Geldüberweisungen von Migranten aus der Sozialhilfe in die Heimatländer

ShortId
17.3165
Id
20173165
Updated
28.07.2023 04:32
Language
de
Title
Geldüberweisungen von Migranten aus der Sozialhilfe in die Heimatländer
AdditionalIndexing
2811;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Die Zahlen zu den sogenannten Rimessen variieren je nach Definition und Methodologie. Die Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) stützt sich auf folgende Kriterien: Bruttolöhne der ausländischen Grenzgänger inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Bruttolöhne der Kurzaufenthalter (Aufenthalte weniger als vier Monate) inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Der Berechnung werden Zahlen der nationalen Zahlungsbilanzen, die von den jeweiligen Nationalbanken erarbeitet werden, zugrunde gelegt. In Anlehnung an die vom IWF vorgegebene Methodologie errechnet die Schweizerische Nationalbank die Höhe der Rimessen für 2015 auf 24,4 Milliarden Franken. Diese Definition umfasst jedoch nicht die eigentlichen Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer.</p><p>Hierzu nimmt die Schweizerische Nationalbank ebenfalls jährlich eine Schätzung vor. Diese basiert ebenfalls auf der Anzahl der in der Schweiz arbeitenden Migrantinnen und Migranten, ihrem durchschnittlichen Lohn und einer Hypothese zum Lohnanteil, den sie in ihr Herkunftsland überweisen. Für 2015 belief sich diese Schätzung der Nationalbank auf etwa 7 Milliarden Franken. Eine Schätzung der Weltbank beziffert diese Summe etwas höher auf 8,6 Milliarden Franken. Aufgrund der angewandten Methodik und der berücksichtigten Hypothesen schliessen diese Modelle diejenigen ausländischen Personen aus, die nicht als arbeitend registriert sind bzw. fürsorgeabhängig sind.</p><p>Eine Unterteilung nach Nationalität und Zielnationen erfolgt nach diesen Modellen nicht. Allerdings werden gemäss Schätzung der Weltbank knapp drei Viertel der geschätzten Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz in OECD-Länder transferiert. Die Bedeutung der Rimessen an die nachhaltige Entwicklung wird allgemein anerkannt. Entsprechend wurde im Rahmen der Agenda 2030 die Reduktion der Übermittlungskosten der Rimessen als eines der globalen Ziele gesetzt, um den Entwicklungsbeitrag noch weiter zu steigern.</p><p>3. Eine systematische Erfassung der von Einzelpersonen ins Ausland überwiesenen Gelder nach Höhe der Beträge, Herkunft der Geldmittel, Nationalität der überweisenden Person und nach Empfängerländern setzt rechtliche Grundlagen voraus, die eine entsprechende Erfassungs- und Meldepflicht aller Zahlungsinstitute verankern und die Schaffung einer Meldestelle mit den erforderlichen Datenbanken und Auswertungsmöglichkeiten vorsehen. Zudem müssten die Zollkontrollen bei der Ausreise verstärkt werden, um auch die Mitnahme von Bargeld bei Auslandreisen zu erfassen. Der Bundesrat erachtet einen derartigen Eingriff in den internationalen Zahlungs- und Reiseverkehr und den damit verbundenen administrativen Aufwand ungeachtet der zahlreichen rechtlichen Fragen als unverhältnismässig.</p><p>4./5. Die Gewährung von Sozialhilfe im Ausländerbereich liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Kantone. Ebenso liegt es grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone, die Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen im Bereich der Sozialhilfe zu regeln und durchzusetzen. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zentral, dass die Kantone sicherstellen, dass die Höhe der entrichteten Sozialhilfe einzig nach dem Lebensbedarf im Inland bemessen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Weltbank belaufen sich die privaten Geldüberweisungen von Migranten aus der Schweiz in ihre Heimatländer auf über 17 Milliarden Franken jährlich.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft die zitierte Zahl zu, und wie teilt sie sich auf die einzelnen Zielnationen auf?</p><p>2. Wie viel davon stammt aus Arbeitseinkommen oder Sozialversicherungen? Wie viel aus Sozialhilfe? Wie viel allenfalls aus anderen Quellen?</p><p>3. Falls die Datenlage ungenügend ist, wie gedenkt der Bundesrat die Daten zu erheben?</p><p>4. Soweit die Überweisungen aus Sozialhilfe stammen: Entsprechen solche Überweisungen dem Zweck der Sozialhilfe?</p><p>5. Falls ganz oder teilweise nein: Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat?</p>
  • Geldüberweisungen von Migranten aus der Sozialhilfe in die Heimatländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Zahlen zu den sogenannten Rimessen variieren je nach Definition und Methodologie. Die Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) stützt sich auf folgende Kriterien: Bruttolöhne der ausländischen Grenzgänger inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Bruttolöhne der Kurzaufenthalter (Aufenthalte weniger als vier Monate) inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Der Berechnung werden Zahlen der nationalen Zahlungsbilanzen, die von den jeweiligen Nationalbanken erarbeitet werden, zugrunde gelegt. In Anlehnung an die vom IWF vorgegebene Methodologie errechnet die Schweizerische Nationalbank die Höhe der Rimessen für 2015 auf 24,4 Milliarden Franken. Diese Definition umfasst jedoch nicht die eigentlichen Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer.</p><p>Hierzu nimmt die Schweizerische Nationalbank ebenfalls jährlich eine Schätzung vor. Diese basiert ebenfalls auf der Anzahl der in der Schweiz arbeitenden Migrantinnen und Migranten, ihrem durchschnittlichen Lohn und einer Hypothese zum Lohnanteil, den sie in ihr Herkunftsland überweisen. Für 2015 belief sich diese Schätzung der Nationalbank auf etwa 7 Milliarden Franken. Eine Schätzung der Weltbank beziffert diese Summe etwas höher auf 8,6 Milliarden Franken. Aufgrund der angewandten Methodik und der berücksichtigten Hypothesen schliessen diese Modelle diejenigen ausländischen Personen aus, die nicht als arbeitend registriert sind bzw. fürsorgeabhängig sind.</p><p>Eine Unterteilung nach Nationalität und Zielnationen erfolgt nach diesen Modellen nicht. Allerdings werden gemäss Schätzung der Weltbank knapp drei Viertel der geschätzten Geldüberweisungen von Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz in OECD-Länder transferiert. Die Bedeutung der Rimessen an die nachhaltige Entwicklung wird allgemein anerkannt. Entsprechend wurde im Rahmen der Agenda 2030 die Reduktion der Übermittlungskosten der Rimessen als eines der globalen Ziele gesetzt, um den Entwicklungsbeitrag noch weiter zu steigern.</p><p>3. Eine systematische Erfassung der von Einzelpersonen ins Ausland überwiesenen Gelder nach Höhe der Beträge, Herkunft der Geldmittel, Nationalität der überweisenden Person und nach Empfängerländern setzt rechtliche Grundlagen voraus, die eine entsprechende Erfassungs- und Meldepflicht aller Zahlungsinstitute verankern und die Schaffung einer Meldestelle mit den erforderlichen Datenbanken und Auswertungsmöglichkeiten vorsehen. Zudem müssten die Zollkontrollen bei der Ausreise verstärkt werden, um auch die Mitnahme von Bargeld bei Auslandreisen zu erfassen. Der Bundesrat erachtet einen derartigen Eingriff in den internationalen Zahlungs- und Reiseverkehr und den damit verbundenen administrativen Aufwand ungeachtet der zahlreichen rechtlichen Fragen als unverhältnismässig.</p><p>4./5. Die Gewährung von Sozialhilfe im Ausländerbereich liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Kantone. Ebenso liegt es grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone, die Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen im Bereich der Sozialhilfe zu regeln und durchzusetzen. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zentral, dass die Kantone sicherstellen, dass die Höhe der entrichteten Sozialhilfe einzig nach dem Lebensbedarf im Inland bemessen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Weltbank belaufen sich die privaten Geldüberweisungen von Migranten aus der Schweiz in ihre Heimatländer auf über 17 Milliarden Franken jährlich.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft die zitierte Zahl zu, und wie teilt sie sich auf die einzelnen Zielnationen auf?</p><p>2. Wie viel davon stammt aus Arbeitseinkommen oder Sozialversicherungen? Wie viel aus Sozialhilfe? Wie viel allenfalls aus anderen Quellen?</p><p>3. Falls die Datenlage ungenügend ist, wie gedenkt der Bundesrat die Daten zu erheben?</p><p>4. Soweit die Überweisungen aus Sozialhilfe stammen: Entsprechen solche Überweisungen dem Zweck der Sozialhilfe?</p><p>5. Falls ganz oder teilweise nein: Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat?</p>
    • Geldüberweisungen von Migranten aus der Sozialhilfe in die Heimatländer

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