Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?

ShortId
17.3150
Id
20173150
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?
AdditionalIndexing
28;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterschätzt weder den Umfang noch die Schwere der Belästigung im Alltag. Er ist jedoch der Ansicht, dass das lokale Gemeinwesen besser in der Lage ist, geeignete Massnahmen für die Situation vor Ort zu ergreifen. So hat die Stadt Lausanne, die der Interpellant als Beispiel nennt, im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt, um die Verbreitung der Belästigung im Alltag zu erfassen. Auf dieser Grundlage hat sie deren Bekämpfung in ihre Legislaturplanung aufgenommen und konkrete Lösungsansätze angekündigt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Nein.</p><p>2. Nein. Die Untersuchung der Stadt Lausanne bietet jedoch eine Einschätzung zur Verbreitung des Phänomens und bestätigt die Ergebnisse anderer ähnlicher Studien in vergleichbaren Ländern.</p><p>3. Die Belästigung im Alltag kann namentlich in Form von tätlichen sexuellen Belästigungen, Tätlichkeiten oder Beschimpfungen erfolgen. Solche Handlungen sind bereits heute strafbar (siehe Art. 198, 126 und 177 StGB). Der Bundesrat erachtet es indes als nicht angemessen, die Strafbestimmungen auf weitere Verhaltensweisen auszudehnen.</p><p>4. Aus diesen Gründen gedenkt der Bundesrat nicht, weitere Massnahmen zu ergreifen. Aber die lokalen Gemeinwesen können sich an den Lösungsansätzen der Stadt Lausanne orientieren. Diese zielen darauf ab, die Prävention und die soziale Kontrolle zu stärken und die Reaktionsweise potenzieller Opfer, von Zeuginnen und Zeugen sowie Akteuren im Sicherheitsbereich im weiteren Sinn zu verbessern. Darüber hinaus klärt die Schweizerische Kriminalprävention die Bevölkerung über kriminelle Phänomene, zu denen gewisse Formen der sexuellen Belästigung gehören, sowie über Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote auf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unter Belästigung im Alltag sind Verhaltensweisen zu verstehen, die an Personen im öffentlichen Raum gerichtet sind und diese verbal oder anders bedrängen. Oft geschieht dies durch einschüchternde, aufdringliche, respektlose, erniedrigende, drohende oder beleidigende Botschaften aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung der Opfer. Die Belästigung wirkt sich auf das Leben der von diesem Übel betroffenen Personen - hauptsächlich Frauen und LGBT-Personen - äusserst schwerwiegend aus.</p><p>Wir müssen die Belästigung im Alltag ernst nehmen. Es handelt sich in erster Linie um eine Frage der Gleichberechtigung, insbesondere beim Zugang zum öffentlichen Raum. Belästigung im Alltag kann bei den Opfern Furcht, Angstzustände oder Wut auslösen. Dadurch werden sie dazu gezwungen, Strategien zu entwickeln, wie sie solchen Belästigungen nicht mehr begegnen, zum Beispiel indem sie ihr Verhalten, ihren Kleidungsstil oder ihre Verkehrsgewohnheiten ändern oder auch gewisse öffentliche Plätze meiden. </p><p>Zahlreichen Studien der letzten Zeit zufolge nimmt dieses Phänomen beunruhigende Ausmasse an. Laut einer von der RATP in Auftrag gegebenen Studie wurden in Frankreich 100 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexistischer Belästigung oder sexueller Übergriffe. Zudem war die Hälfte der Opfer beim ersten Übergriff noch minderjährig. Eine von der Stadt Lausanne durchgeführte Studie gibt an, dass 72 Prozent der befragten Frauen zwischen 16 und 25 Jahren in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal im öffentlichen Raum belästigt wurden. 50 Prozent der Opfer wurden mindestens einmal pro Monat belästigt. </p><p>Schliesslich muss auch festgestellt werden, dass diese Verhaltensweisen leider nur selten den Behörden gemeldet werden.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Hat der Bund Mittel bereitgestellt, mit denen das Phänomen der Belästigung im öffentlichen Raum in der Schweiz beobachtet werden kann?</p><p>2. Falls dem so ist, verfügt der Bundesrat über Zahlen zum Ausmass der Belästigung im Alltag in der Schweiz?</p><p>3. Wäre die Verschärfung der Strafbestimmungen ein wirksames Mittel, um gegen die Belästigung im Alltag anzukämpfen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um effizient gegen die Belästigung auf der Strasse im Alltag vorzugehen?</p>
  • Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterschätzt weder den Umfang noch die Schwere der Belästigung im Alltag. Er ist jedoch der Ansicht, dass das lokale Gemeinwesen besser in der Lage ist, geeignete Massnahmen für die Situation vor Ort zu ergreifen. So hat die Stadt Lausanne, die der Interpellant als Beispiel nennt, im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt, um die Verbreitung der Belästigung im Alltag zu erfassen. Auf dieser Grundlage hat sie deren Bekämpfung in ihre Legislaturplanung aufgenommen und konkrete Lösungsansätze angekündigt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Nein.</p><p>2. Nein. Die Untersuchung der Stadt Lausanne bietet jedoch eine Einschätzung zur Verbreitung des Phänomens und bestätigt die Ergebnisse anderer ähnlicher Studien in vergleichbaren Ländern.</p><p>3. Die Belästigung im Alltag kann namentlich in Form von tätlichen sexuellen Belästigungen, Tätlichkeiten oder Beschimpfungen erfolgen. Solche Handlungen sind bereits heute strafbar (siehe Art. 198, 126 und 177 StGB). Der Bundesrat erachtet es indes als nicht angemessen, die Strafbestimmungen auf weitere Verhaltensweisen auszudehnen.</p><p>4. Aus diesen Gründen gedenkt der Bundesrat nicht, weitere Massnahmen zu ergreifen. Aber die lokalen Gemeinwesen können sich an den Lösungsansätzen der Stadt Lausanne orientieren. Diese zielen darauf ab, die Prävention und die soziale Kontrolle zu stärken und die Reaktionsweise potenzieller Opfer, von Zeuginnen und Zeugen sowie Akteuren im Sicherheitsbereich im weiteren Sinn zu verbessern. Darüber hinaus klärt die Schweizerische Kriminalprävention die Bevölkerung über kriminelle Phänomene, zu denen gewisse Formen der sexuellen Belästigung gehören, sowie über Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote auf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unter Belästigung im Alltag sind Verhaltensweisen zu verstehen, die an Personen im öffentlichen Raum gerichtet sind und diese verbal oder anders bedrängen. Oft geschieht dies durch einschüchternde, aufdringliche, respektlose, erniedrigende, drohende oder beleidigende Botschaften aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung der Opfer. Die Belästigung wirkt sich auf das Leben der von diesem Übel betroffenen Personen - hauptsächlich Frauen und LGBT-Personen - äusserst schwerwiegend aus.</p><p>Wir müssen die Belästigung im Alltag ernst nehmen. Es handelt sich in erster Linie um eine Frage der Gleichberechtigung, insbesondere beim Zugang zum öffentlichen Raum. Belästigung im Alltag kann bei den Opfern Furcht, Angstzustände oder Wut auslösen. Dadurch werden sie dazu gezwungen, Strategien zu entwickeln, wie sie solchen Belästigungen nicht mehr begegnen, zum Beispiel indem sie ihr Verhalten, ihren Kleidungsstil oder ihre Verkehrsgewohnheiten ändern oder auch gewisse öffentliche Plätze meiden. </p><p>Zahlreichen Studien der letzten Zeit zufolge nimmt dieses Phänomen beunruhigende Ausmasse an. Laut einer von der RATP in Auftrag gegebenen Studie wurden in Frankreich 100 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexistischer Belästigung oder sexueller Übergriffe. Zudem war die Hälfte der Opfer beim ersten Übergriff noch minderjährig. Eine von der Stadt Lausanne durchgeführte Studie gibt an, dass 72 Prozent der befragten Frauen zwischen 16 und 25 Jahren in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal im öffentlichen Raum belästigt wurden. 50 Prozent der Opfer wurden mindestens einmal pro Monat belästigt. </p><p>Schliesslich muss auch festgestellt werden, dass diese Verhaltensweisen leider nur selten den Behörden gemeldet werden.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Hat der Bund Mittel bereitgestellt, mit denen das Phänomen der Belästigung im öffentlichen Raum in der Schweiz beobachtet werden kann?</p><p>2. Falls dem so ist, verfügt der Bundesrat über Zahlen zum Ausmass der Belästigung im Alltag in der Schweiz?</p><p>3. Wäre die Verschärfung der Strafbestimmungen ein wirksames Mittel, um gegen die Belästigung im Alltag anzukämpfen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um effizient gegen die Belästigung auf der Strasse im Alltag vorzugehen?</p>
    • Belästigung im Alltag. Wie gedenkt der Bundesrat gegen diese Plage anzukämpfen?

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