Schliessungen von Poststellen. Moratorium

ShortId
17.3167
Id
20173167
Updated
28.07.2023 04:28
Language
de
Title
Schliessungen von Poststellen. Moratorium
AdditionalIndexing
34;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Poststellen erfüllen zum einen betriebswirtschaftliche Funktionen im Rahmen des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Post. Zum andern erfüllen sie in einer Gemeinde zusätzliche Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung. In jüngster Zeit häufen sich die Poststellenschliessungen. Das zieht vielfach massive Proteste der betroffenen Bevölkerung nach sich. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Gemeinden bei den Schliessungsentscheiden oft übergangen werden und keine Transparenz über die Planung besteht.</p><p>Auch objektiv steht fest, dass der Abbau der Poststellen weitergeht. Die Post hat im Herbst 2016 die Schliessung von 500 bis 600 Poststellen bis 2020 angekündigt. Davon betroffen sind 1200 Mitarbeitende. Besonders gravierend ist, dass das Personal, die Bevölkerung und die Gemeinden vielfach vor ein Fait accompli gestellt werden. Die Post geht davon aus, dass die Netzentwicklung in der abschliessenden Verantwortung der Post liege. Das Postgesetz wiederum gewährt der Post einen grossen, wenn nicht zu grossen Spielraum. Bei der Bevölkerung und bei der Wirtschaft wird die rigorose Optimierung der Poststellen als Leistungsabbau betrachtet, wie auch der Bericht des Bundesrates zur Evaluation des Postgesetzes feststellt (2017, S. 23).</p><p>In dieser Situation mit divergierenden Interessen zwischen der Post und der betroffenen Bevölkerung ist ein Marschhalt bei der Poststellenschliessung angezeigt. Das Moratorium soll so lange dauern, bis die strategische Netzplanung vorliegt, womit die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Gemeinden Transparenz über das künftige Poststellennetz erhalten, und bis klar ist, ob die gesetzlichen Vorgaben für die Post revidiert werden müssen. Ein Moratorium ist auch angezeigt, weil die Schliessungen zu irreversible Prozesse einleiten.</p>
  • <p>Die Schweizerische Post hat gemäss geltender Postgesetzgebung ein landesweit flächendeckendes Netz von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Post kann die Zugangspunkte selbst (Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agenturen) führen. Die Grundversorgungsdienste müssen dabei in allen Regionen in angemessener Zeit erreichbar sein. Gemäss Postverordnung müssen mindestens 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innert 20 Minuten eine Poststelle oder eine Agentur erreichen können. Für die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt ein Erreichbarkeitswert von 30 Minuten. Diese Werte hat die Post bisher immer eingehalten.</p><p>Der digitale Wandel bewirkt einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Gleichzeitig ist die Post verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient und kostengünstig erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, ist die Post darauf angewiesen, dass sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben angemessen auf Änderungen im Kundenverhalten reagieren kann.</p><p>In diesem Sinne hat sie Ende Oktober 2016 bekanntgegeben, dass die laufenden Entwicklungen bezüglich Umwandlungen von Poststellen in Agenturen in den kommenden Jahren weitergeführt werden. Auf ersatzlose Schliessungen will die Post jedoch verzichten. Vielmehr soll ein weiterer Ausbau von neuen innovativen Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise My-Post-24-Automaten erfolgen. Weiter hat die Post am 2. März 2017 kommuniziert, dass in Ortschaften, wo ausschliesslich eine Agentur zur Verfügung steht, ab dem 1. September 2017 Bareinzahlungen an der Haustüre beim Postboten möglich sein sollen.</p><p>Die Post führt seit Herbst 2016 mit allen 26 Kantonen Gespräche, um diesen eine erhöhte Transparenz zur vorgesehenen Netzentwicklung zu geben. So werden die Kantone insbesondere auch darüber informiert, welche Filialen in den nächsten Jahren unverändert bestehen bleiben. Die Post plant, bis zum Sommer 2017 die Ergebnisse den Kantonen jeweils zu kommunizieren und nach Abschluss aller Gespräche ein Gesamtbild zur Netzentwicklung vorzulegen.</p><p>Gemäss Angaben der Post wurden seit der Kommunikation zur Netzstrategie im Herbst 2016 keine neuen Schliessungs- bzw. Umwandlungsverfahren von Poststellen an die Hand genommen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Verhandlungen seien jedoch weitergeführt worden. Neue Verfahren und Gespräche mit Gemeinden zur Umwandlung von Poststellen werden erst wieder aufgenommen, wenn im jeweils betroffenen Kanton der Dialog abgeschlossen ist und die daraus resultierenden Ergebnisse kommuniziert worden sind.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ist ein Moratorium nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, als Eigner der Post ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen zu veranlassen, bis eine konzeptionelle Netzplanung vorliegt, die über die strategische Planung des künftigen Poststellennetzes Auskunft gibt und die für die betroffene Bevölkerung Transparenz über die künftige Gestaltung des Netzes herstellt, und bis gleichzeitig feststeht, ob in Bezug auf die Erreichbarkeit der Poststellen und Agenturen eine Revision des Postgesetzes angezeigt ist.</p>
  • Schliessungen von Poststellen. Moratorium
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Poststellen erfüllen zum einen betriebswirtschaftliche Funktionen im Rahmen des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Post. Zum andern erfüllen sie in einer Gemeinde zusätzliche Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung. In jüngster Zeit häufen sich die Poststellenschliessungen. Das zieht vielfach massive Proteste der betroffenen Bevölkerung nach sich. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Gemeinden bei den Schliessungsentscheiden oft übergangen werden und keine Transparenz über die Planung besteht.</p><p>Auch objektiv steht fest, dass der Abbau der Poststellen weitergeht. Die Post hat im Herbst 2016 die Schliessung von 500 bis 600 Poststellen bis 2020 angekündigt. Davon betroffen sind 1200 Mitarbeitende. Besonders gravierend ist, dass das Personal, die Bevölkerung und die Gemeinden vielfach vor ein Fait accompli gestellt werden. Die Post geht davon aus, dass die Netzentwicklung in der abschliessenden Verantwortung der Post liege. Das Postgesetz wiederum gewährt der Post einen grossen, wenn nicht zu grossen Spielraum. Bei der Bevölkerung und bei der Wirtschaft wird die rigorose Optimierung der Poststellen als Leistungsabbau betrachtet, wie auch der Bericht des Bundesrates zur Evaluation des Postgesetzes feststellt (2017, S. 23).</p><p>In dieser Situation mit divergierenden Interessen zwischen der Post und der betroffenen Bevölkerung ist ein Marschhalt bei der Poststellenschliessung angezeigt. Das Moratorium soll so lange dauern, bis die strategische Netzplanung vorliegt, womit die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Gemeinden Transparenz über das künftige Poststellennetz erhalten, und bis klar ist, ob die gesetzlichen Vorgaben für die Post revidiert werden müssen. Ein Moratorium ist auch angezeigt, weil die Schliessungen zu irreversible Prozesse einleiten.</p>
    • <p>Die Schweizerische Post hat gemäss geltender Postgesetzgebung ein landesweit flächendeckendes Netz von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Post kann die Zugangspunkte selbst (Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agenturen) führen. Die Grundversorgungsdienste müssen dabei in allen Regionen in angemessener Zeit erreichbar sein. Gemäss Postverordnung müssen mindestens 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innert 20 Minuten eine Poststelle oder eine Agentur erreichen können. Für die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt ein Erreichbarkeitswert von 30 Minuten. Diese Werte hat die Post bisher immer eingehalten.</p><p>Der digitale Wandel bewirkt einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Gleichzeitig ist die Post verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient und kostengünstig erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, ist die Post darauf angewiesen, dass sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben angemessen auf Änderungen im Kundenverhalten reagieren kann.</p><p>In diesem Sinne hat sie Ende Oktober 2016 bekanntgegeben, dass die laufenden Entwicklungen bezüglich Umwandlungen von Poststellen in Agenturen in den kommenden Jahren weitergeführt werden. Auf ersatzlose Schliessungen will die Post jedoch verzichten. Vielmehr soll ein weiterer Ausbau von neuen innovativen Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise My-Post-24-Automaten erfolgen. Weiter hat die Post am 2. März 2017 kommuniziert, dass in Ortschaften, wo ausschliesslich eine Agentur zur Verfügung steht, ab dem 1. September 2017 Bareinzahlungen an der Haustüre beim Postboten möglich sein sollen.</p><p>Die Post führt seit Herbst 2016 mit allen 26 Kantonen Gespräche, um diesen eine erhöhte Transparenz zur vorgesehenen Netzentwicklung zu geben. So werden die Kantone insbesondere auch darüber informiert, welche Filialen in den nächsten Jahren unverändert bestehen bleiben. Die Post plant, bis zum Sommer 2017 die Ergebnisse den Kantonen jeweils zu kommunizieren und nach Abschluss aller Gespräche ein Gesamtbild zur Netzentwicklung vorzulegen.</p><p>Gemäss Angaben der Post wurden seit der Kommunikation zur Netzstrategie im Herbst 2016 keine neuen Schliessungs- bzw. Umwandlungsverfahren von Poststellen an die Hand genommen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Verhandlungen seien jedoch weitergeführt worden. Neue Verfahren und Gespräche mit Gemeinden zur Umwandlung von Poststellen werden erst wieder aufgenommen, wenn im jeweils betroffenen Kanton der Dialog abgeschlossen ist und die daraus resultierenden Ergebnisse kommuniziert worden sind.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ist ein Moratorium nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, als Eigner der Post ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen zu veranlassen, bis eine konzeptionelle Netzplanung vorliegt, die über die strategische Planung des künftigen Poststellennetzes Auskunft gibt und die für die betroffene Bevölkerung Transparenz über die künftige Gestaltung des Netzes herstellt, und bis gleichzeitig feststeht, ob in Bezug auf die Erreichbarkeit der Poststellen und Agenturen eine Revision des Postgesetzes angezeigt ist.</p>
    • Schliessungen von Poststellen. Moratorium

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