Angestellte der Post mit abgeschlossener Fachausbildung in hochfrequentierten Postagenturen

ShortId
17.3187
Id
20173187
Updated
28.07.2023 04:21
Language
de
Title
Angestellte der Post mit abgeschlossener Fachausbildung in hochfrequentierten Postagenturen
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Postagenturen entsprechen dem Grundsatz "die Post beim Partner". Die Post arbeitet mit selbstständigerwerbenden Dritten zusammen. Deren Aufgabe ist es, die Postgeschäfte abzuwickeln. In erster Linie handelt es sich um Detailhandelsgeschäfte, Verkaufsstellen, öffentliche Lokale oder andere öffentliche oder private Stellen. Die gemeinsame Nutzung von Raum und Personal ermöglicht der Post in einem immer schwieriger werdenden Markt sicher umfangreiche Einsparungen. Mit diesem Projekt können Postdienstleistungen in den Quartieren von Städten und in kleineren zentrumsfernen Ortschaften nahe bei den Leuten angeboten und gleichzeitig Kosten optimiert werden. Das Resultat ist im Grossen und Ganzen positiv, bei den Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden selber gibt es aber noch Luft nach oben. Die Kundinnen und Kunden würden es sicher schätzen, wenn insbesondere zu Stosszeiten eine Postangestellte mit abgeschlossener Fachausbildung zugegen wäre. Ihre Zufriedenheit stiege dadurch. Die ersten Erfahrungen mit diesem System haben gezeigt, dass es in stark frequentierten Agenturen bei Partnern, die ihrerseits stark frequentiert werden (z. B. Lebensmittelläden in Städten), zu Stresssituationen kommt, weil das Personal sozusagen an zwei Fronten gefordert ist. Zudem kommt es zu langen Schlangen. Dies ist sowohl einer optimalen Dienstleistung als auch der Kundenzufriedenheit abträglich. Postangestellte in Gelb mit abgeschlossener Fachausbildung könnten solche Stosszeiten besser bewältigen und qualitativ hochstehende Dienstleistungen erbringen.</p>
  • <p>Die Schweizerische Post hat gemäss geltender Postgesetzgebung ein landesweit flächendeckendes Netz von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Post kann die Zugangspunkte selbst (Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agenturen) führen. Die Post bleibt auch bei Agenturlösungen vollumfänglich verantwortlich für die Erfüllung des ihr übertragenen Auftrages. Die Grundversorgungsdienste müssen dabei in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein.</p><p>Der digitale Wandel bewirkt einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Gleichzeitig ist die Post verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren können.</p><p>Eine mögliche Massnahme stellt die Umwandlung von klassischen Poststellen in Agenturen dar. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gemäss Auskunft der Post gezeigt, dass sich das Agenturmodell mit den kundenfreundlicheren und längeren Öffnungszeiten und der Möglichkeit, gleichzeitig mit dem Einkauf auch Postgeschäfte zu tätigen, zunehmend als praktische Zugangsmöglichkeit etabliert hat und den heutigen Kundenbedürfnissen entspricht.</p><p>Die Agenturlösung setzt aber voraus, dass vor Ort ein Partner gefunden werden kann, der bereit ist, die Postgeschäfte als Ergänzung zu seinen eigenen Dienstleistungen anzubieten, und die Anforderungen der Post an eine Agentur erfüllt. Die Post legt insbesondere Wert auf den Ruf des Agenturpartners und die gute Vereinbarkeit von dessen Kerngeschäft mit den geforderten Postgeschäften.</p><p>Die Agenturen bieten zwar Postdienstleistungen an, da ihr Kerngeschäft aber nicht den Postsektor betrifft, sollen sie unabhängig bleiben. Die Personalentscheide liegen in der Entscheidkompetenz des jeweiligen Agenturpartners. Die Post ist jedoch dafür verantwortlich, dass das Personal des Agenturpartners im Bereich des postalischen Angebots geschult und weitergebildet wird. Hierzu finden mehrtägige Schulungen statt. Ausserdem ist während der ersten Woche jeweils ein Mitarbeiter der Post in der Agentur vor Ort, um bei Unklarheiten und Fragen weiterhelfen zu können.</p><p>Die Forderung, dass in jeder Agentur eine Person im Anstellungsverhältnis mit der Post arbeiten muss, erachtet der Bundesrat als unnötigen und unverhältnismässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Agenturpartners. Dadurch würden die Möglichkeiten der Post zur Anpassung ihrer Infrastruktur an geänderte Kundenbedürfnisse eingeschränkt, ohne dass für die Kundschaft zwingend ein Mehrwert resultieren würde. Die Agenturlösung trägt insbesondere in den Randregionen zur Aufrechterhaltung von lokalen Verkaufseinrichtungen bei und unterstützt damit bereits den Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit in Postagenturen, die gut besucht sind (z. B. in Geschäften in Städten und mittelgrossen und grossen Gemeinden), mindestens eine der bei der Post angestellten Personen eine abgeschlossene Fachausbildung hat. Das Personal des Partners (Geschäft oder öffentliche Stelle), bei dem sich die Postagentur befindet, wird unterstützt durch eine Postangestellte oder einen Postangestellten, die oder der mindestens zu den Stosszeiten präsent ist, damit eine möglichst gute Dienstleistung gewährleistet ist.</p>
  • Angestellte der Post mit abgeschlossener Fachausbildung in hochfrequentierten Postagenturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Postagenturen entsprechen dem Grundsatz "die Post beim Partner". Die Post arbeitet mit selbstständigerwerbenden Dritten zusammen. Deren Aufgabe ist es, die Postgeschäfte abzuwickeln. In erster Linie handelt es sich um Detailhandelsgeschäfte, Verkaufsstellen, öffentliche Lokale oder andere öffentliche oder private Stellen. Die gemeinsame Nutzung von Raum und Personal ermöglicht der Post in einem immer schwieriger werdenden Markt sicher umfangreiche Einsparungen. Mit diesem Projekt können Postdienstleistungen in den Quartieren von Städten und in kleineren zentrumsfernen Ortschaften nahe bei den Leuten angeboten und gleichzeitig Kosten optimiert werden. Das Resultat ist im Grossen und Ganzen positiv, bei den Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden selber gibt es aber noch Luft nach oben. Die Kundinnen und Kunden würden es sicher schätzen, wenn insbesondere zu Stosszeiten eine Postangestellte mit abgeschlossener Fachausbildung zugegen wäre. Ihre Zufriedenheit stiege dadurch. Die ersten Erfahrungen mit diesem System haben gezeigt, dass es in stark frequentierten Agenturen bei Partnern, die ihrerseits stark frequentiert werden (z. B. Lebensmittelläden in Städten), zu Stresssituationen kommt, weil das Personal sozusagen an zwei Fronten gefordert ist. Zudem kommt es zu langen Schlangen. Dies ist sowohl einer optimalen Dienstleistung als auch der Kundenzufriedenheit abträglich. Postangestellte in Gelb mit abgeschlossener Fachausbildung könnten solche Stosszeiten besser bewältigen und qualitativ hochstehende Dienstleistungen erbringen.</p>
    • <p>Die Schweizerische Post hat gemäss geltender Postgesetzgebung ein landesweit flächendeckendes Netz von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Post kann die Zugangspunkte selbst (Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agenturen) führen. Die Post bleibt auch bei Agenturlösungen vollumfänglich verantwortlich für die Erfüllung des ihr übertragenen Auftrages. Die Grundversorgungsdienste müssen dabei in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein.</p><p>Der digitale Wandel bewirkt einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Gleichzeitig ist die Post verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eigenwirtschaftlich zu erbringen. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren können.</p><p>Eine mögliche Massnahme stellt die Umwandlung von klassischen Poststellen in Agenturen dar. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gemäss Auskunft der Post gezeigt, dass sich das Agenturmodell mit den kundenfreundlicheren und längeren Öffnungszeiten und der Möglichkeit, gleichzeitig mit dem Einkauf auch Postgeschäfte zu tätigen, zunehmend als praktische Zugangsmöglichkeit etabliert hat und den heutigen Kundenbedürfnissen entspricht.</p><p>Die Agenturlösung setzt aber voraus, dass vor Ort ein Partner gefunden werden kann, der bereit ist, die Postgeschäfte als Ergänzung zu seinen eigenen Dienstleistungen anzubieten, und die Anforderungen der Post an eine Agentur erfüllt. Die Post legt insbesondere Wert auf den Ruf des Agenturpartners und die gute Vereinbarkeit von dessen Kerngeschäft mit den geforderten Postgeschäften.</p><p>Die Agenturen bieten zwar Postdienstleistungen an, da ihr Kerngeschäft aber nicht den Postsektor betrifft, sollen sie unabhängig bleiben. Die Personalentscheide liegen in der Entscheidkompetenz des jeweiligen Agenturpartners. Die Post ist jedoch dafür verantwortlich, dass das Personal des Agenturpartners im Bereich des postalischen Angebots geschult und weitergebildet wird. Hierzu finden mehrtägige Schulungen statt. Ausserdem ist während der ersten Woche jeweils ein Mitarbeiter der Post in der Agentur vor Ort, um bei Unklarheiten und Fragen weiterhelfen zu können.</p><p>Die Forderung, dass in jeder Agentur eine Person im Anstellungsverhältnis mit der Post arbeiten muss, erachtet der Bundesrat als unnötigen und unverhältnismässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Agenturpartners. Dadurch würden die Möglichkeiten der Post zur Anpassung ihrer Infrastruktur an geänderte Kundenbedürfnisse eingeschränkt, ohne dass für die Kundschaft zwingend ein Mehrwert resultieren würde. Die Agenturlösung trägt insbesondere in den Randregionen zur Aufrechterhaltung von lokalen Verkaufseinrichtungen bei und unterstützt damit bereits den Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit in Postagenturen, die gut besucht sind (z. B. in Geschäften in Städten und mittelgrossen und grossen Gemeinden), mindestens eine der bei der Post angestellten Personen eine abgeschlossene Fachausbildung hat. Das Personal des Partners (Geschäft oder öffentliche Stelle), bei dem sich die Postagentur befindet, wird unterstützt durch eine Postangestellte oder einen Postangestellten, die oder der mindestens zu den Stosszeiten präsent ist, damit eine möglichst gute Dienstleistung gewährleistet ist.</p>
    • Angestellte der Post mit abgeschlossener Fachausbildung in hochfrequentierten Postagenturen

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