Anzahl der PID-Zentren beschränken?

ShortId
17.3175
Id
20173175
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Anzahl der PID-Zentren beschränken?
AdditionalIndexing
2841;24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der für September 2017 geplanten Inkraftsetzung des geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) können die reproduktionsmedizinischen Zentren in der Schweiz neu auch genetische Untersuchungen an Embryonen in vitro anbieten. Erblich belastete oder infertile Paare können sich fortan in der Schweiz behandeln lassen und müssen sich nicht mehr im Ausland einer Behandlung unterziehen. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der reproduktionsmedizinischen sowie der genetischen Laboratorien (PID-Zentren) leicht steigen wird. Infolge der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einschliesslich des Aneuploidie-Screenings kommt es zudem zwangsläufig zu einer Ausweitung des Angebots an fortpflanzungsmedizinischen Verfahren und genetischen Untersuchungen.</p><p>2. Solange die Qualität der Untersuchungen sichergestellt ist und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, besteht für den Bundesrat kein Grund, sich dazu zu äussern, ob eine Zunahme der Anzahl Kliniken und Zentren wünschenswert ist oder nicht.</p><p>3. Mit der Inkraftsetzung des geänderten FMedG wird die Zahl der in der Schweiz durchgeführten Fortpflanzungsverfahren und genetischen Untersuchungen steigen. Derzeit lässt sich nur schwer abschätzen, wie viele Mehreinnahmen dadurch generiert werden. Der Bundesrat erachtet es als positiv, wenn in der Schweiz neuartige Dienstleistungen erbracht und dadurch Arbeitsplätze generiert werden.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht werden die Kosten für In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers von der Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen (vgl. Ziff. 3 von Anhang 1 zur KLV). Für die Neubeurteilung einer allfälligen Leistungspflicht in Bezug auf Behandlungen der Fortpflanzungsmedizin und der Präimplantationsdiagnostik wäre eine Evaluation hinsichtlich Geltungsbereich der OKP und Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) notwendig. Das Verfahren sieht vor, dass Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP gestellt werden. Die zuständigen beratenden eidgenössischen Kommissionen prüfen in der Folge die Leistungen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien und geben eine Empfehlung ab. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine entsprechenden Anträge vor.</p><p>5. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass, die Anzahl der PID-Zentren zu beschränken. Sollte sich gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation des FMedG eine Beschränkung der Zentren aufdrängen, wird sich der Bundesrat wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Für eine Beschränkung der Anzahl Zentren durch den Bund müsste unter anderem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es erlauben würde, derart in die Wirtschaftsfreiheit und in die kantonale Hoheit im Bereich der Organisation des Gesundheitswesens einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2015 ist Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz erlaubt, und ein Jahr später haben die Schweizer Stimmberechtigten dem geänderten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zugestimmt. Aktuell wird die entsprechende Verordnung (FMedV) vorbereitet. Sie regelt, welche Anforderungen reproduktionsmedizinische Laboratorien erfüllen müssen, damit sie eine Bewilligung für die Durchführung der PID erhalten. In der Botschaft zur PID hatte der Bundesrat 5 bis 10 Zentren in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Aufsichtskosten wurden mit 360 000 Franken budgetiert. Ursprünglich hatte sich der Bundesrat dafür eingesetzt, dass PID für Paare mit dem Risiko schwerer Erbkrankheiten zugänglich sein sollte.</p><p>Bis heute ist nicht geregelt, wer in Zukunft die Kosten für die Fortpflanzungsmedizin inklusive PID übernehmen soll. Im Vorfeld der Abstimmungen von 2015 und 2016 hatten sich die Anbieter bereits dafür eingesetzt, dass ihre Leistungen baldmöglichst von den Krankenkassen als Pflichtleistungen übernommen werden.</p><p>Aktuell existieren in der Schweiz mit einer Bevölkerung von 8 Millionen 26 Fortpflanzungsmedizinkliniken. In Frankreich mit einer Bevölkerung von fast 67 Millionen sind es 102 Kliniken; in vier davon darf PID durchgeführt werden. In Tschechien, wo der Fortpflanzungsmedizinmarkt boomt und mit einer Bevölkerung von 10,5 Millionen, bieten rund 40 Kliniken die fraglichen Medizintechniken an. In Deutschland sind es bei einer Bevölkerung von gut 80 Millionen 131 Kliniken; in vier Zentren ist PID zugelassen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Anzahl und der Angebote von Fortpflanzungsmedizinkliniken und von PID-Zentren? Geht er von einer steigenden Anzahl und einer Ausweitung der Angebote aus?</p><p>2. Ist eine Zunahme der Anzahl Kliniken und Zentren aus seiner Sicht wünschenswert?</p><p>3. Geht er davon aus, dass sich die Fortpflanzungsmedizin inklusive PID zu einem neuen Wirtschaftszweig entwickeln, und ist dies aus seiner Sicht wünschenswert?</p><p>4. Sollen die Fortpflanzungsmedizin und die PID nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören? </p><p>5. Erachtet er es als angezeigt, insbesondere die Anzahl der PID-Zentren zu beschränken? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er, um dieses Vorhaben umzusetzen? </p>
  • Anzahl der PID-Zentren beschränken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der für September 2017 geplanten Inkraftsetzung des geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) können die reproduktionsmedizinischen Zentren in der Schweiz neu auch genetische Untersuchungen an Embryonen in vitro anbieten. Erblich belastete oder infertile Paare können sich fortan in der Schweiz behandeln lassen und müssen sich nicht mehr im Ausland einer Behandlung unterziehen. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der reproduktionsmedizinischen sowie der genetischen Laboratorien (PID-Zentren) leicht steigen wird. Infolge der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einschliesslich des Aneuploidie-Screenings kommt es zudem zwangsläufig zu einer Ausweitung des Angebots an fortpflanzungsmedizinischen Verfahren und genetischen Untersuchungen.</p><p>2. Solange die Qualität der Untersuchungen sichergestellt ist und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, besteht für den Bundesrat kein Grund, sich dazu zu äussern, ob eine Zunahme der Anzahl Kliniken und Zentren wünschenswert ist oder nicht.</p><p>3. Mit der Inkraftsetzung des geänderten FMedG wird die Zahl der in der Schweiz durchgeführten Fortpflanzungsverfahren und genetischen Untersuchungen steigen. Derzeit lässt sich nur schwer abschätzen, wie viele Mehreinnahmen dadurch generiert werden. Der Bundesrat erachtet es als positiv, wenn in der Schweiz neuartige Dienstleistungen erbracht und dadurch Arbeitsplätze generiert werden.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht werden die Kosten für In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers von der Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen (vgl. Ziff. 3 von Anhang 1 zur KLV). Für die Neubeurteilung einer allfälligen Leistungspflicht in Bezug auf Behandlungen der Fortpflanzungsmedizin und der Präimplantationsdiagnostik wäre eine Evaluation hinsichtlich Geltungsbereich der OKP und Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) notwendig. Das Verfahren sieht vor, dass Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP gestellt werden. Die zuständigen beratenden eidgenössischen Kommissionen prüfen in der Folge die Leistungen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien und geben eine Empfehlung ab. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine entsprechenden Anträge vor.</p><p>5. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass, die Anzahl der PID-Zentren zu beschränken. Sollte sich gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation des FMedG eine Beschränkung der Zentren aufdrängen, wird sich der Bundesrat wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Für eine Beschränkung der Anzahl Zentren durch den Bund müsste unter anderem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es erlauben würde, derart in die Wirtschaftsfreiheit und in die kantonale Hoheit im Bereich der Organisation des Gesundheitswesens einzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2015 ist Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz erlaubt, und ein Jahr später haben die Schweizer Stimmberechtigten dem geänderten Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zugestimmt. Aktuell wird die entsprechende Verordnung (FMedV) vorbereitet. Sie regelt, welche Anforderungen reproduktionsmedizinische Laboratorien erfüllen müssen, damit sie eine Bewilligung für die Durchführung der PID erhalten. In der Botschaft zur PID hatte der Bundesrat 5 bis 10 Zentren in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Aufsichtskosten wurden mit 360 000 Franken budgetiert. Ursprünglich hatte sich der Bundesrat dafür eingesetzt, dass PID für Paare mit dem Risiko schwerer Erbkrankheiten zugänglich sein sollte.</p><p>Bis heute ist nicht geregelt, wer in Zukunft die Kosten für die Fortpflanzungsmedizin inklusive PID übernehmen soll. Im Vorfeld der Abstimmungen von 2015 und 2016 hatten sich die Anbieter bereits dafür eingesetzt, dass ihre Leistungen baldmöglichst von den Krankenkassen als Pflichtleistungen übernommen werden.</p><p>Aktuell existieren in der Schweiz mit einer Bevölkerung von 8 Millionen 26 Fortpflanzungsmedizinkliniken. In Frankreich mit einer Bevölkerung von fast 67 Millionen sind es 102 Kliniken; in vier davon darf PID durchgeführt werden. In Tschechien, wo der Fortpflanzungsmedizinmarkt boomt und mit einer Bevölkerung von 10,5 Millionen, bieten rund 40 Kliniken die fraglichen Medizintechniken an. In Deutschland sind es bei einer Bevölkerung von gut 80 Millionen 131 Kliniken; in vier Zentren ist PID zugelassen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Anzahl und der Angebote von Fortpflanzungsmedizinkliniken und von PID-Zentren? Geht er von einer steigenden Anzahl und einer Ausweitung der Angebote aus?</p><p>2. Ist eine Zunahme der Anzahl Kliniken und Zentren aus seiner Sicht wünschenswert?</p><p>3. Geht er davon aus, dass sich die Fortpflanzungsmedizin inklusive PID zu einem neuen Wirtschaftszweig entwickeln, und ist dies aus seiner Sicht wünschenswert?</p><p>4. Sollen die Fortpflanzungsmedizin und die PID nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören? </p><p>5. Erachtet er es als angezeigt, insbesondere die Anzahl der PID-Zentren zu beschränken? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er, um dieses Vorhaben umzusetzen? </p>
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