Personalsituation im Grenzwachtkorps und in der Militärischen Sicherheit
- ShortId
-
17.3179
- Id
-
20173179
- Updated
-
28.07.2023 04:23
- Language
-
de
- Title
-
Personalsituation im Grenzwachtkorps und in der Militärischen Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
08;09;24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der bewilligte Personalbestand des Grenzwachtkorps (GWK) liegt zurzeit bei 2087 (davon am 1. Januar 2017 alle Stellen besetzt) und derjenige der Militärischen Sicherheit (Mil Sich) bei 553 (davon per 28. März 2017 551 Stellen besetzt). Im Zuge der vom Parlament Ende 2016 beschlossenen Kürzungen des Personalkredits wird das GWK im Jahr 2017 eine Aspirantenklasse weniger als geplant führen. Die Auswirkungen auf den Personalbestand ab 1. Januar 2018 sind noch nicht definitiv. Der bewilligte Personalbestand der Mil Sich per 1. Januar 2018 beträgt 572.</p><p>2. Die Mitarbeitenden des GWK haben im Jahr 2016 18 803 Stunden Überzeit geleistet und diejenigen der Mil Sich 92 229 Stunden.</p><p>3. Die Überzeit beim GWK kann der Migrationssituation zugeschrieben werden. Alle direkt betroffenen Organisationseinheiten, auch die entsprechenden Kader, verzeichnen eine Erhöhung. Die Überstunden der Mil Sich mussten im Rahmen von ausserordentlichen sicherheitspolizeilichen Einsätzen geleistet werden, wie dem World Economic Forum, bei den Einweihungsfeierlichkeiten des Gotthard-Basistunnels, bei Konferenzen oder sicherheitsrelevanten Repräsentations- und Munitionstransporten.</p><p>4. Das GWK leistet zu rund 80 Prozent Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Migration und zu rund 20 Prozent im Bereich des Zolls. Der Sicherheitsteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Das GWK ist nur sehr eingeschränkt in der Abfertigung des Warenverkehrs tätig (z. B. für Eillieferungen in der Nacht). Aus diesem Grund sind keine negativen Auswirkung auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume zu erwarten.</p><p>5. Die polizeiliche Grundversorgung für die Armee machte 2016 rund 25 Prozent der Tätigkeit der Mil Sich aus. Weitere Aufgaben wie der Schutz von Objekten der Armee, Transport von völkerrechtlich zu schützenden Personen oder Friedensförderungsdienst schlagen mit etwa 23 Prozent zu Buche. Im Rahmen von subsidiären Einsätzen der Armee musste die Mil Sich rund 14 Prozent ihrer Leistungskraft zur Verfügung stellen. Nicht inbegriffen in diesen Zahlen sind Querschnittleistungen zugunsten der obenaufgeführten Aufgaben wie die Führung der Mil Sich, Truppendienste, Ausbildung der Miliz und der Berufskomponente oder administrative Aufgaben.</p><p>6a. Die Personalkategorien von Mil Sich und GWK unterstehen beide dem Bundespersonalgesetz (SR 172.220.1) und gelten als besondere Berufskategorien. Die Angehörigen der Mil Sich sind im Gegensatz zum GWK jedoch Angehörige der Armee und unterstehen damit dem Militärgesetz. Dennoch ist Vergleichbarkeit zwischen den beiden Personalkategorien gegeben.</p><p>6b. Das Durchschnittsalter von Angehörigen des GWK beträgt 40 Jahre, dasjenige von Angehörigen der Mil Sich 42,9 Jahre.</p><p>6c. Die Berufe von Angehörigen der Mil Sich und des GWK sind nicht deckungsgleich. Beide haben ihre eigenen Spezialisierungen, unterschiedliche rechtliche Kompetenzen und unterschiedliche Zugriffe auf polizeiliche Datenbanken. Gleichwohl gibt es Berührungspunkte in diesen beiden Sicherheitsberufen. Der Ausbildungsstand und die sicherheitspolizeilichen Fähigkeiten stimmen überein.</p><p>6d. Ein allgemeines "gegenseitiges Aushelfen" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Armee kann das GWK nur im Rahmen eines subsidiären Einsatzes unterstützen. Die Mil Sich leistete bereits beim Einsatz Lithos an der Landesgrenze von 1997 bis 2012 einen solchen Einsatz. Der Bundesrat beschloss am 25. Mai 2011, diesen Assistenzdienst Ende 2012 zu beenden. Eine unabhängige Evaluation dieses Einsatzes fand nicht statt und war auch nicht nötig. Es gehört zum Standardverhalten der Armee, einen (längeren) Einsatz laufend zu analysieren und Korrekturmassnahmen umgehend vorzunehmen. Positive langfristige Effekte bzw. Erkenntnisse sind, dass GWK und Armee sich der jeweiligen Leistungsprofile bewusst sind, die Verbindungswege etabliert sind und die Armee in der Lage ist, solche Aufträge zu erfüllen.</p><p>7. Nein.</p><p>8. Das GWK sah sich aufgrund der Migrationslage gezwungen, ab Juni 2016 bis zum Jahresende die Kräfte im Tessin mit Personal aus anderen Grenzwachtregionen zu verstärken. Insgesamt wurden von Grenzwächtern aus anderen Regionen 8265 Einsatztage im Tessin geleistet, was 36 Vollzeitstellen entspricht. Die Einsätze fordern von den Betroffenen und ihren Familien grosse Flexibilität.</p><p>9. Seit der Beendigung von Lithos kamen keine Angehörigen der Armee zugunsten des GWK mehr zum Einsatz. Artikel 67 des Militärgesetzes (SR 510.10) definiert die Voraussetzungen, unter denen die zivilen Bundesbehörden mittels Antrag an den Bundesrat die Armee um subsidiäre Unterstützung ersuchen können. Für Einsätze mit einer Dauer von über drei Wochen wird ein Bundesbeschluss benötigt. Die Modalitäten für den Einsatz der Armee an der Grenze sind spezifisch geregelt in der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (SR 513.72).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kürzungsbeschlüsse des Parlamentes beim Bundespersonal stiften grosse Verunsicherung und werfen drängende gewerkschaftliche und personalpolitische Fragen auf. Hinzu kommen sicherheitspolitische Fragen überall dort, wo von den Kürzungen Personal betroffen ist, das an der Landesgrenze und in der Armee für die Sicherheit sorgt: das Grenzwachtkorps (GWK) und die Militärische Sicherheit (Mil Sich).</p><p>1. Wie hoch ist der bewilligte Personalbestand im GWK und in der Mil Sich, wie viele Stellen sind tatsächlich besetzt, und wie gestalten sich die Planzahlen für die nächsten Monate und Jahre?</p><p>2. Wie viele Überstunden haben sich im GWK und in der Mil Sich in den letzten Monaten angehäuft?</p><p>3. Wie kam es zu diesen Überstunden?</p><p>4. Zu welchem Anteil erfüllt das GWK Sicherheitsaufgaben, zu welchem Anteil Zollaufgaben? Stieg der Sicherheitsteil zulasten des Zolls an? Mit welchen Konsequenzen für die grenzüberschreitend sehr eng verflochtenen Wirtschaftsräume?</p><p>5. Zu welchem Anteil stellen die Angehörigen der Mil Sich die polizeiliche Grundversorgung der Armee sicher? Zu welchem Anteil stehen sie für andere Aufgaben (z. B. Assistenzdienste für zivile Behörden) zur Verfügung? </p><p>6. In den Medien war von einer Debatte die Rede, die Mil Sich solle dem GWK Unterstützung anbieten. </p><p>a. Stimmen die Personalkategorien von Mil Sich und GWK überein? </p><p>b. Sind die Altersstrukturen des Personals in Mil Sich und GWK vergleichbar, oder gibt es grössere, historisch bedingte Unterschiede? </p><p>c. Entsprechen sich der Ausbildungsstand und die sicherheitspolizeilichen Fähigkeiten? </p><p>d. Haben sich Mil Sich und GWK in der Vergangenheit gegenseitig ausgeholfen? Gab es eine unabhängige Evaluation der Erfahrungen? Was sind die Ergebnisse? </p><p>7. Haben in den letzten Monaten Angehörige der Mil Sich in anderen Teilen der Schweiz zusammen mit den (gelernten) GWK-Angestellten Be- und Überwachungsaufgaben übernommen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Haben sich diese Einsätze bewährt? </p><p>8. In welchem Ausmass sind ausgebildete Grenzwächter aus anderen Regionen wochenweise in den Tessin geschickt worden? Mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen?</p><p>9. Kamen auch Angehörige der Mil Sich in jenen Grenzregionen zum Einsatz, wo der Bedarf besonders gross war? Wer kann solche Aushilfsmassnahmen anordnen? Was sind die Rechtsgrundlagen?</p>
- Personalsituation im Grenzwachtkorps und in der Militärischen Sicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der bewilligte Personalbestand des Grenzwachtkorps (GWK) liegt zurzeit bei 2087 (davon am 1. Januar 2017 alle Stellen besetzt) und derjenige der Militärischen Sicherheit (Mil Sich) bei 553 (davon per 28. März 2017 551 Stellen besetzt). Im Zuge der vom Parlament Ende 2016 beschlossenen Kürzungen des Personalkredits wird das GWK im Jahr 2017 eine Aspirantenklasse weniger als geplant führen. Die Auswirkungen auf den Personalbestand ab 1. Januar 2018 sind noch nicht definitiv. Der bewilligte Personalbestand der Mil Sich per 1. Januar 2018 beträgt 572.</p><p>2. Die Mitarbeitenden des GWK haben im Jahr 2016 18 803 Stunden Überzeit geleistet und diejenigen der Mil Sich 92 229 Stunden.</p><p>3. Die Überzeit beim GWK kann der Migrationssituation zugeschrieben werden. Alle direkt betroffenen Organisationseinheiten, auch die entsprechenden Kader, verzeichnen eine Erhöhung. Die Überstunden der Mil Sich mussten im Rahmen von ausserordentlichen sicherheitspolizeilichen Einsätzen geleistet werden, wie dem World Economic Forum, bei den Einweihungsfeierlichkeiten des Gotthard-Basistunnels, bei Konferenzen oder sicherheitsrelevanten Repräsentations- und Munitionstransporten.</p><p>4. Das GWK leistet zu rund 80 Prozent Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Migration und zu rund 20 Prozent im Bereich des Zolls. Der Sicherheitsteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Das GWK ist nur sehr eingeschränkt in der Abfertigung des Warenverkehrs tätig (z. B. für Eillieferungen in der Nacht). Aus diesem Grund sind keine negativen Auswirkung auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume zu erwarten.</p><p>5. Die polizeiliche Grundversorgung für die Armee machte 2016 rund 25 Prozent der Tätigkeit der Mil Sich aus. Weitere Aufgaben wie der Schutz von Objekten der Armee, Transport von völkerrechtlich zu schützenden Personen oder Friedensförderungsdienst schlagen mit etwa 23 Prozent zu Buche. Im Rahmen von subsidiären Einsätzen der Armee musste die Mil Sich rund 14 Prozent ihrer Leistungskraft zur Verfügung stellen. Nicht inbegriffen in diesen Zahlen sind Querschnittleistungen zugunsten der obenaufgeführten Aufgaben wie die Führung der Mil Sich, Truppendienste, Ausbildung der Miliz und der Berufskomponente oder administrative Aufgaben.</p><p>6a. Die Personalkategorien von Mil Sich und GWK unterstehen beide dem Bundespersonalgesetz (SR 172.220.1) und gelten als besondere Berufskategorien. Die Angehörigen der Mil Sich sind im Gegensatz zum GWK jedoch Angehörige der Armee und unterstehen damit dem Militärgesetz. Dennoch ist Vergleichbarkeit zwischen den beiden Personalkategorien gegeben.</p><p>6b. Das Durchschnittsalter von Angehörigen des GWK beträgt 40 Jahre, dasjenige von Angehörigen der Mil Sich 42,9 Jahre.</p><p>6c. Die Berufe von Angehörigen der Mil Sich und des GWK sind nicht deckungsgleich. Beide haben ihre eigenen Spezialisierungen, unterschiedliche rechtliche Kompetenzen und unterschiedliche Zugriffe auf polizeiliche Datenbanken. Gleichwohl gibt es Berührungspunkte in diesen beiden Sicherheitsberufen. Der Ausbildungsstand und die sicherheitspolizeilichen Fähigkeiten stimmen überein.</p><p>6d. Ein allgemeines "gegenseitiges Aushelfen" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Armee kann das GWK nur im Rahmen eines subsidiären Einsatzes unterstützen. Die Mil Sich leistete bereits beim Einsatz Lithos an der Landesgrenze von 1997 bis 2012 einen solchen Einsatz. Der Bundesrat beschloss am 25. Mai 2011, diesen Assistenzdienst Ende 2012 zu beenden. Eine unabhängige Evaluation dieses Einsatzes fand nicht statt und war auch nicht nötig. Es gehört zum Standardverhalten der Armee, einen (längeren) Einsatz laufend zu analysieren und Korrekturmassnahmen umgehend vorzunehmen. Positive langfristige Effekte bzw. Erkenntnisse sind, dass GWK und Armee sich der jeweiligen Leistungsprofile bewusst sind, die Verbindungswege etabliert sind und die Armee in der Lage ist, solche Aufträge zu erfüllen.</p><p>7. Nein.</p><p>8. Das GWK sah sich aufgrund der Migrationslage gezwungen, ab Juni 2016 bis zum Jahresende die Kräfte im Tessin mit Personal aus anderen Grenzwachtregionen zu verstärken. Insgesamt wurden von Grenzwächtern aus anderen Regionen 8265 Einsatztage im Tessin geleistet, was 36 Vollzeitstellen entspricht. Die Einsätze fordern von den Betroffenen und ihren Familien grosse Flexibilität.</p><p>9. Seit der Beendigung von Lithos kamen keine Angehörigen der Armee zugunsten des GWK mehr zum Einsatz. Artikel 67 des Militärgesetzes (SR 510.10) definiert die Voraussetzungen, unter denen die zivilen Bundesbehörden mittels Antrag an den Bundesrat die Armee um subsidiäre Unterstützung ersuchen können. Für Einsätze mit einer Dauer von über drei Wochen wird ein Bundesbeschluss benötigt. Die Modalitäten für den Einsatz der Armee an der Grenze sind spezifisch geregelt in der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (SR 513.72).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kürzungsbeschlüsse des Parlamentes beim Bundespersonal stiften grosse Verunsicherung und werfen drängende gewerkschaftliche und personalpolitische Fragen auf. Hinzu kommen sicherheitspolitische Fragen überall dort, wo von den Kürzungen Personal betroffen ist, das an der Landesgrenze und in der Armee für die Sicherheit sorgt: das Grenzwachtkorps (GWK) und die Militärische Sicherheit (Mil Sich).</p><p>1. Wie hoch ist der bewilligte Personalbestand im GWK und in der Mil Sich, wie viele Stellen sind tatsächlich besetzt, und wie gestalten sich die Planzahlen für die nächsten Monate und Jahre?</p><p>2. Wie viele Überstunden haben sich im GWK und in der Mil Sich in den letzten Monaten angehäuft?</p><p>3. Wie kam es zu diesen Überstunden?</p><p>4. Zu welchem Anteil erfüllt das GWK Sicherheitsaufgaben, zu welchem Anteil Zollaufgaben? Stieg der Sicherheitsteil zulasten des Zolls an? Mit welchen Konsequenzen für die grenzüberschreitend sehr eng verflochtenen Wirtschaftsräume?</p><p>5. Zu welchem Anteil stellen die Angehörigen der Mil Sich die polizeiliche Grundversorgung der Armee sicher? Zu welchem Anteil stehen sie für andere Aufgaben (z. B. Assistenzdienste für zivile Behörden) zur Verfügung? </p><p>6. In den Medien war von einer Debatte die Rede, die Mil Sich solle dem GWK Unterstützung anbieten. </p><p>a. Stimmen die Personalkategorien von Mil Sich und GWK überein? </p><p>b. Sind die Altersstrukturen des Personals in Mil Sich und GWK vergleichbar, oder gibt es grössere, historisch bedingte Unterschiede? </p><p>c. Entsprechen sich der Ausbildungsstand und die sicherheitspolizeilichen Fähigkeiten? </p><p>d. Haben sich Mil Sich und GWK in der Vergangenheit gegenseitig ausgeholfen? Gab es eine unabhängige Evaluation der Erfahrungen? Was sind die Ergebnisse? </p><p>7. Haben in den letzten Monaten Angehörige der Mil Sich in anderen Teilen der Schweiz zusammen mit den (gelernten) GWK-Angestellten Be- und Überwachungsaufgaben übernommen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Haben sich diese Einsätze bewährt? </p><p>8. In welchem Ausmass sind ausgebildete Grenzwächter aus anderen Regionen wochenweise in den Tessin geschickt worden? Mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen?</p><p>9. Kamen auch Angehörige der Mil Sich in jenen Grenzregionen zum Einsatz, wo der Bedarf besonders gross war? Wer kann solche Aushilfsmassnahmen anordnen? Was sind die Rechtsgrundlagen?</p>
- Personalsituation im Grenzwachtkorps und in der Militärischen Sicherheit
Back to List