Die Schweizer Botschaft nach Jerusalem verlegen

ShortId
17.3154
Id
20173154
Updated
28.07.2023 04:33
Language
de
Title
Die Schweizer Botschaft nach Jerusalem verlegen
AdditionalIndexing
08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern - basierend auf einer Zweistaatenlösung - und für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt ein.</p><p>Gemäss der Resolution Nr. 242 des Uno-Sicherheitsrates erkennt die Schweiz den Staat Israel auf der Grundlage der Grenzen vor dem Sechstagekrieg vom 5. Juni 1967 an ("Grüne Linie"). Die Organe der Vereinten Nationen, einschliesslich Internationaler Gerichtshof und Sicherheitsrat, haben immer wieder darauf hingewiesen, dass alle von Israel kontrollierten oder annektierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gemäss humanitärem Völkerrecht als besetzte Gebiete gelten. Das Gleiche gilt für Ostjerusalem, welches integraler Bestandteil des besetzten palästinensischen Gebietes ist. Nach Artikel 47 der 4. Genfer Konvention - und wie wieder in Erinnerung gebracht in der Resolution Nr. 478 des Uno-Sicherheitsrates - beeinflusst die Annektierung durch Israel in keinerlei Hinsicht die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts.</p><p>Die Schweiz ist der Ansicht, dass jede Lösung des Nahostkonflikts auf einer umfassenden verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, in Übereinstimmung mit der obenerwähnten Resolution Nr. 478 des Uno-Sicherheitsrates, die die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt.</p><p>Allgemeiner wird die Schweiz keine Änderungen der Grenzen von 1967 anerkennen, solange dies nicht das Ergebnis eines durch die Parteien verhandelten Abkommens ist. Diese Position wurde insbesondere auch in der Resolution Nr. 2334 des Uno-Sicherheitsrates bestätigt.</p><p>Folglich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verlegung der Schweizer Botschaft der Frage nach dem endgültigen Status von Jerusalem vorgreifen würde. Er ist daher der Auffassung, dass die Schweiz, solange es kein internationales Abkommen zum Status von Jerusalem gibt, ihre Botschaft in Tel Aviv behalten muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das auch von der Schweiz genehmigte Völkerbundmandat von 1922 zur Umsetzung der Balfour-Erklärung anerkannte ausdrücklich die historische Beziehung des jüdischen Volkes zu Palästina und die Grundlagen zur Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in diesem Land. Es ging um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer. Das britische Verwaltungsmandat endete 1948, und folgerichtig wurde der Staat Israel ausgerufen. Der am Nein der Araber gescheiterte Uno-Teilungsplan von 1947 mit der Idee eines Jerusalem unter internationalem Regime war nicht mehr als ein Intermezzo. Er änderte nichts an den rechtlichen Grundlagen Israels von 1920-1922, die durch Artikel 80 der Uno-Charta geschützt sind. Jerusalem war und ist Israels historische Hauptstadt mit der heiligsten Stätte der Juden, über 800-mal in der Bibel erwähnt, dies auch vom rechtlichen Standpunkt her. Daran vermochte auch die illegale jordanische Besetzung u. a. des Ostteils Jerusalems zwischen 1948 und 1967 nichts zu ändern. Dessen Annexion durch Israel 1980 war rechtmässig. Zudem verlangt die allein gültige englische Version der Resolution 242 keinen Rückzug Israels aus allen 1967 besetzten Gebieten. Die Oslo-Abkommen scheiterten am anhaltenden palästinensischen Terror. Nichts hat sich deshalb bezüglich Jerusalem geändert. So feiert Jerusalem dieses Jahr den 50. Jahrestag der Wiedervereinigung als Hauptstadt des jüdischen Staates Israel.</p><p>Es geht darum, mit der Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem ein Zeichen zu setzen für den demokratischen Staat Israel und seine Rechte, ein Land, das umgeben ist von unversöhnlichen Kräften, die seine Vernichtung wollen. Zu diesen zählen auch die PA und Hamas, für die ein palästinensisches Ostjerusalem nur ein taktischer Schritt in diese Richtung wäre. Die Schweiz mag sich offiziell zum Nahostkonflikt äussern, hat sich jedoch nicht unrechtmässig und einseitig in territoriale Fragen einzumischen. Eine Verlegung der Botschaft ist auch ein Zeichen der Solidarität gegen die Stigmatisierung Israels durch Länder und Institutionen, wie Uno, Uno-Menschenrechtsrat, WHO, Unesco usw.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der Frage:</p><p>Würde die Schweiz dem Beispiel der USA Folge leisten und ihre Botschaft ebenfalls nach Jerusalem verlegen, umso mehr, als rechtlich nichts dagegen spricht?</p>
  • Die Schweizer Botschaft nach Jerusalem verlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern - basierend auf einer Zweistaatenlösung - und für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt ein.</p><p>Gemäss der Resolution Nr. 242 des Uno-Sicherheitsrates erkennt die Schweiz den Staat Israel auf der Grundlage der Grenzen vor dem Sechstagekrieg vom 5. Juni 1967 an ("Grüne Linie"). Die Organe der Vereinten Nationen, einschliesslich Internationaler Gerichtshof und Sicherheitsrat, haben immer wieder darauf hingewiesen, dass alle von Israel kontrollierten oder annektierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gemäss humanitärem Völkerrecht als besetzte Gebiete gelten. Das Gleiche gilt für Ostjerusalem, welches integraler Bestandteil des besetzten palästinensischen Gebietes ist. Nach Artikel 47 der 4. Genfer Konvention - und wie wieder in Erinnerung gebracht in der Resolution Nr. 478 des Uno-Sicherheitsrates - beeinflusst die Annektierung durch Israel in keinerlei Hinsicht die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts.</p><p>Die Schweiz ist der Ansicht, dass jede Lösung des Nahostkonflikts auf einer umfassenden verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, in Übereinstimmung mit der obenerwähnten Resolution Nr. 478 des Uno-Sicherheitsrates, die die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt.</p><p>Allgemeiner wird die Schweiz keine Änderungen der Grenzen von 1967 anerkennen, solange dies nicht das Ergebnis eines durch die Parteien verhandelten Abkommens ist. Diese Position wurde insbesondere auch in der Resolution Nr. 2334 des Uno-Sicherheitsrates bestätigt.</p><p>Folglich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verlegung der Schweizer Botschaft der Frage nach dem endgültigen Status von Jerusalem vorgreifen würde. Er ist daher der Auffassung, dass die Schweiz, solange es kein internationales Abkommen zum Status von Jerusalem gibt, ihre Botschaft in Tel Aviv behalten muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das auch von der Schweiz genehmigte Völkerbundmandat von 1922 zur Umsetzung der Balfour-Erklärung anerkannte ausdrücklich die historische Beziehung des jüdischen Volkes zu Palästina und die Grundlagen zur Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in diesem Land. Es ging um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer. Das britische Verwaltungsmandat endete 1948, und folgerichtig wurde der Staat Israel ausgerufen. Der am Nein der Araber gescheiterte Uno-Teilungsplan von 1947 mit der Idee eines Jerusalem unter internationalem Regime war nicht mehr als ein Intermezzo. Er änderte nichts an den rechtlichen Grundlagen Israels von 1920-1922, die durch Artikel 80 der Uno-Charta geschützt sind. Jerusalem war und ist Israels historische Hauptstadt mit der heiligsten Stätte der Juden, über 800-mal in der Bibel erwähnt, dies auch vom rechtlichen Standpunkt her. Daran vermochte auch die illegale jordanische Besetzung u. a. des Ostteils Jerusalems zwischen 1948 und 1967 nichts zu ändern. Dessen Annexion durch Israel 1980 war rechtmässig. Zudem verlangt die allein gültige englische Version der Resolution 242 keinen Rückzug Israels aus allen 1967 besetzten Gebieten. Die Oslo-Abkommen scheiterten am anhaltenden palästinensischen Terror. Nichts hat sich deshalb bezüglich Jerusalem geändert. So feiert Jerusalem dieses Jahr den 50. Jahrestag der Wiedervereinigung als Hauptstadt des jüdischen Staates Israel.</p><p>Es geht darum, mit der Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem ein Zeichen zu setzen für den demokratischen Staat Israel und seine Rechte, ein Land, das umgeben ist von unversöhnlichen Kräften, die seine Vernichtung wollen. Zu diesen zählen auch die PA und Hamas, für die ein palästinensisches Ostjerusalem nur ein taktischer Schritt in diese Richtung wäre. Die Schweiz mag sich offiziell zum Nahostkonflikt äussern, hat sich jedoch nicht unrechtmässig und einseitig in territoriale Fragen einzumischen. Eine Verlegung der Botschaft ist auch ein Zeichen der Solidarität gegen die Stigmatisierung Israels durch Länder und Institutionen, wie Uno, Uno-Menschenrechtsrat, WHO, Unesco usw.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der Frage:</p><p>Würde die Schweiz dem Beispiel der USA Folge leisten und ihre Botschaft ebenfalls nach Jerusalem verlegen, umso mehr, als rechtlich nichts dagegen spricht?</p>
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