Kurzarbeitsentschädigung fristgerecht verlängern. Arbeitsplätze erhalten

ShortId
17.3162
Id
20173162
Updated
28.07.2023 04:30
Language
de
Title
Kurzarbeitsentschädigung fristgerecht verlängern. Arbeitsplätze erhalten
AdditionalIndexing
44;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Kurzarbeitsentschädigung erwies sich besonders in der Rezession 2009 als wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik, indem sie einem noch grösseren Stellenabbau vorbeugen und zahlreichen Unternehmen Planungssicherheit verschaffen konnte. Auch im Zuge der unerwartet starken Frankenaufwertung im Jahr 2011 oder mit der Aufhebung der Kursuntergrenze des Schweizerfrankens gegenüber dem Euro Anfang 2015 griffen Unternehmen wieder vermehrt auf Kurzarbeit zurück, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als 2009. Der Bundesrat erachtet die Kurzarbeitsentschädigung als wichtiges Instrument, um unvorhergesehenen Nachfrageeinbrüchen entgegenzutreten. Die Erfahrungen der letzten Jahre waren insofern positiv, als die Kurzarbeit nach einem deutlichen Anstieg jeweils rasch zurückging, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbesserte. Die Befristung auf zwölf oder ausnahmsweise 18 Monate innerhalb von zwei Jahren trägt dazu bei, dass die Kurzarbeit ihrem Zweck entsprechend nur gesunden Unternehmen, die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, zugutekommt.</p><p>2. Das schwierige Währungsumfeld seit Anfang 2015 widerspiegelte sich in der wirtschaftlichen Situation vieler exportorientierter Branchen. Gegenüber dem vierten Quartal 2014 verringerte sich die Beschäftigung bis Ende 2016 im verarbeitenden Gewerbe um insgesamt 16 800 Vollzeitstellen. Besonders stark waren die Beschäftigungsrückgänge bei Herstellern von elektrischen Ausrüstungen, in der Textil- und Bekleidungsindustrie und in der Uhrenindustrie. Jüngst haben einzelne Exportbranchen wie beispielsweise die Maschinenindustrie wieder von positiveren Impulsen der Weltwirtschaft profitieren können. Demgegenüber haben sowohl die Uhrenindustrie als auch die Textilindustrie seit zwei Jahren mit negativen Einflussfaktoren sowohl konjunktureller als auch struktureller Art zu kämpfen. Die Exporte von Präzisionsinstrumenten, Uhren und Bijouterie verzeichneten im vierten Quartal 2016 das schwächste Quartal seit 2009. Auch die Textilexporte waren im Jahr 2016 rückläufig.</p><p>3. Der Bundesrat kann eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate mittels Verordnungsänderung beschliessen, sofern die im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>Demnach ist eine Verlängerung allgemein, d. h. für die ganze Schweiz, oder auch nur begrenzt auf einzelne besonders hart betroffene Regionen oder Wirtschaftszweige möglich, falls eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit vorliegt (Art. 35 Abs. 2 Avig). Der Bundesrat analysiert laufend, ob eine Verlängerung angezeigt ist und ob die entsprechenden Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Gegebenenfalls wird er eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen.</p><p>4. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz lässt in der aktuellen Fassung einzig eine maximale Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate zu. Eine Verlängerung auf 24 Monate ist nur mittels Gesetzesänderung möglich und liegt deshalb nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die Unternehmen können mit Beginn jeder zweijährigen Rahmenfrist einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Bei einer Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf 24 Monate könnten sie daher ununterbrochen Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Mit einer solchen Regelung würde die Gefahr einer ungewollten Strukturerhaltung und Wettbewerbsverzerrung steigen, was nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und Arbeitsplätze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Zudem werden damit Personalfluktuationen und Know-how-Verlust vermieden. Auch die Arbeitnehmenden profitieren von der Kurzarbeit: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb des Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 aufgrund der Frankenstärke und einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit, die über dem langfristig erwarteten schweizerischen Mittelwert lag, die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigungen auf 18 Monate erhöht und die Karenztage auf das Minimum von einem Tag reduziert. Diese Verlängerung ist bis am 31. Juli 2017 befristet. Mit Ablauf der Befristung fallen die in der entsprechenden Verordnung enthaltenen Ausnahmeregelungen ersatzlos dahin, und die regulären Bestimmungen kommen ohne einen anderslautenden Beschluss des Bundesrates wieder zur Anwendung. Alle Unternehmen, die per 1. August 2017 bereits zwölf oder mehr Bezugsmonate aufweisen, hätten damit keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung mehr. Der Bundesrat könnte hier Abhilfe schaffen, indem er mittels Verordnungsänderung eine Fortsetzung der verlängerten Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung beschliesst (befristet auf weitere 18 Monate oder zwei Jahre).</p><p>Nun zeigt sich, dass verschiedene Branchen wie die Uhren-, Maschinen- und Textilindustrie aufgrund des starken Frankens nach wie vor einem erheblichen Kostendruck ausgesetzt sind. Aufgrund der wirtschaftspolitischen, makroökonomischen und branchenspezifischen Unsicherheiten sind alle diese Branchen darauf angewiesen, das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung auch in naher und mittlerer Zukunft nutzen zu können. Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 hat sich die Westschweizer Regierungskonferenz an den Vorsteher des WBF gewandt und darum gebeten, die Situation rasch zu analysieren und die Ausnahmeregelungen zu verlängern, damit die entsprechenden Arbeitsplätze erhalten werden können und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechterhalten werden kann.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung? Hat es die erhoffte Wirkung gebracht?</p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Situation der genannten Branchen aufgrund der anhaltenden Frankenstärke?</p><p>3. Ist er bereit, mittels fristgerechter Verordnungsänderung eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung zu beschliessen?</p><p>4. Erachtet er darüber hinaus die Erhöhung der Kurzarbeitsdauer von 18 auf 24 Monate, wie sie von gewissen</p><p>Branchen gefordert wird, als ausgewiesen?</p>
  • Kurzarbeitsentschädigung fristgerecht verlängern. Arbeitsplätze erhalten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kurzarbeitsentschädigung erwies sich besonders in der Rezession 2009 als wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik, indem sie einem noch grösseren Stellenabbau vorbeugen und zahlreichen Unternehmen Planungssicherheit verschaffen konnte. Auch im Zuge der unerwartet starken Frankenaufwertung im Jahr 2011 oder mit der Aufhebung der Kursuntergrenze des Schweizerfrankens gegenüber dem Euro Anfang 2015 griffen Unternehmen wieder vermehrt auf Kurzarbeit zurück, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als 2009. Der Bundesrat erachtet die Kurzarbeitsentschädigung als wichtiges Instrument, um unvorhergesehenen Nachfrageeinbrüchen entgegenzutreten. Die Erfahrungen der letzten Jahre waren insofern positiv, als die Kurzarbeit nach einem deutlichen Anstieg jeweils rasch zurückging, wenn sich die wirtschaftliche Situation verbesserte. Die Befristung auf zwölf oder ausnahmsweise 18 Monate innerhalb von zwei Jahren trägt dazu bei, dass die Kurzarbeit ihrem Zweck entsprechend nur gesunden Unternehmen, die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, zugutekommt.</p><p>2. Das schwierige Währungsumfeld seit Anfang 2015 widerspiegelte sich in der wirtschaftlichen Situation vieler exportorientierter Branchen. Gegenüber dem vierten Quartal 2014 verringerte sich die Beschäftigung bis Ende 2016 im verarbeitenden Gewerbe um insgesamt 16 800 Vollzeitstellen. Besonders stark waren die Beschäftigungsrückgänge bei Herstellern von elektrischen Ausrüstungen, in der Textil- und Bekleidungsindustrie und in der Uhrenindustrie. Jüngst haben einzelne Exportbranchen wie beispielsweise die Maschinenindustrie wieder von positiveren Impulsen der Weltwirtschaft profitieren können. Demgegenüber haben sowohl die Uhrenindustrie als auch die Textilindustrie seit zwei Jahren mit negativen Einflussfaktoren sowohl konjunktureller als auch struktureller Art zu kämpfen. Die Exporte von Präzisionsinstrumenten, Uhren und Bijouterie verzeichneten im vierten Quartal 2016 das schwächste Quartal seit 2009. Auch die Textilexporte waren im Jahr 2016 rückläufig.</p><p>3. Der Bundesrat kann eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate mittels Verordnungsänderung beschliessen, sofern die im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>Demnach ist eine Verlängerung allgemein, d. h. für die ganze Schweiz, oder auch nur begrenzt auf einzelne besonders hart betroffene Regionen oder Wirtschaftszweige möglich, falls eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit vorliegt (Art. 35 Abs. 2 Avig). Der Bundesrat analysiert laufend, ob eine Verlängerung angezeigt ist und ob die entsprechenden Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Gegebenenfalls wird er eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen.</p><p>4. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz lässt in der aktuellen Fassung einzig eine maximale Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate zu. Eine Verlängerung auf 24 Monate ist nur mittels Gesetzesänderung möglich und liegt deshalb nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die Unternehmen können mit Beginn jeder zweijährigen Rahmenfrist einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Bei einer Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf 24 Monate könnten sie daher ununterbrochen Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Mit einer solchen Regelung würde die Gefahr einer ungewollten Strukturerhaltung und Wettbewerbsverzerrung steigen, was nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und Arbeitsplätze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Zudem werden damit Personalfluktuationen und Know-how-Verlust vermieden. Auch die Arbeitnehmenden profitieren von der Kurzarbeit: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb des Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 aufgrund der Frankenstärke und einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit, die über dem langfristig erwarteten schweizerischen Mittelwert lag, die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigungen auf 18 Monate erhöht und die Karenztage auf das Minimum von einem Tag reduziert. Diese Verlängerung ist bis am 31. Juli 2017 befristet. Mit Ablauf der Befristung fallen die in der entsprechenden Verordnung enthaltenen Ausnahmeregelungen ersatzlos dahin, und die regulären Bestimmungen kommen ohne einen anderslautenden Beschluss des Bundesrates wieder zur Anwendung. Alle Unternehmen, die per 1. August 2017 bereits zwölf oder mehr Bezugsmonate aufweisen, hätten damit keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung mehr. Der Bundesrat könnte hier Abhilfe schaffen, indem er mittels Verordnungsänderung eine Fortsetzung der verlängerten Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung beschliesst (befristet auf weitere 18 Monate oder zwei Jahre).</p><p>Nun zeigt sich, dass verschiedene Branchen wie die Uhren-, Maschinen- und Textilindustrie aufgrund des starken Frankens nach wie vor einem erheblichen Kostendruck ausgesetzt sind. Aufgrund der wirtschaftspolitischen, makroökonomischen und branchenspezifischen Unsicherheiten sind alle diese Branchen darauf angewiesen, das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung auch in naher und mittlerer Zukunft nutzen zu können. Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 hat sich die Westschweizer Regierungskonferenz an den Vorsteher des WBF gewandt und darum gebeten, die Situation rasch zu analysieren und die Ausnahmeregelungen zu verlängern, damit die entsprechenden Arbeitsplätze erhalten werden können und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechterhalten werden kann.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung? Hat es die erhoffte Wirkung gebracht?</p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Situation der genannten Branchen aufgrund der anhaltenden Frankenstärke?</p><p>3. Ist er bereit, mittels fristgerechter Verordnungsänderung eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung zu beschliessen?</p><p>4. Erachtet er darüber hinaus die Erhöhung der Kurzarbeitsdauer von 18 auf 24 Monate, wie sie von gewissen</p><p>Branchen gefordert wird, als ausgewiesen?</p>
    • Kurzarbeitsentschädigung fristgerecht verlängern. Arbeitsplätze erhalten

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