Vernehmlassungsverfahren vereinheitlichen und effizienter machen

ShortId
17.3149
Id
20173149
Updated
25.06.2025 00:12
Language
de
Title
Vernehmlassungsverfahren vereinheitlichen und effizienter machen
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vernehmlassungsverfahren zu Erlassen des Bundes werden je nach Bundesamt in unterschiedlicher Form durchgeführt. Die Rückmeldung soll in der Regel elektronisch erfolgen, bei den einen ohne weitere formale Vorschriften, bei den anderen auf vorgegebenen Antwortformularen. Letztere müssen auf der Seite "Laufende Vernehmlassungen" des Bundes unter den verschiedensten Rubriken gesucht werden.</p><p>Beide Rückmeldungsarten verursachen in der Regel einen enormen administrativen Aufwand bei den Vernehmlassungsadressaten, insbesondere bei den Dachverbänden, welche ihre Mitgliedorganisationen am Verfahren beteiligen möchten. </p><p>Ein über alle Bundesämter vereinheitlichtes Rückmeldeformular, immer auffindbar unter der gleichen Rubrik, könnte die Verfahren vereinfachen. </p><p>Diese Formulare sollten die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen bereits in einer Spalte enthalten, damit man bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsantwort nebst dem Formular und den Erläuterungen zusätzlich nicht auch noch den Text des Erlasses konsultieren muss. Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundes gegenüber dem rechtskräftigen Erlass müssen dabei sichtbar gemacht und hervorgehoben werden. Bezeichnungen und Nummerierungen von Teilvorlagen oder Kapiteln müssen in allen Landessprachen gleich sein. Zusätzlich ist je eine Spalte für Änderungsanträge und Begründungen vorzusehen.</p><p>Eine von der Bundesverwaltung gut strukturierte Vernehmlassung erspart Doppelspurigkeiten bei allen Vernehmlassungsadressaten. Die Rückmeldungen in einheitlicher Form werden aber auch die Auswertungsarbeiten der Bundesämter enorm vereinfachen.</p><p>Bei der Ausarbeitung allfälliger E-Lösungen ist den Ansprüchen der Vernehmlassungsadressaten insbesondere hinsichtlich mehrstufiger Vernehmlassungsverfahren bei Dachorganisationen Rechnung zu tragen. Unter anderem müssen in jeder Bearbeitungsphase Ausdrucke für die manuelle Bearbeitung möglich sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulanten, dass die Vernehmlassungsverfahren für die Beteiligten administrativ so einfach wie möglich sein sollen. Auch die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesverwaltung soll einen möglichst geringen Aufwand generieren.</p><p>Mit der letzten Revision des Vernehmlassungsgesetzes im Jahr 2016 ist das Verfahren klarer geregelt worden. Diese Neuerungen haben sich bisher bewährt.</p><p>Alle Vernehmlassungseröffnungen werden auf der News-Seite der Bundesverwaltung (<a href="http://www.news.admin.ch">www.news.admin.ch</a>) publiziert. Interessierte können die Medienmitteilungen zu Vernehmlassungseröffnungen abonnieren und die Unterlagen auf der Publikationsplattform herunterladen.</p><p>Gegenwärtig wird, wie vom Postulanten gewünscht, geprüft, ob eine E-Government-Lösung im Bereich der Vernehmlassungen unter praktischen und finanziellen Gesichtspunkten machbar ist. Ein von der Bundeskanzlei durchgeführtes Pilotprojekt hat erste Anhaltspunkte geliefert. Insbesondere bezüglich des Informationswertes von strukturierten Umfrage- und Antwortbögen bestehen offene Fragen. Der Bundesrat wird diese bereits laufenden Arbeiten vorantreiben.</p><p>Daneben zeichnet sich auch ab, dass private Anbieter Dienstleistungen entwickeln, welche die Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren für die interessierten Kreise vereinfachen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Effizienz der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren gesteigert werden kann und die Verfahrensbeteiligten administrativ entlastet werden können.</p><p>Bei der Ausarbeitung allfälliger E-Lösungen ist den Ansprüchen der Vernehmlassungsadressaten an die Verfahren Rechnung zu tragen.</p>
  • Vernehmlassungsverfahren vereinheitlichen und effizienter machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vernehmlassungsverfahren zu Erlassen des Bundes werden je nach Bundesamt in unterschiedlicher Form durchgeführt. Die Rückmeldung soll in der Regel elektronisch erfolgen, bei den einen ohne weitere formale Vorschriften, bei den anderen auf vorgegebenen Antwortformularen. Letztere müssen auf der Seite "Laufende Vernehmlassungen" des Bundes unter den verschiedensten Rubriken gesucht werden.</p><p>Beide Rückmeldungsarten verursachen in der Regel einen enormen administrativen Aufwand bei den Vernehmlassungsadressaten, insbesondere bei den Dachverbänden, welche ihre Mitgliedorganisationen am Verfahren beteiligen möchten. </p><p>Ein über alle Bundesämter vereinheitlichtes Rückmeldeformular, immer auffindbar unter der gleichen Rubrik, könnte die Verfahren vereinfachen. </p><p>Diese Formulare sollten die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen bereits in einer Spalte enthalten, damit man bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsantwort nebst dem Formular und den Erläuterungen zusätzlich nicht auch noch den Text des Erlasses konsultieren muss. Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundes gegenüber dem rechtskräftigen Erlass müssen dabei sichtbar gemacht und hervorgehoben werden. Bezeichnungen und Nummerierungen von Teilvorlagen oder Kapiteln müssen in allen Landessprachen gleich sein. Zusätzlich ist je eine Spalte für Änderungsanträge und Begründungen vorzusehen.</p><p>Eine von der Bundesverwaltung gut strukturierte Vernehmlassung erspart Doppelspurigkeiten bei allen Vernehmlassungsadressaten. Die Rückmeldungen in einheitlicher Form werden aber auch die Auswertungsarbeiten der Bundesämter enorm vereinfachen.</p><p>Bei der Ausarbeitung allfälliger E-Lösungen ist den Ansprüchen der Vernehmlassungsadressaten insbesondere hinsichtlich mehrstufiger Vernehmlassungsverfahren bei Dachorganisationen Rechnung zu tragen. Unter anderem müssen in jeder Bearbeitungsphase Ausdrucke für die manuelle Bearbeitung möglich sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulanten, dass die Vernehmlassungsverfahren für die Beteiligten administrativ so einfach wie möglich sein sollen. Auch die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesverwaltung soll einen möglichst geringen Aufwand generieren.</p><p>Mit der letzten Revision des Vernehmlassungsgesetzes im Jahr 2016 ist das Verfahren klarer geregelt worden. Diese Neuerungen haben sich bisher bewährt.</p><p>Alle Vernehmlassungseröffnungen werden auf der News-Seite der Bundesverwaltung (<a href="http://www.news.admin.ch">www.news.admin.ch</a>) publiziert. Interessierte können die Medienmitteilungen zu Vernehmlassungseröffnungen abonnieren und die Unterlagen auf der Publikationsplattform herunterladen.</p><p>Gegenwärtig wird, wie vom Postulanten gewünscht, geprüft, ob eine E-Government-Lösung im Bereich der Vernehmlassungen unter praktischen und finanziellen Gesichtspunkten machbar ist. Ein von der Bundeskanzlei durchgeführtes Pilotprojekt hat erste Anhaltspunkte geliefert. Insbesondere bezüglich des Informationswertes von strukturierten Umfrage- und Antwortbögen bestehen offene Fragen. Der Bundesrat wird diese bereits laufenden Arbeiten vorantreiben.</p><p>Daneben zeichnet sich auch ab, dass private Anbieter Dienstleistungen entwickeln, welche die Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren für die interessierten Kreise vereinfachen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Effizienz der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren gesteigert werden kann und die Verfahrensbeteiligten administrativ entlastet werden können.</p><p>Bei der Ausarbeitung allfälliger E-Lösungen ist den Ansprüchen der Vernehmlassungsadressaten an die Verfahren Rechnung zu tragen.</p>
    • Vernehmlassungsverfahren vereinheitlichen und effizienter machen

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