Was ist die Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung der IV?

ShortId
17.3168
Id
20173168
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Was ist die Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung der IV?
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Weiterentwicklung der IV geht es nicht um neue Einspar- oder Sanierungsmöglichkeiten für die IV, denn aktuellen Prognosen zufolge wird die IV auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung eine ausgeglichene Rechnung aufweisen. Bis 2030 wird die IV ihre Schulden beim AHV-Fonds vollständig zurückbezahlt haben. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es keine zusätzlichen Einsparungen braucht.</p><p>1./2. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage basieren auf geprüften, realistischen Hypothesen und tragen der Reform der Altersvorsorge 2020 sowie dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 Rechnung. Die parlamentarische Initiative Joder 12.470, "Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden", oder die Anpassungen des Bundesrates bei der Invaliditätsbemessung nach der gemischten Methode werden zu Mehrausgaben der IV führen. Dadurch wird die Entschuldung der IV aber nur unwesentlich verzögert.</p><p>3. Die IV erfüllt die in der Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgesehenen Verpflichtungen bereits. Die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV geplanten Massnahmen verbessern indes die Eingliederungschancen der Versicherten, insbesondere von Jugendlichen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, vor allem beim Übergang I (zwischen Schule und beruflicher Ausbildung) und beim Übergang II (zwischen beruflicher Ausbildung und Arbeitsmarkt).</p><p>4. Das einzige strategische Ziel der Vorlage besteht in der Optimierung des IV-Systems, damit es den künftigen Herausforderungen gewachsen und damit die Sanierung gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende 2017 endet die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Gemäss Bundesrat ist die IV auf Sanierungskurs: Für 2018 wird ein positives Betriebsergebnis prognostiziert; bis 2030 sollen die Schulden der IV bei der AHV abgetragen sein. Diese finanziellen Prognosen erscheinen eher optimistisch, vor allem was die langfristige Kostenentwicklung in der IV angeht.</p><p>In der Botschaft zur Weiterentwicklung der IV schreibt der Bundesrat: "Das Ziel der Weiterentwicklung der IV ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren, um das Eingliederungspotenzial der Versicherten zu stärken und so ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern." Weiter steht: "Das Ziel der Reform ist die Ausschöpfung des Eingliederungspotenzials und die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit der Versicherten. Der Fokus muss dabei auf denjenigen Gruppen liegen, für die die bestehenden Instrumente der IV optimiert werden können. Zudem ist die Koordination mit den übrigen beteiligten Akteuren zu verbessern." Die Botschaft nennt im Wesentlichen drei Fokusgruppen, für welche neue Mittel und Möglichkeiten geschaffen werden sollen. Es handelt sich also um einen Leistungsausbau in der Eingliederung, der kostenneutral umgesetzt werden soll. Ergänzt wird das Massnahmenpaket um kleinere, aber wichtige Verbesserungen (UVG-Schutz) sowie um die Einführung eines Systems, nach dem IV-Renten künftig stufenlos prozentgenau berechnet werden sollen.</p><p>Unklar bleibt aber, welche übergeordneten strategischen Ziele mit der Revision verfolgt und langfristig erreicht werden sollen:</p><p>1. Soll die IV, wie in der Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung vom Bundesrat versprochen, nachhaltig saniert werden (finanzielles Ziel)?</p><p>2. Wenn ja, wie will der Bundesrat Ausgaben der IV senken oder stabil halten, angesichts der erwarteten Mehrbelastungen (Leistungsausbau in der Eingliederung, Frauenrentenalter 65, Zunahme der IV-Anmeldungen, Anpassung der Rentenberechnung für Teilzeiterwerbstätige infolge des EGMR-Urteils)?</p><p>3. Sollen die Chancen und Rechte auf Ausbildung und Arbeit ungeachtet der finanziellen Aspekte bei betroffenen Personen aus den Fokusgruppen erhöht respektive besser gewahrt werden (Beitrag zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention)?</p><p>4. Gibt es andere übergeordnete strategische Ziele?</p>
  • Was ist die Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung der IV?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Weiterentwicklung der IV geht es nicht um neue Einspar- oder Sanierungsmöglichkeiten für die IV, denn aktuellen Prognosen zufolge wird die IV auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung eine ausgeglichene Rechnung aufweisen. Bis 2030 wird die IV ihre Schulden beim AHV-Fonds vollständig zurückbezahlt haben. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es keine zusätzlichen Einsparungen braucht.</p><p>1./2. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage basieren auf geprüften, realistischen Hypothesen und tragen der Reform der Altersvorsorge 2020 sowie dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 Rechnung. Die parlamentarische Initiative Joder 12.470, "Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden", oder die Anpassungen des Bundesrates bei der Invaliditätsbemessung nach der gemischten Methode werden zu Mehrausgaben der IV führen. Dadurch wird die Entschuldung der IV aber nur unwesentlich verzögert.</p><p>3. Die IV erfüllt die in der Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgesehenen Verpflichtungen bereits. Die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV geplanten Massnahmen verbessern indes die Eingliederungschancen der Versicherten, insbesondere von Jugendlichen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, vor allem beim Übergang I (zwischen Schule und beruflicher Ausbildung) und beim Übergang II (zwischen beruflicher Ausbildung und Arbeitsmarkt).</p><p>4. Das einzige strategische Ziel der Vorlage besteht in der Optimierung des IV-Systems, damit es den künftigen Herausforderungen gewachsen und damit die Sanierung gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende 2017 endet die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Gemäss Bundesrat ist die IV auf Sanierungskurs: Für 2018 wird ein positives Betriebsergebnis prognostiziert; bis 2030 sollen die Schulden der IV bei der AHV abgetragen sein. Diese finanziellen Prognosen erscheinen eher optimistisch, vor allem was die langfristige Kostenentwicklung in der IV angeht.</p><p>In der Botschaft zur Weiterentwicklung der IV schreibt der Bundesrat: "Das Ziel der Weiterentwicklung der IV ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren, um das Eingliederungspotenzial der Versicherten zu stärken und so ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern." Weiter steht: "Das Ziel der Reform ist die Ausschöpfung des Eingliederungspotenzials und die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit der Versicherten. Der Fokus muss dabei auf denjenigen Gruppen liegen, für die die bestehenden Instrumente der IV optimiert werden können. Zudem ist die Koordination mit den übrigen beteiligten Akteuren zu verbessern." Die Botschaft nennt im Wesentlichen drei Fokusgruppen, für welche neue Mittel und Möglichkeiten geschaffen werden sollen. Es handelt sich also um einen Leistungsausbau in der Eingliederung, der kostenneutral umgesetzt werden soll. Ergänzt wird das Massnahmenpaket um kleinere, aber wichtige Verbesserungen (UVG-Schutz) sowie um die Einführung eines Systems, nach dem IV-Renten künftig stufenlos prozentgenau berechnet werden sollen.</p><p>Unklar bleibt aber, welche übergeordneten strategischen Ziele mit der Revision verfolgt und langfristig erreicht werden sollen:</p><p>1. Soll die IV, wie in der Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung vom Bundesrat versprochen, nachhaltig saniert werden (finanzielles Ziel)?</p><p>2. Wenn ja, wie will der Bundesrat Ausgaben der IV senken oder stabil halten, angesichts der erwarteten Mehrbelastungen (Leistungsausbau in der Eingliederung, Frauenrentenalter 65, Zunahme der IV-Anmeldungen, Anpassung der Rentenberechnung für Teilzeiterwerbstätige infolge des EGMR-Urteils)?</p><p>3. Sollen die Chancen und Rechte auf Ausbildung und Arbeit ungeachtet der finanziellen Aspekte bei betroffenen Personen aus den Fokusgruppen erhöht respektive besser gewahrt werden (Beitrag zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention)?</p><p>4. Gibt es andere übergeordnete strategische Ziele?</p>
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