Dominanz des Englischen in der Wissenschaft. Warum werden unsere Landessprachen vernachlässigt?

ShortId
17.3161
Id
20173161
Updated
28.07.2023 04:31
Language
de
Title
Dominanz des Englischen in der Wissenschaft. Warum werden unsere Landessprachen vernachlässigt?
AdditionalIndexing
36;2831
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiges Identitätsmerkmal der Schweiz und wird vom Bund aktiv gefördert. Gemäss Sprachengesetz arbeiten und kommunizieren die Bundesbehörden grundsätzlich in einer der Landessprachen (vgl. SpG, 2. Abschnitt; SR 441.1). Bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Reynard 15.3647 verwiesen. Was den in der Interpellation angesprochenen Schweizerischen Nationalfonds (SNF) anbelangt, so erachtet dieser die Mehrsprachigkeit als einen wichtigen Faktor für den hiesigen Forschungsplatz sowie für die Vielfalt und Qualität der Wissenskultur in der Schweiz. Gleichzeitig bedarf es hier auch einer gewissen Flexibilität in der Verwendung der englischen Sprache, vor allem wenn es um die Expertisierung geht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, diese Fragen abschliessend zu beantworten. Ausserhalb der Geltungsbereiche des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) liegt es im Ermessen der Ämter, in welcher Sprache Arbeitssitzungen (je nach Zusammensetzung der Gruppe und je nach Thematik) in der Praxis vorbereitet und abgehalten werden, sofern dabei die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates vom 27. August 2014 befolgt werden. Die Verwendung des Englischen als Arbeitssprache ist dabei nicht explizit geregelt, sollte sich jedoch (in Analogie zu Art. 5 SpV) auf die externe Kommunikation vorwiegend im internationalen Bereich beschränken und dort zur Anwendung kommen, wo externe oder auch internationale Mitglieder von Arbeitsgruppen nicht über ausreichende Kenntnisse in den Landessprachen verfügen.</p><p>3. Der Forschungsplatz Schweiz muss ein Gleichgewicht zwischen regionaler Verankerung und fortschreitender Internationalisierung finden. Dabei steht der SNF als Garant für die Qualität und Vielfalt der Forschungsmethoden und die Vergleichbarkeit zwischen den Forschungsprojekten, unabhängig von Sprache und geografischer Region. Bezüglich Forschungsförderung durch den SNF unterscheidet der Bundesrat grundsätzlich zwischen den Anforderungen der Gesuchseinreichung und der effektiven Forschungsarbeit, der Publikation der Ergebnisse sowie der Kommunikation des SNF mit der Forschungsgemeinschaft und der Öffentlichkeit. Der SNF legt in seinem Grundsatzdokument "Sprachenpolitik des SNF" vom 18. Mai 2010 (Website des SNF &gt; Positionen &gt; Sprachenpolitk) dar, wie er seinen Sprachgebrauch für die Gesamtheit seiner Tätigkeiten ausrichtet. Leitende Grundprinzipien sind die Mehrsprachigkeit als komparativer Vorteil für den Forschungsplatz Schweiz, die Flexibilität bei der Anwendung der Sprachen sowie die Notwendigkeit des Englischen im Hinblick auf die Expertisierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschung. Die institutionelle Öffentlichkeitsarbeit des SNF erfolgt konsequent mehrsprachig.</p><p>4. Der SNF ist einer mehrsprachigen Wissenschaftskultur verpflichtet. Forschende aus den in der Interpellation aufgeführten Fächern (Geschichte, Volkskunde, Rechtswissenschaften) wie auch aus anderen sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen können ihre Gesuche in den Amtssprachen einreichen. Diese Regelung gilt auch für Gesuche um Beiträge an wissenschaftliche Veranstaltungen. Der SNF holt für die wissenschaftliche Beurteilung der Gesuche schriftliche Gutachten von externen Expertinnen und Experten ein. Für die Prüfung durch international zusammengesetzte Expertengruppen ist es erforderlich, dass der wissenschaftliche Teil der Gesuche in englischer Sprache abgefasst ist, namentlich in den Bereichen Naturwissenschaften, Medizin, Psychologie, Wirtschafts- und Politikwissenschaften. Es besteht die Möglichkeit, dem in einer Amtssprache abgefassten Gesuch eine englische Übersetzung des Forschungsplans beizulegen.</p><p>5. Das Forum für Zweisprachigkeit hat die Parlamentsdienste wie auch schon das Bundesamt für Justiz 2016 im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens evaluiert. Dabei standen die folgenden vier Aspekte im Vordergrund: Visibilität und Kommunikation gegen aussen; Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften gemäss Sprachenverordnung; Qualität der Kommunikation innerhalb der Institution sowie die Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Dienste. Weiteren bundesinternen und -externen Organisationen steht es frei, ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren für die Erlangung des "Labels Mehrsprachigkeit" einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer häufiger stellt man fest, dass sich Englisch in der Wissenschaft zur dominierenden Sprache entwickelt. Es ist verständlich, dass der Forschungsplatz Schweiz ein Gleichgewicht zwischen regionaler Verankerung und fortschreitender Internationalisierung finden muss. Beispiele aus der Praxis (beispielsweise nur in Englisch akzeptierte Gesuche; von Bundesämtern eingesetzte und begleitete Arbeitsgruppen, die sich nicht in einer Landessprache austauschen) lassen nun aber aufhorchen.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie steht es in der Bundesverwaltung mit dem Gebrauch der englischen Sprache? In welchem Departement wird diese am meisten verwendet und bei welcher Gelegenheit?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass nationale, von Bundesämtern eingesetzte und begleitete Arbeitsgruppen ihre Sitzungen ausschliesslich in Englisch statt in einer unserer Landessprachen durchführen und entsprechend auch die schriftlichen Unterlagen und Dokumente in Englisch verfassen? Wenn ja, um welche Arbeitsgruppen handelt es sich? Wie stellt er sich zu dieser Praxis?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Sprachenpolitik des Schweizerischen Nationalfonds (SNF; veröffentlicht am 18. Mai 2010, siehe <a href="http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_sprachenpolitik_snf_d.pdf">http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_sprachenpolitik_snf_d.pdf</a>)?</p><p>4. Was hält er von der Marginalisierung unserer Landessprachen in der Wissenschaft, die durch die Sprachenpolitik des SNF nach Meinung vieler gefördert wird und inzwischen selbst Fächer wie die Landessprachen selber, die Landesgeschichte, die Volkskunde oder auch die Rechtswissenschaft erfasst hat, um nur einige Beispiele zu nennen? Weshalb müssen Gesuche für in der Schweiz stattfindende Veranstaltungen in Englisch an den SNF gerichtet werden, um überhaupt akzeptiert zu werden? Warum ist dies offenbar nicht in einer der Landessprachen möglich?</p><p>5. Wie lässt sich eine solche Praxis mit dem vorbildlichen Engagement der Parlamentsdienste zugunsten einer aktiven Nutzung unserer Landessprachen in Einklang bringen? Ihnen wurde bekanntlich im Januar 2017 das Label für Mehrsprachigkeit verliehen.</p>
  • Dominanz des Englischen in der Wissenschaft. Warum werden unsere Landessprachen vernachlässigt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiges Identitätsmerkmal der Schweiz und wird vom Bund aktiv gefördert. Gemäss Sprachengesetz arbeiten und kommunizieren die Bundesbehörden grundsätzlich in einer der Landessprachen (vgl. SpG, 2. Abschnitt; SR 441.1). Bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Reynard 15.3647 verwiesen. Was den in der Interpellation angesprochenen Schweizerischen Nationalfonds (SNF) anbelangt, so erachtet dieser die Mehrsprachigkeit als einen wichtigen Faktor für den hiesigen Forschungsplatz sowie für die Vielfalt und Qualität der Wissenskultur in der Schweiz. Gleichzeitig bedarf es hier auch einer gewissen Flexibilität in der Verwendung der englischen Sprache, vor allem wenn es um die Expertisierung geht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, diese Fragen abschliessend zu beantworten. Ausserhalb der Geltungsbereiche des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) liegt es im Ermessen der Ämter, in welcher Sprache Arbeitssitzungen (je nach Zusammensetzung der Gruppe und je nach Thematik) in der Praxis vorbereitet und abgehalten werden, sofern dabei die Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates vom 27. August 2014 befolgt werden. Die Verwendung des Englischen als Arbeitssprache ist dabei nicht explizit geregelt, sollte sich jedoch (in Analogie zu Art. 5 SpV) auf die externe Kommunikation vorwiegend im internationalen Bereich beschränken und dort zur Anwendung kommen, wo externe oder auch internationale Mitglieder von Arbeitsgruppen nicht über ausreichende Kenntnisse in den Landessprachen verfügen.</p><p>3. Der Forschungsplatz Schweiz muss ein Gleichgewicht zwischen regionaler Verankerung und fortschreitender Internationalisierung finden. Dabei steht der SNF als Garant für die Qualität und Vielfalt der Forschungsmethoden und die Vergleichbarkeit zwischen den Forschungsprojekten, unabhängig von Sprache und geografischer Region. Bezüglich Forschungsförderung durch den SNF unterscheidet der Bundesrat grundsätzlich zwischen den Anforderungen der Gesuchseinreichung und der effektiven Forschungsarbeit, der Publikation der Ergebnisse sowie der Kommunikation des SNF mit der Forschungsgemeinschaft und der Öffentlichkeit. Der SNF legt in seinem Grundsatzdokument "Sprachenpolitik des SNF" vom 18. Mai 2010 (Website des SNF &gt; Positionen &gt; Sprachenpolitk) dar, wie er seinen Sprachgebrauch für die Gesamtheit seiner Tätigkeiten ausrichtet. Leitende Grundprinzipien sind die Mehrsprachigkeit als komparativer Vorteil für den Forschungsplatz Schweiz, die Flexibilität bei der Anwendung der Sprachen sowie die Notwendigkeit des Englischen im Hinblick auf die Expertisierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschung. Die institutionelle Öffentlichkeitsarbeit des SNF erfolgt konsequent mehrsprachig.</p><p>4. Der SNF ist einer mehrsprachigen Wissenschaftskultur verpflichtet. Forschende aus den in der Interpellation aufgeführten Fächern (Geschichte, Volkskunde, Rechtswissenschaften) wie auch aus anderen sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen können ihre Gesuche in den Amtssprachen einreichen. Diese Regelung gilt auch für Gesuche um Beiträge an wissenschaftliche Veranstaltungen. Der SNF holt für die wissenschaftliche Beurteilung der Gesuche schriftliche Gutachten von externen Expertinnen und Experten ein. Für die Prüfung durch international zusammengesetzte Expertengruppen ist es erforderlich, dass der wissenschaftliche Teil der Gesuche in englischer Sprache abgefasst ist, namentlich in den Bereichen Naturwissenschaften, Medizin, Psychologie, Wirtschafts- und Politikwissenschaften. Es besteht die Möglichkeit, dem in einer Amtssprache abgefassten Gesuch eine englische Übersetzung des Forschungsplans beizulegen.</p><p>5. Das Forum für Zweisprachigkeit hat die Parlamentsdienste wie auch schon das Bundesamt für Justiz 2016 im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens evaluiert. Dabei standen die folgenden vier Aspekte im Vordergrund: Visibilität und Kommunikation gegen aussen; Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften gemäss Sprachenverordnung; Qualität der Kommunikation innerhalb der Institution sowie die Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Dienste. Weiteren bundesinternen und -externen Organisationen steht es frei, ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren für die Erlangung des "Labels Mehrsprachigkeit" einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer häufiger stellt man fest, dass sich Englisch in der Wissenschaft zur dominierenden Sprache entwickelt. Es ist verständlich, dass der Forschungsplatz Schweiz ein Gleichgewicht zwischen regionaler Verankerung und fortschreitender Internationalisierung finden muss. Beispiele aus der Praxis (beispielsweise nur in Englisch akzeptierte Gesuche; von Bundesämtern eingesetzte und begleitete Arbeitsgruppen, die sich nicht in einer Landessprache austauschen) lassen nun aber aufhorchen.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie steht es in der Bundesverwaltung mit dem Gebrauch der englischen Sprache? In welchem Departement wird diese am meisten verwendet und bei welcher Gelegenheit?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass nationale, von Bundesämtern eingesetzte und begleitete Arbeitsgruppen ihre Sitzungen ausschliesslich in Englisch statt in einer unserer Landessprachen durchführen und entsprechend auch die schriftlichen Unterlagen und Dokumente in Englisch verfassen? Wenn ja, um welche Arbeitsgruppen handelt es sich? Wie stellt er sich zu dieser Praxis?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Sprachenpolitik des Schweizerischen Nationalfonds (SNF; veröffentlicht am 18. Mai 2010, siehe <a href="http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_sprachenpolitik_snf_d.pdf">http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_sprachenpolitik_snf_d.pdf</a>)?</p><p>4. Was hält er von der Marginalisierung unserer Landessprachen in der Wissenschaft, die durch die Sprachenpolitik des SNF nach Meinung vieler gefördert wird und inzwischen selbst Fächer wie die Landessprachen selber, die Landesgeschichte, die Volkskunde oder auch die Rechtswissenschaft erfasst hat, um nur einige Beispiele zu nennen? Weshalb müssen Gesuche für in der Schweiz stattfindende Veranstaltungen in Englisch an den SNF gerichtet werden, um überhaupt akzeptiert zu werden? Warum ist dies offenbar nicht in einer der Landessprachen möglich?</p><p>5. Wie lässt sich eine solche Praxis mit dem vorbildlichen Engagement der Parlamentsdienste zugunsten einer aktiven Nutzung unserer Landessprachen in Einklang bringen? Ihnen wurde bekanntlich im Januar 2017 das Label für Mehrsprachigkeit verliehen.</p>
    • Dominanz des Englischen in der Wissenschaft. Warum werden unsere Landessprachen vernachlässigt?

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