Sozialhilfekosten für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen

ShortId
17.3155
Id
20173155
Updated
28.07.2023 04:35
Language
de
Title
Sozialhilfekosten für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen
AdditionalIndexing
2811;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Handlungsbedarf für eine Senkung der Sozialhilfekosten durch eine gezieltere und verstärkte Integrationsförderung ist erkannt. Bund und Kantone sind sich einig, dass die Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig erhöht werden soll. Diverse Massnahmen wurden bereits umgesetzt, weitere sind geplant (siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion der WBK-N 16.3911).</p><p>1./3. Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten für Asylsuchende (AS) und vorläufig aufgenommene Personen, deren Einreise in die Schweiz weniger als sieben Jahre zurückliegt (VA-7), mittels Globalpauschalen. Diese Globalpauschalen werden monatlich ausgerichtet und betragen rund 1500 Franken pro Person. Sie decken vor allem die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenversicherung und enthalten einen Beitrag an die Betreuungskosten. Die Gesamtkosten, die in erster Linie aufgrund der im Jahr 2015 überdurchschnittlichen Anzahl neuer Asylgesuche sowie der hohen Schutzquote gestiegen sind, haben sich wie folgt entwickelt:</p><p>Staatsrechnung:</p><p>2015: 552 Millionen Franken (durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 32 800)</p><p>2016: 791 Millionen Franken (durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 46 100)</p><p>Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan:</p><p>2017: 759 Millionen Franken (voraussichtlicher durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 44 100)</p><p>Die Zahlen des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018 werden mit der Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag bereitgestellt. Diese wird voraussichtlich am 31. August 2017 veröffentlicht.</p><p>2. Der Bund verfügt zurzeit nur über eine rein stichprobenbasierte Statistik, um die Sozialhilfekosten im Asylbereich auf kantonaler und kommunaler Ebene zu ermitteln. Auf dieser Grundlage ist es nicht möglich, die jährlichen Kosten genau zu veranschlagen. Mit einer neuen Statistik (SH-AsylStat) lassen sich diese Kosten gesamthaft und nach dem Verfahren, das für die Statistik über die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Schweiz angewendet wird, ermitteln. Diese Statistik wird erstmals Ende 2017 für das Erhebungsjahr 2016 verfügbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den neuesten Statistiken des Bundesamtes für Statistik sind ziemlich besorgniserregende Angaben zu den Kosten im Asylbereich zu finden. Allerdings sind sie nicht sehr konkret.</p><p>Ohne konkrete Daten ist es aber schwierig abzuschätzen, wie sich diese Kosten künftig auswirken werden. Weil es sich um einen der Bereiche handelt, die die Steuerzahlenden am teuersten zu stehen kommen, wäre es gut, man hätte genaue Angaben.</p><p>Bei der Lektüre dieser Statistiken bekommt man den Eindruck, die Regierung habe die Kosten in diesem Bereich nicht mehr im Griff und es gebe keinen konkreten Plan; vielmehr sieht es aus, als ob man weiterhin ein unkontrolliertes Wachstum der Kosten hinnehme.</p><p>In diesen neuesten Statistiken ist zu lesen: "Am 30. Juni 2015 bezogen 94,3 Prozent der Asylsuchenden Sozialhilfe, während es bei den vorläufig aufgenommenen Personen (minus 7) 81,8 Prozent waren." Aber welche konkreten Zahlen sind in diesen Prozentsätzen versteckt?</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die dem Bund für Sozialhilfe an Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen anfallen?</p><p>2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten im gleichen Bereich für die Kantone und Gemeinden?</p><p>3. Mit welcher Entwicklung rechnet man für die kommenden Jahre? Und wie stark werden die Kosten schätzungsweise steigen, wenn man berücksichtigt, dass die Einwanderung in den letzten Jahren zunahm?</p>
  • Sozialhilfekosten für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Handlungsbedarf für eine Senkung der Sozialhilfekosten durch eine gezieltere und verstärkte Integrationsförderung ist erkannt. Bund und Kantone sind sich einig, dass die Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig erhöht werden soll. Diverse Massnahmen wurden bereits umgesetzt, weitere sind geplant (siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion der WBK-N 16.3911).</p><p>1./3. Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten für Asylsuchende (AS) und vorläufig aufgenommene Personen, deren Einreise in die Schweiz weniger als sieben Jahre zurückliegt (VA-7), mittels Globalpauschalen. Diese Globalpauschalen werden monatlich ausgerichtet und betragen rund 1500 Franken pro Person. Sie decken vor allem die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenversicherung und enthalten einen Beitrag an die Betreuungskosten. Die Gesamtkosten, die in erster Linie aufgrund der im Jahr 2015 überdurchschnittlichen Anzahl neuer Asylgesuche sowie der hohen Schutzquote gestiegen sind, haben sich wie folgt entwickelt:</p><p>Staatsrechnung:</p><p>2015: 552 Millionen Franken (durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 32 800)</p><p>2016: 791 Millionen Franken (durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 46 100)</p><p>Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan:</p><p>2017: 759 Millionen Franken (voraussichtlicher durchschnittlicher Bestand an AS und VA-7: 44 100)</p><p>Die Zahlen des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018 werden mit der Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag bereitgestellt. Diese wird voraussichtlich am 31. August 2017 veröffentlicht.</p><p>2. Der Bund verfügt zurzeit nur über eine rein stichprobenbasierte Statistik, um die Sozialhilfekosten im Asylbereich auf kantonaler und kommunaler Ebene zu ermitteln. Auf dieser Grundlage ist es nicht möglich, die jährlichen Kosten genau zu veranschlagen. Mit einer neuen Statistik (SH-AsylStat) lassen sich diese Kosten gesamthaft und nach dem Verfahren, das für die Statistik über die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Schweiz angewendet wird, ermitteln. Diese Statistik wird erstmals Ende 2017 für das Erhebungsjahr 2016 verfügbar sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den neuesten Statistiken des Bundesamtes für Statistik sind ziemlich besorgniserregende Angaben zu den Kosten im Asylbereich zu finden. Allerdings sind sie nicht sehr konkret.</p><p>Ohne konkrete Daten ist es aber schwierig abzuschätzen, wie sich diese Kosten künftig auswirken werden. Weil es sich um einen der Bereiche handelt, die die Steuerzahlenden am teuersten zu stehen kommen, wäre es gut, man hätte genaue Angaben.</p><p>Bei der Lektüre dieser Statistiken bekommt man den Eindruck, die Regierung habe die Kosten in diesem Bereich nicht mehr im Griff und es gebe keinen konkreten Plan; vielmehr sieht es aus, als ob man weiterhin ein unkontrolliertes Wachstum der Kosten hinnehme.</p><p>In diesen neuesten Statistiken ist zu lesen: "Am 30. Juni 2015 bezogen 94,3 Prozent der Asylsuchenden Sozialhilfe, während es bei den vorläufig aufgenommenen Personen (minus 7) 81,8 Prozent waren." Aber welche konkreten Zahlen sind in diesen Prozentsätzen versteckt?</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die dem Bund für Sozialhilfe an Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen anfallen?</p><p>2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten im gleichen Bereich für die Kantone und Gemeinden?</p><p>3. Mit welcher Entwicklung rechnet man für die kommenden Jahre? Und wie stark werden die Kosten schätzungsweise steigen, wenn man berücksichtigt, dass die Einwanderung in den letzten Jahren zunahm?</p>
    • Sozialhilfekosten für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen

Back to List