Soll der Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern wieder geltendes Recht werden?
- ShortId
-
17.3163
- Id
-
20173163
- Updated
-
28.07.2023 04:33
- Language
-
de
- Title
-
Soll der Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern wieder geltendes Recht werden?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Interpellant bezieht sich auf den per 30. April 1998 aufgehobenen Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 betreffend politische Reden von Ausländern. Dieser Beschluss unterstellte politische Reden ausländischer Staatsangehöriger ohne Niederlassungsbewilligung einer Bewilligungspflicht. In seiner am 16. November 2016 erfolgten Stellungnahme zur Motion Fässler 16.3864, "Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen", sprach sich der Bundesrat gegen die Wiedereinführung einer generellen Bewilligungspflicht aus. Das gilt nach wie vor. Der Bund hat heute genügend Möglichkeiten, Auftritte ausländischer Rednerinnen oder Redner an politischen Veranstaltungen wenn nötig zu unterbinden. Wie in der Stellungnahme zur Motion 16.3864 ausgeführt wird, kann er gestützt auf Artikel 67 Absätze 2 und 4 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) Einreiseverbote aussprechen. Zudem kann er in Anwendung von Artikel 9 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120) Tätigkeitsverbote verhängen. Diese Regelung wird neu und unverändert in das Nachrichtendienstgesetz (Art. 73 Abs. 1), das voraussichtlich im September 2017 in Kraft treten wird, integriert. Auch die Kantone können aufgrund ihrer Beurteilung der Lage vor Ort Veranstaltungen fallweise verbieten oder nur unter Auflagen erlauben, wenn sich die öffentliche Sicherheit nicht anders gewährleisten lässt. Und schliesslich kann der Bundesrat in Ausnahmefällen, die nicht vorhersehbar sind, auch ausserordentliche Massnahmen gestützt auf die Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung ergreifen.</p><p>2. Eine generelle Bewilligungspflicht für ausländische Rednerinnen und Redner an politischen Veranstaltungen wäre nach Auffassung des Bundesrates eine unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.</p><p>3. Auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Europa erachtet der Bundesrat die dem Bund und den Kantonen zur Verfügung stehenden Instrumente zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bzw. der inneren und äusseren Sicherheit bei politischen Veranstaltungen, an denen Ausländerinnen oder Ausländer auftreten, als ausreichend. Er sieht somit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. März 1998 entschied der Bundesrat, den Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern auf den 30. April aufzuheben. Zweck des Bundesratsbeschlusses vom 24. Februar 1948 war es gewesen, dem Bundesrat ein Instrument zu geben, das es ihm ermöglichte, einen allfälligen politischen Umsturz abzuwehren. Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Beginn des Kalten Krieges wurden durch die Machtübernahme der kommunistischen Parteien in mehreren mittel- und osteuropäischen Staaten markiert. Der Rednerbeschluss legte fest, dass vor der Rede einer Ausländerin oder eines Ausländers ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz eine Bewilligung einzuholen sei. Falls eine Gefährdung der äusseren oder der inneren Sicherheit des Landes oder Störungen von Ruhe und Ordnung zu befürchten wären, sollte sie verweigert werden. Die Aufhebung des Beschlusses wurde dadurch begründet, dass er selten angewandt wurde. Interessanterweise schlug der Bundesrat damals als Ersatz eine zeitgemässe Regelung der politischen Tätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern im Ausländergesetz vor. Dieser Vorschlag wurde in der Volksabstimmung von 1982 jedoch abgelehnt. Die allgemein bekannte Entwicklung der Kommunikationsmittel namentlich auch im Medienbereich liess weitere Zweifel am Sinn einer solchen Bewilligung aufkommen.</p><p>Das türkische Volk ist aufgerufen, am 16. April über eine Verfassungsreform abzustimmen, die dem Präsidenten mehr Macht gibt. Die Reform ist umstritten, und die Ja-Kampagne wurde auf diejenigen Länder ausgeweitet, in denen eine ansehnliche türkische Gemeinschaft lebt. Die Propaganda ging einher mit verschiedenen Verletzungen der Grundrechte. Der Tonfall ist schlichtweg nicht akzeptabel, vor allem nach dem Entscheid der deutschen und der niederländischen Behörden, aus Gründen der öffentlichen Ordnung die Vorträge in ihrem Land nicht zu bewilligen.</p><p>Dies bringt mich dazu, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wiedereinführung des Beschlusses betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern?</p><p>2. Wie schätzt er dessen Vereinbarkeit mit den in der geltenden Bundesverfassung verankerten Grundrechten ein?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die politische Lage in gewissen europäischen Ländern sowie auch die Kampagne im Hinblick auf die Volksabstimmung in der Türkei in der Schweiz vorbeugende gesetzliche Massnahmen erforderlich machen?</p>
- Soll der Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern wieder geltendes Recht werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Interpellant bezieht sich auf den per 30. April 1998 aufgehobenen Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 betreffend politische Reden von Ausländern. Dieser Beschluss unterstellte politische Reden ausländischer Staatsangehöriger ohne Niederlassungsbewilligung einer Bewilligungspflicht. In seiner am 16. November 2016 erfolgten Stellungnahme zur Motion Fässler 16.3864, "Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen", sprach sich der Bundesrat gegen die Wiedereinführung einer generellen Bewilligungspflicht aus. Das gilt nach wie vor. Der Bund hat heute genügend Möglichkeiten, Auftritte ausländischer Rednerinnen oder Redner an politischen Veranstaltungen wenn nötig zu unterbinden. Wie in der Stellungnahme zur Motion 16.3864 ausgeführt wird, kann er gestützt auf Artikel 67 Absätze 2 und 4 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) Einreiseverbote aussprechen. Zudem kann er in Anwendung von Artikel 9 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120) Tätigkeitsverbote verhängen. Diese Regelung wird neu und unverändert in das Nachrichtendienstgesetz (Art. 73 Abs. 1), das voraussichtlich im September 2017 in Kraft treten wird, integriert. Auch die Kantone können aufgrund ihrer Beurteilung der Lage vor Ort Veranstaltungen fallweise verbieten oder nur unter Auflagen erlauben, wenn sich die öffentliche Sicherheit nicht anders gewährleisten lässt. Und schliesslich kann der Bundesrat in Ausnahmefällen, die nicht vorhersehbar sind, auch ausserordentliche Massnahmen gestützt auf die Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung ergreifen.</p><p>2. Eine generelle Bewilligungspflicht für ausländische Rednerinnen und Redner an politischen Veranstaltungen wäre nach Auffassung des Bundesrates eine unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.</p><p>3. Auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Europa erachtet der Bundesrat die dem Bund und den Kantonen zur Verfügung stehenden Instrumente zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bzw. der inneren und äusseren Sicherheit bei politischen Veranstaltungen, an denen Ausländerinnen oder Ausländer auftreten, als ausreichend. Er sieht somit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. März 1998 entschied der Bundesrat, den Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern auf den 30. April aufzuheben. Zweck des Bundesratsbeschlusses vom 24. Februar 1948 war es gewesen, dem Bundesrat ein Instrument zu geben, das es ihm ermöglichte, einen allfälligen politischen Umsturz abzuwehren. Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Beginn des Kalten Krieges wurden durch die Machtübernahme der kommunistischen Parteien in mehreren mittel- und osteuropäischen Staaten markiert. Der Rednerbeschluss legte fest, dass vor der Rede einer Ausländerin oder eines Ausländers ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz eine Bewilligung einzuholen sei. Falls eine Gefährdung der äusseren oder der inneren Sicherheit des Landes oder Störungen von Ruhe und Ordnung zu befürchten wären, sollte sie verweigert werden. Die Aufhebung des Beschlusses wurde dadurch begründet, dass er selten angewandt wurde. Interessanterweise schlug der Bundesrat damals als Ersatz eine zeitgemässe Regelung der politischen Tätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern im Ausländergesetz vor. Dieser Vorschlag wurde in der Volksabstimmung von 1982 jedoch abgelehnt. Die allgemein bekannte Entwicklung der Kommunikationsmittel namentlich auch im Medienbereich liess weitere Zweifel am Sinn einer solchen Bewilligung aufkommen.</p><p>Das türkische Volk ist aufgerufen, am 16. April über eine Verfassungsreform abzustimmen, die dem Präsidenten mehr Macht gibt. Die Reform ist umstritten, und die Ja-Kampagne wurde auf diejenigen Länder ausgeweitet, in denen eine ansehnliche türkische Gemeinschaft lebt. Die Propaganda ging einher mit verschiedenen Verletzungen der Grundrechte. Der Tonfall ist schlichtweg nicht akzeptabel, vor allem nach dem Entscheid der deutschen und der niederländischen Behörden, aus Gründen der öffentlichen Ordnung die Vorträge in ihrem Land nicht zu bewilligen.</p><p>Dies bringt mich dazu, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wiedereinführung des Beschlusses betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern?</p><p>2. Wie schätzt er dessen Vereinbarkeit mit den in der geltenden Bundesverfassung verankerten Grundrechten ein?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die politische Lage in gewissen europäischen Ländern sowie auch die Kampagne im Hinblick auf die Volksabstimmung in der Türkei in der Schweiz vorbeugende gesetzliche Massnahmen erforderlich machen?</p>
- Soll der Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländerinnen und Ausländern wieder geltendes Recht werden?
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