Vollzug Wald und Wild. Wie ernst nimmt der Bundesrat seine Vollzugsaufgaben?

ShortId
17.3157
Id
20173157
Updated
28.07.2023 04:35
Language
de
Title
Vollzug Wald und Wild. Wie ernst nimmt der Bundesrat seine Vollzugsaufgaben?
AdditionalIndexing
52;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Anlässlich der Verhandlung über die Programmvereinbarung "Wald" für die Periode 2016-2019 vereinbarten das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und der Kanton Bern (Amt für Wald) ein Treffen auf Direktionsstufe. Ziel war eine strategische Diskussion über Massnahmen im Bereich Wild und Jagd sowie Wald und Waldbewirtschaftung. Damit sollte die Situation, wie sie der Kanton im Nachhaltigkeitsbericht 2013 über den Berner Wald dargelegt hat, verbessert und sollten die Anforderungen gemäss den Programmvereinbarungen Schutzwald und Waldbewirtschaftung erfüllt werden. Das Gespräch hat am 2. Februar 2017 stattgefunden.</p><p>2. In diesem Gespräch hat der zuständige Regierungsrat des Kantons Bern angekündigt, in den Gebieten mit untragbaren Wildschäden (Basis: kantonales Wildschadengutachten) Wald-Wild-Konzepte gemäss Artikel 31 der Verordnung über den Wald (SR 921.01) zu erarbeiten. Dabei stehe die gemeinsame Erarbeitung dieser Konzepte durch die Wald- und Jagdvertreter im Vordergrund. Bis 2022 (anlässlich der Verhandlungen über die Programmvereinbarungen für die Periode 2024-2027) sollten für alle Gebiete mit ungenügender Waldverjüngung gemäss der Vollzugshilfe Wald und Wild des Bafu entsprechende Konzepte vorliegen. Die Erstellung und Umsetzung von Wald-Wild-Konzepten obliegt den Kantonen; daher wird der genaue Fahrplan vom Kanton selber definiert.</p><p>Das Bafu nimmt die geplanten Massnahmen des Kantons Bern zur Kenntnis und wird deren Umsetzung anlässlich der jährlichen NFA-Stichprobenkontrollen sowie in den nächsten Verhandlungen für die Programmvereinbarungen für die Periode 2020-2023 verifizieren. Die Ausgestaltung der Programmvereinbarungen wird davon abhängig gemacht.</p><p>3. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind mit dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) und dem Bundesgesetz über den Wald (WaG; SR 921.0) ausreichend.</p><p>Gemäss JSG ist die Regulierung der Wildhuftierbestände Sache der Kantone. Die Bestandsregulierung soll helfen, untragbare Schäden in Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden. In der Vollzugshilfe Wald und Wild gibt der Bund Empfehlungen ab für die zielführende Jagdplanung und Lebensraumpflege.</p><p>Das WaG delegiert den Erlass von Bewirtschaftungsvorschriften ebenfalls an die Kantone, macht dabei aber gewisse Vorgaben, z. B. die Verpflichtung der Kantone, für die minimale Schutzwaldpflege zu sorgen. Zudem kann der Bund eine ganze Reihe von Bewirtschaftungsmassnahmen mit Abgeltungen und Finanzhilfen unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat zeigte in der Beantwortung der Interpellation 13.4203 auf, dass er die Umsetzung der Vollzugshilfe Wald-Wild des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) als Voraussetzung für die Ausrichtung von bestimmten Fördermitteln fordere. In der Beantwortung der Interpellation 15.3432 gab er an, dass er die Erarbeitung und Umsetzung der Wald-Wild-Konzepte in den Kantonen überprüfe.</p><p>Seit dem letzten Nachhaltigkeitsbericht der Volkswirtschaftsdirektion 2013 ist klar, dass im Kanton Bern ein wachsendes Problem bezüglich Wildschäden besteht. Die zweijährlich erstellten Wildschadengutachten des Kantons Bern zeigen, dass in 6 von 18 Wildräumen die untragbaren Wildschäden die Konzeptschwelle gemäss Vollzugshilfe des Bafu überschritten haben. In 12 von 18 Wildräumen überschreiten die kritischen und untragbaren Wildschäden die Konzeptschwelle gemäss Vollzugshilfe des Bafu. Bis heute wurde kein einziges Wald-Wild-Konzept erstellt. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hat das Bafu im Rahmen der NFA-Verhandlungen seine Verantwortung wahrgenommen (eine konkrete Auflistung der erfolgten Massnahmen zur Erfüllung der Vollzugshilfe wird erwartet)?</p><p>2. Wie lange schaut er dieser nichtnachhaltigen Entwicklung in Bezug auf Wildschäden noch zu, und wie sieht das Handlungsprogramm des Bundesrates aus (eine detaillierte Darstellung mit Terminierung der Massnahmen gemäss der Antwort auf die Interpellation 15.3432 wird erwartet)?</p><p>3. Fehlen ihm Rechtsgrundlagen für den Vollzug und damit für die Umsetzung des Jagdgesetzes und des Waldgesetzes?</p>
  • Vollzug Wald und Wild. Wie ernst nimmt der Bundesrat seine Vollzugsaufgaben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Anlässlich der Verhandlung über die Programmvereinbarung "Wald" für die Periode 2016-2019 vereinbarten das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und der Kanton Bern (Amt für Wald) ein Treffen auf Direktionsstufe. Ziel war eine strategische Diskussion über Massnahmen im Bereich Wild und Jagd sowie Wald und Waldbewirtschaftung. Damit sollte die Situation, wie sie der Kanton im Nachhaltigkeitsbericht 2013 über den Berner Wald dargelegt hat, verbessert und sollten die Anforderungen gemäss den Programmvereinbarungen Schutzwald und Waldbewirtschaftung erfüllt werden. Das Gespräch hat am 2. Februar 2017 stattgefunden.</p><p>2. In diesem Gespräch hat der zuständige Regierungsrat des Kantons Bern angekündigt, in den Gebieten mit untragbaren Wildschäden (Basis: kantonales Wildschadengutachten) Wald-Wild-Konzepte gemäss Artikel 31 der Verordnung über den Wald (SR 921.01) zu erarbeiten. Dabei stehe die gemeinsame Erarbeitung dieser Konzepte durch die Wald- und Jagdvertreter im Vordergrund. Bis 2022 (anlässlich der Verhandlungen über die Programmvereinbarungen für die Periode 2024-2027) sollten für alle Gebiete mit ungenügender Waldverjüngung gemäss der Vollzugshilfe Wald und Wild des Bafu entsprechende Konzepte vorliegen. Die Erstellung und Umsetzung von Wald-Wild-Konzepten obliegt den Kantonen; daher wird der genaue Fahrplan vom Kanton selber definiert.</p><p>Das Bafu nimmt die geplanten Massnahmen des Kantons Bern zur Kenntnis und wird deren Umsetzung anlässlich der jährlichen NFA-Stichprobenkontrollen sowie in den nächsten Verhandlungen für die Programmvereinbarungen für die Periode 2020-2023 verifizieren. Die Ausgestaltung der Programmvereinbarungen wird davon abhängig gemacht.</p><p>3. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind mit dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) und dem Bundesgesetz über den Wald (WaG; SR 921.0) ausreichend.</p><p>Gemäss JSG ist die Regulierung der Wildhuftierbestände Sache der Kantone. Die Bestandsregulierung soll helfen, untragbare Schäden in Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden. In der Vollzugshilfe Wald und Wild gibt der Bund Empfehlungen ab für die zielführende Jagdplanung und Lebensraumpflege.</p><p>Das WaG delegiert den Erlass von Bewirtschaftungsvorschriften ebenfalls an die Kantone, macht dabei aber gewisse Vorgaben, z. B. die Verpflichtung der Kantone, für die minimale Schutzwaldpflege zu sorgen. Zudem kann der Bund eine ganze Reihe von Bewirtschaftungsmassnahmen mit Abgeltungen und Finanzhilfen unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat zeigte in der Beantwortung der Interpellation 13.4203 auf, dass er die Umsetzung der Vollzugshilfe Wald-Wild des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) als Voraussetzung für die Ausrichtung von bestimmten Fördermitteln fordere. In der Beantwortung der Interpellation 15.3432 gab er an, dass er die Erarbeitung und Umsetzung der Wald-Wild-Konzepte in den Kantonen überprüfe.</p><p>Seit dem letzten Nachhaltigkeitsbericht der Volkswirtschaftsdirektion 2013 ist klar, dass im Kanton Bern ein wachsendes Problem bezüglich Wildschäden besteht. Die zweijährlich erstellten Wildschadengutachten des Kantons Bern zeigen, dass in 6 von 18 Wildräumen die untragbaren Wildschäden die Konzeptschwelle gemäss Vollzugshilfe des Bafu überschritten haben. In 12 von 18 Wildräumen überschreiten die kritischen und untragbaren Wildschäden die Konzeptschwelle gemäss Vollzugshilfe des Bafu. Bis heute wurde kein einziges Wald-Wild-Konzept erstellt. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hat das Bafu im Rahmen der NFA-Verhandlungen seine Verantwortung wahrgenommen (eine konkrete Auflistung der erfolgten Massnahmen zur Erfüllung der Vollzugshilfe wird erwartet)?</p><p>2. Wie lange schaut er dieser nichtnachhaltigen Entwicklung in Bezug auf Wildschäden noch zu, und wie sieht das Handlungsprogramm des Bundesrates aus (eine detaillierte Darstellung mit Terminierung der Massnahmen gemäss der Antwort auf die Interpellation 15.3432 wird erwartet)?</p><p>3. Fehlen ihm Rechtsgrundlagen für den Vollzug und damit für die Umsetzung des Jagdgesetzes und des Waldgesetzes?</p>
    • Vollzug Wald und Wild. Wie ernst nimmt der Bundesrat seine Vollzugsaufgaben?

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