Strategie des Bundesamtes für Umwelt 2030. Auftraggeber, Inhalte, Prioritäten und neue Abteilungen

ShortId
17.3158
Id
20173158
Updated
28.07.2023 04:34
Language
de
Title
Strategie des Bundesamtes für Umwelt 2030. Auftraggeber, Inhalte, Prioritäten und neue Abteilungen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Die Strategie des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) 2030 soll der Amtsleitung und dem Kader als Führungsinstrument und den Mitarbeitenden als Orientierung dienen (Kapitel 1.4 der Strategie). Sie gründet auf den geltenden Rechtsgrundlagen auf Verfassungs- und Gesetzesebene (Kapitel 1.2) und konkretisiert für das Bafu die Departementsstrategie UVEK 2016 (Kapitel 1.3). Mitarbeitenden Orientierung zu bieten und Führungsgrundsätze zu erarbeiten ist eine Basisaufgabe einer Direktion, die keines spezifischen Auftrags bedarf. Auch dass die Bundesverwaltung zu diesem Zweck Strategien erarbeitet, ist in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) in Artikel 11 Buchstaben a und b explizit vorgesehen: Sie erkennt neuen Handlungsbedarf frühzeitig und leitet daraus Ziele, Strategien und Massnahmen ab; sie ordnet ihre Tätigkeiten entsprechend der Wichtigkeit und Dringlichkeit.</p><p>2. Die Mitglieder der Direktion haben die Strategie von der Konzeption bis und mit Schlussredaktion selber erarbeitet. Begleitet wurden sie von einem externen Moderator, dessen Honorar 42 050 Franken betrug. Da die Direktionsmitglieder im Arbeitszeitmodell "Vertrauensarbeit" angestellt sind, wurde deren Ressourcenaufwand nicht erfasst. Die Abteilungsleitungen des Bafu wurden vor der Schlussredaktion eingeladen, an einem halbtägigen Workshop den Strategieentwurf zu diskutieren.</p><p>4. Die Organisationsverordnung für das UVEK (SR 172.217.1) gibt dem Bafu in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a den folgenden Auftrag: "Es bereitet Entscheide für eine umfassende und kohärente Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen vor und setzt sie um." "Umfassend" meint auch, dass nicht nur einzelne Fachaufgaben, wie z. B. der Wald, sondern die Fachaufgaben im Gesamten betrachtet und gewichtet werden. Die Zuteilung der rund 15 Fachaufgaben zu den Gestaltungsfeldern "auszubauende Aufgaben" und "zu konsolidierende Aufgaben" dient diesem Zweck, indem die Direktion des Bafu eine Reihe von Aufgaben identifizierte, bei denen aus ihrer Sicht noch beträchtliche Ziellücken vorhanden sind, sei es im Hinblick auf die Gesetzgebung, die Instrumente zur Umsetzung oder die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Andere Aufgaben sind in erster Linie zu konsolidieren und wurden dem entsprechenden Gestaltungsfeld zugeordnet. In Bezug auf den Ressourceneinsatz spricht die Strategie einzig von einer Priorisierung des Gestaltungsfelds "auszubauende Aufgaben" im Falle zusätzlicher Mittel. Die Zuteilung zu den beiden Gestaltungsfeldern kann aber auch für die Vorbereitung von Sparpaketen oder die Umsetzung von linear vorgegebenen Querschnittkürzungen ein Kriterium sein. Es ist ein Kriterium, das aber gegen weitere Kriterien abgewogen werden muss, wie z. B. Gefährdungsgrad für Mensch und Umwelt, Verbindlichkeit des gesetzlichen Auftrags (z. B. Finanzhilfe oder Abgeltung), Dringlichkeit eines Handlungsbedarfs usw. Sind zur Umsetzung von Kürzungen Verordnungsanpassungen nötig, werden diese dem Bundesrat unterbreitet, Gesetzesanpassungen zusätzlich auch dem Parlament.</p><p>5. Die Bafu-Strategie ist auf den 1. Juni 2016 datiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Parlament soeben die Waldpolitik 2020 mit einer entsprechenden Revision des Waldgesetzes (SR 921.0) festgelegt. Indem die Direktion des Bafu den Wald dem Gestaltungsfeld "zu konsolidierende Aufgaben" zuteilte, Aufgaben, bei denen die Erfüllung der gesetzlichen und politischen Vorgaben im Vordergrund steht (Kapitel 4.2), entsprach sie eben diesem Umstand. Widersprüchlich wäre gewesen, die Waldpolitik nach Verabschiedung der Gesetzesrevision gleich weiterentwickeln zu wollen und dem Gestaltungsfeld "auszubauende Aufgaben" zuzuteilen.</p><p>6. Das Bafu arbeitet aufgrund des schweizerischen Föderalismus nicht mit Einzelpersonen, sondern in erster Linie mit den Kantonen, aber auch mit Verbänden, privaten Organisationen und Akteuren der Wirtschaft (Kapitel 3.3) zusammen. Indem Grundeigentümer häufig in Verbänden und weiteren privaten Organisationen vertreten sind, pflegt das Bafu auch mit ihnen einen regelmässigen Austausch.</p><p>7./8. Es gibt im Bafu eine Sektion Innovation, die in der Abteilung "Ökonomie und Innovation" angesiedelt ist. Diese Sektion mit vier Vollzeitstellen hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Auftragsforschung innerhalb des Bafu zu koordinieren und die Subventionen für die Förderung der Umwelttechnologie (Budgetposition A236.0121) zu vergeben. Eine Abteilung "Projekte und Innovationen" führt das Bafu weder in seinem Organigramm noch in dessen Schatten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) präsentiert auf seiner Website die Strategie des Bafu. Die Strategie sieht eine Prioritätensetzung vor, die nicht mit der Waldpolitik 2020 des Bundesrates übereinstimmt. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wer hat das Bafu beauftragt, eine eigenständige Strategie 2030 zu erarbeiten?</p><p>2. Welche Kosten und wie viele Personalressourcen hat die Erarbeitung der Strategie beansprucht?</p><p>3. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Bafu bei der Erarbeitung einer eigenständigen Strategie?</p><p>4. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Prioritätensetzung (Zuordnung zu "auszubauende Geschäftsfelder" und "zu konsolidierende Geschäftsfelder") und die damit verbundene Priorisierung der finanziellen Mittel und der personellen Ressourcen in der Strategie des Bafu?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zu der widersprüchlichen Prioritätensetzung der Strategie des Bafu und der Prioritätensetzung in der Waldpolitik 2020 des Bundesrates?</p><p>6. Welches sind die Überlegungen und Absichten des Bafu, dass es in seiner Strategie im Kapitel 3.3 die Grundeigentümer (die in sehr vielen Fällen unmittelbar betroffen sind) als Anspruchsgruppe mit keinem Wort erwähnt?</p><p>7. Das Bafu tritt seit einiger Zeit mit Exponenten einer Abteilung "Projekte und Innovationen" auf. Die Abteilung ist im Organigramm des Bafu nicht erkennbar. Führt das Bafu ein Schattenorganigramm? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Abteilung?</p><p>8. Wie genau lautet der Auftrag des Bafu/UVEK an die Abteilung "Projekte und Innovationen"?</p><p>Es wird eine inhaltlich vollständige Beantwortung der Fragen erwartet.</p>
  • Strategie des Bundesamtes für Umwelt 2030. Auftraggeber, Inhalte, Prioritäten und neue Abteilungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Die Strategie des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) 2030 soll der Amtsleitung und dem Kader als Führungsinstrument und den Mitarbeitenden als Orientierung dienen (Kapitel 1.4 der Strategie). Sie gründet auf den geltenden Rechtsgrundlagen auf Verfassungs- und Gesetzesebene (Kapitel 1.2) und konkretisiert für das Bafu die Departementsstrategie UVEK 2016 (Kapitel 1.3). Mitarbeitenden Orientierung zu bieten und Führungsgrundsätze zu erarbeiten ist eine Basisaufgabe einer Direktion, die keines spezifischen Auftrags bedarf. Auch dass die Bundesverwaltung zu diesem Zweck Strategien erarbeitet, ist in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) in Artikel 11 Buchstaben a und b explizit vorgesehen: Sie erkennt neuen Handlungsbedarf frühzeitig und leitet daraus Ziele, Strategien und Massnahmen ab; sie ordnet ihre Tätigkeiten entsprechend der Wichtigkeit und Dringlichkeit.</p><p>2. Die Mitglieder der Direktion haben die Strategie von der Konzeption bis und mit Schlussredaktion selber erarbeitet. Begleitet wurden sie von einem externen Moderator, dessen Honorar 42 050 Franken betrug. Da die Direktionsmitglieder im Arbeitszeitmodell "Vertrauensarbeit" angestellt sind, wurde deren Ressourcenaufwand nicht erfasst. Die Abteilungsleitungen des Bafu wurden vor der Schlussredaktion eingeladen, an einem halbtägigen Workshop den Strategieentwurf zu diskutieren.</p><p>4. Die Organisationsverordnung für das UVEK (SR 172.217.1) gibt dem Bafu in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a den folgenden Auftrag: "Es bereitet Entscheide für eine umfassende und kohärente Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen vor und setzt sie um." "Umfassend" meint auch, dass nicht nur einzelne Fachaufgaben, wie z. B. der Wald, sondern die Fachaufgaben im Gesamten betrachtet und gewichtet werden. Die Zuteilung der rund 15 Fachaufgaben zu den Gestaltungsfeldern "auszubauende Aufgaben" und "zu konsolidierende Aufgaben" dient diesem Zweck, indem die Direktion des Bafu eine Reihe von Aufgaben identifizierte, bei denen aus ihrer Sicht noch beträchtliche Ziellücken vorhanden sind, sei es im Hinblick auf die Gesetzgebung, die Instrumente zur Umsetzung oder die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Andere Aufgaben sind in erster Linie zu konsolidieren und wurden dem entsprechenden Gestaltungsfeld zugeordnet. In Bezug auf den Ressourceneinsatz spricht die Strategie einzig von einer Priorisierung des Gestaltungsfelds "auszubauende Aufgaben" im Falle zusätzlicher Mittel. Die Zuteilung zu den beiden Gestaltungsfeldern kann aber auch für die Vorbereitung von Sparpaketen oder die Umsetzung von linear vorgegebenen Querschnittkürzungen ein Kriterium sein. Es ist ein Kriterium, das aber gegen weitere Kriterien abgewogen werden muss, wie z. B. Gefährdungsgrad für Mensch und Umwelt, Verbindlichkeit des gesetzlichen Auftrags (z. B. Finanzhilfe oder Abgeltung), Dringlichkeit eines Handlungsbedarfs usw. Sind zur Umsetzung von Kürzungen Verordnungsanpassungen nötig, werden diese dem Bundesrat unterbreitet, Gesetzesanpassungen zusätzlich auch dem Parlament.</p><p>5. Die Bafu-Strategie ist auf den 1. Juni 2016 datiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Parlament soeben die Waldpolitik 2020 mit einer entsprechenden Revision des Waldgesetzes (SR 921.0) festgelegt. Indem die Direktion des Bafu den Wald dem Gestaltungsfeld "zu konsolidierende Aufgaben" zuteilte, Aufgaben, bei denen die Erfüllung der gesetzlichen und politischen Vorgaben im Vordergrund steht (Kapitel 4.2), entsprach sie eben diesem Umstand. Widersprüchlich wäre gewesen, die Waldpolitik nach Verabschiedung der Gesetzesrevision gleich weiterentwickeln zu wollen und dem Gestaltungsfeld "auszubauende Aufgaben" zuzuteilen.</p><p>6. Das Bafu arbeitet aufgrund des schweizerischen Föderalismus nicht mit Einzelpersonen, sondern in erster Linie mit den Kantonen, aber auch mit Verbänden, privaten Organisationen und Akteuren der Wirtschaft (Kapitel 3.3) zusammen. Indem Grundeigentümer häufig in Verbänden und weiteren privaten Organisationen vertreten sind, pflegt das Bafu auch mit ihnen einen regelmässigen Austausch.</p><p>7./8. Es gibt im Bafu eine Sektion Innovation, die in der Abteilung "Ökonomie und Innovation" angesiedelt ist. Diese Sektion mit vier Vollzeitstellen hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Auftragsforschung innerhalb des Bafu zu koordinieren und die Subventionen für die Förderung der Umwelttechnologie (Budgetposition A236.0121) zu vergeben. Eine Abteilung "Projekte und Innovationen" führt das Bafu weder in seinem Organigramm noch in dessen Schatten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) präsentiert auf seiner Website die Strategie des Bafu. Die Strategie sieht eine Prioritätensetzung vor, die nicht mit der Waldpolitik 2020 des Bundesrates übereinstimmt. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wer hat das Bafu beauftragt, eine eigenständige Strategie 2030 zu erarbeiten?</p><p>2. Welche Kosten und wie viele Personalressourcen hat die Erarbeitung der Strategie beansprucht?</p><p>3. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Bafu bei der Erarbeitung einer eigenständigen Strategie?</p><p>4. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Prioritätensetzung (Zuordnung zu "auszubauende Geschäftsfelder" und "zu konsolidierende Geschäftsfelder") und die damit verbundene Priorisierung der finanziellen Mittel und der personellen Ressourcen in der Strategie des Bafu?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zu der widersprüchlichen Prioritätensetzung der Strategie des Bafu und der Prioritätensetzung in der Waldpolitik 2020 des Bundesrates?</p><p>6. Welches sind die Überlegungen und Absichten des Bafu, dass es in seiner Strategie im Kapitel 3.3 die Grundeigentümer (die in sehr vielen Fällen unmittelbar betroffen sind) als Anspruchsgruppe mit keinem Wort erwähnt?</p><p>7. Das Bafu tritt seit einiger Zeit mit Exponenten einer Abteilung "Projekte und Innovationen" auf. Die Abteilung ist im Organigramm des Bafu nicht erkennbar. Führt das Bafu ein Schattenorganigramm? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Abteilung?</p><p>8. Wie genau lautet der Auftrag des Bafu/UVEK an die Abteilung "Projekte und Innovationen"?</p><p>Es wird eine inhaltlich vollständige Beantwortung der Fragen erwartet.</p>
    • Strategie des Bundesamtes für Umwelt 2030. Auftraggeber, Inhalte, Prioritäten und neue Abteilungen

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