Tierschutzmassnahmen im Pferdesport
- ShortId
-
17.3143
- Id
-
20173143
- Updated
-
28.07.2023 04:39
- Language
-
de
- Title
-
Tierschutzmassnahmen im Pferdesport
- AdditionalIndexing
-
28;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat verfügt über keine näheren Informationen zu dem in der Interpellation erwähnten Unfall und kann daher nicht beurteilen, ob dieser vermeidbar gewesen wäre. Ihm ist jedoch bekannt, dass die zuständige kantonale Veterinärbehörde ein Verfahren zur Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat und falls notwendig Massnahmen ergreifen wird, um ein weiteres derartiges Ereignis zu verhindern.</p><p>2. Nach den geltenden Tierschutzbestimmungen ist auch an Pferdesportveranstaltungen für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen, und es sind die nötigen Vorkehren zur Vermeidung von Unfällen zu treffen (vgl. Art. 4 des Tierschutzgesetzes, TSchG, SR 455 und Art. 3 der Tierschutzverordnung, TSchV, SR 455.1). Zur Durchsetzung dieser Pflichten können die kantonalen Vollzugsbehörden schon im Vorfeld des Anlasses Abklärungen vornehmen und gegebenenfalls Massnahmen anordnen. Um diese Vollzugskompetenz noch gezielter einsetzen zu können, wurde in der laufenden Revision der Tierschutzverordnung (Vernehmlassung abgeschlossen am 7. Februar 2017; <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2016 > EDI > Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich) eine Meldepflicht u. a. für Sportanlässe mit Tieren vorgeschlagen. Danach müssen überregionale Veranstaltungen der zuständigen kantonalen Behörde mindestens 10 Tage im Voraus gemeldet werden (Art. 107a). Zudem sollen die Organisatoren derartiger Anlässe ausdrücklich verpflichtet werden, für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu sorgen (Art. 103a). Schliesslich soll die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person nachweisen, dass sie über die nötige Fachkunde verfügt (Art. 103). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es darüber hinaus für die tierschutzkonforme Durchführung von Sportveranstaltungen mit Tieren keine weiteren Vorschriften braucht.</p><p>3. Der Schweizer Pferderennsportverband (SPV) und der Schweizer Verband für Pferdesport (SVPS) zeichnen seit 2014 Unfälle an den von ihnen veranstalteten Anlässen auf. Nach den Angaben des SPV kam es in den Jahren 2014 bis 2016 an 1346 Rennen, an denen 2054 Pferde teilgenommen haben, zu insgesamt 27 Unfällen. Aus den Aufzeichnungen gehen die Kollision mit einem Hindernis (10) und der Zustand der Rennbahn (7) als häufigste Unfallursachen hervor. Den Aufzeichnungen des SVPS zufolge ereigneten sich in den Jahren 2014 bis 2016 an über 2000 Veranstaltungen mit etwa 250 000 Starts insgesamt 10 Unfälle. Bei beiden Veranstaltern mussten insgesamt je zwei Tiere euthanasiert werden. Zu früheren Jahren und zu Unfällen an Anlässen anderer Veranstalter sind keine Daten bekannt.</p><p>4. Die Equine Injury Database ist eine Datenbank des Jockey Club der USA zu Rennverletzungen von Pferden. Da auch in der Schweiz Unfälle an Pferdesportveranstaltungen auf privatrechtlicher Basis erfasst werden (vgl. Antwort zu Frage 3), sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Datenbank. Zielführender sind das Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen sowie verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Massnahmen bei Verstössen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Pferderennen "White Turf 2017" in St. Moritz stürzte ein Pferd so schwer, dass es eingeschläfert werden musste. Für die Öffentlichkeit, aber auch für Liebhaberinnen und Liebhaber des Pferdesports sowie Personen aus dem Sponsoring stellt sich die Frage nach zusätzlichen Tierschutzmassnahmen im Pferdesport. Mit einem Jahresumsatz von 86 Millionen Franken liegt der Pferdesport in der Schweiz an vierter Stelle hinter Fussball, Eishockey und Tennis. Jede Saison werden sehr viele Veranstaltungen durchgeführt. Leider werden diese aus finanziellen und Prestigegründen auch bei grenzwertigen Wetter- und Bahnbedingungen durchgeführt. Damit wird das Tierwohl gefährdet. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was waren die Gründe für den tragischen Unfall am Pferderennen in St. Moritz? Wäre dieser Unfall mit geeigneten Massnahmen vermeidbar gewesen?</p><p>2. Genügen die aktuellen Vorschriften der Tierschutzverordnung, um einen tierschutzkonformen Sport sicherzustellen, der Gesundheit und Wohlbefinden der Pferde ins Zentrum stellt? Welcher Regelungsbedarf besteht?</p><p>3. Wie viele Pferde wurden in den letzten fünf Jahren bei mittleren bis schweren Unfällen an Schweizer Pferdesportveranstaltungen verletzt? Welche Gründe führten zu diesen Unfällen?</p><p>4. Unterstützt der Bundesrat eine schweizweite Gesundheitsdatenbank für Sportpferde, wie sie beispielsweise in den USA seit 2009 geführt wird (Equine Injury Database) und dort zu einem Rückgang von Verletzungen und Todesfällen von Pferden an Sportveranstaltungen geführt hat?</p>
- Tierschutzmassnahmen im Pferdesport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat verfügt über keine näheren Informationen zu dem in der Interpellation erwähnten Unfall und kann daher nicht beurteilen, ob dieser vermeidbar gewesen wäre. Ihm ist jedoch bekannt, dass die zuständige kantonale Veterinärbehörde ein Verfahren zur Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat und falls notwendig Massnahmen ergreifen wird, um ein weiteres derartiges Ereignis zu verhindern.</p><p>2. Nach den geltenden Tierschutzbestimmungen ist auch an Pferdesportveranstaltungen für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen, und es sind die nötigen Vorkehren zur Vermeidung von Unfällen zu treffen (vgl. Art. 4 des Tierschutzgesetzes, TSchG, SR 455 und Art. 3 der Tierschutzverordnung, TSchV, SR 455.1). Zur Durchsetzung dieser Pflichten können die kantonalen Vollzugsbehörden schon im Vorfeld des Anlasses Abklärungen vornehmen und gegebenenfalls Massnahmen anordnen. Um diese Vollzugskompetenz noch gezielter einsetzen zu können, wurde in der laufenden Revision der Tierschutzverordnung (Vernehmlassung abgeschlossen am 7. Februar 2017; <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2016 > EDI > Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich) eine Meldepflicht u. a. für Sportanlässe mit Tieren vorgeschlagen. Danach müssen überregionale Veranstaltungen der zuständigen kantonalen Behörde mindestens 10 Tage im Voraus gemeldet werden (Art. 107a). Zudem sollen die Organisatoren derartiger Anlässe ausdrücklich verpflichtet werden, für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu sorgen (Art. 103a). Schliesslich soll die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person nachweisen, dass sie über die nötige Fachkunde verfügt (Art. 103). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es darüber hinaus für die tierschutzkonforme Durchführung von Sportveranstaltungen mit Tieren keine weiteren Vorschriften braucht.</p><p>3. Der Schweizer Pferderennsportverband (SPV) und der Schweizer Verband für Pferdesport (SVPS) zeichnen seit 2014 Unfälle an den von ihnen veranstalteten Anlässen auf. Nach den Angaben des SPV kam es in den Jahren 2014 bis 2016 an 1346 Rennen, an denen 2054 Pferde teilgenommen haben, zu insgesamt 27 Unfällen. Aus den Aufzeichnungen gehen die Kollision mit einem Hindernis (10) und der Zustand der Rennbahn (7) als häufigste Unfallursachen hervor. Den Aufzeichnungen des SVPS zufolge ereigneten sich in den Jahren 2014 bis 2016 an über 2000 Veranstaltungen mit etwa 250 000 Starts insgesamt 10 Unfälle. Bei beiden Veranstaltern mussten insgesamt je zwei Tiere euthanasiert werden. Zu früheren Jahren und zu Unfällen an Anlässen anderer Veranstalter sind keine Daten bekannt.</p><p>4. Die Equine Injury Database ist eine Datenbank des Jockey Club der USA zu Rennverletzungen von Pferden. Da auch in der Schweiz Unfälle an Pferdesportveranstaltungen auf privatrechtlicher Basis erfasst werden (vgl. Antwort zu Frage 3), sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Datenbank. Zielführender sind das Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen sowie verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Massnahmen bei Verstössen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Pferderennen "White Turf 2017" in St. Moritz stürzte ein Pferd so schwer, dass es eingeschläfert werden musste. Für die Öffentlichkeit, aber auch für Liebhaberinnen und Liebhaber des Pferdesports sowie Personen aus dem Sponsoring stellt sich die Frage nach zusätzlichen Tierschutzmassnahmen im Pferdesport. Mit einem Jahresumsatz von 86 Millionen Franken liegt der Pferdesport in der Schweiz an vierter Stelle hinter Fussball, Eishockey und Tennis. Jede Saison werden sehr viele Veranstaltungen durchgeführt. Leider werden diese aus finanziellen und Prestigegründen auch bei grenzwertigen Wetter- und Bahnbedingungen durchgeführt. Damit wird das Tierwohl gefährdet. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was waren die Gründe für den tragischen Unfall am Pferderennen in St. Moritz? Wäre dieser Unfall mit geeigneten Massnahmen vermeidbar gewesen?</p><p>2. Genügen die aktuellen Vorschriften der Tierschutzverordnung, um einen tierschutzkonformen Sport sicherzustellen, der Gesundheit und Wohlbefinden der Pferde ins Zentrum stellt? Welcher Regelungsbedarf besteht?</p><p>3. Wie viele Pferde wurden in den letzten fünf Jahren bei mittleren bis schweren Unfällen an Schweizer Pferdesportveranstaltungen verletzt? Welche Gründe führten zu diesen Unfällen?</p><p>4. Unterstützt der Bundesrat eine schweizweite Gesundheitsdatenbank für Sportpferde, wie sie beispielsweise in den USA seit 2009 geführt wird (Equine Injury Database) und dort zu einem Rückgang von Verletzungen und Todesfällen von Pferden an Sportveranstaltungen geführt hat?</p>
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