Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?
- ShortId
-
17.3172
- Id
-
20173172
- Updated
-
28.07.2023 04:26
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Universitäten Basel und Genf sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich bieten derzeit einen vollständigen Pharmazie-Studiengang an. Ausserdem kann in Lausanne, Neuenburg und Bern ein Teil des Bachelorstudiengangs absolviert werden, der Abschluss des Studiums erfolgt dann in Basel, Genf oder Zürich. 2016 wurden 226 Neuabsolventinnen und -absolventen verzeichnet. Im selben Jahr gingen 70 Prozent der neuen Berufsausübungsbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker an Berufsleute mit eidgenössischen Diplomen und 30 Prozent an solche mit anerkannten ausländischen Diplomen. Bezüglich der Anzahl Apothekerinnen und Apotheker, die zur Gewährleistung des Versorgungsangebots ausgebildet werden, wird die Lage nicht als bedenklich erachtet.</p><p>2. Die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Heilmittelgesetzes (HMG) soll die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der medizinischen Grundversorgung stärken. Dies geschieht, indem deren Kompetenzen erweitert werden und sie ermächtigt werden, verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung leichter Erkrankungen ohne ärztliche Verschreibung abzugeben. Die Revision des MedBG erfordert die Aktualisierung der Lernzielkataloge für die verschiedenen universitären Medizinalberufe. Der Katalog für die Pharmazie enthält neue Kompetenzen zur Behandlung häufiger Krankheiten und im Impfbereich. Da er in Zusammenarbeit mit den verschiedenen betroffenen Ausbildungsstätten erarbeitet wurde, kann man von diesen erwarten, dass sie in der Lage sind, die aufgenommenen Bildungsziele zu erfüllen. Ausserdem wird mit der regelmässigen Akkreditierung durch das EDI sichergestellt, dass die Studiengänge den Studierenden tatsächlich ermöglichen, die Ausbildungsziele nach MedBG zu erreichen.</p><p>Was die Forschung angeht, können die Bildungsstätten ihre Schwerpunkte frei bestimmen. Das Förderprogramm "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" (vgl. Punkt 4) sollte jedoch einen Anreiz für die Forschung in diesem Bereich schaffen.</p><p>3. Die Bildungsstätten setzen die Ausbildungsziele so um, wie es ihnen am sinnvollsten erscheint. Die Vermittlung der Themen rund um die interprofessionelle Zusammenarbeit darf jedoch nicht nur in der Grundausbildung erfolgen, sondern muss auch in die Fort- und Weiterbildung des Medizinal-, Pflege- und Sozialpersonals einfliessen. Auch wenn zahlreiche Elemente der interprofessionellen Schulung in den letzten Jahren erprobt und teilweise in die universitären und nichtuniversitären Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote aufgenommen wurden, muss das interprofessionelle Lernen im Gesundheitswesen noch ausgebaut werden. Die erste Phase des Förderprogramms "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" (vgl. Punkt 4) sollte ermöglichen, die geeigneten Mittel für den Ausbau der entsprechenden Schulung und die Schaffung der möglichen Synergien zu definieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung hat Pharmasuisse bereits Module zur Interprofessionalität ins Programm aufgenommen.</p><p>4. Im Rahmen der Fachkräfte-Initiative hat der Bundesrat im Februar 2016 das Förderprogramm "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" lanciert, mit dem offene Fragen geklärt werden sollen und der interprofessionelle Unterricht im Gesundheitswesen verstärkt werden soll. Es besteht aus zwei Phasen: a) 2017 bis 2020: Forschung auf dem Gebiet der Interprofessionalität in der Ausbildung und Berufsausübung sowie Dokumentierung bestehender Modelle guter Praxis; b) 2019 bis 2022: Förderung von Ausbildungs- und Berufsausübungsprojekten, welche die Effizienz der medizinischen Grundversorgung verbessern sollen, insbesondere via Interprofessionalität.</p><p>Dieses Instrument in der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Berufsausübung soll zur Förderung der Effizienz und insbesondere der Interprofessionalität in der medizinischen Grundversorgung beitragen. Mit der Verabschiedung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) am 30. September 2016 hat das Parlament die Bestimmungen zu den dazu erforderlichen Finanzhilfen in das GesBG sowie in das MedBG aufgenommen. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.</p><p>Ausserdem begleitet der Bundesrat seit Ende 2015 zwei Pilotprojekte zum Nutzen und zu den Vorteilen koordinierter Behandlungen, um die Positionierung der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 117a der Bundesverfassung hält die Notwendigkeit fest, eine medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu fördern. Das Parlament hatte zu diesem Zweck gefordert, die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker zu erweitern, insbesondere für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (HMG, geändert im März 2016), für Impfungen sowie für die Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten (MedBG, geändert im März 2015). In seinem Bericht vom 12. Oktober 2016 betont der Bundesrat, wie wichtig es sei, die Interprofessionalität zu fördern, um die Effizienz, die Qualität und die Dauerhaftigkeit der medizinischen Grundversorgung deutlich erhöhen zu können.</p><p>Die Berufsverbände und die betreffenden Universitätsinstitute geben ihre hohe Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit zu verstehen, insbesondere in den Ausbildungsstätten für Pharmazie in Genf und in Basel. Diese neuen, geforderten Lehr- und Forschungsbereiche haben jedoch Schwierigkeiten bei der Erstfinanzierung, wofür zwar keine grossen Summen nötig sind, deren Fehlen jedoch die Umsetzung der gewünschten Entwicklungen stark verzögern könnte. Auch in Zürich und in Bern ist die Rede davon, Synergien zu entwickeln, aber auch hier könnte eine Startförderung entscheidend dazu beitragen, das Projekt zu verwirklichen. Hingegen wird die Schliessung des Studiengangs in Freiburg, wo nun auch nicht mehr die ersten zwei Jahre des Pharmaziestudiums angeboten werden, Auswirkungen auf die anderen Ausbildungsstätten haben, die ebenfalls geprüft werden müssen.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Denkt der Bundesrat, dass die Zahl der universitären Ausbildungsstätten für Pharmazie ausreichend ist?</p><p>2. Sind die bestehenden Ausbildungsstätten nach Ansicht des Bundesrates in der Lage, die Ausbildung und die Forschung in den neuen, vom Parlament geforderten Kompetenzbereichen zu leisten?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es möglich ist, die Synergien bei der Ausbildung von Hausärztinnen und Hausärzten, Pflegefachleuten sowie Apothekerinnen und Apothekern zu fördern, um bei den Studierenden die Interprofessionalität weiterzuentwickeln? Wenn ja, mit welchen Mitteln?</p><p>4. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine gezielte finanzielle Unterstützung notwendig wäre, um die neuen, von der Bevölkerung, dem Parlament und dem Bundesrat geforderten Lehr- und Forschungsbereiche weiterzuentwickeln?</p>
- Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Universitäten Basel und Genf sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich bieten derzeit einen vollständigen Pharmazie-Studiengang an. Ausserdem kann in Lausanne, Neuenburg und Bern ein Teil des Bachelorstudiengangs absolviert werden, der Abschluss des Studiums erfolgt dann in Basel, Genf oder Zürich. 2016 wurden 226 Neuabsolventinnen und -absolventen verzeichnet. Im selben Jahr gingen 70 Prozent der neuen Berufsausübungsbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker an Berufsleute mit eidgenössischen Diplomen und 30 Prozent an solche mit anerkannten ausländischen Diplomen. Bezüglich der Anzahl Apothekerinnen und Apotheker, die zur Gewährleistung des Versorgungsangebots ausgebildet werden, wird die Lage nicht als bedenklich erachtet.</p><p>2. Die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Heilmittelgesetzes (HMG) soll die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der medizinischen Grundversorgung stärken. Dies geschieht, indem deren Kompetenzen erweitert werden und sie ermächtigt werden, verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung leichter Erkrankungen ohne ärztliche Verschreibung abzugeben. Die Revision des MedBG erfordert die Aktualisierung der Lernzielkataloge für die verschiedenen universitären Medizinalberufe. Der Katalog für die Pharmazie enthält neue Kompetenzen zur Behandlung häufiger Krankheiten und im Impfbereich. Da er in Zusammenarbeit mit den verschiedenen betroffenen Ausbildungsstätten erarbeitet wurde, kann man von diesen erwarten, dass sie in der Lage sind, die aufgenommenen Bildungsziele zu erfüllen. Ausserdem wird mit der regelmässigen Akkreditierung durch das EDI sichergestellt, dass die Studiengänge den Studierenden tatsächlich ermöglichen, die Ausbildungsziele nach MedBG zu erreichen.</p><p>Was die Forschung angeht, können die Bildungsstätten ihre Schwerpunkte frei bestimmen. Das Förderprogramm "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" (vgl. Punkt 4) sollte jedoch einen Anreiz für die Forschung in diesem Bereich schaffen.</p><p>3. Die Bildungsstätten setzen die Ausbildungsziele so um, wie es ihnen am sinnvollsten erscheint. Die Vermittlung der Themen rund um die interprofessionelle Zusammenarbeit darf jedoch nicht nur in der Grundausbildung erfolgen, sondern muss auch in die Fort- und Weiterbildung des Medizinal-, Pflege- und Sozialpersonals einfliessen. Auch wenn zahlreiche Elemente der interprofessionellen Schulung in den letzten Jahren erprobt und teilweise in die universitären und nichtuniversitären Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote aufgenommen wurden, muss das interprofessionelle Lernen im Gesundheitswesen noch ausgebaut werden. Die erste Phase des Förderprogramms "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" (vgl. Punkt 4) sollte ermöglichen, die geeigneten Mittel für den Ausbau der entsprechenden Schulung und die Schaffung der möglichen Synergien zu definieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung hat Pharmasuisse bereits Module zur Interprofessionalität ins Programm aufgenommen.</p><p>4. Im Rahmen der Fachkräfte-Initiative hat der Bundesrat im Februar 2016 das Förderprogramm "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" lanciert, mit dem offene Fragen geklärt werden sollen und der interprofessionelle Unterricht im Gesundheitswesen verstärkt werden soll. Es besteht aus zwei Phasen: a) 2017 bis 2020: Forschung auf dem Gebiet der Interprofessionalität in der Ausbildung und Berufsausübung sowie Dokumentierung bestehender Modelle guter Praxis; b) 2019 bis 2022: Förderung von Ausbildungs- und Berufsausübungsprojekten, welche die Effizienz der medizinischen Grundversorgung verbessern sollen, insbesondere via Interprofessionalität.</p><p>Dieses Instrument in der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Berufsausübung soll zur Förderung der Effizienz und insbesondere der Interprofessionalität in der medizinischen Grundversorgung beitragen. Mit der Verabschiedung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) am 30. September 2016 hat das Parlament die Bestimmungen zu den dazu erforderlichen Finanzhilfen in das GesBG sowie in das MedBG aufgenommen. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.</p><p>Ausserdem begleitet der Bundesrat seit Ende 2015 zwei Pilotprojekte zum Nutzen und zu den Vorteilen koordinierter Behandlungen, um die Positionierung der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung zu verbessern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Artikel 117a der Bundesverfassung hält die Notwendigkeit fest, eine medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu fördern. Das Parlament hatte zu diesem Zweck gefordert, die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker zu erweitern, insbesondere für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (HMG, geändert im März 2016), für Impfungen sowie für die Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten (MedBG, geändert im März 2015). In seinem Bericht vom 12. Oktober 2016 betont der Bundesrat, wie wichtig es sei, die Interprofessionalität zu fördern, um die Effizienz, die Qualität und die Dauerhaftigkeit der medizinischen Grundversorgung deutlich erhöhen zu können.</p><p>Die Berufsverbände und die betreffenden Universitätsinstitute geben ihre hohe Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit zu verstehen, insbesondere in den Ausbildungsstätten für Pharmazie in Genf und in Basel. Diese neuen, geforderten Lehr- und Forschungsbereiche haben jedoch Schwierigkeiten bei der Erstfinanzierung, wofür zwar keine grossen Summen nötig sind, deren Fehlen jedoch die Umsetzung der gewünschten Entwicklungen stark verzögern könnte. Auch in Zürich und in Bern ist die Rede davon, Synergien zu entwickeln, aber auch hier könnte eine Startförderung entscheidend dazu beitragen, das Projekt zu verwirklichen. Hingegen wird die Schliessung des Studiengangs in Freiburg, wo nun auch nicht mehr die ersten zwei Jahre des Pharmaziestudiums angeboten werden, Auswirkungen auf die anderen Ausbildungsstätten haben, die ebenfalls geprüft werden müssen.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Denkt der Bundesrat, dass die Zahl der universitären Ausbildungsstätten für Pharmazie ausreichend ist?</p><p>2. Sind die bestehenden Ausbildungsstätten nach Ansicht des Bundesrates in der Lage, die Ausbildung und die Forschung in den neuen, vom Parlament geforderten Kompetenzbereichen zu leisten?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es möglich ist, die Synergien bei der Ausbildung von Hausärztinnen und Hausärzten, Pflegefachleuten sowie Apothekerinnen und Apothekern zu fördern, um bei den Studierenden die Interprofessionalität weiterzuentwickeln? Wenn ja, mit welchen Mitteln?</p><p>4. Denkt der Bundesrat nicht, dass eine gezielte finanzielle Unterstützung notwendig wäre, um die neuen, von der Bevölkerung, dem Parlament und dem Bundesrat geforderten Lehr- und Forschungsbereiche weiterzuentwickeln?</p>
- Erweiterte Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Reichen die Mittel aus?
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