Toleriert der Bund illegale Handlungen?
- ShortId
-
17.3173
- Id
-
20173173
- Updated
-
14.11.2025 08:59
- Language
-
de
- Title
-
Toleriert der Bund illegale Handlungen?
- AdditionalIndexing
-
2846;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nein. Das Grundstück steht im Eigentum des Bundes und liegt innerhalb der Nationalstrassen-Baulinien. Bauliche Massnahmen in diesem Bereich sind gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (SR 725.11) grundsätzlich zulässig.</p><p>2. Der Bund toleriert keine illegalen Bauten innerhalb der Nationalstrassen-Baulinien. Die baurechtliche Beurteilung obliegt im Einzelfall der von den Kantonen bezeichneten Behörde, im vorliegenden Fall der Stadt Bern.</p><p>3. 2007 wurde die Siedlung Zaffaraya an den heutigen Standort verlegt. Anlass dazu gab der Bau des Neufeldtunnels. Per 1. Januar 2008 ist das Eigentum der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund übergegangen. Im Hinblick auf eine von der Stadt Bern angestrebte Legalisierung der Situation hat der Bund mit der Stadt Bern 2013 eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Es obliegt der Stadt Bern, die notwendigen planungsrechtlichen Massnahmen umzusetzen.</p><p>4./5. Der Bund hält sich an die mit der Stadt Bern abgeschlossene Nutzungsvereinbarung. Die Verantwortlichkeit für die Nutzung des Areals liegt bei der Stadt Bern.</p><p>6. Der Bund duldet Rechtsbrüche nicht. Er ist jedoch bestrebt, mit Kantonen, Gemeinden oder Dritten Lösungen für besondere Situationen zu suchen. Im vorliegenden Fall hat der Bund der Stadt Bern eine durch die Nationalstrasse ungenutzte Fläche temporär zur Verfügung gestellt und die Nutzung mittels Vereinbarung geregelt. Die Legalisierung der baulichen Situation auf der fraglichen Parzelle liegt in der Zuständigkeit der Stadt Bern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Jahren ist eine neue kleine Siedlung mit mehrstöckigen Einfamilienhäusern in der Stadt Bern in einer Bauverbotszone entstanden. Diese Siedlung befindet sich direkt neben der Autobahnauffahrt Neufeld und nennt sich "Zaffaraya". In seiner Antwort zu einer Interpellation bestätigt der bernische Regierungsrat, dass die Siedlung Zaffaraya nicht rechtmässig gebaut worden ist. Ebenso hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland festgestellt, dass die Bauten illegal sind. Weder das Regierungsstatthalteramt noch der Regierungsrat haben jedoch Massnahmen angeordnet, die auf die Wiederherstellung des früheren Zustands oder auf eine Legalisierung der widerrechtlich errichteten Bauten abzielen.</p><p>Die Siedlung befindet sich auf einem öffentlichen Grundstück, das sich seit dem 1. Januar 2008 im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesamt für Strassen, Astra) befindet.</p><p>1. Steht das Grundstück in einer Bauverbotszone des Bundes?</p><p>2. Unterstützt und/oder toleriert der Bund illegales Bauen ohne Baubewilligung?</p><p>3. Warum duldet das Astra bis heute eine illegale Hüttensiedlung, obwohl die kantonalen Behörden mehrfach die Unrechtmässigkeit der Bauten bestätigt haben?</p><p>4. Ist das Astra gewillt, die Duldung aufgrund der Rechtsbrüche aufzuheben?</p><p>5. Wenn nein: Warum unterstützt das Astra mit seinem Verhalten die widerrechtlich erbaute Siedlung Zaffaraya?</p><p>6. Erachtet der Bund die Duldung von Rechtsbrüchen als zumutbar, und würde er sie auch bei anderen Gelegenheiten erdulden? Wenn ja, bei welchen Gelegenheiten? Wenn nein, warum andernorts nicht?</p>
- Toleriert der Bund illegale Handlungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Nein. Das Grundstück steht im Eigentum des Bundes und liegt innerhalb der Nationalstrassen-Baulinien. Bauliche Massnahmen in diesem Bereich sind gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (SR 725.11) grundsätzlich zulässig.</p><p>2. Der Bund toleriert keine illegalen Bauten innerhalb der Nationalstrassen-Baulinien. Die baurechtliche Beurteilung obliegt im Einzelfall der von den Kantonen bezeichneten Behörde, im vorliegenden Fall der Stadt Bern.</p><p>3. 2007 wurde die Siedlung Zaffaraya an den heutigen Standort verlegt. Anlass dazu gab der Bau des Neufeldtunnels. Per 1. Januar 2008 ist das Eigentum der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund übergegangen. Im Hinblick auf eine von der Stadt Bern angestrebte Legalisierung der Situation hat der Bund mit der Stadt Bern 2013 eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Es obliegt der Stadt Bern, die notwendigen planungsrechtlichen Massnahmen umzusetzen.</p><p>4./5. Der Bund hält sich an die mit der Stadt Bern abgeschlossene Nutzungsvereinbarung. Die Verantwortlichkeit für die Nutzung des Areals liegt bei der Stadt Bern.</p><p>6. Der Bund duldet Rechtsbrüche nicht. Er ist jedoch bestrebt, mit Kantonen, Gemeinden oder Dritten Lösungen für besondere Situationen zu suchen. Im vorliegenden Fall hat der Bund der Stadt Bern eine durch die Nationalstrasse ungenutzte Fläche temporär zur Verfügung gestellt und die Nutzung mittels Vereinbarung geregelt. Die Legalisierung der baulichen Situation auf der fraglichen Parzelle liegt in der Zuständigkeit der Stadt Bern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Jahren ist eine neue kleine Siedlung mit mehrstöckigen Einfamilienhäusern in der Stadt Bern in einer Bauverbotszone entstanden. Diese Siedlung befindet sich direkt neben der Autobahnauffahrt Neufeld und nennt sich "Zaffaraya". In seiner Antwort zu einer Interpellation bestätigt der bernische Regierungsrat, dass die Siedlung Zaffaraya nicht rechtmässig gebaut worden ist. Ebenso hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland festgestellt, dass die Bauten illegal sind. Weder das Regierungsstatthalteramt noch der Regierungsrat haben jedoch Massnahmen angeordnet, die auf die Wiederherstellung des früheren Zustands oder auf eine Legalisierung der widerrechtlich errichteten Bauten abzielen.</p><p>Die Siedlung befindet sich auf einem öffentlichen Grundstück, das sich seit dem 1. Januar 2008 im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesamt für Strassen, Astra) befindet.</p><p>1. Steht das Grundstück in einer Bauverbotszone des Bundes?</p><p>2. Unterstützt und/oder toleriert der Bund illegales Bauen ohne Baubewilligung?</p><p>3. Warum duldet das Astra bis heute eine illegale Hüttensiedlung, obwohl die kantonalen Behörden mehrfach die Unrechtmässigkeit der Bauten bestätigt haben?</p><p>4. Ist das Astra gewillt, die Duldung aufgrund der Rechtsbrüche aufzuheben?</p><p>5. Wenn nein: Warum unterstützt das Astra mit seinem Verhalten die widerrechtlich erbaute Siedlung Zaffaraya?</p><p>6. Erachtet der Bund die Duldung von Rechtsbrüchen als zumutbar, und würde er sie auch bei anderen Gelegenheiten erdulden? Wenn ja, bei welchen Gelegenheiten? Wenn nein, warum andernorts nicht?</p>
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