Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport
- ShortId
-
17.3166
- Id
-
20173166
- Updated
-
28.07.2023 04:28
- Language
-
de
- Title
-
Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport
- AdditionalIndexing
-
28;2836;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Das vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedete Breitensportkonzept bringt dies mit dem Grundsatz "Sport für alle" zum Ausdruck. Möglichst alle Menschen sollen Sport- und Bewegungsangebote nutzen und davon profitieren können. In diesem Sinne sind die Sportförderungsprogramme der Schweiz - namentlich "Jugend und Sport" und Erwachsenensport Schweiz - darum bemüht, Massnahmen zu treffen, um den Menschen mit Behinderung Zugang zu ihren Angeboten zu schaffen.</p><p>1. Gemäss Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe b der Sportförderungsverordnung können "Jugend und Sport"-Angebote mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung zusätzlich unterstützt werden. Die Subventionsansätze sind in der Interpellation korrekt wiedergegeben. Seit längerer Zeit werden Grundlagenmodule im Bereich Sport und Handicap angeboten. Die Absolvierung dieser Kurse ist eine Voraussetzung, damit die "Jugend und Sport"-Angebote zusätzlich subventioniert werden. Das Angebot der zusätzlichen Unterstützungsleistung wird bisher nur von einigen wenigen Organisatoren genutzt. Es ist allerdings in "Jugend und Sport"-Kreisen bekannt, dass Menschen mit Behinderung an "Jugend und Sport"-Angeboten teilnehmen, die nicht zusätzlich subventioniert sind.</p><p>2. Die barrierefreie Teilhabe an "Jugend und Sport"-Angeboten kann nur stattfinden, wenn die "Jugend und Sport"-Leitenden ausreichend ausgebildet sind, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung einzugehen. Deshalb werden durch das Bundesamt für Sport (Baspo) spezifische Kurse für Leitende angeboten. Es ist allerdings primär eine Aufgabe der einzelnen Sport- und Fachverbände, die Teilhabe an Sportangeboten von Menschen mit Behinderungen zu fördern.</p><p>3. "Jugend und Sport" bietet Weiterbildungsmodule im Bereich Sport und Handicap an, um die Leitenden bei Bedarf im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen. Das entsprechende Grundlagenmodul kann die Gültigkeit einer Leiteranerkennung verlängern. Dieser Zusatz ist Voraussetzung für eine zusätzliche Subventionierung eines integrativen Angebots. Generell ist "Jugend und Sport" offen für unterschiedliche Zielgruppen. Gemäss Artikel 8 des Sportförderungsgesetzes unterstützt "Jugend und Sport" in den zugelassenen Sportarten Kurse und Lager für unterschiedliche Zielgruppen.</p><p>4. Zurzeit sind im Baspo die Vorarbeiten für ein Konzept zum Umgang mit Menschen mit Behinderung im Gang. In Zusammenarbeit mit Behindertensportverbänden wird abgeklärt, ob im Bereich Sport und Handicap weitere Massnahmen angezeigt sind, um den Sport noch integrativer zu gestalten. Die bereits bestehenden Massnahmen (z. B. Ausbildungsmodalitäten und Subventionsbeiträge) werden nach dem Vorliegen des Konzepts neu beurteilt.</p><p>5. Das Baspo erarbeitet zurzeit eine Auslegeordnung zu den Themen Integration und Prävention. Durch eine systematische Vernetzung der verschiedenen Sachbereiche sollen die konzipierten Massnahmen wirksam umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sportförderungsprogramme in der Schweiz sind mit "Jugend und Sport" und Erwachsenensport Schweiz gut aufgestellt und haben sich etabliert. Die Teilhabe im Sport für Menschen mit Behinderung ist erst seit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 und mit der Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP) vom 25. Mai 2012 gesetzlich geregelt. Artikel 49 VSpoFöP beschreibt, wie die Beiträge für "Jugend und Sport"-Teilnehmende mit Behinderungen geregelt werden. Nimmt eine Person mit Behinderung an einem "Jugend und Sport"-Angebot teil, erhält der Kursorganisator eine Pauschale von maximal 5 Prozent der Gesamtsubventionssumme für seinen Kurs (Anhang 6 VSpoFöP). Dieser Beitrag ist zu klein und bietet "Jugend und Sport"-Leitenden keinen Anreiz, ihre "Jugend und Sport"-Angebote für Personen mit einer Behinderung zu öffnen. Zudem kann die Zusatzsubvention nur bei einem Leiter mit besonderer Weiterbildung (interdisziplinäres "Jugend und Sport"-Modul "Sport und Handicap - Wege zum gemeinsamen Sport") ausgerichtet werden. Somit sind die "Wege zum gemeinsamen Sport" momentan noch hürdenreich. Die Beiträge für Organisatoren von Lagern sind mit 100 Franken Zusatzunterstützung pro Leitertag hingegen ausreichend subventioniert.</p><p>Diese Massnahmen sollen auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die von der Schweiz am 15. Mai 2014 ratifiziert wurde, unterstützen und so das Selbstverständnis der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung im Sport weiterentwickeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung von Artikel 49 VSpoFöP, damit die Anreize zur Öffnung von "Jugend und Sport"-Angeboten für Menschen mit Handicap erhöht werden?</p><p>2. Welche konkreten Fördermassnahmen sieht er für die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Handicap bei der Teilnahme an "Jugend und Sport"-Angeboten und -Lagern?</p><p>3. Welche effektiven Anreize bietet "Jugend und Sport", damit die Teilhabe erfolgreich und barrierefrei stattfinden kann?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport gemäss Uno-BRK zu fördern?</p><p>5. Wie ist der Stand der Entwicklung der neuen Strategie des Bundesamtes für Sport im Bereich SIP (Sicherheit, Integration und Prävention)? Welches sind die nächsten konkreten Schritte bezüglich der Integration von Menschen mit Handicap im Sport?</p>
- Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Das vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedete Breitensportkonzept bringt dies mit dem Grundsatz "Sport für alle" zum Ausdruck. Möglichst alle Menschen sollen Sport- und Bewegungsangebote nutzen und davon profitieren können. In diesem Sinne sind die Sportförderungsprogramme der Schweiz - namentlich "Jugend und Sport" und Erwachsenensport Schweiz - darum bemüht, Massnahmen zu treffen, um den Menschen mit Behinderung Zugang zu ihren Angeboten zu schaffen.</p><p>1. Gemäss Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe b der Sportförderungsverordnung können "Jugend und Sport"-Angebote mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung zusätzlich unterstützt werden. Die Subventionsansätze sind in der Interpellation korrekt wiedergegeben. Seit längerer Zeit werden Grundlagenmodule im Bereich Sport und Handicap angeboten. Die Absolvierung dieser Kurse ist eine Voraussetzung, damit die "Jugend und Sport"-Angebote zusätzlich subventioniert werden. Das Angebot der zusätzlichen Unterstützungsleistung wird bisher nur von einigen wenigen Organisatoren genutzt. Es ist allerdings in "Jugend und Sport"-Kreisen bekannt, dass Menschen mit Behinderung an "Jugend und Sport"-Angeboten teilnehmen, die nicht zusätzlich subventioniert sind.</p><p>2. Die barrierefreie Teilhabe an "Jugend und Sport"-Angeboten kann nur stattfinden, wenn die "Jugend und Sport"-Leitenden ausreichend ausgebildet sind, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung einzugehen. Deshalb werden durch das Bundesamt für Sport (Baspo) spezifische Kurse für Leitende angeboten. Es ist allerdings primär eine Aufgabe der einzelnen Sport- und Fachverbände, die Teilhabe an Sportangeboten von Menschen mit Behinderungen zu fördern.</p><p>3. "Jugend und Sport" bietet Weiterbildungsmodule im Bereich Sport und Handicap an, um die Leitenden bei Bedarf im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen. Das entsprechende Grundlagenmodul kann die Gültigkeit einer Leiteranerkennung verlängern. Dieser Zusatz ist Voraussetzung für eine zusätzliche Subventionierung eines integrativen Angebots. Generell ist "Jugend und Sport" offen für unterschiedliche Zielgruppen. Gemäss Artikel 8 des Sportförderungsgesetzes unterstützt "Jugend und Sport" in den zugelassenen Sportarten Kurse und Lager für unterschiedliche Zielgruppen.</p><p>4. Zurzeit sind im Baspo die Vorarbeiten für ein Konzept zum Umgang mit Menschen mit Behinderung im Gang. In Zusammenarbeit mit Behindertensportverbänden wird abgeklärt, ob im Bereich Sport und Handicap weitere Massnahmen angezeigt sind, um den Sport noch integrativer zu gestalten. Die bereits bestehenden Massnahmen (z. B. Ausbildungsmodalitäten und Subventionsbeiträge) werden nach dem Vorliegen des Konzepts neu beurteilt.</p><p>5. Das Baspo erarbeitet zurzeit eine Auslegeordnung zu den Themen Integration und Prävention. Durch eine systematische Vernetzung der verschiedenen Sachbereiche sollen die konzipierten Massnahmen wirksam umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Sportförderungsprogramme in der Schweiz sind mit "Jugend und Sport" und Erwachsenensport Schweiz gut aufgestellt und haben sich etabliert. Die Teilhabe im Sport für Menschen mit Behinderung ist erst seit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 und mit der Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP) vom 25. Mai 2012 gesetzlich geregelt. Artikel 49 VSpoFöP beschreibt, wie die Beiträge für "Jugend und Sport"-Teilnehmende mit Behinderungen geregelt werden. Nimmt eine Person mit Behinderung an einem "Jugend und Sport"-Angebot teil, erhält der Kursorganisator eine Pauschale von maximal 5 Prozent der Gesamtsubventionssumme für seinen Kurs (Anhang 6 VSpoFöP). Dieser Beitrag ist zu klein und bietet "Jugend und Sport"-Leitenden keinen Anreiz, ihre "Jugend und Sport"-Angebote für Personen mit einer Behinderung zu öffnen. Zudem kann die Zusatzsubvention nur bei einem Leiter mit besonderer Weiterbildung (interdisziplinäres "Jugend und Sport"-Modul "Sport und Handicap - Wege zum gemeinsamen Sport") ausgerichtet werden. Somit sind die "Wege zum gemeinsamen Sport" momentan noch hürdenreich. Die Beiträge für Organisatoren von Lagern sind mit 100 Franken Zusatzunterstützung pro Leitertag hingegen ausreichend subventioniert.</p><p>Diese Massnahmen sollen auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die von der Schweiz am 15. Mai 2014 ratifiziert wurde, unterstützen und so das Selbstverständnis der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung im Sport weiterentwickeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung von Artikel 49 VSpoFöP, damit die Anreize zur Öffnung von "Jugend und Sport"-Angeboten für Menschen mit Handicap erhöht werden?</p><p>2. Welche konkreten Fördermassnahmen sieht er für die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Handicap bei der Teilnahme an "Jugend und Sport"-Angeboten und -Lagern?</p><p>3. Welche effektiven Anreize bietet "Jugend und Sport", damit die Teilhabe erfolgreich und barrierefrei stattfinden kann?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport gemäss Uno-BRK zu fördern?</p><p>5. Wie ist der Stand der Entwicklung der neuen Strategie des Bundesamtes für Sport im Bereich SIP (Sicherheit, Integration und Prävention)? Welches sind die nächsten konkreten Schritte bezüglich der Integration von Menschen mit Handicap im Sport?</p>
- Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport
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