Die Sozialhilfe scheitert an ihrem Auftrag

ShortId
17.3184
Id
20173184
Updated
28.07.2023 04:24
Language
de
Title
Die Sozialhilfe scheitert an ihrem Auftrag
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich des finanziellen und politischen Drucks bewusst, der in den Kantonen auf der Sozialhilfe lastet. Es wurden bereits mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht, namentlich die Anfrage Feri Yvonne 13.1066, "Sozialhilfe", und das Postulat Feri Yvonne 14.3706, "Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung".</p><p>2. Die Komplementarität und die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Sozialhilfe und privaten Hilfsorganisationen, Stiftungen und Kirchen sind durchaus wünschenswert und entsprechen dem Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5a der Bundesverfassung; SR 101). Die Studie "Hilfswerke und öffentliche Sozialhilfe - von der Komplementarität zur Subsidiarität?", auf die die Interpellation Bezug nimmt, stellt fest, dass sich die Komplementarität mehr und mehr wandelt und häufig dazu führt, dass Aufgaben der öffentlichen Sozialhilfe von privaten Organisationen übernommen werden. Einen systematischen und umfangreichen Transfer von Sozialhilfefällen an Hilfsorganisationen lässt die Studie jedoch nicht erkennen. Deshalb kann der Bundesrat die zum Ausdruck gebrachte Sorge zwar nachvollziehen, aber daraus nicht folgern, dass die Kantone ihre Verantwortung grundsätzlich vernachlässigen und gegen Artikel 12 der Bundesverfassung verstossen.</p><p>3. Der Bericht "Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen. Handlungsbedarf und -möglichkeiten", den der Bundesrat am 25. Februar 2015 vorgelegt hat, bleibt aktuell. Darin anerkennt der Bundesrat die Bedeutung eines einheitlichen Sozialhilfekonzepts, das sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Hilfe umfasst. Auch weist er auf die Wichtigkeit der Umsetzung gemeinsamer Grundsätze hin, insbesondere was Ansprüche und Pflichten sowie Rechtssicherheit und Rechtsschutz der Bezügerinnen und Bezüger anbelangt. Der Bundesrat sieht die Stärkung einheitlicher Normen allerdings als Aufgabe der Kantone. Eine entsprechende Verpflichtung sind die Kantone über die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eingegangen, indem sie die revidierten Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe angenommen haben. Die konkreten Auswirkungen genau zu verfolgen ist Sache der SODK.</p><p>Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass die problematische Entwicklung, die in der Interpellation genannt wird, nicht auf Lücken im Sozialhilferecht, sondern auf fehlende Ressourcen in den Sozialdiensten zurückzuführen ist. Der finanzielle Druck auf die Sozialhilfe hängt hauptsächlich von der Art der Ressourcen- und Aufgabenverteilung innerhalb der Kantone ab. Es handelt sich somit um eine kantonale Aufgabe, die nicht einheitlich mittels Rahmengesetz gelöst werden kann.</p><p>Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, sich erneut mit dem Rahmengesetz für Sozialhilfe zu befassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Sozialhilfe steht unter Druck. Nicht nur nimmt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stetig zu, auch die individuellen Notlagen werden komplexer, und die Dauer des Sozialhilfebezugs wird immer länger. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel für die staatliche Hilfe regelmässig wegen kantonaler und kommunaler Sparmassnahmen gekürzt, sodass die Sozialdienste mit weniger Mitteln mehr leisten müssen.</p><p>Eine kürzlich erstellte Studie von Caritas Schweiz, dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Heilsarmee zeigt die Folgen dieser Entwicklung auf: Die Sozialhilfe erfüllt Teile ihrer Aufgaben nicht mehr und verweist die Empfängerinnen und Empfänger an private Hilfswerke. Da ihr die Zeit fehlt, um das System zu erklären und die betroffenen Personen zu begleiten, und da in der Folge die Zahlungen auf sich warten lassen, sehen sich immer mehr Menschen in Notlage dazu veranlasst, sich an private Hilfsorganisationen zu wenden. Die Studie zeigt überdies, dass aufgrund der fehlenden Beratung und Begleitung der von Armut betroffenen Personen immer mehr Menschen die Rechtsberatung privater Hilfswerke in Anspruch nehmen, um die Leistungen zu beziehen, die ihnen zustehen. Laut Artikel 12 der Bundesverfassung haben Personen in Notlage Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Die Aufgabe des Bundes und der Kantone ist somit klar. Die Sicherung des Existenzminimums liegt im Zuständigkeitsbereich des Staates und umfasst mehr als nur finanzielle Leistungen. </p><p>1. Ist sich der Bundesrat des Ernsts der Lage der Sozialhilfe bewusst? </p><p>2. Angesichts der zunehmenden Zahl von Personen, die auf die Inanspruchnahme von sozialen Beratungs- und Begleitungsleistungen verzichten, teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Kantone ihren Aufgaben und somit Artikel 12 der Bundesverfassung nicht gerecht werden? </p><p>3. Wie gedenkt die Regierung dieses für die betroffenen Personen manchmal dramatische Problem zu beheben? Plant der Bundesrat, die Arbeiten für ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe wieder aufzunehmen, um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken?</p>
  • Die Sozialhilfe scheitert an ihrem Auftrag
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich des finanziellen und politischen Drucks bewusst, der in den Kantonen auf der Sozialhilfe lastet. Es wurden bereits mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht, namentlich die Anfrage Feri Yvonne 13.1066, "Sozialhilfe", und das Postulat Feri Yvonne 14.3706, "Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung".</p><p>2. Die Komplementarität und die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Sozialhilfe und privaten Hilfsorganisationen, Stiftungen und Kirchen sind durchaus wünschenswert und entsprechen dem Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5a der Bundesverfassung; SR 101). Die Studie "Hilfswerke und öffentliche Sozialhilfe - von der Komplementarität zur Subsidiarität?", auf die die Interpellation Bezug nimmt, stellt fest, dass sich die Komplementarität mehr und mehr wandelt und häufig dazu führt, dass Aufgaben der öffentlichen Sozialhilfe von privaten Organisationen übernommen werden. Einen systematischen und umfangreichen Transfer von Sozialhilfefällen an Hilfsorganisationen lässt die Studie jedoch nicht erkennen. Deshalb kann der Bundesrat die zum Ausdruck gebrachte Sorge zwar nachvollziehen, aber daraus nicht folgern, dass die Kantone ihre Verantwortung grundsätzlich vernachlässigen und gegen Artikel 12 der Bundesverfassung verstossen.</p><p>3. Der Bericht "Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen. Handlungsbedarf und -möglichkeiten", den der Bundesrat am 25. Februar 2015 vorgelegt hat, bleibt aktuell. Darin anerkennt der Bundesrat die Bedeutung eines einheitlichen Sozialhilfekonzepts, das sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Hilfe umfasst. Auch weist er auf die Wichtigkeit der Umsetzung gemeinsamer Grundsätze hin, insbesondere was Ansprüche und Pflichten sowie Rechtssicherheit und Rechtsschutz der Bezügerinnen und Bezüger anbelangt. Der Bundesrat sieht die Stärkung einheitlicher Normen allerdings als Aufgabe der Kantone. Eine entsprechende Verpflichtung sind die Kantone über die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eingegangen, indem sie die revidierten Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe angenommen haben. Die konkreten Auswirkungen genau zu verfolgen ist Sache der SODK.</p><p>Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass die problematische Entwicklung, die in der Interpellation genannt wird, nicht auf Lücken im Sozialhilferecht, sondern auf fehlende Ressourcen in den Sozialdiensten zurückzuführen ist. Der finanzielle Druck auf die Sozialhilfe hängt hauptsächlich von der Art der Ressourcen- und Aufgabenverteilung innerhalb der Kantone ab. Es handelt sich somit um eine kantonale Aufgabe, die nicht einheitlich mittels Rahmengesetz gelöst werden kann.</p><p>Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, sich erneut mit dem Rahmengesetz für Sozialhilfe zu befassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Sozialhilfe steht unter Druck. Nicht nur nimmt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stetig zu, auch die individuellen Notlagen werden komplexer, und die Dauer des Sozialhilfebezugs wird immer länger. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel für die staatliche Hilfe regelmässig wegen kantonaler und kommunaler Sparmassnahmen gekürzt, sodass die Sozialdienste mit weniger Mitteln mehr leisten müssen.</p><p>Eine kürzlich erstellte Studie von Caritas Schweiz, dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Heilsarmee zeigt die Folgen dieser Entwicklung auf: Die Sozialhilfe erfüllt Teile ihrer Aufgaben nicht mehr und verweist die Empfängerinnen und Empfänger an private Hilfswerke. Da ihr die Zeit fehlt, um das System zu erklären und die betroffenen Personen zu begleiten, und da in der Folge die Zahlungen auf sich warten lassen, sehen sich immer mehr Menschen in Notlage dazu veranlasst, sich an private Hilfsorganisationen zu wenden. Die Studie zeigt überdies, dass aufgrund der fehlenden Beratung und Begleitung der von Armut betroffenen Personen immer mehr Menschen die Rechtsberatung privater Hilfswerke in Anspruch nehmen, um die Leistungen zu beziehen, die ihnen zustehen. Laut Artikel 12 der Bundesverfassung haben Personen in Notlage Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Die Aufgabe des Bundes und der Kantone ist somit klar. Die Sicherung des Existenzminimums liegt im Zuständigkeitsbereich des Staates und umfasst mehr als nur finanzielle Leistungen. </p><p>1. Ist sich der Bundesrat des Ernsts der Lage der Sozialhilfe bewusst? </p><p>2. Angesichts der zunehmenden Zahl von Personen, die auf die Inanspruchnahme von sozialen Beratungs- und Begleitungsleistungen verzichten, teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Kantone ihren Aufgaben und somit Artikel 12 der Bundesverfassung nicht gerecht werden? </p><p>3. Wie gedenkt die Regierung dieses für die betroffenen Personen manchmal dramatische Problem zu beheben? Plant der Bundesrat, die Arbeiten für ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe wieder aufzunehmen, um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken?</p>
    • Die Sozialhilfe scheitert an ihrem Auftrag

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