Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

ShortId
17.3164
Id
20173164
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen
AdditionalIndexing
2831
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Obwohl die Sprachenpolitik heute hauptsächlich Aufgabe der Kantone ist, fällt dem Bund im Rahmen von Artikel 70 der Bundesverfassung insbesondere die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Weiter unterstützt der Bund die mehrsprachigen Kantone sowie die Kantone Graubünden und Tessin. Der Bund hat somit die Rolle, gemeinsam mit den Kantonen die "gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen" zu fördern, wie das in der Kulturbotschaft 2016-2020 als zentrale Handlungsachse verankert ist.</p><p>Allerdings verfügt der Bund heute über wenig Ressourcen im Bereich der Sprachenpolitik im engeren Sinn, wobei beispielsweise die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache jeweils an die Kantone Tessin und Graubünden subsidiär weiterdelegiert wird. Mit Sprachenfragen beschäftigt sich insbesondere das Bundesamt für Kultur, für die Nutzung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Verwaltung auch die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit. Eine Stärkung der Sprachenpolitik auf Bundesebene ist wünschenswert, nicht zuletzt im Hinblick auf die Fremdsprachenregelung in den Deutschschweizer Kantonen. In der Reaktion dieser auf die Vernehmlassung zur Revision von Artikel 15 des Sprachengesetzes zeigte sich, dass der Bund seine Kompetenzen und Pflichten in diesem Bereich vorsichtig, aber doch bestimmt wahrnehmen soll. Es ist somit angebracht, dass der Bundesrat in Fragen der Sprachenpolitik weiteres Fachwissen, welches bei den Sprachorganisationen, den Kantonen und weiteren interessierten Organisationen vorhanden ist, für die Aufgabenerfüllung berücksichtigt, bevor er handelt.</p><p>Neben den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch bietet sich weiter eine Auseinandersetzung mit weiteren Sprachen und Sprachgruppen in der Schweiz an. Insbesondere betrifft dies weitere Minderheitensprachen wie die jenische Sprache, das Walserdeutsch und das Frankoprovenzalisch sowie die zunehmende Relevanz der englischen Sprache und weitere Migrationssprachen wie das Portugiesische.</p><p>Gerade im Bereich der Sprachen ist eine fundierte Politik notwendig, welche die Eigenheiten der Sprachgemeinschaften, die Ansprüche der Kantone, aber auch die gesamtschweizerische Perspektive im Zusammenleben der Sprachen wahrnimmt und berücksichtigt. Die Landes- und Minderheitensprachen sind ein zentraler Bestandteil der Schweiz und der Schweizer Identität, und somit ist die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften über Kantonsgrenzen hinweg ein wichtiger Faktor für die Gesellschaft. Mit der Einsetzung einer Kommission für Sprachenfragen oder "Cumissiun da convivenza" zeigt der Bundesrat Verantwortungsbewusstsein für diese Verständigung, aber auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Ansprüchen der Kantonen und Sprachgemeinschaften.</p>
  • <p>Der Bundesrat misst der Stärkung der Landessprachen und der Mehrsprachigkeit sowie der Förderung von Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften eine grosse Bedeutung zu. Gestützt auf das Sprachengesetz (SR 441.1) hat der Bund eine kohärente Förderpolitik entwickelt. Der gesellschaftliche Zusammenhalt bildet einen Schwerpunkt der Kulturförderung für die Jahre 2016-2020. Der Bundesrat hat eine Reihe von Massnahmen in den Bereichen schulischer Austausch, Sprachenunterricht, italienische und rätoromanische Sprache und Kultur beschlossen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 sollen diese Massnahmen fortgeführt und vertieft werden.</p><p>Zur Entwicklung und Umsetzung seiner Förderpolitik arbeitet der Bund je nach Bereich mit Expertengruppen zusammen (aus Lehre und Forschung, Verwaltung, Unterricht, Praxis). Eine institutionalisierte Zusammenarbeit besteht insbesondere mit den Fachgremien der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Der Bund hat daneben die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben ad hoc eine Arbeitsgruppe einzuberufen oder sich mit interessierten Organisationen auszutauschen.</p><p>Der Bundesrat verweist auf die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 20. März 2008 (SR 172.010) und die vom Nationalrat im März 2017 angenommene Motion Bigler 16.3967, welche die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um einen Drittel reduzieren will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine ständige ausserparlamentarische Kommission für Sprachenfragen angesichts der Unterschiedlichkeit der Themen nicht das geeignete Instrument zur Stärkung der Sprachenpolitik des Bundes darstellt. Er ist überzeugt, dass das zur Aufgabenerfüllung notwendige Fachwissen in der Bundesverwaltung vorhanden ist bzw. wo nötig in geeigneter Weise eingeholt werden kann. Der Bundesrat sieht darum keinen Bedarf zur Schaffung einer zusätzlichen ausserparlamentarischen Kommission.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft (2021-2024) einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen "Kommission für Sprachenfragen" im Sprachengesetz vorzulegen. Die Kommission soll dabei paritätisch mit je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei weiteren Vertretern von Minderheitensprachen zusammengesetzt sein. Die entsprechende Fachkommission beschäftigt sich mit der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachengemeinschaften nach Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung und berät den Bundesrat in allen Fragen der Sprachenpolitik, welche in die Kompetenz des Bundes fallen.</p>
  • Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl die Sprachenpolitik heute hauptsächlich Aufgabe der Kantone ist, fällt dem Bund im Rahmen von Artikel 70 der Bundesverfassung insbesondere die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Weiter unterstützt der Bund die mehrsprachigen Kantone sowie die Kantone Graubünden und Tessin. Der Bund hat somit die Rolle, gemeinsam mit den Kantonen die "gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen" zu fördern, wie das in der Kulturbotschaft 2016-2020 als zentrale Handlungsachse verankert ist.</p><p>Allerdings verfügt der Bund heute über wenig Ressourcen im Bereich der Sprachenpolitik im engeren Sinn, wobei beispielsweise die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache jeweils an die Kantone Tessin und Graubünden subsidiär weiterdelegiert wird. Mit Sprachenfragen beschäftigt sich insbesondere das Bundesamt für Kultur, für die Nutzung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Verwaltung auch die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit. Eine Stärkung der Sprachenpolitik auf Bundesebene ist wünschenswert, nicht zuletzt im Hinblick auf die Fremdsprachenregelung in den Deutschschweizer Kantonen. In der Reaktion dieser auf die Vernehmlassung zur Revision von Artikel 15 des Sprachengesetzes zeigte sich, dass der Bund seine Kompetenzen und Pflichten in diesem Bereich vorsichtig, aber doch bestimmt wahrnehmen soll. Es ist somit angebracht, dass der Bundesrat in Fragen der Sprachenpolitik weiteres Fachwissen, welches bei den Sprachorganisationen, den Kantonen und weiteren interessierten Organisationen vorhanden ist, für die Aufgabenerfüllung berücksichtigt, bevor er handelt.</p><p>Neben den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch bietet sich weiter eine Auseinandersetzung mit weiteren Sprachen und Sprachgruppen in der Schweiz an. Insbesondere betrifft dies weitere Minderheitensprachen wie die jenische Sprache, das Walserdeutsch und das Frankoprovenzalisch sowie die zunehmende Relevanz der englischen Sprache und weitere Migrationssprachen wie das Portugiesische.</p><p>Gerade im Bereich der Sprachen ist eine fundierte Politik notwendig, welche die Eigenheiten der Sprachgemeinschaften, die Ansprüche der Kantone, aber auch die gesamtschweizerische Perspektive im Zusammenleben der Sprachen wahrnimmt und berücksichtigt. Die Landes- und Minderheitensprachen sind ein zentraler Bestandteil der Schweiz und der Schweizer Identität, und somit ist die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften über Kantonsgrenzen hinweg ein wichtiger Faktor für die Gesellschaft. Mit der Einsetzung einer Kommission für Sprachenfragen oder "Cumissiun da convivenza" zeigt der Bundesrat Verantwortungsbewusstsein für diese Verständigung, aber auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Ansprüchen der Kantonen und Sprachgemeinschaften.</p>
    • <p>Der Bundesrat misst der Stärkung der Landessprachen und der Mehrsprachigkeit sowie der Förderung von Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften eine grosse Bedeutung zu. Gestützt auf das Sprachengesetz (SR 441.1) hat der Bund eine kohärente Förderpolitik entwickelt. Der gesellschaftliche Zusammenhalt bildet einen Schwerpunkt der Kulturförderung für die Jahre 2016-2020. Der Bundesrat hat eine Reihe von Massnahmen in den Bereichen schulischer Austausch, Sprachenunterricht, italienische und rätoromanische Sprache und Kultur beschlossen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 sollen diese Massnahmen fortgeführt und vertieft werden.</p><p>Zur Entwicklung und Umsetzung seiner Förderpolitik arbeitet der Bund je nach Bereich mit Expertengruppen zusammen (aus Lehre und Forschung, Verwaltung, Unterricht, Praxis). Eine institutionalisierte Zusammenarbeit besteht insbesondere mit den Fachgremien der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Der Bund hat daneben die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben ad hoc eine Arbeitsgruppe einzuberufen oder sich mit interessierten Organisationen auszutauschen.</p><p>Der Bundesrat verweist auf die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 20. März 2008 (SR 172.010) und die vom Nationalrat im März 2017 angenommene Motion Bigler 16.3967, welche die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um einen Drittel reduzieren will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine ständige ausserparlamentarische Kommission für Sprachenfragen angesichts der Unterschiedlichkeit der Themen nicht das geeignete Instrument zur Stärkung der Sprachenpolitik des Bundes darstellt. Er ist überzeugt, dass das zur Aufgabenerfüllung notwendige Fachwissen in der Bundesverwaltung vorhanden ist bzw. wo nötig in geeigneter Weise eingeholt werden kann. Der Bundesrat sieht darum keinen Bedarf zur Schaffung einer zusätzlichen ausserparlamentarischen Kommission.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft (2021-2024) einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen "Kommission für Sprachenfragen" im Sprachengesetz vorzulegen. Die Kommission soll dabei paritätisch mit je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei weiteren Vertretern von Minderheitensprachen zusammengesetzt sein. Die entsprechende Fachkommission beschäftigt sich mit der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachengemeinschaften nach Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung und berät den Bundesrat in allen Fragen der Sprachenpolitik, welche in die Kompetenz des Bundes fallen.</p>
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