Tierfreie Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln

ShortId
17.3142
Id
20173142
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Tierfreie Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln
AdditionalIndexing
15;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (SR 916.161) geregelt. Die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheitsprüfung von Pflanzenschutzmitteln entsprechen weitgehend dem EU-Recht. Wirkstoffe oder Produkte werden zugelassen, wenn anhand wissenschaftlicher Standards nachgewiesen wird, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung stellen, sind verpflichtet, die hierfür notwendigen Studien bereitzustellen, die den Vorgaben der internationalen Gremien in diesem Bereich (OECD, Codex Alimentarius, Kennzeichnungssystem für Chemikalien der Vereinten Nationen GHS) entsprechen müssen. Gegenwärtig sind für die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln nur wenige tierfreie Methoden validiert; diese ermöglichen vor allem die Identifizierung leicht nachweisbarer Effekte (z. B. Augenreizung). Für komplexe Reaktionen (z. B. Einfluss auf das hormonelle System, Organschädigungen, Auslösen von Krebs) bestehen dagegen keine verlässlichen tierfreien Methoden. Aus den genannten Gründen und aufgrund des erheblichen Forschungsaufwands, der für die Entwicklung tierfreier Methoden erforderlich ist, ist es gegenwärtig und in absehbarer Zeit nicht möglich, im Zulassungsverfahren ausschliesslich darauf abzustellen. In Anwendung der 3R-Prinzipien (replace, reduce, refine) ist jedoch auf Tierversuche, wenn immer möglich, zu verzichten.</p><p>2. Industrie und Behörden verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung mit toxikologischen Studien über chemische Stoffe. Dabei hat sich gezeigt, dass sich auch die zu erwartenden Langzeiteffekte von Chemikalien auf Menschen anhand von Tierversuchen gut vorhersagen lassen; darauf basierend lassen sich demnach gesundheitlich sichere Referenzdosen für den Menschen festlegen. Zwar kann es angesichts der Komplexität von Organismen keine absolute Sicherheit bei der Vorhersage möglicher Wirkungen beim Menschen geben. Tiermodelle erlauben aber die momentan bestmögliche Simulierung des menschlichen Organismus. Tierfreie Methoden sind in der Regel weniger aussagekräftig, weil sie die komplexen biologischen Vorgänge im Organismus nur sehr beschränkt simulieren können.</p><p>3. Die Bewertung der kumulativen Risiken von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäss den international anerkannten Standards gegenwärtig auf der Basis der vorhandenen Daten zu den einzelnen Wirkstoffen. Für die Prüfung von Cocktail-Effekten, das heisst der gemeinsamen Wirkung mehrerer Stoffe, werden keine zusätzlichen Daten erhoben und keine zusätzlichen Tierversuche durchgeführt. Eine umfassende Untersuchung möglicher Cocktail-Effekte wäre auch nicht durchführbar, da sämtliche möglichen Kombinationen von rund 400 Wirkstoffen getestet werden müssten. Dazu wären Tausende von Studien mit Hunderttausenden von Tieren notwendig. Im Übrigen gehören Pflanzenschutzmittel zu den am besten untersuchten Chemikalien.</p><p>4. Da Pflanzenschutzmittel für den globalen Markt entwickelt werden, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass die schweizerische Strategie für das tierfreie Testen mit dem Vorgehen auf internationaler und insbesondere europäischer Ebene abgestimmt wird. Bei den Kosmetika wurde das tierfreie Testen auch parallel zur Entwicklung in der EU eingeführt. Ein Alleingang der Schweiz würde zudem die einheimische Industrie gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligen und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Zielführender erscheint es daher, dass sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen zur Entwicklung tierfreier Methoden beteiligt, wie sie es etwa in Gremien der OECD tut. Im Rahmen des OECD-Testrichtlinien-Programms, welches die toxikologischen Prüfungen von Chemikalien zum Gegenstand hat, konnten bereits einige alternative Methoden validiert werden (vgl. Antwort zu Frage 1).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Wissenschaft stellt den Nutzen von Tierversuchen immer häufiger infrage. Die Übertragbarkeit der Resultate von Tieren auf den Menschen, insbesondere bezüglich Langzeitwirkungen, ist umstritten. Speziell im Bereich der regulatorischen Testung werden tierfreie Testmethoden validiert und behördlicherseits anerkannt. Sofern tierfreie Testmethoden existieren, sind Tierversuche unzulässig. Die konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes wäre bezüglich Tierwohl ein grosser Fortschritt.</p><p>Die fortlaufende Entwicklung und Anerkennung von modernen und tierfreien Methoden erfolgte unter anderem im Jahr 2007 in den USA durch die Veröffentlichung "Tox21c" (Toxicity Testing in the 21st Century: A Vision and a Strategy) sowie im Jahr 2016 in den Niederlanden im Auftrag des niederländischen Agrarministers M. van Dam durch die Ausarbeitung einer Strategie zum Ausstieg aus dem Tierversuch bis 2025. Diese Beispiele berücksichtigen die Tatsache, dass nachteilige Effekte bereits auf zellulärer Ebene nachgewiesen werden können (modes of action, pathways of toxicity) und Tierversuche dadurch unnötig sind.</p><p>In der Schweiz ist die tierfreie Testung für Kosmetika, Haushalts- und Reinigungsmittel bereits Realität. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie beispielsweise auf Pflanzenschutzmittel sollte geprüft werden.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von tierfreien Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln? </p><p>2. Wie beurteilt er die Aussagekraft von Nachweisen, die mit Tierversuchen erfolgt sind, bezüglich Langzeitwirkung von Pflanzenschutzmitteln auf den Menschen?</p><p>3. Wie viele Tierversuche müssen durchgeführt werden, um alle möglichen Cocktail-Effekte im Bereich Pflanzenschutzmittel nachweisen zu können?</p><p>4. Ist er bereit, die Ausarbeitung einer Strategie für die tierfreie regulatorische Testung von Pflanzenschutzmitteln analog zu den Niederlanden zu prüfen?</p>
  • Tierfreie Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (SR 916.161) geregelt. Die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheitsprüfung von Pflanzenschutzmitteln entsprechen weitgehend dem EU-Recht. Wirkstoffe oder Produkte werden zugelassen, wenn anhand wissenschaftlicher Standards nachgewiesen wird, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung stellen, sind verpflichtet, die hierfür notwendigen Studien bereitzustellen, die den Vorgaben der internationalen Gremien in diesem Bereich (OECD, Codex Alimentarius, Kennzeichnungssystem für Chemikalien der Vereinten Nationen GHS) entsprechen müssen. Gegenwärtig sind für die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln nur wenige tierfreie Methoden validiert; diese ermöglichen vor allem die Identifizierung leicht nachweisbarer Effekte (z. B. Augenreizung). Für komplexe Reaktionen (z. B. Einfluss auf das hormonelle System, Organschädigungen, Auslösen von Krebs) bestehen dagegen keine verlässlichen tierfreien Methoden. Aus den genannten Gründen und aufgrund des erheblichen Forschungsaufwands, der für die Entwicklung tierfreier Methoden erforderlich ist, ist es gegenwärtig und in absehbarer Zeit nicht möglich, im Zulassungsverfahren ausschliesslich darauf abzustellen. In Anwendung der 3R-Prinzipien (replace, reduce, refine) ist jedoch auf Tierversuche, wenn immer möglich, zu verzichten.</p><p>2. Industrie und Behörden verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung mit toxikologischen Studien über chemische Stoffe. Dabei hat sich gezeigt, dass sich auch die zu erwartenden Langzeiteffekte von Chemikalien auf Menschen anhand von Tierversuchen gut vorhersagen lassen; darauf basierend lassen sich demnach gesundheitlich sichere Referenzdosen für den Menschen festlegen. Zwar kann es angesichts der Komplexität von Organismen keine absolute Sicherheit bei der Vorhersage möglicher Wirkungen beim Menschen geben. Tiermodelle erlauben aber die momentan bestmögliche Simulierung des menschlichen Organismus. Tierfreie Methoden sind in der Regel weniger aussagekräftig, weil sie die komplexen biologischen Vorgänge im Organismus nur sehr beschränkt simulieren können.</p><p>3. Die Bewertung der kumulativen Risiken von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäss den international anerkannten Standards gegenwärtig auf der Basis der vorhandenen Daten zu den einzelnen Wirkstoffen. Für die Prüfung von Cocktail-Effekten, das heisst der gemeinsamen Wirkung mehrerer Stoffe, werden keine zusätzlichen Daten erhoben und keine zusätzlichen Tierversuche durchgeführt. Eine umfassende Untersuchung möglicher Cocktail-Effekte wäre auch nicht durchführbar, da sämtliche möglichen Kombinationen von rund 400 Wirkstoffen getestet werden müssten. Dazu wären Tausende von Studien mit Hunderttausenden von Tieren notwendig. Im Übrigen gehören Pflanzenschutzmittel zu den am besten untersuchten Chemikalien.</p><p>4. Da Pflanzenschutzmittel für den globalen Markt entwickelt werden, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass die schweizerische Strategie für das tierfreie Testen mit dem Vorgehen auf internationaler und insbesondere europäischer Ebene abgestimmt wird. Bei den Kosmetika wurde das tierfreie Testen auch parallel zur Entwicklung in der EU eingeführt. Ein Alleingang der Schweiz würde zudem die einheimische Industrie gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligen und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Zielführender erscheint es daher, dass sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen zur Entwicklung tierfreier Methoden beteiligt, wie sie es etwa in Gremien der OECD tut. Im Rahmen des OECD-Testrichtlinien-Programms, welches die toxikologischen Prüfungen von Chemikalien zum Gegenstand hat, konnten bereits einige alternative Methoden validiert werden (vgl. Antwort zu Frage 1).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Wissenschaft stellt den Nutzen von Tierversuchen immer häufiger infrage. Die Übertragbarkeit der Resultate von Tieren auf den Menschen, insbesondere bezüglich Langzeitwirkungen, ist umstritten. Speziell im Bereich der regulatorischen Testung werden tierfreie Testmethoden validiert und behördlicherseits anerkannt. Sofern tierfreie Testmethoden existieren, sind Tierversuche unzulässig. Die konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes wäre bezüglich Tierwohl ein grosser Fortschritt.</p><p>Die fortlaufende Entwicklung und Anerkennung von modernen und tierfreien Methoden erfolgte unter anderem im Jahr 2007 in den USA durch die Veröffentlichung "Tox21c" (Toxicity Testing in the 21st Century: A Vision and a Strategy) sowie im Jahr 2016 in den Niederlanden im Auftrag des niederländischen Agrarministers M. van Dam durch die Ausarbeitung einer Strategie zum Ausstieg aus dem Tierversuch bis 2025. Diese Beispiele berücksichtigen die Tatsache, dass nachteilige Effekte bereits auf zellulärer Ebene nachgewiesen werden können (modes of action, pathways of toxicity) und Tierversuche dadurch unnötig sind.</p><p>In der Schweiz ist die tierfreie Testung für Kosmetika, Haushalts- und Reinigungsmittel bereits Realität. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie beispielsweise auf Pflanzenschutzmittel sollte geprüft werden.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von tierfreien Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln? </p><p>2. Wie beurteilt er die Aussagekraft von Nachweisen, die mit Tierversuchen erfolgt sind, bezüglich Langzeitwirkung von Pflanzenschutzmitteln auf den Menschen?</p><p>3. Wie viele Tierversuche müssen durchgeführt werden, um alle möglichen Cocktail-Effekte im Bereich Pflanzenschutzmittel nachweisen zu können?</p><p>4. Ist er bereit, die Ausarbeitung einer Strategie für die tierfreie regulatorische Testung von Pflanzenschutzmitteln analog zu den Niederlanden zu prüfen?</p>
    • Tierfreie Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von Pflanzenschutzmitteln

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