Bagatellen gehören nicht in den Spitalnotfall
- ShortId
-
17.3169
- Id
-
20173169
- Updated
-
28.07.2023 04:30
- Language
-
de
- Title
-
Bagatellen gehören nicht in den Spitalnotfall
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle sind, insbesondere, wenn es sich um weniger gravierende Erkrankungen handelt. In den Jahren 2011 bis 2015 hat die Anzahl Konsultationen in Spitälern nun aber deutlich stärker zugenommen als in der freien Arztpraxis. In sehr vielen Fällen muss von Bagatellen ausgegangen werden. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend. </p><p>Die Angewohnheit, wegen Bagatellen immer mehr die Notfallabteilungen der Spitäler in Beschlag zu nehmen, hat auch Auswirkungen auf die Kantone: Sie reagieren darauf, indem sie ihre Ambulatorien noch mehr ausbauen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dieser Ausbau führt wiederum dazu, dass noch mehr Personen wegen Bagatellen die Spitäler aufsuchen. </p><p>Bekanntlich sind die ambulanten Spitalabteilungen seit rund 15 Jahren regelmässig die grössten Kostentreiber der obligatorischen Krankenversicherung (Obsan-Bericht 53; Kostenmonitoring Santésuisse).</p><p>Da mit gezielter Information der Öffentlichkeit offenbar wenig ausgerichtet werden kann, sollen die finanziellen Anreize der Versicherten so geändert werden, dass unnötige bzw. unnötig teure Spitalbehandlungen möglichst vermieden werden können. Bei echten Notfällen oder geplanten Wahleingriffen kann von diesen Massnahmen abgesehen werden, weitere Ausnahmen sind zu prüfen. </p><p>Diese Massnahmen bedeuten gleichzeitig eine Förderung der Hausarztmedizin und der Apotheken als wichtigste, primäre Anlaufstellen der Patientinnen und Patienten bei leichteren Beschwerden.</p>
- <p>Die Leistungen, welche die Spitäler ambulant erbringen, haben insbesondere deshalb zugenommen, weil Behandlungen, die früher mit einem stationären Spitalaufenthalt verbunden waren, heute ambulant im Spital durchgeführt werden. Diese Verschiebung von stationären zu ambulanten Spitalbehandlungen ist zu begrüssen, denn sie führt insgesamt auch zu Einsparungen. Ein kleiner Teil der Zunahme dürfte aber tatsächlich auch aufgrund zusätzlicher Notfallaufnahmen entstanden sein.</p><p>Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motion, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, damit die Versicherten sich bei Bagatellen nicht an die Notfallaufnahme eines Spitals wenden. Der Antrag des Motionärs würde jedoch mit sich bringen, dass in der Praxis zwischen echten und unechten Notfällen unterschieden werden muss, weil die Massnahme nur bei letzteren angewendet werden soll. Es dürfte jedoch viele Fälle geben, bei denen medizinisch umstritten ist, ob es angemessen war, eine Notfallstation aufzusuchen. Für viele Patientinnen und Patienten dürfte es schwierig sein, diese Frage zu beurteilen. Zudem kann es später zu höheren Kosten führen, wenn Versicherte aus finanziellen Gründen auf eine Behandlung verzichten, statt zum Hausarzt zu gehen. Für die Versicherer würde es einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand bedeuten, wegen einer Kostenbeteiligung ein Verfahren zur Frage, ob ein echter Notfall vorlag, durchführen zu müssen. Eine Ausnahme für echte Notfälle wäre deshalb kaum umsetzbar.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung der beantragten Kostenbeteiligung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, seine Kompetenzen im Bereich der Kostenbeteiligung von Artikel 64 des Krankenversicherungsgesetzes derart wahrzunehmen, dass es finanziell weniger interessant ist, Bagatellen in den Notfallstationen der Spitäler behandeln zu lassen.</p>
- Bagatellen gehören nicht in den Spitalnotfall
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle sind, insbesondere, wenn es sich um weniger gravierende Erkrankungen handelt. In den Jahren 2011 bis 2015 hat die Anzahl Konsultationen in Spitälern nun aber deutlich stärker zugenommen als in der freien Arztpraxis. In sehr vielen Fällen muss von Bagatellen ausgegangen werden. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend. </p><p>Die Angewohnheit, wegen Bagatellen immer mehr die Notfallabteilungen der Spitäler in Beschlag zu nehmen, hat auch Auswirkungen auf die Kantone: Sie reagieren darauf, indem sie ihre Ambulatorien noch mehr ausbauen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dieser Ausbau führt wiederum dazu, dass noch mehr Personen wegen Bagatellen die Spitäler aufsuchen. </p><p>Bekanntlich sind die ambulanten Spitalabteilungen seit rund 15 Jahren regelmässig die grössten Kostentreiber der obligatorischen Krankenversicherung (Obsan-Bericht 53; Kostenmonitoring Santésuisse).</p><p>Da mit gezielter Information der Öffentlichkeit offenbar wenig ausgerichtet werden kann, sollen die finanziellen Anreize der Versicherten so geändert werden, dass unnötige bzw. unnötig teure Spitalbehandlungen möglichst vermieden werden können. Bei echten Notfällen oder geplanten Wahleingriffen kann von diesen Massnahmen abgesehen werden, weitere Ausnahmen sind zu prüfen. </p><p>Diese Massnahmen bedeuten gleichzeitig eine Förderung der Hausarztmedizin und der Apotheken als wichtigste, primäre Anlaufstellen der Patientinnen und Patienten bei leichteren Beschwerden.</p>
- <p>Die Leistungen, welche die Spitäler ambulant erbringen, haben insbesondere deshalb zugenommen, weil Behandlungen, die früher mit einem stationären Spitalaufenthalt verbunden waren, heute ambulant im Spital durchgeführt werden. Diese Verschiebung von stationären zu ambulanten Spitalbehandlungen ist zu begrüssen, denn sie führt insgesamt auch zu Einsparungen. Ein kleiner Teil der Zunahme dürfte aber tatsächlich auch aufgrund zusätzlicher Notfallaufnahmen entstanden sein.</p><p>Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motion, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, damit die Versicherten sich bei Bagatellen nicht an die Notfallaufnahme eines Spitals wenden. Der Antrag des Motionärs würde jedoch mit sich bringen, dass in der Praxis zwischen echten und unechten Notfällen unterschieden werden muss, weil die Massnahme nur bei letzteren angewendet werden soll. Es dürfte jedoch viele Fälle geben, bei denen medizinisch umstritten ist, ob es angemessen war, eine Notfallstation aufzusuchen. Für viele Patientinnen und Patienten dürfte es schwierig sein, diese Frage zu beurteilen. Zudem kann es später zu höheren Kosten führen, wenn Versicherte aus finanziellen Gründen auf eine Behandlung verzichten, statt zum Hausarzt zu gehen. Für die Versicherer würde es einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand bedeuten, wegen einer Kostenbeteiligung ein Verfahren zur Frage, ob ein echter Notfall vorlag, durchführen zu müssen. Eine Ausnahme für echte Notfälle wäre deshalb kaum umsetzbar.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung der beantragten Kostenbeteiligung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, seine Kompetenzen im Bereich der Kostenbeteiligung von Artikel 64 des Krankenversicherungsgesetzes derart wahrzunehmen, dass es finanziell weniger interessant ist, Bagatellen in den Notfallstationen der Spitäler behandeln zu lassen.</p>
- Bagatellen gehören nicht in den Spitalnotfall
Back to List