternativen für diese Giftstoffe: Textilien aus Polyester und aus Polyurethan zum Beispiel, die bereits von mehreren Marken verwendet werden - auch in der Schweiz.</p><p>Seit dem Start der Greenpeace-Kampagne hat sich Gore Fabrics, Produzent von Gore-Tex (registrierte Marke), dazu verpflichtet, bis 2023 keine gefährlichen PFC mehr zu verwenden. Das ist ein erfreulicher erster Schritt, aber das Problem ist noch lange nicht gelöst.</p><p>1. Verfügen wir in der Schweiz neben den Angaben von Greenpeace auch noch über weitere Daten zur Präsenz von PFC in Outdoor-Marken und in anderen Produkten und insbesondere zu ihrem Vorhandensein in der Natur (Wasser, Luft, Körper von Menschen und Tieren)?</p><p>2. Die Konsumentinnen und Konsumenten können sich nicht bewusst für Produkte ohne PFC entscheiden, da diese nicht deklariert sein müssen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass in dieser Situation die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend geschützt werden? Wäre er bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass die Chemikalien in den betroffenen Produkten deklariert werden müssen?</p><p>3. Welche anderen Massnahmen und Regulierungen könnte er einführen, um zu vermeiden, dass wir diesen Giftstoffen ausgesetzt sind und dass sie weiterverbreitet werden? Wären Zielvereinbarungen mit den betroffenen Branchen denkbar?</p><p>4. Ist es möglich, die schon verbreiteten Chemikalien zu beseitigen oder zumindest ihre Auswirkungen zu reduzieren? Wenn ja, wie?</p>
    • Was unternimmt der Bundesrat gegen die gefährlichen PFC?

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